Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 26 (1.7.1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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belle 5 legenheil vorläufig dadurch gegenstandslos geworden ist, dal) die Staatsrcgierung den Entwurf des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen RellgionsgesellsChaften /ur Zeit zurückgestellt hat, findet doch eine Aussprache statt. Iis handelt sich um folgendes: § <) des erwihnten Gesetzentwurfes lautet: „Die Geistlichen und die Beamten •der Religionsgesellschaften müssen die deutsche Reichsangehörigkeii besitzen. Ausnahmen aus besonderen Oründen kann das Ministerium für Volksbildung bewilligen." In der Begründung des Entwurfs sagt die Staatsregierung: „Auch der Verband der israelitischen Religionsgemeinden hat darauf hingewiesen, dal! es ein unmöglicher Rechts« zustand sein würde, wenn Ausländer, die gewissen unvermeidlichen Rechtsbeschränkungen ausgesetzt sind, mit der Verwaltung der Angelegenheiten der Religionsgesellschatten betraut und Inländern gegenüber zur Wahrnehmung behördlicher Befugnisse ermächtigt wären. Der Verband fordert sogar eine Vorschrift, dall auch die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder die deutsche Reichsangehörigkeii besitzen müßten. Soweit will jedoch die Vorlage nicht gehen." Die jüdische Volkspartei Sachsen zu Zwickau hat sieh mit einer Hingabe vom 22. November l')2<> an das Ministerium für Volksbildung gewendet und gegen die Stellungnahme des Sächsischen israelitischen Qemeinde- Verbandes Protest eingelegt. Herr Justizrai Leb recht begründet eingehend den Standpunkt des Sächsischen israelitischen Qemeinde* Verbandes. Er erklärt, dall der von der jüdischen Volkspartei unternommene Schritt nicht im Interesse der sächsischen Judenheit liege. Herr Justizrat Lebrecht weist unter anderm darauf hin, dall es zum Blindesten zweifelhaft sei, ob die jüdische Volkspartei die Bestimmungen des Artikels 137 der Reichsverfassung, der von den Religtonsgesellschaften handelt, für sich in Anspruch nehmen könne, denn die Ueberschrift zu diesen Bestimmungen laute: „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen." Die Reichsverfassung finde also insoweit auf ausländische Glaubensgenossen nicht ohne weiteres Anwendung. Herr Pionkowski bittet, dall der Verbandsvorstand in Zukunft in solch wichtigen Angelegenheiten keine Hingaben an die Staatsregierung richte, ohne vorher den Verbandsausschull gehört zu haben, oder wenn dies nicht möglich sei, wenigstens nur unter Hinzuziehung einzelner Vcrbandsausschullnütglicdcr solche Schritte tun. Damit wird dieser Gegenstand verlassen. Punkt Iii Besprechung der Angelegenheit, die Verpflichtung des Staats oder der Qemeinde zur Lieber lassung von UnterrichtsrlUmefl zur Erteilung des Religionsunterrichts betreffend. Der Rektor einer staatlichen höheren Lehranstalt in Leipzig war unsicher geworden, ob er fiir die Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts weiterhin Klassenzimmer zur Verfügung stellen könne, nachdem das Ministerium für Volksbildung am 27. Januar 1<)27 verordnet hatte, dall Schulräume nur zu unterrichtlichen Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die Konfirmation, Firmung mler Jugendweihe überlassen werden dürften. Die Verbands- Hotelpension Parkhaus Bad Harzburg ^1^3 Fernsprecher 71 50 Zimmer Fließendes Wasser / Bäder in jeder Eta je Zentralheizung Eigene Synagoge Volle Pension von M 8 50 an mit berühmter Verpflegung Hohe luftige Speise- und Gesellschaltssäle Halberstädter kabbinatsaufsidit Wunderbare Lage an Wald und Promenade, (towie Kasino undStadtpark lehmig hat ein Gutachten des bischöflichen Ordinariats in Dresden herbeigezogen und hiernach dem Vorstand der Verbandsgemeinde Leipzig mitgeteilt, dall das in Aussicht stehende Reichsschulgcsetx zweifellos auch die Präge des Religionsunterrichts der konfessionellen Minderheiten klären werde und dalt es unter dem sächsischen Uebergangsgesetz für das Volksscbulwesen nicht ratsam erscheine, dieserbalb beim Ministerium für Volksbildung vorstellig zu werden. Es wird festgestellt, dall in keiner anderen Qemeinde in dieser llnsicht Schwierigkeiten entstanden sind. - Herr II od es teilt mit, dall auch für Leipzig die Sache als erledigt angesehen werden kann. Der Vorsitzende berichtet auf Orund eines Schriftwechsels mit der Gemeinde Leipzig: „Nach dem vom Ministerium für Volksbildung mit den (iemeindeversicherungsverbänden zu Leipzig und Dresden abgeschlossenen Manlelversicheruiigsvertrag kann den Schülern aller Schulgattungen ein Versicherungsschutz gegen Unfälle aus Anlall des Schulbelriebes gewährt werden. Das Ministerium empfiehlt, dalt auch die Israelitischen Religionsgemeinden wegen der Unfallversicherung ihrer Lehrer und Schüler mit den (iemeindeversicherungsverbänden unmittelbar ins Einvernehmen treten." Punkt 12: Seelsorge in den Strafanstalten und Fürsorge für Strafentlassene. Aus Anl.ilS von Verhandlungen zwischen Herrn Rabbiner Dr. (i o Id m a n n , der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig und dem Verbandsvorstand mit dem Sächsischen Ministerium der Justiz über die Seelsorge in den Gefangenenanstalten bat Herr Rabbiner Professor Dr. Winter die Erklärung abgegeben, dall er gegen die Verteilung der Seelsorge in den Gefangenenanstalten au die ortszuständigeu Rabbiner kein Bedenken habe. Hiernach wird der Rabbiner von Zwickau in Zukunft die Seelsorge in der Gefangenenanstalt zu Zwickau ausüben, der Rabbiner von (Chemnitz in der Anstalt I loheneck als Seelsorger amtieren, während Herrn Rabbiner Professor Dr. Winter die Seelsorge in den Anstalten in Bautzen und Waldheim verbleibt. Punkt 13: Besprechung der Frage, die Unterstützung jüdischer wissenschaftlicher Institute und W o Ii I f a Ii r t s - an st alten seitens des Sächsischen israelitischen Gcincüideverbandes betreffend. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Plauen hat angeregt, dall die Subventionen judischer wissenschaftlicher Institute und Wohlfabrtsanstalten, die bisher von den einzelnen Gemeinden geleistet werden, künftig vom Sächsischen israelitischen Gemeindeverband gezählt und auf die einzelnen Oemeinden prozentualiter umgelegt werden. Nach kurzer Aussprache wird diese Anregung gegen die Stimme des Herrn Rechtsanwalt Löffler- Plauen abgelehnt. Punkt 14: Steuerfragen. Nach kurzer Aussprache, bei der es sich insbesondere um die Besteuerung der Forensen dreht, wurde beschlossen, von Seiten der Verbandsleitung ein Merkblatt über die Steuerfragen auszuarbeiten, dieses Merkblatt den einzelnen Gemeinden zu übersenden und die Angelegenheit sodann wieder auf die Tages- VerbandsausschuBsitzung zu setzen. Herr mit, dall die Plauener Gemeinde ein Ver- Rheinlandc wohnenden < lliiihrnigr iioiif in Plauen einen Gewerbebetrieb unterhalte^ zu Gunsten der Ordnung der nächsten Hey in a n n-Plauen teilt fahren gegen einen im durchgeführt habe, der in dem vom Regierungspräsidenten zu Düsseldorf Gemeinde Plauen entschieden worden sei. Hierauf wird die Abstimmung über den Haushaltsplan des Sächsischen israelitischen Gcincindcverbandcs als solchen und der Landeswohlf ahrtsstelle vorgenommen. Der Haushaltsplan wird in Einnahme und Ausgabe gleichlautend einstimmig zur Summe von 13 000 Mk. festgesetzt. r aLsela SPf-£IAlGFSCMAM HjU St t UM PF W Akt N at«»* a> 1 »IHM lührf nur Qualitätswaren in allen Preislagen in ausschließlich 1. fehlerfreier Wahl Bitte beachten Sie meine beiden SchaulenfTer Reichssfraße A—ö, Specks Hot .J