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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1927-04-29 · 17 (29.4.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
3 (1927)
Issue
17 (29.4.1927)
Date
1927-04-29
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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weiter Boxen werden nicht nur die Arme und Beine bewegt, sonj dem die ganze Muskulatur gewinnt Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit. Der Blutkreislauf und der Stoffwechsel, sowlt die übrige Organtätigkeit werden angeregt und gere- I gelt. Der Blick und die Wahrnehmung überhaupt werden durch die stete Notwendigkeit, auch die geringsten Vorgänge zu beobachten, geschärft. Mut, Selbstbeherrschung und Selbstvertrauen werden gewonnen. Auch im Ernstkampf hat das Boxen einen recht beachtlichen Wert. Wenn es auch nicht zur Ausfcchtung der Vö'kergeschickc geeignet und bestimmt ist, so ist es doch von größter Wichtigkeit für die Selbstwehr. Außer dem weit gefährlicheren und auch schwereren «Jiu-Jitsu, ist das Boxen als das natürlichste Selbstverteidigungsmittel anzuspechen, da die Waffen stets vorhanden und im Augenblick kampfbereit sind. Dem einigermaßen geübten Boxer wird es nicht schwer fallen, selbst wenn er kein kräftiger Mensch ist, den stärkeren Raufbold durch Gcwandhcit und Taktik vorübergehend kampfunfähig zu machen. Wäre das Boxen nicht eine vortreffliche Leibesübung, ein gesunder Kampfsport, ein gutes Mittel zur Sclbstwehr, dann würde es nicht zu den viel gepflegten Sportarten zählen, dann wäre es nie von Sportverständigen und von gani zen Nationen begeistert aufgenommen und gefördel worden. 1 Nicht nur zur Förderung des Boxsportes, sondern zur körperlichen Ertüchtigung unserer heranwachsenden Generation, müßten alle Kräfte des Judentums beitragen. Wir haben nicht nur die Pflicht uns im Ring zu zeigen, um zu beweisen, daß der Jude auch im Kampfe Mann gegen Mann nicht unterschätzt werden darf, sondern wir müssen auch einen größeren Teil des Sportpublikums bilden, um unser Interesse an der sportlichen Betätigung unserer Jugend zu zeigen. „Der Pöbel hört nie auf Pöbel zu sein", heißt es sehr richtig in der Vorrede zu Schillers ,,Rauher". Ganz gewiß werden auch noch so glänzende Erfolge jüdischer Boxer die völkischen Maulhelden von ihrem Wahn nicht heilen können. Doch ein gewisser Teil antisemitisch Angehauchter, wenn es zunächst auch nur ein kleiner ist. hat und wird sich noch belehren lassen. „Vivcre militare est" i Leben ist kämpfen) gilt für uns Juden doppelt und für unsere jüdischen Boxer dreifach; denn sie kämpfen nicht nur als Menschen und als Juden, sondern noch als Sportler um den Sieg und die Achtung. Wir haben die Pflicht der jüdischen Boxsportbewegung in und außerhalb unserer Gemeinde Verständnis entgegenzubringen und sie nach Kräften zu fördern im Interesse unserer .Jugend und unseres jüdischen Ansehens; denn sie hilft eifrig mit in dem alten Kampf für unser Recht, für unsere Gleichheit, für unser Judentum. Gründung einer Landeskasse für die jüdische Wanderfürsorge im Freistaat Sachsen •: m Sonntag, 10. April 1927 fand in Leipzig eine ♦ Versammlung von Vertretern der sächsischen /-%! israelitischen Rcligionsgcmeinden und der Haupt- :............: stelle für jüdische Wanderfürsorge zur Aussprache über die Wanderfürsorge statt. Als Vorsitzender des Sächsischen israelitischen Gemeindeverbandes leitete Herr Rechtsanwalt Salinger, Dresden, die Beratungen, deren Zweck die Errichtung der jüdischen Wanderfürsorge war. Eine solche bestand bis dahin wohl de facto, aber nicht de jure. Der Vorsitzende dankte vor Eintritt in die Tagesordnung der Leipziger Gemeinde für die Einladung sowie die vortreffliche Vorarbeit für die Sitzung. Herr Gemeindevorsteher Goldschmidt, Leipzig, begrüßte namens der Leipziger Gemeinde die sächsischen Gäste sowie Herrn Dr. Kreuzberger als Vertreter der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge. In einem allgemeinen Bericht über die Tätigkeit der Hauptstclle für jüdische Wanderfürsorge in Berlin konnte Herr Dr. Kreutzberger mitteilen, daß die sich über das ganze Deutsche Reich erstreckende Organisation für die Wanderfürsorge als ziemlich lückenlos geschlossen gelten dürfe; leider sei das Land Thüringen nicht inbegriffen, und die Gemeinde Halberstadt habe ihren Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft erklärt. Die Wanderfürsorge erschöpft sich nicht in der zweckmäßigen Beförderung der Wanderer; das Hauptziel sei vielmehr, daß man ihnen Arbeit beschaffe und sie seßhaft mache. Hiermit im Zusammenhange stehe die Errichtung von Arbeiterkolonien und Arbeitsnachweisen. Diese Fragen sollen in der bevorstehenden Generalversammlung der Hauptstelle in Berlin behandelt werden; bedeutende Sachverständige würden hierüber Vorträge halten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die \usspra rhe zunächst auf die mit der Landeskasse zusammenhängenden Fragen beschränkt. Es herrschte Ubereinstimmung dnrüber, daß die Gründung unverzüglich vorgenommen werden soll. Zu Erörterungen kam es bei der Frage, ob neben einer l andeskasse noch eine oder mehrere Ortskasseu bestehen sollten. Herr Dr. Kreutzberger meinte, daß zwei Kassen, nämlich Leipzig und Dresden, für Sachsen genügen dürften. Die Vertreter mehrerer kleinen Gemeinden wandten sich jedoch dagegen, daß die bisherigen Ortskassen aufgehobe« werden sollten. Auf Antrag des Herrn Rudolf Schick wurde beschlossen: „Die Landeskasse mit dem Sitz in Leipzig soll mit den bestehenden Ortskassen bis zum 31. Dezember 192? weiterarbeiten. Der zu bildende Ausschuß soll nach Prüfung der Arbeit der einzelnen Ortskassen über die Berechtigung ihres Fortbestandes befinden." In der Aussprache erinnert Herr Rabbiner Cohn dara«. daß die Wanderfürsorge nicht nur der Beförderung, sondern einer viel weiter gehenden Fürsorge gelten raul. Herr Rechtsanwalt Salinger erwiderte, daß der Verwirklichung dieses Ideals zurzeit noch teils politische, teils wirtschaftliche Schwierigkeiten entgegenstehen; man müsse hoffen, in Zukunft weiterzukommen. Herr Schick beklagte, daß es der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge bisher nicht gelungen sei, Arbeilsfklegcnheitcn für die Wanderer zu schaffen. Bei der Beratung des Salzungsentwurfs wird festgelegt, daß die Landeskasse eine Einrichtung des Sächsische« israelitischen Gemeindeverbandes sein solle, so daft 4r.t entgültige Beschlußfassung diesem vorbehalten bleibe« müsse; es besteht allerdings kein Zweifel, daß die gefeiten Beschlüsse Genehmigung finden werden. 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