Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 33 (14.8.1931)
- Date
- 1931-08-14
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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14. August 1931 OEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 stimmte Gebühr an die Büttel zu zahlen, die den Schub nicht vornehmen konnten und mithin den Weg zu Abba umsonst gemacht hatten. Auf recht heitere Weise erhob Abba gegen diese Zahlungsaufforderung Einspruch, er erzahlte nämlich folgendes wahre Geschiehtchen: „In Leinberg pflegten die Jesuitenschüler mit Vorliebe jeden Juden, dessen sie ansichtig wurden, mit Steinen zu bewerfen. Einmal bemerkte ein Jude, wie ein Schüler nach ihm mit einem Stein zielte; er bückte sich schnell, der Stein flog in ein Fenster und zertrümmerte eine Scheibe. Der Jude wurde daraufhin verurteilt, die Scheibe zu bezahlen, denn hätte er sich nicht gebückt, so hätte der Stein ihn und nicht die Seheibe getroffen." Das Gleichnis wirkte; Abba wurde die Zahlungsgebühr erlassen. (Chamisso hat den Vorfall sowie das von Abba erzählte Geschiehtchen in seinem Gedichte verwertet.) Abba Glosker hielt es nicht lange in Berlin. Kr ging wieder auf die Wanderung. Kr durchwanderte viele Städte in Deutschland, überall lehrend und predigend. In Altona besuchte er den berühmten Gelehrten Jakob Emden. Abba wurde sehr freundlich aufgenommen. Im Verlaufe der Unterhaltung kamen sie auf den Fall Jonathan Eibeschütz zu sprechen, gegen den Emden jahrelang einen erbitterten Vernichtungskampf geführt hatte Abba Glosker, der gewohnt war, stets das Herz auf der Zunge zu tragen, meinte, die Angriffe Emdens gegen Jonathan Eibeschütz seien nicht einem heiligen Eifer, sondern persönlichen Beweggründen entsprungen. Diese Aeußerung versetzte Jakob Emden in eine solche Wut, daß er Abba mit Stockhieben aus dem Hause jagte. Später sehrieb Emden an Moses Mendelssohn: „Ich habe mir sagen lassen, daß Euer Würden einen bösen Hund im Hause beherbergten." Mit dem „bösen Hund" war Abba Glosker geineint. Abba verließ Deutschland und wandte sich nach Holland. Von hier ging er nach England. Dann verliert sich von ihm jegliche Spur. Es heißt, er sei später als gebrechlicher Greis, halhgelähmt und halberblindet, in seine Heimat zurückgekehrt und dort in Not und Elend gestorben. Abba Glosker ist heute verschollen und vergessen. Kein Buch, kein Blatt meldet von seinem Krdenwallen. Nur in einem deutschen Liede lebt sein Name fort. Mitarbeit der Leipziger israelitisci Die Fürsorgeabteilung der isrnelilischen Religionsgenieinde zu Leipzig betreibt neben allen anderen Wohlfahrtsgehieten auch Gerichtshilfe für Erwachsene und Jugendliche. Wir arbeiten mit allen anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gemeinsam. Die soziale Gerirhtshilfe für Erwachsene ist eines der jüngsten Arbeitsgebiete der freien Wohlfahrtspflege. Sie hat wie die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, die Person des Rechtsbrechers durch Erforschung seiner Lebensverhältnisse, seines Leumunds und seiner ganzen Eigenart dem Gericht menschlich näher zu bringen. Das ist heute besonders wichtig, da durch die Wirtschaftskrise auch ungezählte Menschen, die in ruhigeren Zeiten makellos durchs Leben gegangen wären, aus Not mit den Gesetzen in Konflikt kommen. Während bei der sozialen Gerichtshilfe besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, daß die erteilte Strafe sich nicht schädigend auf die Angehörigen des Straffälliggewordenen auswirkt, geht man bei dem Jugendlichen davon aus, ob die beabsichtigte Strafe den Täter erzieherisch und bessernd beeinflussen kann, oder ob sie nicht das Gegenteil zur Folge hat. In beiden Fällen muß sich deshalb der Helfer eingehend mit der Psyche und dem Charakter des Straffiilligen befassen. Der Helfer muß vor allen Dingen Verständnis für die Motive, die zur Tat geführt haben, besitzen. Soziale G e r i c h t s Ii i I f e für Erwachsene. In der sozialen Gerichtshilfe sind wir seit November 1980 tätig und haben seitdem 20 Fälle bearbeitet Es handelte sich um folgende Vergehen: Betrugsfälle: 5 Steuervergehen: 4 Urkundenfälschung: 2 Unlauterer Wettbewerb: 1 Begünstigung: 1 Beihilfe zum Diebstahl: 1 Widerstand gegen die Staatsgewalt (Versuch, eine Pfändung zu verhindern): 1 Körperverletzung (Verprügelung des Untermieters): 1 Paßstrafe (für Nirhtabholung eines Passest: 1 Vergehen gegen das Börsengesetz: 1 Konkursvergehen: 1 Ueberschreitung der Arbeitsseit: 1 Gesamtzahl der Fälle: 20. In allen Fällen lag bereits ein Urteil vor. es handelte sich iir darum, ob Strafniinderiing. Stundung, Bewährungsfrist. Erlaß 1 Jer andere Gnadenmittel am Platze wären. Nur in zwei Fällen .igten auswärtige Gerichte vor Festsetzung der Slrafe an. Vier- 'hnmal erbrachten wir dein Gericht den Nachweis, daß bittere Not. icht Leichtsinn (Hier asoziales Verhalten, die Ursache des Ver- 'hena war. in einem Falle wiesen wir darauf hin. daß der An- ' -klagte infolge eines lange in der Klinik behandelten Nervenn Gemeinde bei der Gerichtshilfe Zusammenbruches nicht voll verantwortlich war. In vier Fällen mußte die Würdigkeit für eine Strafmilderung verneint werden. Einmal wurden wir irrtümlich herangezogen, es handelte sich um einen Autozusammenstoß. Das Gericht trug in fast allen Fällen der schweren Zeit Rechnung und entschied gemäß unseren Vorschlägen. Unsere Nachprüfungen erstreckten sich nicht nur auf persönliche Ermittlungen, sondern auch auf Befragung von Arbeitgebern oder angesehenen Gemeindeinitgliedern, denen der Beklagte bekannt war. Auch Fürsorgeakten. Steuerbescheide und Urkunden aller Art wurden herangezogen. Es ist oft nicht leicht, dergleichen herbeizuschaffen, denn die Gerichtshilfe fordert mit Recht, daß dem Reklagten durch die Nachforschung kein Schaden zugefügt wird. Deshalb werden Erkundigungen nur mit Zustimmung des Retreuten eingeholt. Auf Auskunft von Nachbarn wird grundsätzlich verzichtet. .1 u g e n d g e r i r h t s h i 1 f e. Mit der Jugendgerichtshilfe befassen wir uns schon seit einer Reihe von Jahren. In der Zeit vom 1. Januar bis 81. Dezember 1930 haben wir die uns von der Leipziger Jugendhilfe übergebenen 10 Aufträge erledigt. Es hatten sich wegen Schul Versäumnis: 6 fahrlässiger Körperverletzung: 1 Diebstahl: 1 zu verantworten. In zwei Fällen mußte festgestellt werden, ob die beantragte Ausstellung der Kinderarheitskarte erforderlich erschien, wobei die sozialen Verhältnisse der Eltern ausschlaggebend waren. In den sechs Schulversäumnisfällen hatte das Schulamt Geldstrafen verfügt. Wegen Uneinbringlirhkeit war das Jugendgericht angegangen worden, die Geldstrafen in Haftstrafen umzuwandeln. Wir erreichten aber, daß die Jugendlichen die Beiträge in kleinen Teilzahlungen abdeckten. *o daß sich weitere Strafverfahren erübrigten. Die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde wegen eines Zusammenstoßes von zwei Radfahrern erhohen. Der Jugendliche erhielt eine kleine Geldstrafe und wurde zur Bezahlung der Krankenhauskosten verurteilt. lieber einen Jugendlichen, der einem Fremden RM .V.-- aus der Tasche gestohlen hatte, um Schulden zu bezahlen, wurde Schutzaufsicht angeordnet und Haftstrafe verhängt. Für die Haftstrafe erlangten wir Bewährungsfrist. In allen Fällen wurden wir vor Einleitung des Strafverfahrens um Abgabe der Erniittlungsberichte aufgefordert. Für die gesamte Gerichtshilfe ist folgendes zu sagen: Die soziale Gerichlshilfe hat sich als ebenso notwendig erwiesen, wie die Jugendgerichtshilfe. Unsere Mitarbeit vollzog sich reibungslos, und wurde zu unserer Genugtuung durch die örtliche Zentrale