Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 19 (8.5.1931)
- Date
- 1931-05-08
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 19 den des Hilfevereius, sowie zur Beschlußfassung über die Annahme dei Anerbietens des Verewigten und Uber die Verwaltung der iu gründenden Stiftung. Der Geschäftsführern!? Ausschuß beschloß nach Anhörung der Berichte gemäB dem Vorschlage des Vorsitzenden einstimmig die Verwaltung der Haffkine-Stiftung gemeinsam mit der Banque Cantonale Vaudoise sowie die Verwendung der Ertrügnisse lies Stiflungskapitals gemäß den Intentionen von Professor Haffkine zu übernehmen. Auf einen weiteren Vorschlaf; des Vorsitzenden wurde für die Verwendung der Ertragnisse nach den Ideen des Verewigten eine Kommission beim Hilfsverein gebildet. . . . Die Haftkine-Siftung in Lausanne wurde am ">. November 1080 gegründet. . . . Die wesentlichen Artikel der Stiftungssalzungen sind folgende: Artikel 3. Die Haffkine-Siftung hat zum Zweck, die Anstalten zu subventionieren, in denen die traditionellen hebräischen Disziplinen gelehrt werden (Jeschiwot und kombinierte Talmud-Thoras und Jeschiwot). A r t i k e 1 i Das Grundkapital der Stiftung ist gebildet aus den Wertstücken und dem Geld des Depots, das Dr. Waldemar-Mordechai-Wolf llalTkine bei der Banque Cantonale Vaudoise hinterlegt hatte, um eine Stiftung zu schaffen, die den iu vorstehendem Artikel ii festgesetzten Zweck erfüllen soll. Das Kapital kann vennehrt werden durch Schenkungen, durch Legate wie durch Kapitalisierung der Einkünfte, die im Verlaufe eines Rechnungsjahres nicht gebraucht werden. Artikel 5. Da?. Kapital der Stiftung ist unveränderlich; das Ergebnis aller Auslosungen und aller Verkäufe muß obligatorisch utid vollständig w ieder angelegt werden. Artikel (i. Die Ilaffkine-Stiftung wird gemeinsam von der Banque Cantonale Vaudoise in Lausanne und vom Hilfsverein der Deutschen .luden in Berlin verwallet, deren leitende Organe zusammen das Kuratorium bilden. Es ist rechtskräftig dritten gegenüber vertreten durch die gemeinsamen Zeichnungen des Direktors oder eines der Stellvertretenden Direktoren der Banque Cantonale Vaudoise und des Präsidenten und Schatzmeisters des llilfsvereins der Deutschen .luden oder ihrer Stellvertreter. Zu den speziellen Befugnissen der Banque Cantonale Vaudoise gehört die Erhaltung und Verwaltung des Stiftungskapitals, dii Einziehung der Erträge, die Führung der Konten und die Vor tretung der Stiftung gegenüber den schweizerischen Verwaltung« behördeu. vorbehaltlich der Mitteilung an das Kuratorium. Dei Hilfsverein der Deutschen Juden trägt für die Verteilung der ver tilgbaren Einkünfte Sorge, kontrolliert die finanzielle Geschäfts Führung der Banque Cantonale Vaudoise und entscheidet iu llebei einstimmung mit der letzteren über die Wicderanlogung der aus gelosten oder verkauften Kapitalien, ebenso wie die Veränderungen in dein Bestand des Effektendepots. Die Banque Cantonale Vaudoise und der Hilfsverein der Deut sehen Juden richten sich, was ihre Tätigkeit in der Stiftung be trifft, nach den Briefen, die an sie am 18. März 1929 durch Dr. W. M Haffkine gerichtet worden sind, und die in die Stiftungsurkundi eingetragen sind. Artikel 7. Im Falle aus irgend einem Grunde die Banque Cantonal Vaudoise die Verwaltung des Stiftungskapitals nicht mehr sollt übernehmen können oder wollen, soll sie selbst das Bank-Etablissc inent bezeichnen, mit Sitz in der Schweiz, das sie ersetzen soll. Ebenso, wenn der Hilfsverein nicht mehr die Aufgabe der Ver teilung der Einkünfte der Stiftung und der Verwaltung derseltx n auf sich nehmen kann oder will, soll er die juridische Person 1»' zeichnen, die seinen Platz einnehmen soll. In beiden Fällen sollen diese Ernennungen mit Billigung dl andern Verwaltungsmitgliedes erfolgen. Im Falle von Differenzn bezüglich dieser Ernennungen soll der Präsident des Zivilgericlii des Distrikts Lausanne die Differenz schlichten, wobei das Rech an die höhere gerichtliche Instanz zu appellieren, vorbehalten ist. . Das Protokoll ist unterzeichnet: 11. Bersier. Dr. M. Wischnitzer, IL S. Bergier, Notar. Gemeindesitzung vom 30. April 1931 (Amtliche Niederschrift.) Gemeindevorsteher Goldschmidt eröilnet die Sitzung um 18,28 I hr. Kr gedenkt zunächst des Verlustes, den di« Gemeinde durch das Ableben der Herren Gutiiiann und Rosen stock erlitten hat. die beide viele Jahre hindurch der Gemeindevertretung angehört und sich durch ihr ehrenamtliches Wirken den Dank derselben verdient haben. Die Anwesenden ehren das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. 1. In die Tagesordnung eintretend, bringt der Vorsitzende in Erinnerung, daß seinerzeit daran gedacht war. eleu vorjährigen Haushalt plan auch der diesjährigen Wirtschaftsführung zugrunde zu legen. Der neue Haushaltplan war auch tatsächlich schon im Februar d. J. im Entwurf aufgestellt, doch ist er wegen der fortschreitenden Verschlechterung der Wirtschaftslage erst in vielen Vorstandssitzungen behandelt worden, um weitere nennenswerte Abstriche herbeizuführen. Dn der Haushaltplan infolgedessen der Gemeindes'tzung noch nicht vorgelegt werden konnte, beantragt der Vorstand die Ermächtigung, bis zur Verabschiedung des Haushaltplanes 1831/82 innerhalb des Rahmens des Haushaltplanes 1930 31 die von ihm für notwendig gehaltenen Ausgaben zu leisten und Gebühren und Gefälle sowie Steuern einzuziehen. Die Ermächtigung wird einstimmig erteilt. 2. Herr David Bergmann, der an Stelle des verstorbenen Herrn Gutmann zum (iemeindeverordneten einberufen worden ist, hat gebeten, von dem Amt aus Gesundheitsrücksichten entbanden zu werden. Dies wird ohne Widerspruch genehmigt. Der nächste K-satzni.in n ist Herr Albert Gold st ein. :t. An Stelle von Herrn G Ut man n wird Herr IT r y in den Aeltestensusschufl und zum stellvertretenden Mitglied im Ausschufl des Sächsischen israelitischen Gemeindeverbandes gewählt, in den Finanzausschuß Herr Max Schlots. 4. Der Vorsitzende teilt mit, daß die durch das Ausscheiden von Fräulein Pollak freiwerdende Stelle der Leiterin der Für- Borgeabteilung aus finanziellen Gründen nicht neu betet 1 werden soll, sondern die Geschäfte unter das jetzige Personal verlc werden sollen, wobei Herrn Fol in an n das Amt des Fürsorgern . fällt; es wird dadurch nur die Neuanstellung einer jüngeren Kr notwendig. Gegen diese Regelung hat der Frauenbund Bedenk geltend gemacht. Der Vorsitzende teilt diese Bedenken nicht; d Dezernent Herr Gott lieb bittet ebenfalls, diese Bedenken zurii zustellen und den Versuch, den der Vorstand vorschlägt, zu mach Sollte sich die Regelung nicht bewähren, so kann jederzeit eine A< demng eintreten. Frau Schindler empfiehlt, eine Persönlich!* ' anzustellen, die schon in der Fürsorge praktisch gearbeitet hat. brauche dies keine teure Kraft zu sein, sie müsse aber Lebenserf. ruug haben, um in richtiger Weise mit dun Publikum zu verkehr Herr Lustig verweist auf die frühereu Beratungen über die Fr. des Fürsorgeleiters und empfiehlt, auch jetzt von der Anstellung ein neuen Persönlichkeit abzusehen und den Versuch nach dem Vorsehl des Vorstandes zu machen. Herr Aronstein tieantragt, den Pur in nichtöffentlicher Sitzung weiterzubehandeln. Herr Qottli< bittet, diesen Antrag zurückzuziehen. Herr G o 111 i e I) führt weil aus. daß kein einziger F'ürsorgefall ohne ihn entschieden wird. Eini ehrenamtliche Helferinnen sind um ihre regelmäßige Mithilfe an: gangen worden; außerdem bearbeitet der Fürsorgeausschuß in sein, regelmäßigen Sitzungen alle Fälle. Der Antrag Aronstein wi angenommen und infolgedessen der Punkt verlassen. (In der nid öffentlichen Sitzung ist die vom Vorstand vorgesehene Regelung gl gehe!Ben worden.) 5. Der Vorsitzende teilt mit, daß Freunde des Malers Einseht ein Bild desselben vom alten Friedhof gestiftet hallen, wofür ihnen d< Vorsitzende auch an dieser Stelle den Dank der Gemeinde BUSSprictl Schluß der Sitzung: 19 Uhr. Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung. K a t z e n s t e i n, Gemeindeschriftführer.