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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1930-05-16 · 20 (16.5.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
6 (1930)
Issue
20 (16.5.1930)
Date
1930-05-16
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Mai 1030 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG .Seite it, Ihnen von unterer heiteren Weltweite und leichtbeschwingten lentform mitgeteilt. Dieser Gral Coudenhove, der «Ins Buch geschrieben hat, war lUrlich kein .lüde Er war eine österreichischer Aristokrat, Diplol, Katholik und konservativ. Aber «'in mächtiger Trieb, den >nschllchen Dingen auf den Grund tu gehen, dürfte ihn beherrsch! ien. Um gerecht sein tu können, wurde er Gelehrter; fremde lachen. Kulturen, fremde Religionen machte er sich vertraut. Und Kam er gut die .luden. In seinem tiefsten Inneren Antisemit, heilofl er, die GrundtUge des Antisemitismus festzulegen, l'ml mitten ler Arbeil kann ihm die Umkehr. Sie kam von innen heraus. Durch asen und Denken fand er unumBtöfiliche Beweise, daß alles, was in dem jüdischen Volke vorwirft und womit man Hall und Ver- . ilgung begründet, auf die Verfolger selbst zurückfallt. Er weist sogar h. dafi der Begrifl Antisemitismus ein reiner Unsinn ist. da es inen Semitismus gibt. Seltsam, das Buch dfs Grafen Kalergi, das so wenig Leiden - halt Zeigt, wie etwa das Hauptbuch eines Kaufmanns, weckt bei 111 l.eser alle Leidenschaften. Langsam und gewissenhaft sich seihst! 'hritt vor Schritt durcharbeitend, beweist er, dafi Millionen Menschen jahrhundertelang eine ungeheuerliche Löge geglaubt und sie it Kind und Kindeskinder weitervererbt haben. Iiis man sie für bendlge Wahrheil hielt. Das Buch erklärt, wie die JudenfeindschafI ursprünglich im Reliionsunterschied begründet ist. Wir sind erschüttert, dafi die ersten bristen sich lieber vor wilde Tiere werfen Heften, als dafi sie ihrem (Hauben abgeschworen hätten. Der jüdische Widerstand gegen einen aufgezwungenen Glauben ist aber eben noch größer. Der jüdische Mut erscheint so ungeheuerlich, so ergreifend in all seinem Fanatismus, daU man aus der Bewunderung nicht herauskommt. Sie werden Im Mittelalter gezwungen, abgesondert tu leben, gebrandmarkl und getelchnet, Man entlieht ihnen die Erlaubnis, die Erde tu bebauen, ein Handwerk austuüben. Nichts bleibt ihnen übrig als der Mandel. Erwerben sie durch diesen ein Vermögen, so nimmt man ihnen «las Geld weg und jagt sie in eine neue Verbannung. So ja^l man sie durch alle Länder. Sie leisten passiven Widerstand. Sie lassen sich töten, lassen sich martern, statt ihrem Glauben abzuschwören, l ud doch beruht auch die jüdische Lehre auf den Grundsätzen der Nächstenliebe. Ich kenne viele .luden, die den Geboten der Bergpredigt eher nachleben als wir Christen. Was liegt schon daran, dal.t sie auf einen neuen Messias warten, statt Christus anzuerkennen'.' Graf Coudenhove hat als ein wahrer Adliger und als ein wahrer Christ sich bemüht, einem mit Unrecht gequälten Volke zu seinem Rechte tu verhelfen. Er spricht nicht von jüdischen (ienies, nicht von jüdischen Talenten, nicht von jüdischen Anregern, nicht von jüdischen Mäzenen, nicht von jüdischen Propheten. Er spricht von armen Leuten, die dadurch schlecht «etilen, dafi man sie schlecht behandelt, uiiil die hesser würden und die gut würden und die /.um Segen würden, wenn mau Ihnen Gerechtigkeit widerfahren ließe. Das Much hat er geschrieben, sich und andere zu belehren, und jetzt hat es sein Sohn neu herausgegeben. Dieser Sohn, der sich so sehr bemüht, sein Würdiger Sohn zu sein. Wer das Buch des (trafen Heinrich Coudenhove über den Antisemitismus liest, der verstellt, wie Richard Coudenhove-Kalergi geworden ist. Denn an ihren Flüchen sollt ihr sie erkennen. Aus aller Welt Das neue Gesetl über den jüdischen Kultus in Italien. Ober das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz Uber die nicht- ..idiotischen Kulte, darunter der jüdische Kultus, wird dem .ITA- Verlroter von angesehenen Persönlichkeiten mitgeteilt: Als im Februar 1829 das Konkordat zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl geschlossen wurde, war vorauszusehen, dafi die italienische Regierung auch die Stelluni; der anderen religiösen Gemeinschaften zum Staate neu regeln werde, da es untragbar schien, dal.t in der Behandlung der verschiedenen Kulte ein zu tiefer Unterschied bestehen solle. Am 24, Juni 1929 wurden vom Senat und von der Kammer angenommene Verfügungen über die Wirksamkeit der vom -Maate anerkannten Kulte und üher die von den Prieslern dieser Kulte ■ei Trauungen auszuübende Funktion erlassen. Am 28, Februar 1 it;» bat — wie die .ITA schon berichtet hat — der italienische Reichsmzeiger („Gaietta Uffisiale") ein königliches Dekret veröffentlicht, las die Auttührungsbestimmungen für das Gesetz vom 24. Juni 1929 enthält. Inzwischen arbeitel eine besondere Kommission an der Vorbereitung des (iesetzes ül»er die jüdischen Genieinden; zu den Mit Hedem dieser Kommission gehören u. a. der Oberrabbiner von Rom Professor Sacerdoti, der Präsident der Föderation der jüdischen Geneinden Italiens. Rechtsanwalt Sereni, und «ler Professor des kanonischen Rechtes an «ler Universität Mailand. Dr. De Kaien. In «ler 1K4S vom Köllig Karl Alhert von Piemottl verkündeten Verfassung, «Ii«1 heute noch für «las gante italienische Reich Gültigkeit bat, beit.it es. dafi «Ii«- katholische römische Religion Staatsreligion ist, und dal.1 die anderen Kulte geduldet (tollenti) sind. Artikel 1 les neuen (ieset/.es hesaiit deintie^enüber: „Kulte, die sich von der latholischen apostolischen römischen Religion unterscheiden, werden in italienischen Reich zugelassen, insofern sie sich zu keinen Irundsttsen bekennen und keine Riten befolgen, die gegen «Ii«' iffentliche Ordnung und die guten Sitten sind." Sprachlich ist also ■in Forlschrill zu verzeichnen; denn „zugelassen" bedeutet mehr als „geduldet", aber in gewisser praktischer Beziehung ist ein Schritt nach rückwärts getan worden. Es soll hier nur die Position «les jüdischen Kultus umschrieben werden: der früh«-r<- demokratische Staat, der auf dem Grundsati der Trennung von Kirche um! Staat aufgebaut war. kümmerte sich nicht um die Religion des einzelnen Bürgers. Kinzig die jüdischen (iemeinden von l'iemont, Ligurien, Emilien und Toscana hatten noch aus dem .luli 1857 stammende Gesetze, kraft deren z. Ii. die religiöse Gemeindesteuer auch für die .luden obligatorisch war. Als einmal eine norditalii'iiische jüdische (iemeinde den liberalen Ministerpräsidenten Depretit ersuchte, die obligatorische Gemeindesteuer auf all«- jüdischen Gemeinden Italiens auszudehnen. ließ der Premier die .luden dieser Gemeinde wissen, sie täten besser, über dieses Thema zu schweigen, es könnte sonst dazu kommen, «lali auch dieses Gesell abgeschafft werde. Jetzt, nach dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, ignoriert «ler Staat den jüdischen Kultus nicht mehr, gewährt ihm neue Rechte, legt ihm aber auch manche schwere Bedingung auf. Die Gemeindesteuer wird ebenso wie «Ii«- allgemeine Tätigkeil «ler jüdischen Geineinden Gegenstand «h's in Vorbereitung befindlichen Gesetzes Uber die jüdischen Gemeinden bilden. Das jetzl veröffentlichte Gesetz betrifft andere wichtige Kulturgebiete. Artikel 1 und 5 garantieren die Gleichheil aller Bürger jeder Konfession und die Freiheil «ler Diskussion auf religiösem Gebiet. Der erste Artikel aber enthält eine Bestimmung, die unangenehm werden könnt«'. Für die Errichtung eines Tempels oder eines Bethauses mufi nämlich «ler vom Staat anerkannte Rabbiner ein Gesuch beim Kultusminister einreichen und den dokumentarischen Beweit liefern, dafi «Ii«' Errichtung des Tempels bzw. Bethauses einem wirklichen Bedürfnis entspricht und dafi zu dessen Unterhaltung «ienüirend Mittel vorhanden sind. Laut Artikel :t <I«'S (ii-setzes unterbeut die Wahl «les Rabbiners iler Genehmigung seitens des Kultusministers. Hauptbedingung für eine solche Genehmigung ist, dafi der Rabbiner italienischer Staatsbürger sein mufi. Bei dem Mangel au Rabbinern unter den italienischen Juden ist diese Bestimmung eine schwerwiegende. Vor «lein Konkordat hatte «Ii«' religiöse Ehe keine staatliche (iültiL'ki'it in Italien. Heute hat die jüdische religiöse Trauung - ebenso wie die katlndische - laut Artikel 7-Li «les neuen (iesetzes und laut Artikel 25 'J7 des Reglements volle zivile Geltung. Ehescheidung ist nicht zulässig, deshalb kann auch die vom Rabbiner nach jüdischem Recht vollzogene Ehe nicht mehr geschieden werden. Während aber katholisch«' Ehen in besonderen Fällen durch «las katholische kirchliche Gericht für ungültig erklärt werden können, steht dem Rabbiner «'in«' solche Befugnis nicht zu. Auch auf anderen Gebieten ist die frühere Gleichstellung aller Kulte nunmehr zerstört worden. Die katholischen Priester sind jettl vom Militärdienst befreit, «Ii«' Rabbiner aber müssen Militärdienst leisten. Nur im Fall........it allgemeinen Mobilisierung können vom Staat«- anerkannt«' Rabbiner vom Militärdienst befreit werdi'il, wenn der Oberstaatsanwalt erklärt, dafi Ihre Tätigkeit als Seelsorger unentbehrlich ist. Di«- Schüler der vom Staate anerkannten Rabbinerschulen in Florenz. Llvorno und Rodi sind aber den Schülern der katholischen Priesterseminare insofern gleichgestellt, als auch sie ihren Militärdienst Ins zur Vollendung ihres 26. Lebensjahres verschieben können. Sehr wichtig sind im neuen Gesell tlit- Verfügungen über den Religionsunterricht; laut Artikel i> werden jüdische Kinder auf Ersuchen «ler Kitern von <ler Pflicht befreit, dem obligatorischen (katholischen) Unterriehl beizuwohnen. Laut Artikel 'j:t haben Fitem ji'uli-

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