Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 17 (25.4.1930)
- Date
- 1930-04-25
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Seite ■» QBMEINDBBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 17 Donnerstag den 15- Mai, 20 Ul:r Großer Festsaal des Central-Theaters (.«&.) Donnerstag, den 15. Mai 1930, 20 Uhr Donnerstag den 15. Mal, 20 Uhr Leipzig EiMTIdligBS SjPlf0PIj6"KOÜZGTt (KlavieO:Ge^gG^nVhe?(15Jahre) PROGRAMM: P, MenJelssohn-Bartholdy: Hcbtiden-Ouvcrtürc; Kurl Thomas: Serenade, op. 10; W. A. Mozart: Klavier-Konzen A-Hur (Koch.-Vcrz. Nr. 488). - Beethoven; Symphonie Nr. 4, B-Dur. Karten ä 1.50 M , 2.— M.i 3.— M.. 4.— M. bei Klemm, Jost, Althoff, McISamt und an der Abendkasse Jeues Akademisches Orchester taten zu forschen. Und auch diese förderten sie an den Tag. „Etliche Juden gestanden, daß sie das Sakrament an sieh brlohten, um durch die Schändung desselben Christum und die Christenhell zu verhöhnen null zu verachten; auch wollten sie Wunderseichen davon sehen,;ui welche sie, obschon dergleichen überliefert werden, nicht glauben könnten. l>;i» Blut unschuldiger Christenkinder gebrauchten sie aber gegen ihre Krankheiten, namentlich den Fluß, und sei iiineu dasselbe so notwendig, daß sie es mll Paradiesäpfeln, Ingwer und Honig einmachten, um es zu erhalten und nie su entbehren. Auch würden sie durch den Genuß dieses Blutes gegen die Christen grimmiger und haßerfüllter in ihrem Gemttte, und könnten demnach ihren bösen Willen gegen dieselben desto besser vollbringen, welcher daraul Iii" ziele, daß die Christenheit ausgerottet werde und in allen Stocken Unglück habe. Aus diesem Grunde hätten sie auch die Ordnung und Gewohnheit, alle Tage zuerst Christi Namen und <lie christliche Menschheit zu verfluchen und tu vermaledeien." Nun wußte man esl Es wäre natürlich Unsinn, hier von einem regelrechten Verhör und gültigen Geständnis zu reden. Denn niemand als <lie Untersuchungsrichter allein konnte das Gestammel der Unglücklichen unter der Koller vernehmen uu<! niemand konnte es kontrollieren und vergleichen, Bezeichnend ist, daß die Geständnisse in besug auf den Blutgebrauch sieh mit dem decken, \v«s T ho m a s Canti |> r a u t a u u ■ in der Milte des Dl. Jahrhunderts als Motiv des jüdischen Blutdurstes anführt. Seither „gestanden" öfters .luden unter der Folter, daß sie an einer geheimen Krankheit des Blutflusses litten, die darin bestand, dat.! bei ihnen auch die Männer menstruieren, und die nur durch die heilige Taufe oder aber durch Klüt christlicher Kinder von ihnen genommen werden könnte, l'nd das wurde noch im is. Jahrhunderl wiederholtl Nachdem also der Kurfürst, der die formelle Leitung der Untersuchung in Händen hielt. „<///<• indieiu. OJUeygUng, die eintreehtia gh ichmessige bekanntnus und aussog der berüchtigten wenn, wo, womit.....annexis. connexts et dependtibus mit fleyss befrackt", erließ er den Beschluß, daß den Gestindnissen der Angeschuldigten nunmehr zu glauben sei, .....i er beauftragte den ordentlichen Richter von Herlin, Hans Brackow, „in reiht und uns crafft seines ampts, auch gegebener commlsshn ex more ollicto et Baytta zu inquirern und zu recht zu voltarn." (Schluß folgt.) Aus aller Welt Bin Senat des Kammergertekts »tiiizt sieh auf Salonm* »ei>es t'rteil. Kin Urteil des Kammcrgerichts. das auch sonst in der jüdischen Oelfentliehkeil Beachtung verdient, gewinnt besonderes Interesse durch die Heranziehung des bekannten salomonischen Urteils für die Begründung. Es handelte sich in dem Rechtsstreit um die Entscheidung darüber, welchem der in Scheiduni; stellenden Ehegatten die Bestimmung über das Heim zustehe, in dem die Kinder erzogen «-erden Millen. Der Ehemann hatte die Kinder, um sie einem evangelischen Heim zuzuführen, evangelisch taufen lassen; er seihst war Dissident geworden, aber nicht zum Christentum übergetreten. Die jüdische Muller forderte für sich das Reibt, über die religiöse Erziehung der Kinder zu verfügen. Diesen Anspruch erkannte das Kamrnergerichl in dem verhandelten Kalle an und gab dem Urteil folgende Begründung: Die Kindel der Parteien gehören, nachdem sie am 1. Dezember 1929 evangelisch getauft worden sind, einem Religionsbekenntnisse an, las bii letzt weder die Antragstellerin noch «1er Antragsgegner teilen. Die Antragstellerin ist jüdischen Glaubens; der Antragsgegner ist, wie er im Verhandlungstermin vom 4.Februar persönlich erklärt hat. Dissident. Bei diesem Sachverhalte muß zunächst davon ausgegangen werden, daß der Antragsgegner jedenfalls nicht aus religiösen Gründen entscheidenden Wert darauf legt, daß seine Kinder, die erst N. 7 und "i Jahre alt sind, gerade in einem evangelischen Kinderheim untergebracht werden. Kr hat dann auch auf die Frage des Vorsitzenden, warum er als Dissident seine Kinder in einem evangelischen Heime untergebracht habe, erklärt, daß nach seiner Ansicht ein evangelischen Kinderheim sauberer und ordentlicher sei, als ein jüdisches. Es sind also materielle und nicht ideelle Gründe, die den Antragsgegner einem evangelischen Kinderheim den Vorzug geben lassen. Nun hat allerdings der Antragsgegner die Kinder der Parteien evangelisch lauten lassen. Er hat indessen dem Senate nicht dartun können, ob er dies mit rechtlicher Wirksamkeit gegenüber der Antragstellerin getan bat. Und ferner mußte es auffallen, daß der Antragsgegner Belbsl bisher nicht zum evangelischen Glauben übergetreten ist. AU dei Antragagegner im Verhandlungstermin vom I. Februar 1980 hierauf aufmerksam gemacht wurde, bat er persönlich erklärt, er beabsichtige, sich auch evangelisch taufen zu lassen. fer§idierun^sbüro w. Olldlsitforln. I er f. HumboldtstraDc 21, I. Fcrnnprcch-JnnchluD: 25247 Diese Erklärung hat jedoch wegen der ganzen Art und Weise, in der sie abgegeben wurde, den Senat wetler davon überzeugen können, daß der Antragsgegner sich wirklich taufen lassen wird, noch davon, daß er sich durch ideelle Gesichtspunkte bei einem solchen Schritte leiten lassen würde. Der Antragsgegner hat auch im Termin vom 4. Februar nicht einmal angedeutet, dal.t er die Weltanschauung der Dissidenten nicht mehr teile, und heute von der Richtigkeil des evangelischen Glaubens überzeug! sei. Nach alledem hat der Senat die (Jebeneugung erlangt, «laß der Antragsgegner die drei Kinder der Parteien nur deswegen hat evangelisch taufen lassen, um der Antragstellerin, die sich von ihm nicht scheiden lassen will, einen Streich zu spielen. Der Senat hält dafür, daß es nicht angezeigt ist, die Sorge für tlie Person tler Kinder der Parteien einem Manne anzuvertrauen, der sich bei der Fassung lies so wichtigen und bedeutsamen Entschlusses, in welchem Glauben die Kinder erzogen werden sollen, von Gehässigkeil gegen seine Frau leiten läßt. Die Frage, wer der geeignetere Klternteil für die Personensorge der Kinder ist. beurteilt sich weniger nach Vorschriften des positiven Rechts, als nach ..apriorischen Rechtsnormen", Im Hinblick hierauf sei an die bekannte Entscheidung des Königs Salonm erinnert, der bei einem Streite der beiden Mütter das lebende Kind nicht derjenigen zusprach, die es lieber tot, als im Besitze einer anderen sehen wollte, sondern vielmehr derjenigen, die es lieber ihrer Nebenbuhlerin überließ, als hinnahm, daß es mit dem Schwerte in zwei Hälften zerschlagen wurde. Dein Senate will es scheinen, als könne ein Vater, der aus Gehässigkeit gegen seine Krau einen (ilauhenswechsel seiner Kinder veranlaßt, dem die Seelen seiner Kinder für ein prozessuales Verleidigungamittel feil sind, nicht anders gewertet werden, als eine Mutter, die es zuläßt, daß der Körper ihres Kindel mit dem Schwerte zerschlagen wird. Dieses wahrhaft salomonische Urteil wird mit Befriedigung aufgenommen werden. Jüdische Verbände und Gemeinden Jahresversammlung des Ililfsvereins der Deutschen Juden. Am IUI. März fand im Hotel „K n i se rhof" unter Vorsitz von Herrn Dr. JameS Simon die 28. Jahresversammlung des Ililfsvereins der Deutschen Juden statt, zu der sich zahlreiche Mitglieder aus Berlin und dem Reiche eingefunden hatten. Auch Kdunrd Hernstein, der Dr. Paul Nathan besonders nahe gestanden hatte und von dem Vorsitzenden herzlich begrüßt wurde, wohnte ihr bei. Dr. JameS Simon sprach einleitend über die wirtschaftliche und rechtliche Lage der .luden in Litauen. Polen und Rumänien und charakterisierte die Haltung der Regierungen dieser Länder gegenüber den .luden.