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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1930-04-25 · 17 (25.4.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
6 (1930)
Issue
17 (25.4.1930)
Date
1930-04-25
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite -J GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIÜ10NSÜEMEINDE ZU LEII'ZIU Nummer 17 Verhältnis Zwischen Schüler und Lehrer, und der Unterweisung selber wird dadurch, daß das Kind sich in frühreifer Kritik dem Lebroi taal überlegen fühlt, die Autorität und die überzeugende Krall gonomnien. So kämpft der jüdische Religionsunterricht mit geradem widerwärtigen Schwierigkeiten, und es ist geradem als ein Wunder zu betrachten, dafl die jüdischen Lehrer noch immer so viel Hoff mings- Ireudigkeil und Idealismus aufbringen. Besonders gilt das hier von Sachsen, wo der jüdische Religionsunterricht außerhalb der Schule erteilt wird! In Preul.ion und Bayern wie in anderen Ländern ist er Schullach, und dort steht hinter ihm die Autorität der Schule mit Zensuren und VersetzungI Welch ein Holm auf die inneren Zustände des Judentums, wenn der Religionsunterriehl seine Autorität hauptsächlich aus der Furcht vor den Strafen der weltlichen Schule und nicht aus der Macht der jüdischen Idee herleitet! Das Bild, das hier entworfen wird, mag manchem übertrieben erscheinen. Ks schildert aber nur — und statistische Nachwoisungon können es erhärten — die Dinge, wie sie sind. Wohl verstehen wir »Iii' Notwendigkeit, der kör per liehen und geistigen Ausbildung der heranwachsenden .lugend die ernsteste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Aber die heute eingerissene Vernachlässigung der Werte des QemtttS und des Charakters, die der jüdische Religionsunterricht in so hohem Malte vermittelt, bedeutet einen Rückfall in jene materialistische Denkweise, die das Geschlecht des Auszuges bei der Wahl zwischen der Freiheit und den Fleischtöpfen Ägyptens sich für die Forderungen der körperlichen Behaglichkeit entscheiden ließ. Ganze Menschen müssen harmonisch ausgebildet werden, und zur Harmonie des jüdischen Menschen gehört auch seine Seele, sein Idealismus, seine ReligionI Am Beginne eines neuen Schuljahres erklingt unsere Mahnung. Alles Religiöse ist freiwillig und soll freiwillig sein! Kein Zwang soll dazu bringen, daß der Religionsunterricht besucht wird. Aber daran zu erinnern, daß es ohne Kenntnisse von jüdischer Lehre und jüdischer Geschichte werlvolles Judentum nicht geben kann, ernstlich zu warnen, daß nicht die Achtung vor dein jüdischen Religionsunterrichte durch Taten und Meinungen untergraben wird, ist sittliche, jüdische l'lliclit. lind auch die auf Grund der bisherigen Erfahrungen leider zu erwartende Aussichtslosigkeit der Mühen kann und soll die berufenen Vertreter der Religion von dieser ihrer l'lliclit nicht entbinden. DER LETZTE HOSTIENSCHANDUNGSPROZESS IN DEUTSCHLAND N'on B i n j a m in S e g e 1. Die Beschuldigung gegen die Juden, daß sie sieh geweihte Hostien verschafften und sie heimlich schändeten und quälten, um so ihre Rache und ihren Haß au dem Christengolt auszuladen, ist, wie es scheint, fast eben so alt wie die Beschuldigung, 'laß Juden Christenkinder schlachten, um ihr Blut zu rituellen Zwecken ii gebrauchen. Die beiden Beschuldigungen scheinen sogar miteinander in einem tiefen Zusammenhang zu stehen. Denn auch die Blutbeschuldigung trat zuerst in der Form auf, daß mau behauptete, die .luden marterten und kreuzigten Christenkinder zur Zeit der christlichen Osterfeiertage nach der Art, wie Christus gemartert und gekreuzigt worden .»ei, um auf diese Weise den Gekreuzigten gleichsam in effigie jedes Jahr aufs neue zu kreuzigen. Erst nachher wurde ilie Beschuldigung von den christlichen auf die jüdischen Osterfeiertage verlegt und das Motiv des Blutabzapfens unterlegt Die Blutbeschuldigung in ihrer späteren Form ist also das Resultat einer langen Entwicklung, und in ihrem ursprünglichen Studium beruhte sie auf der Annahme, daß Juden an Christenkindern eine Marterung und Kreuzigung der Gottheil Christi vornahmen. Auf demselben Motiv beruht die Beschuldigung wegen der llostiensehänduiig. Diese Beschuldigung i*t heute wohl in ganz Europa erloschen, während der Glaube vom jüdischen Blutgebrauofa noch immer verbreitet ist, nicht nur in den dunklen Massen, sondern sogar unter wisft ii Klassen der Gebildeten, und von Zeit zu Zeit sogar in hoch- -!• n lobenden zu aufregenden Prozessen Anlaß gibt. Es isl eine Tatsache, daß die Blutbeschuldigung, und in alter Zeit die Anklage wegen Hostienschändung, immer in Zeiten und Gegenden auttritt, die durch den Judenhaß ohnehin stark aufgeregt sind. Die vier großen Blulprosesse, die das letzte Mensohenalter gcsehen hat, die von Tista-Esilar, Xanten, Könitz und Polna, vorläufig der letzte dieser Art in Deutschland, illustrieren schlagend diesen inneren Zusammenhang zwischen Zeitstimmung und Mutbeschuldigung. Wii werden sehen, daß dei Berliner HoaUenschftndungsproiei) von 1510 gleichwie die er.-t vor vier Jahren in Breslau aufgetauchte Beschuldigung, aus dei beinahe ein Prozeß geworden wäre, diesen Zusammenhang nicht minder deutlich hervortreten läßt. Der Hergang dieses Prozesses war folgender: Am 6. Februai i:,in w urde in der Kirche des Dorfes K Ii o I) - lau eh. Havelland, Diözese de» Bistums Brandenburg, <-i" Einbruch Verübt. Das Ziborium war gewaltsam geöffnet worden, und daraus fehlte eine kupteme, vergoldet«. Moii>tianz nebst zwei geweihten Hostien in einem Büchslein BUS Messing, nach anderen aus vergoldetem Silber. Vor dem erbrochenen Ziborium lag ein Lötkolben und ein Messer, offenbar die Werkzeuge des Kirchenschänders. Am 13. Februai gelangte die Anzeige hiervon an den zu Cölln an der Spree residierenden Kurfürsten Joachim 1. von Brandenburg, der befahl, im ganzen Lande darauf acht zu haben, Ob etwa bei Christen oder Juden die gestohlenen Heiligtümer zum Vorschein kämen. Am 15. Februsr wurden zu Bernau im Stadtgraben beim Scheunentoi einige Stück" von der weggeworfenen Monstranz gefunden, die übrigen zerstreut, teils innerhalb, teils außerhalb der Mauer. Der Verdacht, den Kirchenraub verübt zu haben, lenkte sieh auf einen Bernauer Bürger, den Kesselflicker Paul Fromm, der eines üblen Leumunds genoß und sogar einen Mord auf dem Gewissen gehabt haben soll. Auch halte man die Einbruchswerkzeuge als sein Eigentum erkannt. Fromm war indessen verschwunden, was den Verdacht gegen ihn nur verstärkte. Am '2. Juni kehrte er nach Bernau zurück, übernachtete im St.Georgen-HospitaJ vor der Stadt, und am nächsten Morgen, als er sein Haus betrat, wurde er dort von den Stadtdienern verhaftet. In der Untersuchung gestand Fromm sofort ein, ohne daß es der Folterung bedurfte, den Einbruch verübt zu haben. Die beiden kousekrierten Hostien hätte er verzehrt. Nun benachrichtigten die Bernauer von diesem Geständnis den Bischof Hieronymus von Brandenburg, der hier, wo es sieli um einen Kirchen raub handelte, nach damaligem Reell t der unbestreitbare Gerichtsherr in erster Instanz war. Der Bischof entsandte zur weiteren Untersuchung nach Bernau den Offizial, Stiftsbauptmann Heinrich von Betzsehilz. Dieser unterwarf am D, Juni den Delinquenten einer neuen I ntel suchung, wobei er den Nachdruck darauf legte, daß Fromms Angabe, er hätte die Hostie verschluckt, unwahrscheinlich sei. Indessen brachte er aus ihm nichts anderes heraus, als eine sehr genaue, und detaillierte Beschreibung des Hergangs der Missetat. Da nun dieses Geständnis dem luquircnlcn ungenügend erschien, war er nach damaligem Recht befugt, die Folter anzuwenden, l'ud unter dieser Folter gestand denn auch Paul Fromm, daß er nur die eine Hostie verzehrt, die andere aber um neun märkische Groschen und neun Berlinische Pfennige an den Juden Salamon zu Spandau am Tage nach dem Einbruch verkauft und das Geld ausgegeben habe. Nun war mau auf der „richtigen Fährte". Doch jetzt hatte der Kurfürst ein Wort mitzureden. Juden durften nicht vor das geistliche Gericht gezogen werden. Der Kurfürst schützte die Juden, denn er zog von ihnen enorme Einkünfte. Ein Prozeß, der mit der Verbrennung und Vertreibung der Juden enden konnte, bedeutete eine gewaltige Schädigung des fürstlichen Schatzes. Joachim [, kämpfte also einen schweren Kampf. Er hatte erst vor einem Jahre einer ganzen Anzahl Juden nebst Weibern und Kindern. Schächten! und Gesinde natürlich gegen einen hübschen Haufen Gehles in mehreren märkischen Städten Aufnahme für drei Jahre gewährt, und ihnen sogar eingeräumt: .Mali Sy einen Raby benannte Zeith über haben mögen. Derselbe sol Macht haben über Sy nach jüdischer Ccwohnkeif, lind nun sollte er aller dieser erhofften Einkünfte verlustig gehen. Doch am Ende siegle im Merzen des Fürsten die „christliche lieb", wie ein Zeitgenössischer Chronist sich ausdrückt, über die finanziellen Bedenken. Er befahl, den Fromm aus Bernau und den Salomo aus Spandau nach Berlin zu bringen, um sie dort richten zu lassen. Er entzog, wozu ihm das Recht zustand, die Sache dem ordentlichen Richter. Salomo bekannte unter der Folter ganz genau dasselbe, was Fromm angegeben halte. Er beschriet uch genau, wie er mit der

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