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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1930-03-14 · 11 (14.3.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
6 (1930)
Issue
11 (14.3.1930)
Date
1930-03-14
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Seite I QEMEINDEBLATT 1>KR ISRAELITISCHEN RBLIGI0N80BMEINDB ZU LEIPZIG Nummer 11 ein \,ia (jotl erteiltes Recht. Er hnl dem Menschen erlaubt, tu seiner Ernährung Tiere zu töten, <l;imil der Mensch I«'!»'- Die Tötung dos Tieres l:iIt als ein religiöser Akt; wer Ihn vornimmt, muß von <l<-i i dazu autorisiert sein. Alle hierfür in Präge kommenden Handlungen sind eindeutig festgelegt. Oerade weil eine solche Be- Hi'hUftigung mit sittlicher Verrohung verbunden sein kann, legi das (ieseti ganz besonderen Nachdruck aul die psychische Verfassung und die Gottesfürchtigkeit des Schächters, und die Tatsachen haben ergeben, dafl der Schächterstand 'l«'r frömmste stand Ist. Der Schächtukl kann nichl vollxogen werden, wenn das Tier nicht am Roden liegt. Die Ari des Niederlegens isi religionsgesetzlich nichl bestimmt und es sind hierfQr in «I«■ n letzten Jahren große Verbesserungen versucht «niden. Daß das Tier vorsichtig niedergelassen wird ist selbstverständlich, da hei unvorsichtiger Handhabung das- - |be innere Verletzungen davontragen könnte, wodurch nach den religionsgesetzlirhen Bestimmungen das Tier zum Qenuß für Juden unbrauchbar wird. Ein etwa nachfolgender Schächtakl würde daran nichts mehr ändern. Nachdem ilas an den Beinen gefesselte Tier niedergelegt und der Kopf fixiert ist. liegt der Hals /um Schächtschnitl frei. Es ist bekannt, daß dieser Schnitt mit haarscharfem, » hart« nfreiem, langem Messer in sekundenschnellem Zuge ohne jeden Druck und ohne die geringste Unterbrechung geführt wird und in Durchschneidung von Luft- und Speiseröhre gleichseitig die großen Halsschlagadern durchtrennt. Infolge der durch die plötzliche Unterbrechung der Zirkulation entstehenden Blutleere des Gehirns tritt im Moment Bewußtlosigkeit ein. Wenn von Schächtgegnern behauptet wird, daß dieser Ralsschnitt seihst dein Tiere Schmerzen und Qualen bereite, muß demgegenüber darauf hingewiesen werden, daß eine sekundenschnelle Verleitung mit scharfem Instrument nach allen Erfahrungen nichl zuletzt nach den medizinischen Erfahrungen des Weltkrieges als fast schmerzfrei anzusehen ist. Daß die von dem Tier ausgeführten Reflexbewegungen, wie von Schachtgegnern immer behauptet wird, eine Phase des wiedererstandenen Bewußtseins bedeuten, konnte durch Beweise nicht belegt werden. Bis 1910 hatten wir bereits in Sachsen das Schächtverbot. Aufgehoben wurde dasselbe nach langer ergebnisloser Arbeit des Rabb. Dr. Hirsch Hildesheimer in Berlin. Er hal das Schächtverbot als ein Kulturdeflzil und als ein Schandmal des Judentums bezeichnet Hirsch Hildesheimer hat seinerzeit den Referenten beauftragt, von hiesigen Sachverständigen Urteile einzufordern, die sich alle einstimmig günstig über das Schächten geäußert und die Annahme des wiederkehrenden Bewußtseins für irrierklärt haben. Erst 1928 hat ein Professor der Universität Leipzig erneut erklärt, daß nach derSchächthandfung das Bewußtsein des Tieres durch eine neue Blutzufuhr wiederkehre. Trotz ausführlicher Widerlegungen hat dieser Universitätsprofessor seine Behauptung aufrecht erhalten. Aul Grund dessen wird eine vorhergehende Betäubung des Tieres lert. Die Betäubung bei Schlachtvieh geschieht im allgemeinen durch Zertrümmerung des Gehirns durch Schlau mit einem schweren Hammer oder einem eisernen Bolzen. Als modernstes Betäubungsverfahren verwendet man das elektrische Verfahren, das allerdings wiederholt zu inneren Verletzungen geführt bat. Wie bereits erwähnt, in e In n alier diese wissenschaftlich festgestellten inneren Verletzungen und eine eventuelle Erstickungsgefahr den Genuß des Fleisches Ii i den rituellen Gebrauch unmöglich, (Cach alledem ist zu sagen: die tierschützlerische Tendenz des ludentums Ist so unzweifelbar und so großartig im Schächtgesetz sichtbar, daß man sich fragt, warum gerade das Schächtgesetz so ver unglimptt wird! Ks gibt II underie von Gutachten für das Schächten gegen eine Handvoll Urteile, die gegen das Schächten sprechen. In einem Sachverständigenurteil heißt es sogar, daß die Untersuchung des Schächtens In völlig überzeugender Weise festgestellt hat. daß diesem Schlachlverfahren der Vorzug vor allen anderen zu geben sei. und daß es sich nur um die Frage handeln könne, ob das Schächten nichl allgemein an Stelle des Schlachleiis einzuführen sei. Ks ist deshalb die Autgabe der berufenen Vertreter des Judentums, gegen die Beeinträchtigung der durch die Verfassung des Reiches gewährleisteten religiösen Gewissenfreiheit zu kämpfen. Durch das Schächtverbot wird der jüdischen Religion der Stempel der Minderwertigkeit und der Zweitklassigkeit aufgedrückt, Ks muß deshalb gekämpft werden gegen die Verfettung der Gleichberechtigung und Gleichachtung der jüdischen Bevölkerung. Der Vorsitzende der Ortsgruppe, Herr Stadtrat Julius K rause. dankte den beiden Referenten für ihre ausführlichen, ausgezeichneten Vorträge und fügte folgendes hinzu: Die beiden Referenten haben Themen behandelt, die das gesamte Judentum in Deutschland betreffen. Der Numerus clausus würde die freie Auswahl des Berufes unmöglich machen. Kr bedeutet für alle .luden — gttnt gleich Ob deutsche oder ausländische .luden eine Verletzung der (Meichberechliiiunü. Darum ist es die IMlirhl des gesamten Judentums, gegen den Numerus clausus tu kämpfen. Das Gleiche yilt für das Schächtverbot, Wir werden, wenn die Gegenwehr rieht aufs äußerste auagedehnt wird, (las Schächtverbol bekommen. Ks muß abgelehnt werden als ein Standpunkt der Intoleranz und eine Verletzung der Gleichberechtigung und Qleichachtung der jüdischen Bevölkerung. Es handelt sich in beiden Fällen um rein antisemitische Vorgänge, die als Machtfragen auf dem Boden der Politik ausgetragen werden. Es ist deshalb notwendig, die politischen Parteien, die für uns in Frage kommen — Bei denen oft mangelndes V erständnis mitspricht aufzuklären und für uns zu gewinnen. Das tut der Centraiverein. Kr tut es nicht allein, sondern gemeinsam mit den Religionsgemeinden und anderen jüdischen Organisationen, die den gleichen Kampf fähren. Das Schächtverbol in Bayern ist beschlossen und soll am I. Oktober!!):!() in Krall treten. Man ist bestrebt, dieses Verbot, das gegen die Reichsverfassung verstößt und teilweise von reinen Erwägungen der Parteipolitik gemacht worden ist. nicht zur Durchführung kommen zu lassen. Ob es gelingt, Ist fraulich. Daß das vorliegende Schächtverbol trotz wissenschaftlicher Gut- BChten in Wirklichkeit nur ein weiteres Mittel zur Vergrößerung des Judenhasses ist, ist jedem Juden, der die politischen Dinge überschaut, klar. Ks ist ihnen lediglich ein Mittel, um die .luden herabzusetzen. Wenn man wirklich die Tierquälerei treffen will, warum verbietet man nicht die Jagden, In denen die Tiere gehetzt und ge- Iriel..... werden und. angeschossen und verwundet, langsam ver recken? Damit aber beschäftigt sieh kein Tierschuttverein I Vom Centraiverein werden in beiden Krau'en. die das Interesse des gesamten .ludentums betreffen, alle erforderlichen Schritte unternommen werden. — Im Einverständnis mit der Versammlung soll der Centrale in Merlin berichtet werden, daß eine überfüllte Versammlung gegen den Numerus clausus und das dem Landtage bereits vorliegende Schächtverbot energisch Verwahrung erbebt, da es seine Beeinträchtigung der durch die Verfassuni; des Reiches und des Landes gewährleisteten religiösen Gewissensfreiheil und die dadurch begründete Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte bedeutet. L \v. Unsere Gemeinde Israelitischer WeMtätfajkeitsvereisj zu Leipzig. Der Vorstand des Israelitischen Wohltätigkeitsvereins tu Leipzig versendet an seine Mitglieder und Freunde das nachstehende Rundsehreiben : Wir bitten Sie hierdurch, uns jetzt Ihre Jahresbeiträge für l'.KMt einzuzahlen, l rotz der auch im vergangenen Jahre in hochherzigster Weise ■ :■ steten Spenden und Beiträge unserer Mitglieder und Freunde mußten wir infolge der außerordentlich gesteigerten Bedürftigkeil das Jahr mit einein sehr hohen Fehlbetrag abschließen und dazu unser Stiftungskapital angreifen. Weitere Einschränkungen unserer gemeinnützigen und 'lausende von Armen erfassenden Tätigkeit in unseren Anstalten: Speiseanstalt. Kinderhort, Altersversorgung, Alfons Jacobson-Kinderheim in Bad Dürrenberg werden sich kaum vermeiden lassen, ja die Krholunesknlonicii m Dürrenberg sind bereits ernstlich in Frage gestellt (siehe Gemeindeblatt Nr. 10 vom 7. Märt 1690, Seite!!), wenn nicht Außerordentliches geschieht. Wir bitten Sie deshalb aufs herzlichste, aufesichts der ungewöhnlichen Notslände auch Ihrerseits, soweit es Ihnen möglich ist. ein N 0 t o p f e r zu Ii r i n g e u und für dieses Jahr einmalig Ihren Beitrag zu verdoppeln, oder gar möglichst darüber hinaus uns Mittel zukommen tu lassen. Wir dürfen Ihnen schon im voraus für Ihre uns so notwendige Hilfe herzlichst danken. Um uns die Kosten der Einziehung zu sparen, bitten wir Sie. uns ihre Beiträge auf unser Postscheckkonto Leipzig!I7!H zu überweisen. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Israelitischen WohltäUgkeitavereins zu Leipzig, i. A.: Siegmund Gottlieb,

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