Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 11 (14.3.1930)
- Date
- 1930-03-14
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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11. März I9S0 Seite :t Numerus clausus i Die Orts^ruppe Leipzig dos Centraivereins deul geh er Staatsbürger jüdischen Glaubens veranstaltete am Dienstag, dem in. Februar d. J., eine (iemeindeversammlung, in der Herr Rechtsanwalt Dr. Urin/ .loske Leipzig Uber den ..Nuin er us clausus", ''in Qrundprpblem unserer bürgerlichen Gleichberechtigung, und Herr Rabbiner Dr. E. Carlebach, Leipzig, Uber ..Du s drohende Schachtverhol" referierten. Die außerordentlich uul besuchte Versammlung bewies, daß unsere Gemeindemitglieder die ungeheure Bedeutung dieser beiden Kragen erkennen. Herr Rechtsanwall Dr, Hein/. .loske führte zu dem Thema „Numerus clausus" Folgendes aus: Wenn es zu einem Numerus clausus in der Komi kllme, in der er uns Juden bedroht, so würden dadurch nicht nur die Studierenden betroffen, sondern die jüdischen Allgemeininteressen aufs stärkste be nihil werden; denn es handelt sich bei der geplanten Einführung des Numerus clausus nicht um jenen echten Numerus clausus, bei dem für einen bestimmten Berufsstand eine geschlossene begrenzte Zahl festgesetzt werden soll. Solche Zulassungsbeschränkungen werden seil langem z.H. für ihn Auwaltsstand angestrebt: es würde damit die Vnzahl der bei den Gerichten zugelassenen Anwälte auf ein be Btimmtes Mali beschrankt werden. Bei den von den Nationalsozialisten betriebenen Versuchen, einen Numerus clausus herbeizuführen, handelt es sich aber nicht darum, die Zahl der Studenten ganz allgemein oder in den einzelnen Fakultäten zu begrenzen und darüber hinaus eine Immatrikulation zu unterbinden, sondern um die Aus Bperrung der mit den Wollen der diese Maßnahmen propagierenden Kreise ..Ausländer und fremdrassigen Elemente". Es ist allgemein bekannt, dal! diese Bestrebungeil in Sachsen zu einem Antraue des sattsam bekannten Antisemiten Dr. Fritzsch und Genossen beim sächsischen Landtag geführt haben. Uber den in der Sitzung vom 28. Januar Beschluß gefaßt worden ist. Der Antrag lud folgenden Wortlaut: ..Die Vorgänge an den Universitäten und Hochschulen von Berlin, Wien und Prag beweisen, daß sich dir Studentenschaft und nicht nur die deutsche! der Gefahren bewußt wird, die ihr durch die Überfremdung der Universitäten und Hochschulen drohen. Da der berechtigte Kampf der deutschen Studentenschaft gegen die Gefährdung ihrer Zukunft sehr leicht zur Folge haben kann, dal! sich die Aus länder und fremdrassigen Elemente, die gegenwärtig noch die Noch schulen von Berlin, Wien und l'rau bevölkern, nach Sachsen wenden, beantragen wir: 1. Dem Landtag ehebaldigst einen Gesetzentwurf über die Einführung des Numerus clausus an der Universität Leipzig und den Hochschulen Tharandt und Dresde n, der Bergakademie Freiberg und den sonstigen staatlichen Akademien vorzulegen. 2. Durch ihren Vertreter im Reichsrai eine reichsgesetzliche Lösung dieser Frage zu fordern. :t. Die Regierungen der anderen Lander zu lullen, sich d..... \ orgehen der sächsischen Regierung anzuschließen." Der Antrag ist wob1 mit großer Mehrheil abgelehnt worden, die Tatsache aber, dal! er überhaupt eingebracht werd« n konnte, zwingt dazu, den geistigen Nährboden, aus dem er stammt, einer Betrachtung zu unterziehen. Dali er seinen letzten Grund in den Bestrebungen der völkischen Akademiker hat. ergibt sich ja aus den Hinweisen aul die Unruhen an den Universitäten Herlin. Wien und Prag, die durch aus antisemitischen Charakter trugen. Die akademischen Kreise sind überwiegend völkisch-antisemitisch eingestellt. Wenn die Würzburger Studentenverfassung die studierenden reichsdeutschen .luden schlechthin als zur deutschen Studentenschaft gehörig anerkt nnt, so sollte dies ein.- Selbstverständlichkeit sein. Kür die völkischen Gruppen ist da» aber keineswegs der Fall. Im Gegenteil weist das Programm großer völkisch-studentischer Kreise folgenden Punkt auf: ..Die auf dem Würzburger Studenteiitag den reichsdeutschen .luden gemachte Konzession, nach der diese zur Deutschen Studentenschaft gehören müssen, ist nicht von großer Bedeutung und wird in späterer Zelt einer Revision bedürfen, wenn der völkische Gedanke sich im ganzen deutschen Volke durchgesetzt hüben wird. Dan......mß das nächste Gebot einer ernsthaften völkischen Hochschulpolitik die Durch Führung einer wissenschaftlichen statistischen Erhebung des .luden Prozentes an den deutschen Hochschulen sein." In diesem Geiste lieil.lt es auch in dem berüchtigten Elberfeldei Beschluß vom Mai 1925: „Ebensowenig wie der Chinese und Neger, auch wenn er sich gelbfll zum Deutschtum bekennt,;ils Deutscher bezeichnet werden kann, darf der .lüde infolge seiner massigen Verschiedenheit mal seines durchaus anders gearteten Wesens zum deutschen Volke nicht gezählt werden. Diese Tatsache i-t auch von den führenden Mä......rn nd Schächtverbot der arischen Völker und des Judentums bestätig! worden. Alle dii'se iremden Elemente können bestenfalls als freunde odei Anhänger deutscher Kultur bezeichne! werden, niemals aber als Deutsche selbst. Auf Grund der Tatsache, daß die Juden ein eigenes Volk bilden, das. über alle Well zerstreut, doch die Weltverbindung anter sich sogar mit eigner politischer Spitze durch den jüdischen Staat in Palästina unterhält, ist die deutsche Staatsleitung aufzufordern, unverzüglich die .luden als nationale Minderheit im Deutschen Reiche zu erklären und ihnen die sich daraus ergebende Rechtsstellung zu verschaffen." Hierbei muß hervorgehoben werden, daß dieser Beschluß in Elberfeld einstimmig, einschließlich der studentischen Gruppen dei D.V.P, gefaßt worden ist. und in den sogenannten „Richtlinien zur Entjudung dei Hochschulen" heim es: ..Der Überfremdung der deutschen Hochschulen durch jüdische Lehrkräfte und Studierende ist ein Riegel vorzuschieben. Lehrer jüdischer Abstammung sind nicht mehr zu berufen, für die jüdischen Studierenden i-i der Numerus clausus einzuführen." Zeigen Bich auch in der deutschen Studentenschati Richtungen, die diese Bestrebungen nicht billigen, und wurden auch auf dem 12. deutschen Studententag vom 22. 24. Juli 1927 in Hannover die dahingehenden Anträge mit beachtenswerter Mehrheil abgelehnt, so zeigen doch die Bemühungen der völkischen Studentenschaft die Richtung auf den Numerus clausus hin. Diesen Bemühungen verdankt der Antrag Fritzsch im sächsischen Landtag sein Entstehen. Die Tatsache, daß ein solcher Antrag gestellt, begründet und ernsthaft dis kutierl werden konnte, ist beschämend genug. Es ist bezeichnend und bedenklich, daß in einem Parlament eine Frage wie diese — es handelt sich um nichts weniger;ds um die Abschaffung dei Gleichberechtigung der .luden, auch wenn man es zu verschleiern versucht behandelt werden kann. Kein anderes Ereignis unserer an Ausbrüchen widerlichen Judenhasses so reichen Zeil ist eher geeignet, die Größe der Gefahr zu unterstreichen! Wir müssen erkennen, daß es um eine „neue Ghettoislerung" ueht. und es ist zu hoffen, daß das gesamte Judentum den Kampf des Centrai-Vereins gegen den Numerus clausus, für den Anträge bereits in anderen deutschen Ländern heute vorliegen, nach Kräften unterstützen wird. Nach dies,.m ausgezeichneten Referat, das großen Beifall fand, nahm Herr Rabbiner Dr. E. Carlebach das Wort zu seinem Vortrag: ..Das drohende Schächtverbot" und führte etwa folgendes aus: Wenn In öffentlicher Versammlung von <len Angelegen heilen des Schächtens, das in eine atemversetzende Atmosphäre führl gesprochen werden muß, so ist das Interesse daran von außen aul gezwungen worden. Bayern hat das Schächtverbot angenommen, Sachsen. Thüringen und Württemberg liegen derartige Antrage bereits bei den Regierungen vor. Ein Schrei der Entrüstung muß durch das gesamte Judentum gehen, ganz gleich welcher religiösen Richtung der einzelne angehört, und es müssen alle zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel angewandt werden, i.....Ins drohende Schächtverbot in Sachsen zu verhüten. Es handelt sich um die Beeinträchtigung der durch die Verfassung des Reiches und des Landes gewährleisteten religiösen Gewissensfreiheil und die dadurch begründete Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte. Nicht Gründe der Ethik iiu I der Tierquälerei haben da/u geführt, das Schächtverbot auszusprechen, sondern rein antisemitische Gründe, die das durch Jahrtausende geheiligte, religiöse Gebot des Sc nächtens der Tiere verhindern wollen. Es ist notwendig, Aufklärung in die Reihen der Unwissenden hineinzutragen und zu beweisen, daß der jüdische Ritus iles Schächtens nicht unethisrh und unmenschlich ist. Dem jüdischen Menschen wird durch seine Lehre in Denken und Handeln Tier freundlichkeil und rierschutz eingeimpft. Das leuchtet aus zahl reichen Belegen unserer Bibel hervor. Die Stammväter des jüdischen Geschlechts waren Hirten, und schon dieser Umstand mußte not wendig zur Tierfreundlichkeil führen, wie sie etwa in dem Satze Bich äußert: ..Wer fromm ist, kennt die Seele -eines Tieres." Die bestehenden Gesetze, die sich so seinder Tiere annehmen, sind von Hunderten von auf diesem Gebiete Sachverständigen anerkannt worden, und es ist ungeheuerlich, wenn Leute von heute und gestern kommen, die das Judentum, das man als ältesten Tierschutzverein bezeicht..... könnte, der Tierquälerei bezichtigen. Was hat es nun für eine Bewandtnis mit dem Schächten? Der religiöse Standpunkt ist folgender: Nicht ohne weiteres gesteht die jüdisch ' Lehre dem Menschen das Recht zu. ein Tier zu töten, um sein Fleisch zu genießen: es i-t