Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 5 (31.1.1930)
- Date
- 1930-01-31
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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81. Januar 1930 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Seite S bedenken. Alle Institutionen und Organisationen der Jüdischen Religionsgemeinschaft genießen Steuer- und Portotreiheit, Die staatliehe Hauptkontrolle kann lallweise die Ausgaben der Kultusgemeinden und ihrer Vorhände einer Kontrolle unterstehen. Sonst genießen sie vollkommene Autonomie. Das geistige Oberhaupt der jüdischen Religionsgemeinschaft in Jugoslavien ist der GroQrabblner; der den sitz in Belgrad hnt. Die Bpzügp des Großrabhinors, die denen eines Bischofs gleich sind, werden vom Staate bezahlt, und auch die Ruhegelder fallen zu Lasten des Staates. Oer Großrahhinor ist der Vorsitzende sowohl der orthodoxen als auch der neologen Rabbinersynode, deren Mitglieder von den Rabbinorversaniinluniren gewühlt werden. Die Bestimmungen des neuen Gesetzes haben in den Kreisen der Jugoslavisehen .luden größte Befriedigung hervorgerufen. Diesen Gefühlen gab der Großrabbiner Hr. Alkalay in Danktelegrammen an König Alexander, den Ministerpräsidenten Zivkovle und den Justltmlnister Skrsic Ausdruck. In diesen Telegrammen wird das (ielöhnis erneuert, daß jeder .lüde .Tugoslaviens sein Leben und seine Kraft In den Dienst des jugoslavi sehen Vaterlandes stellt. 25 Jahre israelitischer (ipiiipindebiind in der Schweis. Der schweizerische israelitische Gemeindebund beging das .luhiliiuni seines 25jährigen Bestehens. Am 27. November 1004 fand in Baden-Schweis die konstituierende Versammlung des Gemeindebundes statt, auf der 14 Gemeinden durch 27 Delegierte vertreten waren. Hervorgegangen aus dem damaligen gemeinsamen Bestreben nach Beseitigung des Schächtverhotes, setzte sich der Itund zum Ziele, „die allgemeinen Interessen des Judentums in der Schweiz zu wahren und zu vertreten". Zum ersten Präsidenten des Hundes wurde der inswischen verstorbene Dr. Hermann Guggenheim gewählt: heute steht an der Spitze des Hundes Herr J. D r e y f u s - B r 0 d s k y . dessen 70. Geburtstag die Schweizer Judenheil vor kurzem feierte. Außer mit der Bekämpfung des Schächtverhotes und der Versorgung der jüdischen Gemeinden mit Fleisch rituell geschichteten Viehs aus dem Auslande befaßt sich der Gemeindebund mit mannigfachen sozialen und religiösen Aufgaben, wie z. B. Zentralisation der Armenpflege. Unterstützung jüdischer Wanderlehrer, Erwirkung von Feiertagsurlaut) für jüdische Soldaten, Milderung der Not der .luden in den Pogromländern, Förderung der Wohlfahrtseinrichtungen und schließlich systematische Bekämpfung des Antisemitismus. Unterstützt werden unter anderem der Hilfsverein für jüdische Lungenkranke, der Lehrer- und Kantorenverhand, die Jeschiwah in Montreux und viel ausländische jüdische Organisationen. Während der Gemeindebund sich gegenüber der zionistischen Bewegung und dem Palästina-Problem bisher passiv verhalten hatte, isl in jüngster Zeit eine Wandlung hierin eingetreten. In den Augusttagen dieses Jahres fand die feierliche Konstituierung der erweiterten Jewish Agency im Anschluß an den 16. Zionistenkongrefi in Zürich statt, und der Gemeindebund hat in der Deleglertenversammlung vom 16. Juni 1020 den Beitritt zur Jewish Agency und die Abordnung seines Präsidenten, Herrn J. Dreyfus-Brodsky. als Delegierten beschlossen. Damit ist der Gemeindebund als Vertreter der |QdiSChen Geineinden der Schweiz und ihrer Mitglieder in den Aktionsradius des Wiederaufbaus von Palästina im Sinne der Balfnur- Deklaration eingetreten. — In der Delegiertenversammlung vom Mai 1020 waren 21 Gemeinden mit 2066 Mitgliedern durch 56 Delegierte vertreten. ICs fehlen nur noch vier Gemeinden zur Vervollständigung des Zusammenschlusses. — Die Jubiläumsfeier fand zugleich mit der Feier des 70. Geburtstages des Präsidenten Herrn J, Dreyfus-Brodsky in dessen Hause statt. Dr. II. Charles Bnllag und Dr. D. Farbstein würdigten die Persönlichkeit von J. Dreyfus-Brodsky, der sich in jahrzehntelangem segensreichem Dienste in der Öffentlichkeit hohes Ansidien erworben hat. Herrn Dreyfus-Brodsky wurde eine von sämtlichen Mitgliedern des Zentralkomitees unterzeichnete Glückwunschadresse nebst einer Radierung von Prof. Wolfsfeld übergeben. In der Adresse werden die Verdienste des Jubilars aufgezählt: zum Schluß heißt es: „Wann immer es galt, den moralischen und materiellen Eintluß des Gemeindebundes in den Angelegenheiten des schweizerischen Judentums wie auch des Gesamtjudentunis geltend zu machen, da halten Sie stets mit Freude und Opferwilligkeit in echt schweizerischer Gesinnung und aus jüdischem Herzen heraus ihre ganze Person in den Dienst einer guten Sache gestellt." — Herr .1. Dreyfus-Brodsky spendete Fr. 10OOO zugunsten des Gemeindehundos und Fr. IMKMI für den zu errichtenden Jüdischen Friedhof in Davos. KinheitsfcrniPinde. Zwane-niitelied-rhaft. Gomeindpvprband in Italien. Die zu Beginn dieses Jahres vom Justizniinisler Ifocco eingesetzte Maatskommission zur Ausarbeitung eines Gesetzes über die Organisation der jüdischen Gemeinden in Italien hat soeben ihre Arbeiten beendet und ihren Bericht dem Mildster vorgelegt. Der Minister wird das von der Kommission vorgeschlagene Statut dein Reglerungschef Mussolini zur Sanktion unterbreiten. Das Gesetz bezweckt in erster Reihe eine Vereinheitlichung der gegenwärtig in den einzelnen Orten bestehenden verschiedenartigen gesetzgeberischen Verfügungen hinsichtlich der jüdischen Religion und der jüdischen Gemeinde. In Piemont z. B. wird gegenüber der jüdischen Gemeinde ein 1857 erlassenes Gesetz in Anwendung gebracht, die jüdischen Gemeinden in Padua und Veneilig werden nach Gesetzen verwallet, die noch vor Errichtung des Königreichs Italien in Anwendung waren. Das gleiche ist der Fall mit Bezug auf die Gemeinden in Florenz, Leghorn und Triesl. Die zwei bedeutendsten jüdischen Gemeinden Italiens, die in Rom und Mailand sind, sind auf der Grundlage freiwilliger Vereinigungen organisiert. Das neue Oeselz verleiht nuinehf den jüdischen Gemeinden Anerkennung als autoritative Körperschaften mit dem Recht juristischer Personen; sie dürfen Eigentum besitzen und Ober dieses Eigentum verfügen. Geleitet werden die Gemeinden durch Konimuualausschüsse in der Zusammensetzung von drei bis 15 Personen gemäß der Zahl der Bevölkerung der betreffenden Gemeinde. Die Ausschüsse werden für je vier Jahre von allen steuersahlenden Mitgliedern gewählt. Innerhalb der Kommission wurde die Finge sehr viel erörtert, ob die Mitgliedschaft bei einer jüdischen Gemeinde eine freiwillige oder zwangsweise sein soll. Man einigte sich schließlich dahin, daß jeder Jude zwangsweise der jüdischen Gemeinde Beines Wohnortes angehören und die Gemeindesteuer zahlen muß. sofern er nicht öffentlich eine Erklärung angibt, daß er sich nicht länger als zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörig betrachtet. Laut dem neuen Statut ist es Aufgabe der jüdischen Gemeinde, für die Erfüllung der jüdischen Bedürfnisse zu sorgen, die jüdische charitative Tätigkeit zu regeln, die jüdischen Ehe-Riten gemäß dem im Mal d. .1. erlassenen Gesetz zu versehen, die den jüdischen religiösen Bedürfnissen dienenden Institutionen zu kontrollieren U. dgl. in. Die einzelnen Gemeinden werden zu einem Verbände jüdischer Gemeindpii susammengeschlossen: Sitz des Hauptbüros des Gemeindeverbandes ist Rom. Di'psps Hauptbüro wird von einem Ausschuß geleitet, der von den zu einem Kongreß versammelten Präsidenten aller Gemeinden Italiens gewählt wird. Die Wahl des Präsidenten des Gemelndeverbandes unterlipgt der Sanktion seitens der Regierung. Der Rechnungsabschluß des Verbandes muß der Regierung zur Genehmigung unterbreitpt werden. Die Regierung behält sich auch die Ueberprüfung gewisser anderer Funktionen und Unternehmungen des Gemeindeverbandea vor. Dip Kommission bat dor Regierung außer dem neuen Gesetzentwurf auch Anregungen und Vorschläge unterbreitet, die dir Fragen des Militlirdipiistes der Rabbiner. Befreiung der Juden von Teilnahme an Staatsfunktionen an Sabbath- und anderen jüdischen Feiertagen betreffen. (.ITA.) Jüdische Verbände und Gemeinden Taarung der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände Deutschlands in Rprlin. (Amtlich l Am 5. Januar 1fl'<0 trat vormittags um M16 Uhr in den Geschäftsräumen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Geineinden unter dem Vorsitz von dessen Präsidentpn. Rammergerichtsral Leo Wolff, die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches zu einer Tagung zusammen, hei der fast alle angeschlossenen Verbände vertrptpn wnrpn. Der Vorsitzende wies in seiner Begrüßung darauf hin. daß die Arbeitsgemeinschaft, deren letzte Sitzung um ein Jahr zurückliegt, dazu berufen sei. dir gemeinsamen Interessen der deutschen Judenheit wahrzunehmen, solange es zur Gründung eines Reichsverbandes nicht gekommen ist. — Dem verstorbenen Ratsmitgliede des Preußischen Landesverbandes. Prof. Dr. Türk, widmete der Präsident des Baverischen Landesverbandes. Oberstlandesgerichtsral Dr. Neumeyer, einen warmen Nachtut, in dem er die hervorragende Tätigkeit Türks bei früheren Zusammenkünften würdigte. In der bis abends 7 Uhr ausgedehnten Sitzung wurde die gesamte sehr reichhaltige Tagesordnung erledigt. Aus ihr seien als besonders bemerkenswert die folgenden Punkte hervorgehoben: Es fand eine Aussprache darüber statt, auf welche Weise bei der Zuführung rabbiniseher Kräfte zu den in Einzelfällen für sie in Betracht kommenden Wirkungsstätten die Rücksicht auf die Hübe der ihnen zu gewährenden Besoldung ausgeschaltet werden kann. Die Frage soll, da ps sich hierbei um Mißstände handelt, die hauptsächlich bei der Besetzung großstädtischer Rabbinerstellen hervor-