Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 34 (20.8.1926)
- Date
- 1926-08-20
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 34 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG Seite 3 daß auch auf dem Rechtsgebiete der alte verlästerte Talmud sehr vieles gelehrt hat, wozu sich erst heutzutage die Kulturmenschheit aufgeschwungen hat. Mit dem Abschluß des Talmuds war die Entwicklung natürlich nicht beendet. Da das jüdische Recht im Gebrauche der Juden fast aller Länder lebendig erhalten blieb, konnte es nicht stillstehen. Für praktische Entscheidungen war übrigens der Talmud, der ja nur das Material, nicht aber die systematische Zusammenfassung und selten die Entscheidung bot, wenig geeignet, Er war ein Anreiz zu weiterer Arbeit. So entstanden, um Unklarheiten und Schwierigkeiten aufzuklären, viele Kommentare, die aber selber ein gutes Stück Fortentwicklung darstellten. Auen Kodifikationen wurden hergestellt, die den Stoff ganz systematisch nach Materien ordneten. Von diesen seien zwei hervorgehoben. Im Jahre 1180 vollendete der große Maimonides ein Werk, dem er den Namen Misehne Thora (Wiederholung des Gesetzes) gab, in welchem er übersichtlich, volkstümlich und knapp das ganze vom Talmud behandelte Gebiet darstellte. Den Teil des jüdischen Rechtes, der zu seiner Zelt noch in praktischer Geltuig war. faßte im 16. Jahrhundert Josef Karo zusammen. Nachdem er in einem umfassenden außerordentlich gelehrten und sorgfältigem Werke die wissenschaftliche Grundlage gelegt hatte, gab tr ein kürzeres Gesetzbuch für den praktischen Gebrauch heraus, den berühmten S ch u I ch a n a r u ch, der das Recht des spanischen Zweiges der Judenheit enthielt, und bald darauf durch Glossen des Moses Isseries um die Ergebnisse der Entwicklung bei den deutschen Juden vermehrt wurde. Dieses Werk ist das noch gegenwärtig geltende Gesetzbuch, nach welchem praktisch entschieden wird. Einen Stillstand der Entwicklung aber stellt es keineswegs dar. Ein solcher kann und wird nicht eintreten, solange das talmudische Gesetz in der Judenheit lebendig bleibt, und das ist noch heute — Ranz abgesehen von rein religiösen und rituellen Fragen, in denen ja in einem höheren oder geringeren Maße auch die Judenheit des Westens die Autorität des Schulchan aruch anerkannt, — bei den Juden des Ostens der Fall. Dort ist das jüdische Recht in vielen seiner Teile ncdi immer in lebendigster Wirksamkeit. Staatsgesetzlich gelten sogar für Angelegenheiten des Eherechts, soweit wenigstens die Schließung und Trennung der Ehe in Frage kommen, in Polen, Litauen, Lettland, der Czechoslowakei, der Türkei und noch anderen Ländern des Ostens die Vorschriften des Talmuds (die übrigens auch in einem Teile von Deutschland, nämlich in Schleswig bis zur Einführung des preußischen Rechtes in Kraft waren). Es kann also jeder deutsche Richter einmal in die Lage kommen, materiell nach dem Schulchan aruch zu entscheiden, wenn er nämlich in Befolgung von Art. 17 des Einfuhrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Ehe etwa eines polnischen oder türkischen Juden trennt. Inoffiziell ist das jüdische Gesetz auch für sonstige Fälle des bürgerlichen Rechts in den östlichen Ländern in einem noch viel größerem Umfange in Geltung. Je weiter man nach Osten kommt, je unsicherer die allgemeinen Rechts- ES 1 B B B B B B H B 8 Oberkanlor Spekior in der „Ahawas Thora" Der Verwaltung des Vereins .Ahawas Thora" (harberstr. 4-6) ist es gelungen, Herrn Pinie Spektor als Vorbeter iür die bevorstehenden hohen Feiertage zu gewinnen. Es ist hiermit dem Wunsche weiter Kreise Rechnung getragen, den audi als Komponist berühmten im mit seinem Chor an den o'khj 0*0* zu hören. Die luftigen, freundlichen Räume der „Ahawas Thora"- Synagoge sind an den hohen Feiertagen mit Recht bevorzugt; es ist daher anzuraten, Karten ehestens zu bestellen. Die Preise sind niedrigst gehalten, bei M 10.— beginnend. Bestellungen aui Plätze werden entgegengenommen: täglich 9-12 und 6-8 Uhr im Büro des Vereins, Färberstr. 4-6 (Tel. 17369). In Ausnahmefällen lind auch die Herten E. Keslenbaum (Tel. 27841) und J. Stein (Tel. 23783 bereit, Bestellungen entgegen zunehmen. Ö a H S S B « a a a Verhältnisse werden, desto häufiger lassen sich die Juden ihre Streitigkeiten durch den Rabbiner tntscheiden, der naturgemäß seinem Urteil den Schulchan aruch zugrunde legt. Dies Verfahren hat nämlich für sie verschiedene Vorteile. Neben dem der Schnelligkeit und Billigkeit - Gerichtskosten dürfen nicht erhoben werden und Vertretung durch Berufsanwälte ist verboten — genießt die Unparteilichkeit, Gerechtigkeit und Weisheit des Rabbiners ein solches Vertrauen auch unter der nichtjüdischen Bevölkerung, daß seiner Entscheidung und damit dem Talmudrechte sich nicht selten auch Nichtjuden, wenn sie mit Juden Differenzen haben, gern und anerkennend beugen. Der Talmud hat — zum Schluß sei auch dieser Umstand nicht vergessen auf die Juden einen ungeheuren Einfluß ausgeübt. Wie er in seinem Werden und Wesen vom jüdischen Charakter bestimmt war, hat er nach seinem Abschluß seinerseits den jüdischen Charakter bestimmt! Das Studium des Talmuds gab dem Juden des Mittelalters Trost und Ruhe und Glück! Während draußen die Stürme der Verfolgung tobten, ihn wie ein gehetztes Wild von Ort zu Ort jagten, hatte er sich in seinem Studium eine stille, friedliche Zufluchtsstät:e erbau', in die er jederzeit flüchten konnte, die ihn heraushob aus dem grauen Alltag und ihn in eine Welt des Geis:ss und des Friedens trug! So wurde der Talmud bestimmend für den Charakter und die Weltanschauung des Juden. Recht vieles, was man heute in tiefgründigen Untersuchungen als Kennzeichen der jüdischen Rasse feststellen will, ist nichts wie eine Folge der Segnungen des Talmuds. Das andauernde, tief schürfende Studium seiner Gesetze war eine Schule des Geistes, wie das Judentum sie nicht besser wünschen konnte. Der brennende Wunsch, in seine Feinheiten einzudringen, ließ nicht zu, daß je ein Hindernis vom Lernen abhielt, und so wurt!e das Talmudstudium auch eine Schule des Charakters, des energischen und zähen Willens! Da arm und reich, hoch und niedrig in seine Folianten sich versenkten, gab er jedem Gliede der Gemeinschaft den Sinn für geistige Interessen, ließ jeden Juden erkennen, welchen Wert die geistigen Güter gegenüber den vorübergehenden Genüssen der Welt hatten. Dem Talmud verdankt der Jude den scharfen, eindrirgenden Geist, die Fähigkeit der schnellen Erfassung, den wissenschaftlichen Sinn, die Energie, die Mäßigkeit! Und daß dem so und nicht umgekehrt der Fall ist, daß nicht diese bereits früher vorhandenen Eigenschaften den Talmud in seiner charakteristischen Eigenart geschaffen haben, beweist die Tatsache, daß alle Vorzüge — und zwar meistens recht schnell — dem Geschlechte verloren gehen, das sich vom Talmudstudium entfernt. Glückwunsch- Inserate im Gemeindeblatt Jür mtfn ffm bitten wir rechtzeitig aufzugeben. Preis 2.— Mk. Wir bitten bei Bestellungen durch die Post den Betrag von 2,— M. beizufügen. Der Verlag