Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 34 (20.8.1926)
- Date
- 1926-08-20
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT I»ER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 2. Jahrgang Des Talmuds Werden Von Dr. Felix (ioldmann (Schluß) Die Not der Zeit, Verfolgung und Qual, das ewig gleiche Los der Juden, haben es mit sieh gebracht, daß das blühende Reditsleben Babylons unterging, nachdem schon lange vorher auf dem Boden Palästinas jede geistige Regung in Strömen von Blut erstickt worden war. In der Zeit des Niederganges — egen das Hude des fünften Jahrhunderts — wurde alles vorhandene Material pietätvoll gesammelt, geordnet Ul d den einzelnen Lehrsät/en der Mischnah, zu denen es gehörte, angefügt Dieses Werk hat das Judentum in die Weh Itinausgenommen, das war der Talmud in der Gestalt, wie er im wesentlichen heute noch in unseren Händen ist. Der Talmud ist, wenn man mit einem kurzen Worte sein Wesen kennzeichnen will, ein Denkmal der Entwicklung des jüdischen Rechts von den Zeiten der ThOra bis nun Ende des fünften Jahrhunderts unserer Zeitrechnung. Was in diesen vielen Jahrhunderten an reichen Kräften frisch und lebendig im Zusammenhang mit den Lrfordernissen der Wirklichkeit gearbeitet 1 at, schul ein Geisteserzeugnis, als dessen Grundzug man keineswegs, wie die allgemeine Anschauung auch vieler unserer Glaubensgenossen es will, weltfremde Abstraktion und theoretisierende Tüftelei ansehen darl. Es läßt sieh gewiß nicht leugnen, daß der Talmud manche rein theoretische, nicht im Lehen wurzelnde und darum überflüssige Gesetze entwickelt hat, daß er gewisse Dinge erörtert, die bereits in jener Zeit nur ein theoretisches Interesse hatten, wie z. B das weite Gebiet des Strafrechts. das besonders bei Kapitalverbrechen den Juden nicht mehr zustand. Aber es ist dies auch deu'iich an der zurückhaltenden und wenig umfangreichen Behandlungsweise solcher Gebiete zu meiken. was besonüers auffällt, wenn man einen Vergleich zu dem stets praktisch angewandten und darum ganz eingehend und genau behandelten Zivilrecht zieht. Im übrigen aber dürfen wir modernen Menschen nicht über den Talmud von den Anschauungen unserer Zeit aus urteilen. Wir müssen versuchen, uns in den Geist, die Aulfassungen und Hoffnungen jener vergangenen Jahrhunderte zu versenken, eine gewiß recht triviale Weisheit, deren Lehren aber dem' Talmud gegenüber von Gegnern wie auch von Freunden fast stets außer Acht gelassen werden. Wenn der Talmud, obwohl der Tempel längst zerstört war. sich eingehend mit dem Priesterred!'.. den Opfern, den Priestergewändern, dem Tempel, den Altaren und anderen anscheinend überflüssigen Dingen dieser Art besdiäftigt. so muß man — bevor man über seine Weltfremdhei} spottet — bedenken, wie lebendig die freudige Hoffnung auf einen Wiederaufbau des Tempels im Bewußtsein ' der damaligen Juden wurzelte, und alle jene Themen waren unter diesem Gesichtswinkel durchaus p ra k t i sich er Natur. Lud wenn der Talmud die Frage untersucht, an der sich der geid le Witz und Spot! von vielen Generationen geübt hat ob das Li, das am Feiertage gelegt ward, zumjQenusse erlaubt sei, so war auch diese Angelegenheit eine durchaus praktische, denn sie erwudis aus den vorhandenen, lebendigen religiösen Anschauungen des Volkes. .,. .Die verderblichste Art der. Apologie ist jene, die über-: treibt, die in dt in. Bestreben, lobenswerte Seiten einer Sache | hervorzuheben, des Guten zuviel tut und die, Wahrheit fälscht! Wir wollen, wenn wir nunmehr auf einige' Punkte äus dertY; Inhalte des Talmuds eingehen, keineswegs in -itiiesen Fehler verfallen un& wie es oft geschieht, im Talmud 4ie modernsten Anschauungen und Erfindungen nachzuweisen versuchen. Es gibt Leute, die aus irgendwelchen Andeutungen feststellen wollen, daß der Talmud u. a bereits die Narkose für Operationen angewandt habe, die Übertragbarkeit der Krankheiten durch Bazillen kenne oder den Blitzableiter benutzt habe. Man braucht solche Auslegungskunst durchaus nicht, denn die wirkliehen Vorschriften des Talmuds sind in einer so verblüffenden Weise von modernstem Geiste erfüllt und der Ethik des 'Talmuds braucht sidi das Judentum wahrhaftig nicht zu sdiämen. Nein, die Ethik des Talmuds steht trotz aller Angriffe, die von Renegaten und sonstigen Judenfeinden gegen sie gerichtet worden sind, makellos und erhaben da. In einem lesenswerten Büchlein, das sich «Ewige Weisheit" nennt, hat Max Weinberg in anmutiger Form ein Bild von den ethischen Anschauungen des Talmuds dadurch entworfen, daß er einfach die Aussprüche der alten Lehrer für sidi reden ließ. Bei der Lektüre dieser schlichten Sätze wird man ganz unwillkürlich nicht nur von Bewunderung für die Weisheit unserer Alten erfüllt, sondern geradezu ergriffen von der Herzensreinheit, der unendlichen Güte und der Gemütstiefe dieser schlichten Juden, die die Well mit ihrem Has?e verfolgte und dann zu „Verbrechern von Religionswegen" stempeln wollte. Die praktischen Gesetze sind natürlich lebendige Zeugnisse dieses hohen sittlichen Geistes. Man möchtel manchem modernen ..Kulturvolk" von heute — nicht nur soeben vom Schlage der Balkanstaaten herzlich wünschen, daß sie in Bezug auf Hygiene, Buf baupolizeiliche Vorschriften und auf Pädagogik — um einige Beispiele willkürlich herauszugreifen — auch nur annähernd die Bedeutung erreiditen, die das Judentum vor fünfzehnhundert |ahren bereits hatte. Man kann wohl behaupten, daß der sjziale Geist des Talmuds, die Fürsorge für den Dienenden, die Vorschriften über Feiertags* und Sab-, bathruhe auf einer Höhe stehen, der sich heute nur die Külturstaaten allerersten Ranges — v.nd audi die nur seit kurzer Zeit angepaßt haben. Besonders die Volksbildungsvorsdiriffeh erzielten Erfolge, deren sich heute höchstens ein paar Staaten Westeuropas rühmen können. Analphabeten gehörten bereits zu jenen Zeiten, wie ja auch noch heute, bei den Juden zu den allergrößten Seltenheiten. Besonders zu rühmen ist alles, was zum Gebiete des eigenllidien Redites gehört. Nadi der jüdischen Strafprozeßordnung war die Verurteilung eines Verbrechers nicht vom formalen Gesichtspunkte des Geständnissis abhängig, der Richter durfte die Zeugeraussagen frei würdigen, und so kannte das jüdische jene ewige Schande des deutschen Rechtes nicht, die Folter, die bei uns bis in das achtzehnte Jahrhundert hinein angewandt wurde. Der Strafvollzug war human; bei der Todesstrafe, die ja selten verhängt wurde, durften nur solche Handlungen vorgenommen werden, die den Verurteilten schnell und sicher töteten. Qualifizierte Todesstrafen einzuführen, welche mit entsetzlichen Dualen und Martern verbunden waren, ist in späteren Zeitaltern denen vorbehalten) geblieben, die in einem anderen religiösen Boden, wurzelten. Ui alten diesen Dingen' ist es der vieTgeschmähte ^tafmudisic^lek'l, Geist, der triumphiert hat, wenn sich der Fortschritt' in-' heuiM ger Zeit Bahn, geb^chfui hat. (|Aus anderem, Gebiete, sei^r,-,, wähnt, daß das talmudische Reiht 'keine Gebühren für Recht- | sprechung kennt. Von DingenI die auch . heutige Reghtsver- 1 hältnisse berühren,, sei hervorgehoben, daß er auch die Ehei s di e i d u n g zuläßt, eine >anrichtung, die das kanonische Recht; zäh bekämpft hat und die doch notwendigerweise von den modernen Gesetzgebungen eingeführt worden ist Und man kann die Beispiele beliebig vermehren, welche alle erweisen,