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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1926-08-13 · 33 (13.8.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
2 (1926)
Issue
33 (13.8.1926)
Date
1926-08-13
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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m 33 GEMEINDERL ATT DER ISRAELITISCHEN REMGIONSGEMEINDE, LEIPZIG Seite 5 Wahrheit auch mit allergrößter Mühe nur einige wenige ganz belanglose Stellen herauslinden, bei denen sich eine — aber auch noch sehr unsichere — Beziehung zum Christentum herausfinden läßt. Es ist dies auch ganz natürlich, dem der Talmud kannte Jesus und das Christentum kaum. Der palästinensische Talmud ist zu einer Zeit jäh abgebrochen worden, als das Christenlum noch keine irgendwie bedeutsame Macht darstellte, und der babylonische Talmud ist in einem Lande entstanden, wohin das Christentum bis heute noch nicht gedrungen ist. Von Schmähungen ist selbstverständlich überhaupt keine Rede. Alles, was darüber behauptet wird, geht auf plumpe Fälschungen zurück, die in alier wie in neuer Zeit meist getaufte Juden verübt haben, um ihren ehemaligen Glauj bensgenossen zu schaden. Die Kallahversammlungen waren auch mit dem Reichsgei rieht verglichen worden. Nicht daß sie in strittigen Fällen stets das abschließende Urteil fällten. Sie boten nur das Material, die Fntscheidungsgründe, die nach jeder Richtung hin erörtert und geklärt wurden, sodaß der damaligen und einer späteren Zeit die endgültige Festsetzung der Fntscheidung, der Haiachah, sehr leicht wurde. Aber es war eben das lebendige Recht des Lebens, das dieser höchsten Instanz des Judentums vorgelegt wurde, und es wurde jeder Fall genau so erörtert, wie bei uns ein oberstes Gericht es tut. Daraus erklärt sich ganz ungezwungen die Spitzfindigkeit, die man immer und immer wieder dem Talmud zum Vorwurf macht. Die Spitzfindigkeit ist weder spezifisch jüdisch, noch spezifisch talmudisch, sondern das Kennzeichen einer jeden Rechtsprechung, die sich auf ein feines, ausgebildetes Rechtssystem stützt. Der Unterschied zwischen uns und dem Talmud ist nur der, daß die Durchdringung von Rechtsfragen in Deutschland Aufgabe eines kleinen Kreises geschulte. Juristen ist, hei den Juden aber mehr odei minder die Beschäftigung des ganzen Volkes ausmachte. Und was so sich zuerst wie ein Tadel für die Judenheit anhört, ist im Grunde ein Vorzug, ein Beweis für die geistige Höhe und das große Rechtsempfinden auch des kleinen Mannes. In Wahrheit ist das talmudische Recht nicht spitzfind'ger als jedes andere, und was den Fernstehenden so seltsam berührt, ist nicht die normale Zuspitzung der Rechtskonstruktionen, sondern der Stoff! Gegenüber vielen deutschen Reichsgerichtsentscheidungen stellen talmudische Diskussionen oft erquickende Gasen an Finfachheit, Logik und Verständlichkeit dar. Fin Begriff wie die Strafbarkeit des Versuches mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt ist nicht auf dem Boden der talmudischen, sondern dem der deutschen Rechtsprechung entstanden. (Schluß folgt.) Zur Schächtfragi Von Dr. J. Bamberger Diese Angelegenheit beschäftigte seit Monaten den bayerischen Landtag, zuletzt auf Grund einer Hingabe des Münchener l ierschutzvereins, der ein betäubungsloses Schächten verbieten will. Die ganze Sache hat durch die letzten Beschlüsse des i.andtags, wie sie durch die Tagespresse bekannt geworden sind, eine „Lösung" gefunden, die uns Juden selbstredend in keiner Weise als eine Lösung erscheint. Fs ist vielmehr tief bedauerlich, daß im Zeitalter der Demokratie in einem Parlamente Beschlüsse gefaßt werden, die mit der Gewissensfreiheit und dem Rechte der freien Religionsübung des Staatsbürgers In krassem Widerspruch stehen. Des Ferneren ist klar, daß im Besonderen mit diesen Beschlüssen in die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der Juden eine Bresche geschlagen ist, die alle diejenigen hätte zurückhalten müssen diese Beschlüsse zu billigen, die ein Interesse an einem Rechtsstaate haben. Die Frage des Rechtes und der Gewissensfreiheit muß unbedingt unberührt bleiben vom politischen Tageskampf. Man hätte weiter bedenken sollen, daß eine solche Verletzung der Verfassung, wie sie heute ein Schächtverbot darstellt, zu Ungunsten eines Teiles von Staatsbürgern, morgen FRIEDR.MALM Ritterstraße 2 / Ecke Grimmaische Straße Fernspr. 20221 Elegante Pelzwaren Modernisierung u. Maßanfertigung nach neuesten Modellen Streng reelle Bedienung einem anderen Teile auf einem anderen Gebiete zukommen kann. Die Folgen in solchen Dingen sind in ihrer Entwicklung nicht abzusehen. Es hat nicht an Aufklärung und Warnung nach dieser Richtung hin gefehlt. Von jüdischer Seite hat man in der Aufklärungsarbeit den Hauptdruck auf die religiöse Seite der Frage konzentriert. Man muß den Bemühungen seitens des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden und der Bayerischen Rabbinerkonferenz im Ganzen und im Einzelnen die Anerkennung zollen, daß mit innerer Anteilnahme und Uberzeugung und Wärme alles getan wurde, was nur möglich war. Es ist nidits verabsäumt worden, alle Kreise haben in gemeinsamer Sorge und Arbeit zusammengewirkt und sich abgemüht. Die jüdische Öffentlichkeit hat ein Interesse daran zu erfahren, was geschehen und was in diesen Dingen zu sagen ist. Es ist deshalb rrit Freuden zu begrüßen, daß eine „Vorstellung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden und der Bayerischen Rabbinerkonferenz an den bayerischen Landtag vom 10. Mai 1926" (Verlag B. Heller, München. Herzog Max-Straße 4. Preis 5E Pfg.) in Form einer Broschüre der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, und wir empfehlen sie dringend vor allem unseren Glaubensgenossen. Diese fyt^U lUofv^^ Jsfü p sie ' RÖTHER&KUNTZE GLuolität u. ffofrr» <£■ /».Sff<tctssi£f. Qenfcbcfr cjcsns tic/ste fVe/5e. ■Z.G/tc/em cr&Se .2 trft/uri r/> tt*t~i «- . a^e/o/crj^^ tf. 7. (LcJce "Kltrjor/r,xatK vssitj.

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