Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 32 (6.8.1926)
- Date
- 1926-08-06
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4876568-5968774-5968918--0607-4877109- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 32 GEMEINDEBLATT HER ISRAELITISCHEN BELK»iONS(iEMEINDE, LEIPZIG Seite 3 und ersten Jahrhundert die Verhältnisse ganz andere geworden, mögen sie sich auch damals nicht so schnell Reändert haben wie in unserer schnellenden Zeit des Verkehrs und der Technik. Das Lehen läßt sich nicht eindämmen, und der F rtschritt von Jahrhunderten hatte neue Verhältnisse geschaffen denen das alte Gesetz nicht mehr .rerecht werden konnte. Durch die unaufhaltsame Entwicklung war eben auch ein Tul der Thora für die Praxis veraltet. Verschiedene Faktoren hatten diese Entwicklung bewirkt und das Bild des Lebens in vielen und nicht den unwichtigsten Zügen völlig verändert. Zuerst läuterten sich die sittlichen Begriffe in einer steten Eigenentwicklung und schritten auf dem durch die Religion gezeigten Wege immer mehr dem Endziel judisch-reii^.iöser Ideale entgegen. Das sittliche Empfinden der neueren Zeit hatte kein Verständnis für einen Satz, der mit seiner Forderung: „Aug' um Auge. Zahn um Zahn", das jus talionis vertrat. Ein anderer Entwicklungsfaktor waren die veränderten Lebensverhältnisse des Volkes Sie schufen jeden Tag neue Rechtsfragen, die das alte Gesetz nicht hatte vorhersehen können. Und ebenso wie uns in unseren Tagen durch die gewerbliche Verwendung der Elektrizität ein neues Rechtsgebiet erstand, wie die Fortschritte der Industrie das Patentrecht schufen, wie die Erfindung lenkbarer Luftschiffe das Luftrecht vor ungeahnte Aufgaben stell'e, so erging es dem israeliiisehen Volke, das gerade in jener Zeit in den Strudel der Weltgeschichte hineingerissen wurde. Mit dem Wachsen des Handels mußte das Handelsrecht ausgebaut werder, und wenn z. B. die ale Eirrichtung des Siebentjahrs — eine Art von Verjährung, welche aber in jedem siebenten Jahre ganz allgemein eintrat — die Krediigebung und damit den Handel außerordentlich erschwerte, so mußte den Forderungen der neuen Zeit Rechnung getragen werden. Ein anderes Moment, das die Entwicklung stark beeinflußte, war der Zusammenstoß mit dem klassischen Volke des Rechts, den Römern. Das römische Recht wirkte nicht nur äußerlich auf das jüdische ein, indem Fachausdrücke aus dem Lateinischen übernommen wurden, sondern es setzte sogar römische Rechtsgrundsätze an die Stelle von alten jüdischen. Es kann nicht an dieser Stelle auf Beispiele hingewiesen werden, da sie sich meist in Gebieten finden, die abseits vom allgemeinen Interesse liegen, aber dieser unbestreitbar vorhandene Einfluß Roms hat in stiller, fast unbemerkter Arbeit unendlich viel umgewandelt. Neben diesen natürlichen Entwicklungslaktoren spielte auch der Zwang eine große Rolle. Die Fremdherrschaf:, unter der die Juden lebten, setzte oft mit Gewalt Änderungen bestehender Verhältnisse durch. Der Untergang des ersten Tempels brachte die Juden mich Babylon, und es ist selbstverständlich, daß der nachher dort verbliebene Teil dem babylonischen und persischen Kultureinfluß sich ebenso wenig entziehen konnte, wie den Befehlen und Wünschen der Machthaber. Das Rcgi ment der Römer brachte eine völlige Umwälzung besonders auf dem Gebiete des Gottesdienstes hervor, indem mit der Zerstörung des Tempels die Gpfer gänzlich aufhörten. Und damit wie mit manchen anderen Gewaltmaßregeln der herrschenden Völker, mußte sich das Judentum abfinden, eine Notwendigkeit, die nach dem Aufhören der nationalen Selbständigkeit im Exil nur um so stärker auftrat. Schließlich darf auch eine für das Judentum ganz charakteristische Erscheinung hier nicht übersehen werden. Die Sorge der jüdischen Gelehrten um die Erhaltung der Thora veranlagte sie, an sien erlaubte Handlungen, die aber vorbereitende Schritte z u r Ü b e r t r e t u n g von Thoragesetzen darstellten, ausdrücklich zu verbieten. Sie bauten einen „Zaun" um die Thora, wie das jüdische Schrift1 um es bezeichnet. Dieser Zaun ist nun im Laufe der Zeiten so hoch und breit geworden, daß die durch ihn herbeigeführte Vermehrung der Gebote eine sehr erhebliche Entwicklung bedeutet. So war ein Fortschreiten selbstverständlich zu jeder Zeit vorhanden, denn ebenso wenig wie irgend ein anderes Kulturgebiet konnte sich die Lehre des Judentums diesem zwingenden Naturgeselz entziehen. Und es entstand allmählich eine ungeheure Menge neuen Gesetzmaterials, das freilich nur von Mund zu Mund überliefert wurde. Vermehrt wurde dieser Stoff noch durch eine große Anzahl alter Traditionen, die zum Teil noch aus der aller ältesten Zeit herstammten. Wer aufmerksam die Thora liest, wird finden, daß sie oft — so z. B. in der Frage des rituellen Schlachtens — auf bereits vorhandene Auslührungsbestimmungen hinweist, die sich aber im Gesetze nirgends finden. Ebenso fehlen oft Voischriften, die selbst bei den einfachsten Urzuständen nicht entbehrt werden konnten, wie z. B. die Formen der Fiheschließung und vieles andere mehr. All das war in mündlicher Überlieferung vorhanden, und es mußte von den Lehrern und Richtern des Volkes erlernt und bei Entscheidungen mit berücksichtigt werden. (Fortsetzung folgt.) Erfahrungen aus unserer Redaktionstdtigkelt Von Else Dormitzer, Mitglied der Redaktionskommission des Nürnberg-Fürther Israelitischen Gemeindeblattes Fast in allen jüdischen Großgemeinden Deutschlands wurde im Laufe der letzten jähre die Institution des „Gemeindeblattes1' eingeführt. Die Kultusgemeinde Nürnberg war — wie in so vielen Dingen — eine der allerersten, die sich vor fünfeinhalb Jahren ihr eigenes Publikationsorgan schuf; sie brachte es durch die schweren Jahre der Inflation und hat es trotz der Not unserer Zeit immer mehr erweitert und vertieft, so daß es heute als unentbehrlicher Bestandteil unseres gemeindlichen Lebens betrachtet werden kann Seit dem Erscheinen des Blattes waltet eine Redaktionskommission ihres Amtes, und aus dem reichen Schatze ihrer journalistischen Erfahrungen soll heute einiges ausgeplaudert werden. Als wir voll Eifer und Freude zum ersienn al bei der neuen Täiigkeit beisammen saßen, da war sich alles darüber einig, daß unser Blatt unbedingt „Niveau" haben müsse. Es sollte auf hoher geistiger Warte stehen und vom Leitartikel bis zur Lokalchronik nach Form und Inhalt den anspruchsvollsten Leser befriedigen. Unter diesem Gesichtspunkt ging die Diesen lustigen Beitrag, über den man aber auch nachdenken darf, entnehmen wir der Augustnummer des Nürnberg-Führther Gemeindeblaties. Dr. F. G. erste Nummer hinaus. Der Widerhall aus der Gemeinde ließ nicht lange auf sich warten. „Was, das soll ein Gemeindeblatt sein? Mit so etwas sollte man uns wirklich vom Halse bleiben! Da abonniert man lieber gleich die Blätter der Kantgesellschaft. Populär muß ein Gemeindeblatt sein, leicht faßlich vom Anfang bis zum Schluß!" Wir ließen uns dies gesagt sein — Volksstimme ist ja Gottesslimme — und schickten die N...nmer 2 hinaus, die die gewünschte Popularität in jeder Zeile offenbarte. Nun setzte erst rechi ein Siurm der Enirüsiung ein: „Hai man so etwas von Harmlosigkeit schon erlebt? Dn ist ja „Herzblättchens Zeitvertreib" oder „Der heilere Fridolin* noch schwere Lektüre gegen dieses Gemeindebla:t. Nein, da hatten wir von einem P II II II Telephon Nr. 2A.m 12137 reinigt und färbt schnell und preiswert Teppiche, Portieren Herrenu. Damengard. Nächste Filiale: Salzgäßcheii Nr 6