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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1926-08-06 · 32 (6.8.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
2 (1926)
Issue
32 (6.8.1926)
Date
1926-08-06
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN R F. L1GIONSG EMETNDE, LEIPZIG 2 Jahrgang stellt, die kein Griechisch gelernt haben. Für jeden, der die Anschauungsweise und das Idiom — oder besser gesagt die Idiome — des Talmuds fleißig studiert hat, sei <r Jude oder Christ, ist es ein Leichtes, in seine Tiefen zu dringen. Wer allerdings die grausigen „Geheimnisse" zu finden hofft, von denen die judenfeindliche Welt fabelt, der sei von vornherein vor jedem Versuche gewarnt. Kr wird viel Zeit und Mühe aufwenden und am Ende sehr enttäuscht sein! Die Unwissenheit n bezug auf den Talmud ist heute in jfldischen Kreiser nicht minder «roß wie in christlichen Es entlockt jedem Kenner der Verhältnisse ein Lächeln, wenn er von Antisemiten die Meinung vertreten findet, daß auch die modernen Juden ihre Lebensführung nach talmudischen Vor Schriften einrichten. Aber es ist ein bitteres Lächeln des Bedauerns und der Scham, daß unsere Glaubensgenossen von diesem - nach der Bibel — größten und wichtigsten Erzeugnis jüc'ischen Geistes nicht nur nichts wissen, sondern ihm oft sogar mit Mißtrauen oder Verachtung begegnen. Die vorliegenden Ausführungen wollen dem Leser keine historischen Daten übermitteln keine Namen und Zahlen anführen. Die geschichtlichen Tatsachen über den Talmud finden sich in manchem trefllich geschriebenen und allgemein verständlichen Buche zusammengestellt*), wo sie jedermann leicht zu gänglich sind. Nicht die historischen, sondei n die v ö I - kerpsychologischen Voraussetzungen und Entwicklungs faktoren sollen kurz dargestellt werden, weil sie allein imstande sind, Verständnis für das Entstehen und Werden des Talmuds zu lehren, das mindestens ebenso wichtig ist, wie die Kenntnis geschichtlicher Einzelpur.kte. Ks soll versucht werden, aus der Geistesanlage, dem Charakter, den religiösen Vorstellungen und dem Schicksal der Judenheit kurz darzustellen, wie der Talmud mit Naturnotwendigkeit entstehen und welche Richtung seine Entwicklung einschlagen mußte. Nicht in seine Geschichte, sondern in seine Psychologie wollen die nachstehenden Bemerkungen einzuführen versuchen. Bei der Beurtei'ung des Talmuds muß man stets im Auge behalten, daß er im wesentlichen ein Rechtsbuch ist. Nun unterscheidet sich der Begriff des Rech s bei den alten Juden ganz wesentlich von den modernen Anschauungen, und das tritt besonders im Stoff zutage, der in den Rechtsbüchern des Judentums seine Behandlung in juristischer Form gefunden hat. Die alte jüdische Weltanschauung ging von dem wirklich erhabenen Grundgedanken aus. daß alles Recht göttlich sei. Vornehmlich wurde kein Unterschied gemacht zwischen dem Rechts grundsatz selber und der praktischen An- I w e n d u n g s I o r m, die er für die Bedürfnisse des Tages annahm. Nicht nur der kategorische Grundsatz: „Du sollst nicht I stehlen!" war göttlich, auch die Strafandrohung, daß der Dieb doppelten Ersatz für den gestohlenen Gegenstand leisten müsse, trug als Ausfluß göttlichen Rechts denselben Charakter. Aus diesem Grunde gab es keine Unterschiede zwischen wichtigen und unwichtigen Gesetzen, sofern dies nicht — beispielsweise durch schwere e oder leichtere Strafandrohung — in dem göttlichen Gesetzbuch, der Thora, selber angedeutet war. Wenn so für den alten Juden alles Recht göttlich war, lag es nahe, den Satz umzukehien, und das wurde, für den Stoff des Talmuds von der allergrößten Bedeutung. Denn diese tjmkehrung besagte, daß alles. — mit Ausnahme des rein Ethischen — was durch göttliche Gebote behandelt oder berührt wurde, den Behandlungsweisen und Entscheidungsformen zu unterwerfen sei, die das Recht ausgebildet hatte. So wurde das Gebiet des Rechts ein ungeheures. Es gehörten dazu nicht nur wie bei uns Zivilrecht (in weitestem Umfange, mit Ehe- und Erbrecht), Straf- und Staatsrecht, sondern es um- *) Es sei besonders hingewiesen auf die Büdier von Ur. S.Funk, Die Entstehung des Talmuds" und „Talmudproben" .Sammlung Gösdien Nr. 47» u. 585) sowie von Hermann L. Strack, .Einleitung in den Talmud*. h faßte alle Vorschriften über den Ackerbau, das Armenrecht, die Feiertage, die Opfer, die rituelle Reinheit und vieles andere mehr; ja die Bräuche, die das Alltagsleben beherrschten, waren darin eingeschlossen, soweit sie eben auf göttliche Gesetze zurückgingen. Jedes Volk hat seine besondere Begabung, und wenn man von der des Juden spricht, so glaubt man sie auf den beiden Gebieten der Religion und des Redils *u finden. Nur ist es falsch, zwei selbständige und voreinander unabhängige Gebiete dort suchen zu wollen, wo im Grunde nur eins vorhanden ist. Das Volk, das einen Mose und die späteren Propheten hervorbrachte, das der Welt überhaupt erst die Religion im höheren Sinne gab hat notwendige! weise audi den Talmud, dieses hervorragende Denkmal juristischen Geistes und Scharfsinns geschaffen, Und das begreift man, sobald man diese Zusammenhänge /wischen dem göttlichen, also religiösen Gebote und dem Rechte erkannt hat. Audi dort, wo er sich mit den profansten Dingen beschäftigt, ist der Talmud nach Her Anschauungsweise des jüdischen Altertums religiös, denn a..ch in der geringsten und unwichtigsten Sache kann das Redit seinen göttlichen Charakter nicht verlieren. Dieses Hineinbezieh n von oft seltsamen Kleinigkeiten des Alltags, des Geschäfts des Verkehrs, denen für unser Empfinden alles Erhabene und Religiöse fehlt, in die Sphäre der Religion stellt nun nicht etwa — wie d ristliche Gelehrte so gern behaupten — eine Profanierung des Gö tlidien dar, sondern e i n Heiligen und Heraufziehen des Profanenl Ein Blick auf das vorbildlich keusche und reine, im wahrsten Sinne geheiligte Leben unserer Vorfahren liefert den besten Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung. Nachdem so das Stoffgebiet des Talmuds festgestellt ist, wenden wir uns der wichtigsten konkreten Quelle des jüdischen Rechts, der Thora, zu. Die Thora ist das Zeugnis göttlicher Offenbarung, und die im alten Judentum herrschend gewordene Anschauung faßte das Wesen der Offenbarung dahin auf, daß jeder Satz der Thora offenbart und darum göttlich sei, eine Lehre, die eben mit der über das Wesen des jüdischen Rechtes soeben entwickelten identisch ist. Die Thora weist in ihrem gesetzlichen Teile einen doppelten Inhalt auf. Sie enthält die allgemeinen Rechtsgrundsätze, unter denen am erhabensten und einflußreichsten die zehn Gebote sind, daneben aber auch die konkreten Gesetze, nach denen im alten Israel Prozesse entschieden und Verbrecher bestraft wurden, d. h. die den zeitlichen und lokalen Verhältnissen angepaßte Anwendungsform des sittlichen Rechtsgrundsatzes. Die ersteren blieben sich ewig gleich, sie konnten nicht veralten. Diese (allgemeinen sittlichen Rechtsideen — „Recht" immer im vorher besprochenen Sinne verstanden — haben sich durch die Kraft ihrer inneren Größe die Welt erobert, sie tragen auch für das Empfinden des modernen Juden, der auf positivem, religiösem Boden steht, den Charakter des ewig Geltenden und Göttlichen in sich. Anders aber steht es mit den konkreten Gesetzen, die von Einflüssen der Zeit und des Ortes abhängig sind; sie veralten nur allzu rasch. Ein Vergleich mit den Zeiträumen, für die im modernen Leben Gesetzbücher Geltung haben, läßt dies bald verstehen. Das preußische Landrecht ist schon nach kaum mehr als einem Jahrhundert vom bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst worden, und es mutet uns heute — besonders in seiner ursprünglichen Form — durchaus fremd, oft seltsam an. Und zu den Gesetzen einer noch früheren Zeit, etwa der peinlichen Gerichtsordnung Karls V., führt für das Laienverständnis überhaupt keine Brücke mehr. Sie passen weder in die Verhältnisse noch in die Anschauungen unserer Zeit hinein. Ebenso mußte es auch mit vielen Vorschriften der Thora gehen. Wenn man annimmt, daß sie als praktisches Gesetzbuch zuerst etwa zwischen dem 8. und 5. Jahrhundert in Kraft war (von der Mitte des fünften Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung wissen wir es bestimmt), so waren doch im zweiten

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