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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1926-07-23 · 30 (23.7.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
2 (1926)
Issue
30 (23.7.1926)
Date
1926-07-23
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Seite 4 GEMEINHEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 2. Jahrgang und Gemeinden zur Pflege des Gesamtbewußtseins der deutschen Juden und ihrer gemeinsamen Interessen zusammen £ulassen. Er vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die deutschen Juden und ihre Organisationen gegenüber Reich und Öffentlichkeit unter Vorbehalt Jer vollen Selbständigkeit der Landesverbände und Gemeinden in Kultus, Ritus, Unterricht, Verfassung und Verwaltung. Ihm obliegen insbesondere a) die Förderung der allgemeinen Interessen der jüdischen Religions Gesellschaft namentlich auf sozialem Gebiete, b) die Errichtung, Erhaltung und Förderung von Anstalten und Einrichtungen, die für das Reich oder mehrere Länder gemeinsam bestimmt sind, c) die Beratung der Landesverbände in gemeinsamen Angelegenheiten, d) Schaffung einer Schiedsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landesverbänden, sowie zwischen dem Reichsverband und tinem Landesverband, e) ajf Antrag von Landesverbänden deren Vertretung im Verhältnis zu deren Ländern zur Wahrung gemeinsamer jüdischer Interessen, f) sonstige Aufgaben, die von einem Landesverband dem Reichsverhand Ubertragen und von diesem durch Verbandsbeschluß übernommen werden. An den Punkt f) schloß sich eine eingehendere Debatte, wobei auf Antrag von R.-A. Rubensohn die eins immige Meinung der Tagung festgestellt wurde, daß der Reichsverband die Unterstützung gewisser von einem Landesverband erbetener Aufgaben mit in sein Arbeitsgebiet einzufügen habe so z. B. gegebenenfails Unterstü'zung leistungsschwacher Verbände in Bezug auf Unterrichtserteilung u. dergl. Es wurde einmütig die Auffassung vertreten, daß eine solche Unterstützung, also die Schaffung einer Art Ausgleichsfonds, in Aussicht genommen werde, wenn die finanziellen Mittel des Reichsverbandes es gestatten. Eine besonders eingeh2nde Debatte erforderte dann Punkt g. Hier hatte der Entwurf als Aufgabe des Reichsverbandes bezeichnet: „Die Vertretung der deutschen Juden und ihrer Einrichtungen gegenüber den Juden des Auslandes und deren (Irganisationen". ) -R Blau wünschte eine Formulierung, aus der hervorginge, daß es sich dabei nur um religiöse und soziale Organisationen ausländischer Juden handeln dürfe. R. A. Dr. Klee bekämpfte diese Auf'assung, da es eine Reihe von LänJern gäbe, in denen die Juden politische Organisationen hätten, denen soziale unJ religiöse Aufgaben übertragen seien, und mit denen statutarisch die Möglichkeit der Verbindung ollen gelassen werden müsse. Er erinnerte z. B. an litauische und andere Verhältnisse des jüdischen Ostens, an den amerikanisch jüdischen Kongreß, die Anglo Jewish-Association usw. R-A. Strauß-.München griff eire Äußerung in der Diskussion auf, nach welcher wissenschaftliche Arbeit zu den Aufgaben lies Reichsverbandes gehören solle, und wies nach, daß auch hierzu uneingeschränkte Fühlungnahme mit den Organisationen ausländischer^Juden möglich sein müsse. Es wurde dann die Formulierung des Entwurfs unverändert angenommen mit dem Zusatz von J. R. Lilienthal: „im Rahmen seiner Zuständigkeit". Die Hauptdebatte wurde ausgefüllt von dem Thema .Organisation". Hier standen sich zwei Anschauungen ■■npppppoppppnaopoooonoonooooonoPg D 0 Xellners Restaurant Tel. 2.42.17 Leipzig Tel. 24217 Mittag-Gedeck M 2.25, gut und reichlich In Abonnement 10 Karten M 20.— Abends: Spezialgerichte in großer Auswahl zu kleinen Preisen •mm Berücksichtigt unsere Inserenten gegenüber: R.-A. Dr. Klee verlangte absolute demokratische Basis, wobei die Reichstagung auf der Basis des allgemeinen, gleichen, geheimen, direkten und proportioneilen Wahlrechtes für alle deutschen Juden und Jüdinnen über 20 Jahre gewählt werden soll und der Rat aus der Reichstagung, eventuell unter Zuwahl von Ratsmitgliedern auf Vorschlag der Landesverbände zu wählen ist. Er wies auf die Genesis des Reichsverbandes hin, der der denkwürdigen Versammlung zu Berlin am 23. Januar 1921 sein Entstehen verdanke. Er kritisierte einen Landesverbandspatriotismus, der das deutsche Judentum trennt, verlangte Großzügigkeit und warnte vor Bigatellisieiung der Reichsorganisation. Im Tei.ach, schloß er, stünde nichts von einer Mainlinie. — Dagegen traten die wüntembergischen und badischen Vertreter, denen sich Bayern und Hessen ansch össen, dafür ein, daß die Reichsorganisation sich auf die bereits vorhandenen Landesverbände stutze und daß nur ein Rat geschaffen werden sollte, in den die Landesverbände Vertreter entsenden i i Ilten. Namentlich wünschten sie die Ausschaltung einer Reit i - tngung, die nicht viel mehr als eine Organisation zur Verteilung der verhältnismäßig nicht großen Mittel sein würde, die die Landesverbände zur Verfügui g stellen werden. J.-R. Hommel-Schweinfurt trat der Auffassung Dr. Klee's in längeren Ausführungen en gegen und meinte, daß die Organisation nur auf der Basis der Landesverbände möglich sei. Das solle zwar eine spätere Entwicklung nicht ausschließen, jetzt aber seien die Ve hältnisse für eine restlose Demokiatisierung verftüht. J.-R. Sonnenfeld fühtte aus, auch er sehe das Ideal in einer restlosen Demokratisierung, die aber zurzeit angesichts der Haltung der Verbände nicht zu erreichen sei. So verlangte er wenigstens, daß der neue Rat in einer demokratischeren Form gewählt werde und beantragte demgemäß, daß der Rat von den Landesverbänden in gemeinsamer Sitzung der Vertreterversamminngen und der Ratsmitglieder der Landesverbände gewählt werd.n solle, wobei, wenn mehr als zwei Ratsmitglieder tu wählen sind, die Grundsätze des Verhältniswahlrechts Anwendung finden müßten. Auf 10000 Seelen müßte ein Vertreter der Landesverbände in den Rat gewählt werden. Jeder Verband soll mindestens einen Vertreter haben, kein Landesverband aber mehr als zwei Fünftel sämtlicher von den Landesverbänden gewählter Vertreter. Nach sehr eingehender Debatte wurde der Antrag Klee, der in der preußischen Delegation in der Minorität blieb, und da die Landesverbände je eine Stimme hatten, also von Preußen nxht akzeptiert wurde, mit 9 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Der Verbesserungsvorschlag Sonnenfeld wurde angenommen, aber die Reichstagung, für dit eine demokratische Unterlage nicht akzeptiert wurde, fallen gelassen und nur bestimmt, daß bei Lebensfragen des deutschen Judentums der Rat zu Demonstrationszwecken berechtigt sein solle, eine Gesamtversammlung aller Mitglieder der Landesversammlungen und der Räte sämtlicher Landesverbände einzuberufen. Diese Versammlung soll aber ausdrücklich nur demonstrativen Charakter haben und lediglich bei ganz besonders lebenswichtigen Fragen des deutschen Judentums einberufen werden können. Zum Schluß wurde eingehend über die Finanzen des Reichsverbandes gesprochen, mit Rücksicht aber auf die vorgeschrittene Zeit und den Umstand, daß die Meinung sämtlicher Vertreter gehört worden war, ein neungliedriger Ausschuß eingesetzt zur Formulierung der über die Finanzen gegebenen Gesichtspunkte und zur redaktionellen letzten Überarbeitung der angenommenen Veifassung. Die Verfassung muß nunmehr in den Landesversammlungen der Landesverbände durchberaten und angenommen werden. Die von der Orthodoxie gewünschte Sicherung, daß die von dem Reichsverband unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Religionsgesetzes geführt werden müssen, wurde einstimmig angenommen, nachdem vorher von allen Rednern erklärt worden war, daß die Forderung eine Selbstverständlichkeit enthalte. J. T. A.

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