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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1926-06-04 · 23 (4.6.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
2 (1926)
Issue
23 (4.6.1926)
Date
1926-06-04
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Seite 4 GEMEINPEP.LATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 2. Jahrgan G\9\9;< 6ic)Ie>: GVOI9' eiopis)' m.6m e.S mc> @|G»9I9; ÖIGiÖle): Aufruf! Schwer lastet der Druck der wirtschaftlichen Krise auf allen Volkskreisen. Am schwersten aber leiden jene, die trotz aller Bemühungen keinerlei Verdienst erlangen können. Aut Schritt und Tritt verfolgt sie das Gespenst des Hungers und in seinem Gefolge Krankheit und dauerndes Elend. Den inländischen Arbeitslosen ist im Rahmen der Gesetzgebung wenigstens ein Existenzminimum gewährleistet. Die Ausländer jedoch haben, mit Ausnahme von Angehörigen einiger weniger Staaten, selbst auf diese minimale Hilfe der Erwerbslosenunterstützung keinen Anspruch, auch wenn sie in Deutschland geboren sind und nie eine andere Heimat kennen gelernt haben. So ist maßlose Not das furchtbare Los derjenigen unserer nichtreichsdeutsdien Glaubensgenossen, die ihre Arbeitsstätte verloren haben. Dem sicheren Untergange müßten sie verfallen, wenn ihnen nicht Hilfe zuteil würde. Die jüdische Gemeinschaft hat es zu allen Zeiten als eine unabweisbare Pflicht erachtet, ihre Kinder nicht zu verlassen, wenn schuldlos Not über sie hereingebrochen ist- Darum auch hat unsere Gemeindeverwaltung bis an die Grenze ihrer Kraft den jüdischen Arbeitslosen Mittel gewährt, soweit sie öffentliche Arbeitslosenunterstützung nicht in Anspruch nehmen können. Die Finanzlage der Gemeinde verbietet eine weitere Belastung der Gemeinde. Darum rufen wir unsere Gemeindemitglieder zu freiwilligen Spenden für die Zwecke der jüdischen Arbeitslosenfürsorge auf. Durch eine großzügige Hilfstätigkeit sollen die Mittel aufgebracht werden, um denen, die von der öffentlichen Arbeitslosenfürsorge ausgeschlossen sind, wenigstens für einige Zeit ein Minimum am Lebensunterhalt sicherzustellen. Wir bitten um einmalige, wöchentliche oder monatliche Beitragszeichnungen. Auch kleine Gaben sind uns willkommen, denn viele Wenig machen ein Viel. Denket daran, daß es hier wirklich darum geht, Menschen vor dem unverschuldeten Untergange zu bewahren! Wer ein jüdisches Herz in sich trägt, wer sich den alten jüdischen Sinn für wahre jüdische Gemiluß cheßed-Liebestat bewahrt hat, der darf und wird sich dieser wichtigen Pflicht nicht entziehen. Spenden können, soweit sie nicht sofort bezahlt werden, an der Kasse unseres Gemeindeamtes werktäglich von 9—1 Uhr eingezahlt oder auf unser Postscheckkonto 50533 unter der Bezeichnung „Arbeitslosenspende" überwiesen werden. Auf Wunsch werden sie abgeholt. Leipzig, den 21. Mai 1926 Der Vorstand der Isr. Religionsgenieinde zu Leipzig GV<2|9; &.<om & §98 gp; 6*10.(0 S.Sfc aaeis>j2is>; ttr.6\Q).GlQ): Iß) G)(d icv Vi C ■ S;o Q)1D 0 mm

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