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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1926-04-30 · 18 (30.4.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
2 (1926)
Issue
18 (30.4.1926)
Date
1926-04-30
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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»rite 4 GEMEINDEBLATT HER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE. LEIPZIG 2. Jahrgar (Der Landesverband Sachsen war durch Herrn Rabb. Salinger, Dresden, vertreten.) Die Tagung nahm die folgende Entschließung an: Die in der Sitzung vom 25. April 1926 vertretenen Verbände bekunden ihren Willen, /u einem Reichsverband zusammenzutreten. Die Versammlung bestellt einen 15gliedrigen Ausichuß zwecks Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes. Der Ausschuli besteht aus 13 Mitgliedern, und zwar ius: 3 Mitglieden des Preußischen Landesverbandes, 2Mitgliedern des Deutsch-Israel. Gemeindebundes, 2 Mitgliedern des Bayrischen Landesverbandes, je 1 Mitglied der Deutsch-Israel. Gemeinde Hamburg, der Anhaltischen, Badischen, Hessischen sowie der Württembergischen Landesorganisation, ferner dem Vorsitzenden des Rabbinerverbandes und einem Vertreter des Lehrerverbandes. (Als Gast ein Vertreter des Halberstädter Verbandes.) Der Entwurf soll einer vom Preußischen Landesverband einzuberufenden Versammlung der heute vertretenen Verbände zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Die in dem „Antrag Bayern" niedergelegten Richtlinien für die Schaffung eines Reichsverbandes auf dem Wege über die Landesverbände werden dem gewählten Ausschuß zur Berücksichtigung überwiesen. Die Zustimmungserklärung der Vertreter der Verbände erfolgt vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Beschlußfassung der für die Verbände zuständigen Körperschaften. Die in dem ,.Antrag Bayern" niedergelegten Richtlinien, auf die in du Entschließung Bezug genommen wird, lauten: Der Reichsverband hat folgende Aufgaben: 1. Die Vertretung der Landesverbände, der Gemeinden und der jüdischen Bevölkerung des Reichs nach außen hin, insbesondere gegenüber dem Reich, seinen Behörden und Vertretungskörpern. 2. Die Förderung der allgemeinen jüdischen Interessen des Reichs auf religiösem und sozialem Gebiet. '3. Die Einrichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anstalten, die für das ganze Reich oder mehrere Länder gemeinsam bestimmt seind. 4. Die Beratung der Landesverbände in ihren Angelegenheiten. 5. Die Schaffung einer Schiedstelle zwischen den Landesverbänden. Alle übrigen Aufgaben verbleiben den Landesverbänden. Der Reichsverband ist in Fragen religiös-politischer und innerpolitischer Art n e u t r a I. Die .Wittel für die Deckung der Bedürfnisse des Reichsverbandes sollen durch Beiträge der Landesverbände und durch Reichszuschüsse aulgebracht werden. Der Reichsverband hat seinen Sitz in Berlin. Die Verwaltung des Reichsverbandes soll durch einen aus Vertretern der Landesverbände zusammengesetzten Rat und einen aus dessen Mitte gebildeten e n g e r e Ii A u s s c h U ß geschehen. Für die Zwecke der Kundgebung des (iesamt willens der deutscheu Judenheit soll auf Grund von Beschlüssen ih des Rats oder auf Antrag einzelner Landesverbände eint Reichstagung zusammentreten, deren Mitglieder voi den Landesversammlungen gewählt werden. Dem Reichsverbande können außer den Landesverbän den auch „Sonderverbände" mit gleichen Rechten wie c'k Landesverbände augehören. Die nicht in Landes- oder Sonderverbänden organi sierten Gemeinden können durch den Deutseh-Israelii sehen Gemeindebund im Reichsverband vertreten werden Ueber den Verlauf der Debatten erfahren wir noch Die Debatten bewegten sich im wesentlichen nach zue Richtungen, einerseits nach der, auf welcher Basis de Reichsverband aufgebaut werden soll, zweitens nach de Richtung, ob eine Möglichkeit des Beitritts des Halber Städter Verbandes bestünde. In beziig auf die Basis d Reichsverbandes siegte diejenige Richtung, die einen Verl band der Landesverbände als Reichsverband wünschte. Dil sehr umfangreiche Diskussion zu dieser Frage, an der sii die meisten der anwesenden Vertreter der Landesverbände und die Vertreter des Deutsch-Israelitischen Qeineind bundes beteiligten, ergab die Annahme von mehrfach a geänderten Grundsätzen des Bayerischen Landesverband die einen Zusammenschluß der Landesverbände vorsehen die Aufgaben des Reichsverbandes umreißen, über di< Mittel für die Deckung der Bedürfnisse sprechen, die Or| gane des Reichsverbandes (Rat, Ausschuß, Reichstagun usw.) vorsehen. Zur Frage des Beitritts des Halberstädt Verbandes äußerten sieh, ihre Bedenken vortragend, dil Herren Dr. Münk und Dr. Auerbach. Für den Preuße Verband sprach R.-A. Dr. Klee den Wunsch aus, daß eint Zusammenarbeit mit dein Halberstädter Verband ermö licht werde und gab auch technische Einzelheiten an, vi» jeder Unterdrückung der absoluten Gewissensfreiheit de« gesetzestreuen Judentums vorgebeugt werden könnte, demselben Sinne sprachen der Vertreter des Bayerisch;' Landesverbandes, Obcrlandesgerichtsrat Dr. Neumey und Prof. Dr. Stein aus Karlsruhe. Eine definitive Klärung und Erledigung fand diese Frage nicht. Zum Schluß gaben die Vertreter des Halberstädter Verbandes die folgeiu Erklärung ab: „Der preußische Landesverband gesetz.estreuer Syr. gogengeirjeinden (Sitz Halberstädt) bedauert unter Beziü,r nähme auf die im Laufe der Erörterungen ausführlie dargelegte Begründung, ein Mitglied in die Kommissi nicht entsenden zu können, erklärt sich aber bereit, zu d Verhandlungen der Kommission einen mitberatenden G; zu entsenden." m n W.KretZSChlTiar Inn.: Rob Hahne praktisch Hemdenschneider Tadellos, sitz. Oberhemden und jegliohe Herrenwltchc nach eigenem Idealsystem. Crawatten-Neuheiten Jetzt 75 Jahre am Markt in Leipzig. zu der am Montag, den lO. Mai d. J abends 8 Uhr im ZOOLOGISCHEN GARTEN (Pfauensaal) stattfindenden Einladung ilsneraluersammlung des israelitischen Vereins Jkur-Cholir zu Leipzig. In Anbetracht der widitigen Tagesordnung bitten wir um Ihr Krsdieinen. Anträge müssen schriftlich bis zum 5. Mai d. J. in unserer Geschäftsstelle, Hainstr. 16-18, Zimmer 303 I. Stock eingereicht werden Tagesordnung: Punkt 1. Tatigkeits- und Rechenschaftsbericht 4. WaH des Vorstandes. * 2. Bericht der Revisoren und Entlastung des Vorstandes 5. Verschiedenes » 3 Antrat;e Der Vorstand.

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