Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 7 (30.10.1925)
- Date
- 1925-10-30
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 4 GEMEINDEBLATT 1 »Kl? ISRAELITISCH EN U EL 1 (i 1ON S< i K M E IN DE. LEIPZIG I) Jahrgang tum der Thon» das soziale Moment jede individuelle Glücks* regung, vornehmlich in bezug auf das Lehen nach dem Tode, Uberstrahlt. Aus dem Kulturbegrlfl alter Zeiten, der wieder in der Neuzeit zum l eben erwachte, wird das begreiflich. Optimismus ist Lebensform, den Lebensinhalt gibt die Moral! Von ihr mag flüchtige Betrachtung meinen, sie sei nur kulturerhaltend. In Wahrheit ist aber auch sie kulturschöpferisch, und aus der reichen Fülle der Begriffe sei zur Erläuterung an dieser Stelle nur der eine herausgegriffen, der des Eigentums. Die jüdische Lehre rechnet von vornherein mit dem Eigen* tumsbegriffe, und um ihn herum gruppiert sich ein wesentlicher Teil der Sittenlehre. An ihm erprobt sieh der moralische Sinn und die Widerstandskraft der sittlichen Persönlichkeit. Liegen so auf der negativen Seite dieses Wertes die Erziehungsfragen, so ist er positiv die Grundlage des Kulturstrebens. Lein der menschlichen Natur sieh anschmiegend, erweckt er die besten Kräfte der menschlichen Seele In ihm liegt die Verbindung des allgemeinen Fortschritts mit der Befriedigung des Individuums. Das Eigentum gibt den Anreiz, zur Entfaltung aller Kräfte, es stachelt den Ehrgeiz an, es ist damit Grundlage aller Kultur. Kür die jüdische Lehre ist Eigentum nicht Selbstzweck. Hat es seine Aufgabe erfüllt und dem Menschen den Weg der Kulturarbeit gewiesen, so soll es in der Form der pflichtgemäßen Wohltat der Gesamtheit wieder zugute kommen. Das ist sein letzter Sinn. Und wie die alte jüdische Agrargesetzgebung mechanisch dafür sorgte, daß Reichtum nie in unterdrückte Macht ausartetest) bedeuten sittlich die Pflichten gegen Arme das Gegenteil zu einem durch die Größe des Eigentums vielleicht hervoi gerufenen unsittlichen Hochmut. Das Christentum vertritt demgegenüber — in der Praxis wurde die l ehre Freilich mir vom Mönchstum verkörpert — den eigentumsfeindlichen Kommunismus. Reichtum ist Sünde, und Seligkeit wird nur den Annen zuteil. Schon oberflächliche geschichtliche Betrachtung lehrt jedoch, daß sehr bald ein Kompromiß mit den der natürlichen Anlage des Menschen eigentümlichen Gesinnungen geschlossen wurde, und abgesehen von der erwähnten Ausnahme ist der Kommunismus im Organismus der uns bekannten Kultur nirgends verwirklicht worden. Die Kirche schwächte ihre eigentumsfeindlichen Lehren zu Warnungen vor den Folgen des übermäßigen Erwerbsgeistes ah, und die moderne Kulturentwicklung hat sich ganz auf den Boden der alten jüdischen Ideen gestellt Sie weiU. daß jeder Produktionskommunismus, vom Verbrauchskommunismus ganz zu schweigen, durch seine lähmende Wirkung auf den menschlichen Unternehmungsgeist, aul seine Arbeitslust und sein Können kulturfeindlich wirkt, und lehnt ihn darum ab. Sie sucht aber auch in gleicher Weise gegen die gefährliche Macht übergroß gewordenen Privatkapitals auf dem Wege der Gesetz* gebung vorzugehen. ■ Grimmaifche-Str. 21 BCfUgburg, ÄDlERkhreibmaSchmen In der Stellung zum Eigentum offenbarte sich eine grundsätzliche Entscheidung der Kultur, die übrigens auch einen wesentlichen Linterschied zwischen Judentum und Christentum ausmacht Sie nimmt auf die menschliche Natur Rücksicht, versucht nicht, ihre Kraft durch die unendliche Höhe unerfüllbarer sittlicher Forderung ZU wecken, sondern folgt den natürlichen Trieben In ihrer täglichen Auswirkung, sie veredelnd und so langsam aber stetig erziehend. Audi hier ließen sich Erschei* nungen in «roßer Menge anführen. Nur der einen sei als Beispiel gedacht, der Rechtsentwicklung. Das juristische Denken und Fühlen der alten Juden war im Ziele wie in den Methoden von dieser Einstellung auf des Menschen Seele beherrscht. Das Judentum wußte, wie wenig die Abschreckung als Strafprinzip zur Verminderung der Verbrechen beiträgt; es kannte darum grausame, qualifizierte Todesstrafe überhaupt nicht und schränkte praktisch die Tötung als Sühne für Verbrechen stark ein. Die Strafprozeßordnung rechnete mit der Menschen Schwäche, sie verlangte darum für die Möglichkeit der Bestrafung kein Geständnis des Angeklagten, sondern überließ dem freien Ermessen des Richters das Urteil und bewahrte dadurch das jüdische Recht vor der Schmach der Folter. Im Eherecht nahm es auf die sittlichen Erfordernisse des Zusammenlebens Rücksicht und gestattete die Lösung der Ehe. Nur einige Hauptpunkte sind herausgegriffen worden, in denen die moderne Kultur im Gegensatze zu dem Rechte des mittelalterlichen christlichen Staates zu den alten jüdischen Anschauungen zurückgekehrt ist. Wenn diese Beispiele beliebig vermehrt werden können, so beweist es, daß keine zufälligen Ubereinstimmungen vorliegen, sondern daß ein altes jüdisches Kulturprinzip von der Neuzeit wieder aufgenommen worden ist. Ein Teilgebiet dieser Anschauungen ist nun so charakteristisch, daß es in diesem Zusammenhange eine Sonderbehandlung verdient. Line Eigentümlichkeil der allen jüdischen Anschauung bedingte, daß man die Form des Gesetzes allgemein anwandte und so seihst ethische Forderung in das Kleid des Rechtssatzes steckte. Das „Gesetzlichkeitsprinzip" ist geradezu eine charakteristische Grundlage jüdischen Denkens, und nur in seinem Bereiche ist es möglich, daß rein sittliche Gebote, wie die der Wohltätigkeil und der Sabbathruhe die Form von juristischen Gesetzen erhalten. Das Christentum hat mit diesem Bestandteile jüdischer Lehre am gründlichsten gebrochen. An die Stelle des Gesetzes trat die freie Liebestätigkeit, und mit solcher Eindringlichkeit wurde die Minderwertigkeit des Oesetzlichkeitsprinzips gepredigt, daß selbst jüdische Kreise beeinflußt wurden und entweder REPARATUREN SCHIRME STÖCKE BEZÜGE GUSTAV HAMPEL, hainstr. 31 'Ms&xsä^^^sii<ssssäas-s&m f \ \ LK.V\.\I>Kli GHAIVACH vom Staat'. Schauspielhaus Berlin. DOROTHEA \Lltl Primaballerina iler Staatsoper, Merlin in:BZ t.itossnun von der Volksbühne, Berlin A M 34. NOVEMBEH U>^r> BEIM FEST DES Ii KU K V KAJ KM KT II PI C T.