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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1925-10-23 · 6 (23.10.1925) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
1 (1925)
Issue
6 (23.10.1925)
Date
1925-10-23
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Nr. 6 GliMlilNDEBLATT DKR ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG Seite 3 zum Lehrhause einen Krug auf der Schulter zu trafen und zu sprechen: „Es ist etwas Großes um die Arbeit, denn sie ehrt den Mann" (Nedar. 49b). Bei aller Wertschätzung für die Gelehrsamkeit in der Thora: die Arbeit muß ihr fast noch vorgezogen werden, denn erst durch sie wird das Studium der Lehre ermöglicht (vgl. Raschi zu Deut. 33,18). Mehr als alles andere kann die unbedingte 1 lochschätzung der Arbeit jene herrliche Midraschstelle erweisen, in der die Arbeit aus der Schöpfertätlgheit Gottes hergeleitet wird. „Der Mensch soll nicht sagen: Ich bin von guter Familie und von guter Herkunft, ich darf midi nicht durch Arbeit herabwürdigen. Denn darauf könnte man ihm antworten: Du Narr, in der Arbeit ist dir dein Schöpfer vorangegangen; denn Er hat eine Arbeit verrichtet, bevor du zur Welt gekommen bist, wie es heißt: Er ruhte von all seinem Werk, das Er geschaffen hat" (Midr. neelam). Das ist die Stellung der jüdischen Lehre zur Arbeit. Wahrlich, klarer kann die Wertung der Arbeit als eine sittliche Aufgabe nicht gekennzeichnet werden. Und die Juden haben nicht aus freiem Willen diesem Oedanken entgegen gehandelt. Es war Schuld einer gehässigen Gesetzgebung, wenn sie mehr und mehr dem Ackerbau und dem Handwerk entfremdet wurden. Wo immer ihnen Ereiheit gegeben war, in werktätiger Arbeit ihren Erwerb zu finden, haben sie Ireudig davon Gehrauch gemacht. Und so ist es nur eine Rückkehr zu alten Grund- Sätzen, wenn heute jene Wandlung sich vollzieht, die die Juden wieder körperlicher Arbeit zuführt. Rabbiner Gustav Cohn. Nehmet Einsicht in die Wählerliste im israelitischen Gemeindeamt, LöhrStrasse lO'> Geschäftsstunden werktäglich 8 4 Uhr Die Lehren des I. internationalen Kongresses für Kinderwohlfahrt (24. — 28. August in Genf). Von Bettina Brenner. Bei der r'ülle dessen, was auf diesem fünftägigen Kongreß geboten wurde, möchte ich im Rahmen dieses Berichtes das herausgreifen, was für uns Frauen und speziell uns jüdische Frauen von besonderer Bedeutung ist. Starken Eindruck hinterließen hauptsächlich folgende Wahrnehmungen, die der Verlauf des Kongresses zu Überzeugung und Talsache gestaltete: 1. Die einmütige Zusammenarbeit der Nationen, die ohne jeden Unterschied in Rasse oikr Konfession durchgehend zutage trat, und die auch in den Resolutionen zum Ausdruck kam. 2. wurde in allen Sektionen immer wieder betont und unterstrichen, daß die private soziale Fürsorge neben iler öffentlich-amtlichen der Länder nicht nur als Ergänzung unentbehrlich ist. sondern daß sie es ist, die als Anreger, Bahnbrecher, sozusagen als Gewissen der Öffentlichkeit ihren Platz auszufüllen hat. Besonders in den Ländern, in denen die Gesetze noch nicht so vorgeschritten sind wie bei uns seit Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes macht sich das Eintreten der privaten Fürsorge im oben erwähnten Sinne besonders notwendig. Doch bleibt auch bei uns noch vieles unerfüllt, da die Ausfuhrungsbestimmungen der einzelnen Länder die Forderungen der „Genier Deklaration",die unser Reichsjugendwohlfahrtsgesetz sozusagen gewährleistet, eine sehr verschiedene Auslegung des Gesetzes vorsehen. Gerade für uns Juden, für die die Ausländerfrage eine ausschlaggebende Rolle in der Wohlfahrtspflege spielt, sind die Forderungen der Genfer Deklaration von so eminenter Bedeutung, daß sk; hier noch einmal genannt werden sollen. Bekanntlich wurde diese Genfer Deklaration, nachdem sie vom Völkerbund angenommen war, im vorigen Jahre auf der jüdischen Wellhilfskonferenz in Karlsbad gleichfalls angenommen. ■r Rdi GrfmmaffchcJtr. 21 Berneburg, DIER'fchreibmakhinen 1. „Dem Kinde muß die normale körperliche und geistige Entwicklung ermöglicht werden. 2. Das Kind, das hungert, muß gespeist, das kranke Kind muß gepflegt, das zurückgebliebene muß gefördert, das verirrte auf den rechten Weg geführt, das verwaiste und verlassene aufgenommen und versorgt werden. 3. In Zeiten der Not muß zunächst dem Kinde geholfen werden. 4. Das Kind muß zur Selbsterhaltung befähigt und vor jeder Ausbeutung geschützt werden. 5. Das Kind muß in dem Bewußtsein erzogen werden, daß es seinen Mitmenschen nach bestem Wissen und Können zu dienen habe. Durch die vorstehende Erklärung der Rechte des Kindes, die sogen. „Genfer Deklaration", anerkennen Männer und Krauen aller Völker, daß die Menschheit dem Kinde ihr Bestes schuldet und bekräftigen diese ihre Pflichten ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Bekenntnis." Der dritte starke Eindruck, den uns die Genfer Tagung vermittelte, ist für uns Juden ein wenig erfreulicher, aber außerordentlich ernst zu nehmender. Es wurde uns aus manchen Verhandlungen und speziell aus einer Zusammenkunft, die wir am 1. Kougreßta^e mit der deutschen Delegation hatten, das klar, was uns in der täglichen Arbeil schon häufig auffiel und zu denken gab, nämlich, daß wir Juden, die ehedem mit Recht stolz darauf sein konnten, von alters her Vorbildliches in der Wohlfahrtspflege geleistet zu haben, heule von den anderen m C? i»pftM« mem wtAfcafHa.« Sog« in Juwelen, Uhren, Crolcl- 5 (£) u Silberwaren, feine Kristalle für Paten-, S Geburtstags-, Barmizwah-, Verlobungs und „ f Hochzeitsgeschenke ■ — . St s eJteuanferligungeu u. UmarEieilunqtn oon Sifimuctgegenlianden, fotoie 9icparax " tuten aller Jtrl metden prompt, »aufcer und Mftfd au»>e(ufirl. 2. S =' S. Erlbaum, Juwelier (A Reichssir. 18-20. Teliefon 16375.

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