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Der Sabbath · 1912-07-01 · 7, 8 u. 9 (Juli-August-Septbr. 1912) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
12 (1912)
Issue
7, 8 u. 9 (Juli-August-Septbr. 1912)
Date
1912-07-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Der Sabbath. 59 erzogene Knabe, oder das im Elternhaus zur Frömmigkeit angehaltene Mädchen; während der Lehrzeit za Chilul Scbabbos zeitweilig geführt und so der Weg zu späterer regelrechten Entweihung der heiligen Festzeiten geebnet. — Die Eltern, im Glauben ihre Kinder in religiösen Häusern untergebracht zu haben, erfahren hiervon überhaupt nichts, oder sie erhalten erst dann davon Kenntnis, wenn es zu spät ist, Abhilfe schaffen zu können. — Die Mahnung, dass die Eltern, denen das religiöse Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt, sich nicht äuf die 1 Annonce allein verlassen dürfen, vielmehr die unbedingte Pflicht haben an zuverlässiger Stelle darüber Erkundigung einzuziehen, ob in der Tat, gemäss der An• kündigung im Inserat, das Geschäft am שבת ד״ט streng geschlossen ist, auch dass das religiöse Leben des betr. Geschäftsinhabers und seiner Famili9 eine gewisse Gewähr für die weitere Entwicklung des Lehrlings bezw. des Lehrmädchens im Sinne unseret תורה הקדושה bietet, dürfte daher am Platze sein. — Um den Eltern die Erfüllung der hier angedeuteten Pflicht zu erleichtern, bietet sich den Ortsgruppen unseres Verbandes durch Vermittlung der erforderlichen Inf'ormationen ein Feld segensreicher Betätigung, und ich darf wohl hoffen, dass auch ohne offlciellen Beschluss des Delegiertentages die einzelnen Ortsgruppen ihre Mitarbeit bei dieser für die Erhaltung unserer אמונה so wichtigen Aufgabe nicht ablehnen werden.-Möchten daher Eltern, oder deren Stellvertreter es nicht unterlassen, vor Abschluss eines Lehrvertrages, die Ortsgruppe des Verbandes der ,Sabbathfreunde des betreffenden Platzes, wo sich der Sitz der Firma, mit welcher man in Unterhandlungen zu treten beabsichtigt, befindet, oder die diesem Platze nächst gelegene Ortsgruppe um Auskunft über die religiöse Zuverlässigkeit anzusprechen. — Es dürlte sich empfehlen, alljährlich zweimal jeder jüdischen Gemeinde ein gedrucktes Verzeichnis der hestehenden Ortsgruppen, in welchem von der Bereit- Willigkeit derselben zur Erteilung von Auskünften über die Religiösität der Personal suchenden Geschäftsinhaber in geeigneter Weise hingewiesen wird, mit der ״״Bitte um Publikation zugehen zu lassen. Soll aber diese angeregte Einrichtung von Wert sein, wäre auch dafür zu sorgen, dass selbst die kleinste Gemeinde das Verzeichnis regelmässig erhielte. — P. S. Eine Diskussion über in Rede stehende Angelegenheit in diesem Blatte wäre erwüuscht. Die Simon-Stiftung und der Sabbath. Berlin, 20. Juni. Das in der Ueberschrift genannte Thema hat schon wiederholt die Oeffentlicbkeit unliebsam beschäftigt. In Nr. 25 des ״Israelit“ liefert nun mit Unterschrift ein ehemaliger Zögling folgenden Beitrag dazu: ״Nun möchte ich einiges zur Klärung der Verhältnisse auf dem Gute Steinhorst beitragen. Mir kann Kenntnis der Verhältnisse nicht abgesprochen werden, denn ich war dort 2]/2 Monate als Gehiife tätig und ich hoffe, Auskunft über den jüdischen Charakter des Gutes geben zu können. . Ich kann nur die Ausführungen des Herrn Müller vollkommen bestätigen und möchte noch einige Tatsachen, die Herrn Müller nicht bekannt sein dürften, hier anfübren. Zunächst die religiöse Erziehung der Zöglinge dieser ,Jüdischen Schule“. Das ״Jüdische“ dieser ״Schule“ besteht darin, dass die Zöglinge den Samstag frei haben und an diesem Tage beten dürfen, denn an Wochentagen gibt man ihnen weder Zeit dazu, noch werden sie von jemanden dazu aufgefordert. Wenn ein Zögling an einem Wochentage beten will, muss er die geringe ihm zur Verfügung stehende Frühstückszeit dazu benutzen. Es haben mir zwei Hamburger Zöglinge erzählt, dass sie, als sie bei Tisch mit Kopfbedeckung essen wollten, nur mit schwerer Mühe die Erlaubnis des Lehrers dazu bekommen haben. Die Sabbathruhe gemessen nur die Zöglinge und diese auch nur solange sie Zöglinge sind, die dort angestellten jüdischen Arbeiter müssen aber am Sonnabend arbeiten. Als zwei Angestellte ersuchten, man möge sie während der Sukkothfeiertage von der Arbeit dispen- ' sieren, wurde es ihnen versagt. Am Osterfeste gelang es ihnen mit schwerer Mühe zu feiern. Es sind zwei galizische junge Leute, die von Hause aus streng fromm waren und hier zwang man sie zur Gesetzesübertretung. Wenn es das Land- und Lehrgut von seinen jüdischen Angestellt en verlangt, dass sie am Sonnabend arbeiten sollen, was soll man dann von gewöhnlichen Gutsbesitzern, die nur des Gewinnes wegen ihre Güter verwalten und nicht von jüdischen Geldern er 11 alten werden, . verlangen? Wenn man aber glaubt, dass die Leitung, darauf bedacht ist, den Zöglingen nach Absolvierung der ״Schule“ Stellen zu verschatt'en, so irrt man gewaltig, liier ein0 'Beispiel: Ein Zögling, der seine Lehrzeit jetzt beendet hatte, wartete darauf, dass ihm die Simonsche Stiftung ־ eine Stelle verschaffe. Herr Dr. K a t z schrieb aber an. den Vater des Zöglings, — der Lehrer in Dortmund ist und keine Beziehungen zu Landwirten hat — er möge sich um eine Stelle für seinen Sohn Umsehen; und das ist der erste Zögling, der die Schule verlässt, wie wird es erst sein, wenn die Schule mehrere Zöglinge ausgebildet haben wird. Und dazu ist die Ausbildung eine so schwache, dass sich der Zögling ernstlich um eine Stelle garnicht bewerben kann, die einzige Stelle, die für ihn in Betracht kommt, ist die eines Knechtes. - Auf dem Gute selbst werden mit Vorliebe Nicht juden angestellt. Früher war in Steinhorst ein jiili scher Gärtner, der in Ahlem ausgebildet wurde, angestellt er musste, das Feld einem Nichtjuden rärnnen-. Nach alledem fragt man sich doch, mit welchem Rechte sich die Anstalt eine ,Jüdische Schule“ nennt? Herr Dr. Katz irrt sich sehr, weim er meint, da*s, wenn jemand selbst nicht religiös ist, er über solche Dinge nicht schreiben darf; jeder Eingeweihte ist verpflichtet, solche Missstände vor die Oetfentlichkeit zu bringen. Ich selbst war in Steinhorst zwei und einhalb Monate als landwirtschaftlicher Gehilfe zur Zufriedenheit des Leiters, der mir das allerbeste Zeugnis ausgestellt hat, tätig, als ich plötzlich entlassen wurde. Denn die Polen kamen und ein jüdischer Ausländer musste den nichtjiidisehen Ausländern den Platz räumen. - Mich wird doch Herr Dr. Katz einer Vernachlässigung meiner Pflichten nicht beschuldigen wollen, denn in meineip Zeugnis heisst es unter anderem: ״Wir bestätigen demselben gern, dass er fleissig und willig ist, und dass er seine ihm überwiesene Arbeiten stets zu uirserer Zufriedenheit ausgeführt hat“. ״ L. L i ’c h t i n g e r.

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