Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- 3 u. 4 (März-April 1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. : 43 wiegender wirtschaftlicher Interessen, die speziell in den Provinz- Städten Uittelnnd Cnterfrankens, aber auch im Osten des Reiches in den Handelskammerbezirken der Provinzen Schlesien und Posen gebieterisch eine derartige Lii-ung erheischen, wenn andere nicht zahlreiche, von orthodoxen Israeliten geführte Geschäfte schweren Schaden leiden se lten. Man klage immer darüber, dass die Rtgierangen ihre Gesetzentwürfe viel za viel am grünen Tisch aasarbeiten, ohne anf die berechtigten wirtschaftlichen Interessen Rücksicht za nehmen. Hier liege einmal ein Fall vor, in welchem die verbündeten Regierungen im Interesse wirtschaftlicher Bedürfnisse und um die Gewissensfreiheit nicht zu beeinträchtigen, eine durch das I-raclitische Religionsgesetz, betr. die Sabbatruhe unerlässliche Einzelbe- Stimmung beantragen und da sei es gewiss nicht Aufgabe der Handelskammer, den Regierungen durch Ablehnung dieser Bestimmung in den Arm zu fallen. In der Debatte sprachen sich ferner 2׳ Vertreter des Detailhandels dabin aus, fass der Artikel 4 durchaus gerecht und zweckmassig sei, nachdem bei verschlossenen Türen nur die dringlichsten, am Sabbit liegen gebliebenen schriftlichen Arbeiten crlcligt werden können. Bei der Abstimmung wutde der Antrag anf Streichung des § 4 mit sämtlichen Stimmen der Mitglieder der Handelskammer gegen die 3 Stimmen der Vertreter d״s Handlungsgehilfen-Ausscbasses abgelehnt. München, 10. April. Der Ausschuss des hiesigen Kaufmanns gerichtes, der aus sechc Prinzipals- und sechs Gehilfenbeisitzern bcsteht, beschäftigte sich gestern mit dem neuen Sonnragsruhegesetz. Die Gehilfen Vertreter widersprachen dem § 4 des Entwurfs, der den jüdischen Interessen Rechnung trägt. Gegenüber diesem Widerspruch der Gehilfenvertreter wies der Vorsitzen Ic daraufhin, dass bei Annahme des § 4 das Prinzip eines Ruhetages innerhalb einer Woche für die Gehilfen, ja bei den clnistlicben Angestellten darüber hinaus, vollkommen gewahrt sei. Es könne sich nur darum handeln, ob eine derartige Bestimmung eine unzulässige Konkurrenz gegenüber den übrigen Geschäftsinhabern bedeuten würde. Wenn diese Frage Verneint werde, 80 gebiete cs die Toleranz und wahrhafte l.iberalitat, die Ueberzeugung der religiösgesinntcn jüdischen Mitbürger zu respektieren und sie nicht zu doppeltem Ruhetage' und damit in eine drückende Ausnahmestellung hineitizwingen. In der Abstimmang wurde der § 4 durch Stiebentscheid des Vorsitzenden mit den Stimmen der Prinzipale gegen die Sliinmcu der Gehilfen angenommen. -•—- Wir bitten unsere Mitglieder um Mitteilung aller derartigen Kundgebungen, die za ihrer Kenntnis gelangen, dsmit wir zu gegebener Zeit über das eitschlägige Material lückenlos verfügen. Nürnberg, 0. April. In der Sitzung des Uandelsvorstandes [Ge- 8cbäftsführend<.n Ausschusses der Handelskammer Nürnberg] vom 8. April, in welcher Herr Komm.-Kat Eugen Mayer den Vorsitz führte, war Je u. a. auch über die Sonntagsruhe im Hand eis gewerbe verhandelt. Bei einer vorläufigen Besprechung des Entwurfs eines Rcichsgesetzes betreffend die Regelung der Sonntagsruhe ergab sich Kiaveraiändi/is mit sämtlichen Bestimmungen die Sonntagsruhe betreffend, einschliesslich des Jj 4, der die Rechte der Sabbathaltenden Kanfleute wahrt Nur zum § 2 Nr. 1 Abs. .2 wurde eine Abänderung dabin für wünschenswert gehalten, dass die höheren Verwaltungsbehörden ermächtigt wurden, die Bescbäftignngszeit in den Landgemeinden anf 5 Stunden anszu lehnen. y Würzburg, 28. April. Der Handelskammer lag am 24. dieses der Gesetzentwurf Uber die reichsgesetzlicbe Regelung der Sountagsrube vor. Das Referat hatte W illm 8-W ürz bürg, der darauf verwies, dass das Gesetz für Wurzburg und andere grössere Städte nicht in Betracht kommt, weil hier eine Einschränkung der Sonntagsrahe schon b.stcht. Dagegen werde das. Land davon betr< ffen. Persönlich ist Referent für vollständige Sonntagsruhe, vorausgesetzt, dass io Bayern alle nichtgesetzlichen Feiertage auf die Sonntage verlegt werden. Er schlug eine vierstündige Arbeitszeit für die Sonntage vor, in Kontoren dagegen, in jüdischen Geschäften bis zu 5 Stunden, in anderen bis 2 und 3 Stunden. Es 8011 aber den Firmen ein vollständiger Schluss Vorbehalten bleiben. An 12 Sonntagen im Jahre soll zehnstündige Arbeitszeit gestattet j . י ן werden. An die Reichsregierang soll das Ersuchen gestellt werden, : za gestatten, dass Kunden, welche kurz vor der gesetzlichen Laden- ' schlässzeit im Laden sind, auch noch bedient werden dürfen Der Korrefent Selig-Geroßhofen schlosst sich den Vorschlä•’ i gen des Referenten im allgemeinen an. Er ist der Ansicht, dass! durch die projektierte Ausdehnung der Ruhezeit, der Angestellten ' der Kaufmanns-׳ and Handelsstaiid immer mehr belastet wird. Dje Ruhezeit der Angestellten sei'jetzt schon gross genug. Auf dem Lande könne der Kauft ׳ist ge seine Bedürfnisse kaum mehr befriedigen. Auch brauchten die kleinen. Stä lte weniger Sonntagsruhe als die ׳ grossen. Die Anträge dqs Referenten Willms wurleu -angenommen. ׳ Paderborn, im Mai. Oie um diese Zeit ihre Gaütage hältenden Untergruppen des Verbundes der katholischen kaufmäunischen Vereinigungen Deutschlands nahmen auch zu dem neuen Vorschlag . der •Regierung, die Sonntagsruhe im Hande'sgewerbe' neu zu regeln, Stellung. ^Auf dein westfälischen Xordgautag, der hier stallfand, ■referierte der Vorsitzende des Verbands- Vorstandes, Herr Dr. Tewcs-Essen, Uber dieses Themff, und auf seinen Vorschlag nahm der Gautag dann einstimmig eine Resolution an, in welcher es u. a. auch heisst: Die Bestimmung des Gesetzentwurfes (3 4):״ ׳ln Betrieben des Handelsgewcrbes, die am Sabbat und an jüdischen Feiertagen gänzlich ruhen, dürfen Angestellte au Sonn- und Festtagen bis zur Dauer von fünf Stunden mit der Massgabe beschäftigt werden, das! die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr geschlossen bleiben“, ist abzulehneu. — Die intolerante ILiLuug dieses katholischen Verbandes stebt im strikten Widersprach mit der Stellung dcrparlamcntarischen Zcntrnmspartci zu dieser Kr age. Hamburg, 22. .März. Der Verein der Vereinigten Libernlen zu Hamburg gab am Donnerstag Abenl in einer öffentlichen Ver- Sammlung in Sagebicls Etablissement Herrn Henry Scbaper, Vorstandsuiitglicd de« Vereins für Haudlungskommis von ls־>S, Gelegenheit, über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe zu sprechen. Der/Referent twies darauf hin, dass die vor ca. 20 Jahren eingeführte!teilweise Sonntagsruhe wohl segensreich gewirkt hat, doch wurde ^bereits bei der Kiufubruug von den gesetzgebenden Körperschalten und von 51,8° ״ der Prinzipale die völlige Sonntagsruhe für notwendig und durchführbar gehalten. ׳ Wie verlautet, will die Regierung ein hesonieres Gesetz eia• bringen, wie sic es in den letzten Jahren auch auf einigen anderen Gebieten der Sozialpolitik, die bisher in der Gewerbeordnung ihre Regelung gefunden hatten, getan hat. Für Ladengeschäfte sieht der Eutwurf als Höcbstmass eine Beschäftigungszeit von 3 Stauden vor, doch kann die höhere Verwaltungsbehörde die Dauer auf 4 Stunden auslehnen. Eine weitere Ausnahme sollen tj Sonn- oder Festtage jährlich bilicu, an denen eine Beschäftigung bis zu 10 Stunden zulässig ist. Die Firmen, die am Sabbat oder an den jüdischen Feiertagen gäuzlich ruhen, dürfen ihre jüdischen Angestellten an Sonn- und Festtagen bis zur Dauer von •־> Stunden beschäftigen. Der Referent hob hervor, diss keine Veranlassung vorliege, derjüdiseken Orthodoxie, die es ablehnt, sich den gegenwärtigen Verhältnissen anzupassen, ein besonderes Entgegenkommen zu zeigen. Das liberale Judentum bekämpfe auch selbst dies* Auffassung, wie dem Referenten von einem liberalen Julen-miigeteili wurde, da die Sabbalhaltung im heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr zeilgetnäss sei und das liberale Judeuium der Ansicht ist, dass man bei derartigen Gesetzen einer Minorität innerhalb der Judeuheit halber keine Ausnahmcbestiiumiingcn treffen sollte. Alsdann nahm Herr Aron Auerbach, Vorstandsmitglied des Verbandes der Sabba freunde das Wort: Vom jüdischen Standpunkt aus, sagte er, sei eine völlige 21stundige Arbeitsruhe nur zu be- ן grüssen, weiss do^h gerade der gesetzesircue Jude diese Wohltat besonders zu schützen. Unverständlich) sei, dass in einem liberalen Ver in das einer Minorität von der Regiuuug zu gewährende Recht bekämpft werde, da eine liberale Ansicht und Toleranz Begriffe sind, die sich Jecken, und doch ist in dieser Angelegenheit wahrlich kein Grund verbanden, den altbewährten Standpuakt, tolerant gogen jedermann za sein und die Rechte der Minorität zu schützen, za verlassen.