Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 11 (1911)
- Issue
- 9 10 u. 11 (Sept, Okt., Nov. 1911)
- Date
- 1911-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. I ־r bens. Es ist mir nun wohl bekannt, dass es zahlreiche Erklärungen auch in deutscher Sprache zur Thora und eSnzelnen Teilen der Bibel giebt. Ich habe mich selbst sfaion an Hand derselben bemüht, in den Sinn von Tnach ebfczudringen. Die einen verlangen aber ein Rüstzeug, ctjks wir Anfänger auf diesem Gebiete nicht besitzen, wes- Ifiklb unsere Studien fruchtlos bleiben, andere wieder gehdn in grammatische Details etc. ein, die uns vom Geiste der Thora nur wenig zu künden wissen. Was uns fehlt, ist daher eine mit andern Ausdrucksmitteln gegebene, auf den alten Erklärungen aufgebaute Erläuterung zu den heiligen Büchern, die für wenig Gdd käuflich, jedem leicht zugänglich, die Bekanntschaft mit dem Tnach einem jedem Jehudi leicht macht. Bei so abgerundeter Form, bei so vernünftiger Erleichterung bei. der Anschaffung, wie jetzt bei den ״Sabbathvorscbriften müsste ein derartiges Werk uns zu einem gewaltigen Schritt vorwärts verhelfen. Keiner könnte mehr sagen, die Thora ist mir ein mit Siegeln verschlossenes Buch. Die Siegel wären gelöst und die ,Schrift“ leicht lesbar. ,Es jsj nur an Euch gelegen, an Euch, unseren geistigen dieses Werk zu schaffen, an Euch, die Ihr kt genug seid, andere, ja das ganze Judentum IjEuer Sehertlein zu beglücken, dieses Werk auf tSr Eures Volkes zu legen. srstehet die Zeichen der Zeit, ehe es zu spät ist, die Jugend wirds Euch danken, noch übers Grab hinaus. Ein jeder Scbabbos aber, der uns mit dieser neugewonnenen Thora in der Hand erschauen könnte, würde eine Mehrung dieses kostbarsten Schatzes bedeuten, denn eä würde in unsern Tagen schon ein Strahl jener künftigen Herrlichkeit uns grüssen, jener Ewigkeit, von der der Schabbos uns ein Symbol. איח היא לעילם! s. R. Vermischte Nachrichten. Berlin, 1. .November. Aach der Verband der deutschen Jüdin hat s. z. gleich der ״Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums•‘ und dem Verband der Sabbathfreande in Sachen Sonntagsruhe eine Eingabe an den Staatssekretär des Innern gerichtet, die in dem soeben aasgegebenen 6. Geschäftsbericht abgedruckt ist. Sie ist vom 21־. Januar 1910 datirt und hat folgenden Wortlaut : Ew. Exellenz beehrt sich der Unterzeichnete Verband der Deutschen Juden, in der Angelegenheit der Sonntagsruhe den Antrag erge- _benst zu unterbreiten, das in Ausarbeitung betindliche Abänder־ ungsgesetz müge gegenüber der Regelung, die nach Inhalt der veröffentlichten Grundzüge in Aussicht genommen ist, dahin geändert werden, dass 1. diejenige Beschäftigungszeit jüdischer Handlnngsgehilfen, welche für die an jüdischen Feiertagen gänzlich ruhenden Geschäftsbetriebe au christlichen Feiertagen zugelassen Wird, nicht auf eine allgemein gewährte Beschäftigung־!- oder Verkaufszeit anzurechnen ist, sondern neben der letzteren noch in der vollen gewährten Dauer von drei Stunden bestehen bleibt, 2. die im Gesetz zugelassene Ausnahme nicht der Anordnung der höheren Verwaltungsbehörden oder dem 0rt3statnt überlassen bleibt, sondern bereits im Gesesz allgemein und endgültig geregelt wird.! Die in Aussicht genommene Gewährung einer Be3chäftigungsieit von drei ätanden an christlichen Feiertagen soll für diejenigen Geschäftsinhaber, die während der jüdischen Feiertage ihren Geschäftsbetrieb ruhen lassen, einen Ausgleich bilden für die wirtschaftlichen Nachteile, welche sie durch die so verminderte Arbeitszeit erleiden. Würden nun diese drei Stunden auf eine allgemein gewährte Bescbäftiguugs- oder Verkaufszeit angereejmet werden, 80 würde — da die allgemein zugelassene Verkaufszeit künftig in vielen Betrieben drei Stunden betragen soll — in Wahrheit in diesen Betrieben ein Ausgleich für jene jüdischen Geschäftsinhaber nicht mehr bestehen bleiben. Aach erscheint es nicht billig, aaf diese Weise die jüdischen Inhaber der grösseren Betriebe vor den Inhabern der kleineren Betriebe za bevorzagen. Dies aber wäre eine Folge der in Aussicht gestellten gesetzlichen Regelung, da bei grösseren Betrieben, weil bei diesen nar ausnahmsweise eine allgemein zulässige Besch ־fti^üigszeit bestehen bleibt, in der Regel keine Anrechnung in Frage Kommen wurde, während bei den kleineren Betrieben fast stets eine Anrechnung stattzufinden hätte. Bezüglich der Frage, ob die Zulassung der Ausnahme für die Geschäftsbetriebe, in denen der Betrieb am äabbath ruht darch Anordnung der örtlichen Verwaltangsbehörden oder durch das Gesetz gewährt werden soll, haben wir bereits in unserer Eingabe nom 13. Jani 1907 uns erlaubt bervorzaheben, dass es uns nicht wünschenswert erscheint, die Regelnng dieser Frage den Gemeinden and weiteren Kommunal verbänden zu überlassen, da dort leicht persönliche, politische oder religiöse Streitigkeiten daz^ fahren könnten, dass der von nns vertretene und nunmehr auch! in den Grandzügen seitens der Reichsregierung gebilligte Gedanke nar beschränkt oder vorübergehend zur Anerkennung gelangt, während doch die Gründe für eine derartige Regelung ganz allgemeine nnd dauernde für das ganze Gebiet des Deutschen Reiches sind. Hieran glauben wir festhaiten zu müssen. Es haudelt sich bei diesem Punkt nicht, wie bei den übrigen im Gesetz den Gemeinden und höheren Verwaltangstellen zugewiesenen Befagnissen, am Angelegenheiten, welche örtlich verschieden liegen. Durch eine allgemeine Regelung in dem Gesetz würden viele Kämpfe und Streitigkeiten in den Einzelgemeinden, die bei der Durchführung der Bestimmung sonst unvermeidlicu wären, erspart bleiben. Indem wir Eurer Exzellenz unsern Dank dafür sagen, dass unseren Anträgen vom 13. Jani 1907 in dieser Angelegenheit in wesentlichen Punkten Rechnung getragen ist, erlauben wir ans gleichzeitig, die Hoffnung auszasprechen, dass bei Fertigstellung des Gesetzentwurfes auch noch die obigen beiden Puukte unserem Anträge gemäss geregelt werden möchten. Verband der Deutschen Juden. Dr. Horwitz Vorsitzender. Hamburg, 31. Oktober. Der ,Verband der Sabbathfreunde, Ortsgruppe Hamburg“, hielt seine Generalversammlung un Logenheim Hartungstraße unter Vorsitz des Herrn M. Jakobs en ab. Der Vorsitzende hob bei Erstattung des Jahresberichts hervor, dass die Ortsgruppe auch im verflossenen Geschäftsjahr eine rege Tätigkeit entfaltet habe und in intensiver Weise versuchte, darch rege Tätigkeit die religiöse (Jeberzeagang der Mitgleder und derjenigen Anssenstehenden, die sich an sie wandten, durch Rat und Tat nach Möglichkeit za befestigen and zu unterstützen. Daa kommende Geschäfts• jahr werde der Ortsgruppe rege Arbeit bringet, besonders dadurch, dass der diesjährige Delegiertentag am V25. and 26. Dezember in Hamburg tagen werde. Es gelte den aus allen Gauen Deutschlands herbeieilenden Vertretern (bis jetzt sind schon 50 An• meldnngen eingelaufen) einen würdigen Empfang zu bereiten, die altbewährte Gastfreundschaft Hamburgs auch den auswärtigen Gästen gegenüber za zeigen, und er bitte die Mitglieder, den Vorstand in seinem Bestreben darch freiwillige Mitarbeit za unterstützen. Der Hauptpunkt der diesmaligen Tagung werde die Stellungnahme zur Gesetzgebung über die Sonntagsruhe sein. Es müsse dafür gesorgt wer• den, dass auf die religiösen Gefühle und geschäftlichen Bedürfnisse derjenigen Personen, die am Sonnabend ans religiösen Gründen nicht arbeiten, genügend Rücksicht genommen werde. Aus dem alsdann vom Schatzmeister Herrn Meyer erstattete Kassenbericht konnte die erfreuliche Tatsache konstatiert werden, dass die hiesige Ortsgruppe trotz der bedeutend erhöhten Ausgaben doch mit einem klei• nem Gewinnsaldo abschliesst. In der Diskussion regte Herr Stern