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Der Sabbath · 1911-09-01 · 9 10 u. 11 (Sept, Okt., Nov. 1911) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
11 (1911)
Issue
9 10 u. 11 (Sept, Okt., Nov. 1911)
Date
1911-09-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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44 Der Sabbath. c. Lehrlingen and Gehilfen (männlichen and weiblichen) Stellungen 'za verschaffen, in denen sie den Sabb&th halten können, and sie ev. auf die Centrale ftirS teilvermittelung hinzaweisen. d. Aufgabe von Vakanzen an die Centrale für Stellen* vermittelung in Frankfurt a. M. 3. Förderung von ünt ernehmungen, die darauf hinzielen, die Heiligkeit des Sabbaths zu ermöglichen. a. Unterstützung der sabbathhaltenden Geschäftsleute und Gewerbetreibenden durch Zuwendüng von Aufträgen. b. Mitteilungen an den geschäftsf&hrenden Ausschuss, wenn ein am Sabbath geschlossenes Geschäft zu verkaufen ist. c. Mitteilungen an den geschäftsfährenden Ausschuss, ob eine Neu-Etablierung eines Geschäfts oder die Errichtung eines Gewerbebetriebes, die am Sabbath geschlossen sein könnten, Aussicht auf Erfolg hat. 4. Organisation: a. Veranstaltung von Monats* und Vierteljahrs- Versammlungen je nach Bedarf. b. Verbreitung der Ideen des Verbandes durch persönliche Agitation im Kreise Gleichgesinnter. c. Gründung weiterer Ortsgruppen. B. In informatorischer Tätigkeit. 1. Ständige Information des geschäftsführenden Ausschusses über Vorgänge, die eine Einschränkung der Schmiras Schabbos herbeiführen können, nämlich Mitteilung so bald als möglich: a. Ueber Gerichtstermine am Sabbath und jüdischen Feiertagen. b. Festsetzung von Jahr- und WochenmärRten auf Sonnabend oder jüdische Feiertage. c. Scbulprüfung oder Klassenarbeiten am Sabbath und jüdischen Feiertagen. d. Sonntagsruhegesetzgebung und Ortsstatuten. Eine Debatte über die Sabbathruhe. Berlin, Oktober 1911. Auf dem, letzten Gemeindetage des ״Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes“, der durch die erregte Debatte über die *rgeschlagenen Statutenänderungen so viel von sich rqden gemacht, kam es auch zu einer kurzen, aber nicht minder interessanten und bedeutsamen Auseinandersetzung fiter gewisse Bure&ngepflogenheiten des D.I.G.B., die in keiner Weise mit dem Thoragebot der Sabbathheiliguüg in Einklang zu bringen sind. Bei der Wichtigkeit des־ Gegenstandes lassen wir den Bericht über diesen Punkt nach den offiziellen ״Mitteilungen vom D. I. G. B.“ (Nr. 79), die jetzt erst zur Ausgabe gelangen, hier wörtlieh folgen: Loeb-Frankfurt a. M.: Wir haben seitens des Vorsitzenden des Ausschusses die Versicherung gehört, dass sämtliche Institutionen des Gemeindelandes nach den fiberlieferten Satzungen des Judentums geführt werden. Es ist das für mich persönlich eine ausserordentlich angenehme tmfi tröstliche Versicherung gewesen. Ich ge3tatte mir nun die Anfrage, ob za diesen Institutionen auch das Büro des Gemeindebandes gehört? Was mich zu dieser Anfrage veranlasst, ist eine Mitteilung, von der ich hoffe, dass sie nicht zutrifft. Es gehört nicht zq meinen Gepflogenheiten, mich um Dinge zu kümmern, die nicht meines Amtes sind. Es ist mir aber gestern abend von einem Herrn mit allen Zeichen der Empörung mitgeteilt worden, daaa er gestern, am Sabb&th, im Büro des Gemeindebundes gewesen sei und alles in voller Tätigkeit gefunden habe. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir bewiesen wird, dass ich von meinem Gewähr»- mann falsch unterrichtet worden bin. Prof. Philippson: Wir befanden ans in der letzten Woche in einer Notlage. Bedenken Sie, dass 725 Mandate bis zum Dienstag angekommen sind and erledigt werden mussten, dass Legitim&- tionskarten ausgeschrieben werden mussten. Das ist eine Notlage gewesen and im Interesse des Gemeindebundes hat ein einziges Mal diese Uebertretang, die ich nicht in Abrede stelle, stattgefanden. Sonst hätte der Gemeindetag heute gar nicht stattflnden können. Wir haben nicht vorausgesetzt, dass ein solcher Zadrang noch stattfinden würde. Es sind ja immer noch Aenderangen, Verschiebungen nsw. eingetreten, and so hat. das Büro, nicht ich, sich genötigt gesehen, gestern noch za arbeiten. Wir waren, wie gesagt, in einer Notlage and das Büro konnte nicht anders handeln, wenn der Gemeindetag Zusammenkommen sollte. Loeb-Frankfurt &. M.: Ich werde an das Vorgetragene kein Wort der Kritik knüpfen. Sie alle kennen das Wort der Schrift: ״Das Gebot des Sabbaths sollst du halten in der Zeit der Saat und in der Zeit der Ernte." Das heisst aber auch in der Zeit der grössten Arbeitslast. Um für künftige Fälle Wiederholungen in vermeiden, gestatte ich mir folgenden Beschluss vorzuschlagen: ״Der Delegiertentag beschliesst: Die Büros des D.-L-G.-B. sind künftig nach im Notfälle am Vorabend des Sabbath und der Festtage eine Stunde vor Nacht zu schliessen und an diesen Tagen selbst geschlossen zu halten. In die Anstellangsverträge der Beamten des D.-L-G.-B. ist eine Klausel aufzunehmen, wonach Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift mit sofortiger Entlassung geahndet werden." Meine Herren 1 Wir haben tausende Gemeinden in Deutschland, diese haben auch ihre Leiter nnd wie diese Leiter in ihrem persönliehen Leben auch zum Gebote des Sabbaths stehen mögen, die Gemeinden halten alle den Sabbath. Es gibt nnr eine private jüdische Vereinigung in Deutschland, die den 8abbath aal den Sonntag verlegt hat. Dass unter diesen Umständen auch der Gemeindebund selbst in Notfällen das Sabbatgebot verletzt, das hätte nicht vorkommen sollen. Aber ich »rill für das, was einmal geschehen ist und was sich nicht rückgängig machen lässt, hier nicht Bechenschaft fordern. Wir müssen aber für die Zukunft Vorbeugen nnd deshalb empfehle ich die Annahme des Torgeschlagenen Beschlusses. Prof. Philippson; Ich mache darauf aufmerksam, d«* diese Resolution nicht auf der Tagesordnung steht und infolgedessen nur mit Dreiviertelmehrheit angenommen werden kann. Ich habe aber durchaus nichts dagegen, dass »rir die Sache durch diese Besolution erledigen. Vorsitzender Dr. Stern: Nach g 17 der Satzungen des D.-L• G.-B. kann diese Resolution nicht zur Abstimmung gebracht werden. Es heisst da ausdrücklich: Beschlüsse können vom Gemeindetag nur über solche Gegenstände gefasst werden, welche gemäss § 15 auf die Tagesordnung gesetzt waren oder — unter Zustimmung von Dreiviertelmehrheit der vertretenen Stimmen zur Verhandlung getangen." Ich könnte den Antrag nur zur Abstimmung bringen, wenn vorher sich drei Viertel der vertretenen Stimmen dafür entscheiden. Justizrat M a k o w e r : Ich wollte gegen den Antrag des Herrn Loeb sprechen, zunächst gegen den Antrag, mit Dreiviertel- ן mehrheit eine Abstimmung über die Resolution herbeizuführen. El handelt sich am eine zufällige und nur gelegentlich gemachte Aeusse-! rang des Herrn Vorsitzenden, von der noch gar nicht feststeht, dass I die grosse Mehrheit des Aasschusses und die anderen Herren dabei! hinter ihm stehen. Es ist doch sehr zu unterscheiden, ob in einem ' Bürobetrieb in derselben strikten Weise diese Bestimmungen einge- •halten werden sollen, wie in den einzelnen Institutionen, die der Band unterhält (hört! hört! links). Ich spreche augenblicklich natürlich lediglich meine persönliche Meinung aus. Ich gehöre nicht einmal dem Ausschuss an and weiss auch nicht, ob der Ausschuss; in seiner Mehrheit gleicher Meinung mit mir ist Ich möchte aber doch glauben, dass ein sehr grosser Teil von uns, von den Herren, die

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