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Der Sabbath · 1911-07-01 · 7 u. 8 (Juli-August 1911 · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
11 (1911)
Issue
7 u. 8 (Juli-August 1911
Date
1911-07-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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Der Sabbath 36 hiFte* Bedauerns und tiefen Dankes an Herrn Wolff, der dem Vereinseit t^in(& Gründung lange Jahre an gehört hat, genehmigt. Die turnns massig &sscheidenden Herren H. Flörsheim, Semmy Hesse, W. Pels M. Stein werden einstimmig wiedergewäblt. Anträge lagen nicht vor.l Def Vorsitzende schloss daher die Versammlung mit lebhaftem Dante am die Erschienenen nnd der Bitte, dem Verein dauernd ihr f'lniefresseilzu bewahren. 1. Vakanzen: Stellenvermittlung 1910-11. Hamburg. Auswärts. Summa. Cebertrag a. l ommis 12 19 31 6 b. Lehrlinge 14 10 24 8 c. Damen 8 1 9 3 d. Handwerker 1 . 1 Total 35 30 05 17 2. Bewerber: a. 20 19 39 18 b. 14 1 15 3 c. 4 10 3 13 11 d. 1 — 1 — 45 23 68 32 3. Besetzungen : &. 5 5*1 10— 20% K c. ׳ »> 5 1 ,/״44 =7 27% =6 der d. 1 — 1=100% der Bewerber 23 *)Davon 3 durch Frankfurt a. M. mit unsera Bewerbern besetzt. Israel. Stellenvermittlungsverein zu Hamburg. Einnahmen Abrechnung 19101911־. Beiträge der ordentliehen u. ausserordentliehen Mitglieder Mk. 6M.50 Spenden abzgl. Inkasso , 18.40 Zinsen für belegte Gelder 38.95 ״ Defizit., 52.18 Mk. 791.03 Porti - Bote - ׳ Drucksachen Bücher Gehälter Miete Amtsgericht Kl. Spesen Zahlung a. Vers.-Kasse Frankfurt a. M. Ausgaben. 11k: 98.06 61.50 82.90 28.75 375.14 120.60 3.30 11.78 _9.— Mk 791 03 Mk. 1143.06 136.95 Mk. 1280.01 Vermögensbestand am 1. April. Bestand am 1. 4. 1911 Mk. 1332.19 Sparkasse. Defizit., . 52.18 bar. Bestand am 1. 4.1911 Mk. 12*0.01 _ Hamburg, den 31. März 1911. Hamburg. (Ungeteilte Arbeitszeit und Sabbathrube.) De! Inhaber eines hiesigen grossen Geschäfts war wegen Vergehens gegei die Gewerbeordnung vom Schöffengericht Ternrteilt worden. Geget dieses Urteil wurde Berufung eingelegt, nnd die Strafkammer kan zn einem freisprechenden Urteil. Der Tatbestand, der der Anklag( zu Grunde lag, ist folgender: In dem Geschäft ist die Arbeitszeit Ton 811 Uhr morgens bis 8 Uhr abends festgesetzt. Während diesei Zeit erhalten die Angestellten eine zweistündige Tischzeit, die eit dazu benutzen, ihre Hauptmahlzeit einzunehmeu, meistens in ihret 'eigenen Häuslichkeit. Vor etwa l‘,» Jahren wandte, sich eine lang■ jährige bewährte Verkäuferin des Geschäfts an den Chef mit dei Bitte, ihr ungeteilte Arbeitszeit zu gewähren : auf diese Weise werde es ihr ermöglicht, mit der Familie zu essen, auch brauche sie siel beim Speisen nicht zu beeilen, was ihrer Gesundheit bedeutend zu träglicher sei, zumal am Sonnabend müsse sie siel stets hetzen, da sie an diesem Tage als streng glätfbige Jüdin die Bahn nicht benutzen dürfe Der Inhaber des Geschäfts gewährte die Bitte und entiiess die Ver käuferin jeden Abend um 0 Uhr aus dem Geschäft, in das sie dam ‘-nicht mehr zurückzakehren brauchte. In diesem Verhalten des Ge .־chiiftsiuhabers wurde ein Vergehen gegen S 139e Abs. III. de! Gewerbeordnung erblickt, weil er einer die Hauptmahlzeit ausserhalt j des Geschäfts einnehmenden Gehilfin keine l'/1 ständige Mittagspause gewährt habe. Daraufhin wurde der Chef auch Tom Schöffengericht Ternrteilt. Das Landgericht ging auf die geltend gemachten religiösen Gesichtspunkte nicht ein, hob aber durch entsprechende G( setzesauslegnng das Urteil anf und sprach den Angeklagten kostenlos frei. (Dass das Landgericht anf die geltend gemachten ,religiösen* Ge- . sichtspunkte nicht einging, verdient ungeteilte Zustimmung. Eine Form der Sabbathheilignng, die dazu führt, dass man sich am Sabbath ,abhetzt', um rechtzeitig im Geschäft zu erscheinen, weil man des Sabbaths wegen nicht fahren darf, ist in sieb so unwahrhaftig, dass man sie wirklich Dur als Carrikirong des heiligsten Gebotes des J0dentnm8 bezeichnen und ihre Discutirung von ernsthaften Männern wirklich nicht fordern kann. Red.) Fürth. 46 hiesige israelitische Firmen, welche ihr Geschäft am Sabbath streng geschlossen haben, sind beim Magistrat darum eingekommen, dass ihnen gestattet werde, hinter verschlossenen Türen am Sonntag von 8 bis 12 Uhr durch jüdisches Personal arbeiten zu lassen. Der Magistrat hat in der letzten Sitzung das Gesuch genehmigt. Nürnberg. Der Deutsche Bankbeamten Verein nahm in seiner hier abgehaltenen Hauptversammlung eine Resulotion an, die gesetz- | gebenden Körperschaften zu ersuchen, die Sonntagsarbeit im Rankgewerbe durch Reichsgesetz zu verbieten. Bankiers und Bankbeamte, welche den Sabbath heiligen, müssen nun dafür Sorge tragen, dass sie bei einer etwaigen Regelung der Sonntagsruhe im Bankgewerbe nicht gezwnugen werden, zwei Ruhetage za halten, wenn sie das Sabbatbgebot nicht verletzen wollen. Es ist jedenfalls za erstreben, dass jüdischen Angestellten in an Sabbath nnd israelitischen Feiertagen geschlossenen Banken gestattet wird, resp. bleibt, an Sonntagen, nnd christlichen Feiertagen einige Standen im Bnreau bei für das Pabliknm geschlossenen Türen za arbeiten. Dies ist in verschiedenen Orten, an welchen vollständige Sonntagsruhe eingeführt ist, bei anderen Branchen bereits der Fall. Eventuell könnte der ,Deutsche Bank• beamten Verein* seiner Resolution eine derartige Klausel anfügen. (Der Geschäftsführende Ausschuss des Verbandes der Sabbathfreunde wird die Angelegenheit im Auge behalten und gegebenen Moments die geeigneten Schritte tun.) Schwabach. Die Zentrale des Verbandes der Sabbathfreunde hat auch unserer Ortsgruppe eine Anzahl gediegener Bücher, belehrende wie unterhaltende, als Grundstock zn einer Bibliothek überwiesen. Indem wir auch an dieser Stelle herzlichsten Dank aussprechen, möchten wir nicht verfehlen die Ortsgruppen auf dieses Entgegenkommen aufmerksam zu machen, das ihnen ermöglicht ohne grosse 1 Mühe eine Bibliothek einzurichten, die viel zur Belebung des religiösen Sinnes beitragen kann. Schwabach. Dem Talmud-Thora-Institut dahier wurde vom ,Verbände der Sabbathfreunde* eine grössere Zahl der trefflichen Sabbathvorschriften von Dr. Ed. Biberfeld zur Verteilung an die Zöglinge überwiesen. Dank der Leitung! Dank den Gönnern welche es dem Verbände ermöglicht haben! Es wäre zu wünschen, dass Rieses wichtige Buch, das in einer zweiten Auflage — die nur einiger wenigen Verbesserungen bedarf — erscheinen soll, beim Religionsunterrichte in den höheren Klassen benutzt würde. Für diesen Zweck würde wohl der ohnehin nicht hohe Preis noch etwas ermässigt werden. (45 Pfg. Red.) Schwabach. Die Aufnahmeprüfungen finden am hiesigen Progymnasium am 15. und 16. September (שבוז) statt. Wie stets in solchen Fällen ist auch heuer vom Kgl. Rektorat Vorsorge getroffen, dass die Israeliten, soweit irgend möglich auch mündlich, schon am ersten Tage geprüft werden. > Mainz, im Juui. Am 26. ds. Mts. nahmen die Arbeiter an dem Neubau •1er hiesigen Synagoge der Hauptgemeinde die Arbeit nicht wieder auf. Der Neubau liegt an einem Platze der Neustadt und wird von einem nichtjüdischen Bauunternehmer Schreier ausgeführt. Es kommen 30 Maurer und 55 Hilfsarbeiter in Betracht. Der Grund der Arbeitsniederlegung ist folgender: Die israelitische Religionsgemeinde hat dem Unternehmer Schreier bei Ausführung des Baues zur׳ Bedingung gestellt, dass aus religiösen Gründen am Samstag nicht.

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