Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 11 (1911)
- Issue
- 7 u. 8 (Juli-August 1911
- Date
- 1911-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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32 Der!Sabbath. Aber noch mehr: die Tradition lehrt uns, dass Israel die Thora am Sabbat empfangen ("דבולי עלב!א בשבר״ נ*ת;ד. תולה* Sabb. 86 b.) Aus diesem Grunde wohl hat Gott am Sinai den Sabbat zum Seeleneinkehrtag bestimmt. Denn was der Jehudi die Woche über an diesem göttliehen Gesetz verbrochen, was er vernachlässigte, das sollte er allsabbatlich wieder gut machen, wieder vorbessern.' Und an dem Sabbat der Sabbate, wo der Jehudi nicht nur die Taten einer kurzen Spanne Zeit, einer Woche, die menschlichen Verrichtungen von sechs Tagen zu prüfen und zu mustern hat, wo selbst sämtliche Seeleneinkehrstage des ganzen Jahres einer Prüfung unterzogen, und ob auch diese richtig geheiligt und eingelialten worden, da muss der Jude sich kasteien׳, da muss er fasten, tftul so in sich gekehrt seine Fehler entdecken können, seine Fehltritte zu ergründen vermögen. Denn was ihm an dem allwöchentlichen Seelenein kehrstag, eben weil ihm die sinnlichen Genüsse gestattet, verborgen blieb, eben weil seine Sinne noch auf das Physische gerichtet waren, verhehlt geblieben, dies offenbart sich ihm, dies entdeckt er an dem Hauptseeleneinkehrstag. Daher ist nur das Fasten an diesem Sabbat geboten und vörgesebrieben. Das Fasten am Sabbat ist demnach nur in dem Falle gestattet, wenn es selbst zur Freude, zur wahren Herzenswonne führt. Diese sühnende Fastenfreude, wie wir sie am besten nennen möchten, ist für das ganze jüdische Volk s> charakteristisch, dass selbst die Falaschas, die doch eine sinaitische Tradition nicht kennen, noch die rabbinischen Vorschriften beobachten, einerseits das Fasten am Sabbat verbieten, also ebenso wie die anderen Juden (J.jjFaitlovitsch, t^.ier durch Abessinien 8. 8(J Aum. 2), anderseits aber am Versüliuungsfest (auch wenn dies auf einen Sabbat fällt, wird ebenso wie bei uns gefastet) die grösste Freude empfinden, so dass sie sich den Tag über yr Tanz und Gesang ergehen. ״Die Tänze und frohen Gesämge am Versöhnungstage sollen nach Auffassung der ,Falaschas der ״äussere Ausdruck der inneren Fre ude über die von Gottes Güte gewährte Sündenvergebung und Versühnung sein‘ (Faitlovitsch ibid. 8. 97 Anm 1). Nach alle lern betrachten wir nun noch das an dem angeblichen Sabbat in Babylonien abgehaltene Fasten. Za welchem Zwecke und Ziel diente es :•׳ Nach dem ältesten Bericht hierüber ־sollte das Fasten der tiefste Ausdruck der Trauer und der Niedergeschlagenheit sein, so dass der .siebente Tag" geradezu als ein unglücklicher Tag betrachtet und angesehen wurde (Lo:z tiaaestiones de historia Sabbati 8. 39). Auch das Fasten an diesem Tage diente nicht wie im Judentum zur Erlangung einer Versüiinung und Vergebung der 8ünden, vielmehr hat ״Marduk‘ an diesem Tage überhaupt keine Gebete angenommen. ״Erst am Abend* soll der Kö11i!r vor Marduk seine Gaben darbringen: das Aufheben seiner Hände wird f *von Gott angenommen (ibid ). Also selbst Fasten des Juden- *■tums an einem 8abbat und Versühnungstage umerschiel sich himmelhoch von der Kasteiung der Babylonier au ihrem .siebenten Tage‘, wo dieser Akt eine Niedergeschlageaheit und den Zorn der Götter zum Ausdruck bringen sollte. Im Judentum Freude, in Babylonien Zorn! Die kaufmännische Sonntagsruhe in England. London, im August. Die parlamentarische Behandlung der Sonntagsruhe- Vorschriften in der dem Uuterhause zur Zeit vorliegenden, schon aus dem vorigen Jahre stammenden Gewerbeordnungs-Novelle für Ladenbetriebe ist an einem toten Punkt angelangt, und es ist zu befürchten, dass man sich im Plenum, der langatmigen und widerspruchsvollen Diskussionen müde, schliesslich zu einem radikalen Schritte aufrafft, der den religiösen Interessen recht gefährlich werden kann. Bei der Bedeutung, die der Angelegenheit auch für die kontinentalen Verhältnisse innewohnt, dürfte es Jhnen erwünscht sein, Genaueres über den Stand der Dinge zu hören. Die Bill sieht im allgemeinen für Ladengeschäfte allgemeine Sonntagsruhe vor, wollte aber jüdischen Laden- Inhabern, welche ihre Geschäfte am Samstag geschlossen haben, das Recht geben, Kunden jüdischer Religion bis 2 Uhr mittags zu bedienen. Dass diese ungeheuerliche Bestimmung, die, wie man mit Recht bemerkte, einen ganz neuen Erwerbszweig, nämlich ״Einkäufer jüdischer Religion“ an der Tür jedes Ladeninhabers im East End geschaffen haben würde, nicht aufrecht erhalten werden könne, war vorauszusehen. Ebenso gross, erwiesen sich die Schwierigkeiten eines anderen Antrages, den Mr. Stuart M. Samuel im Vorjahre gestellt hatte, und dessen Grundgedanke dahin ging, zwar nicht Ausnahmen für den einzelnen gesetzestreuen Juden, wohl aber für gewisse Stadtviertel zu schaffen, die gewissermassen als jüdisches Territorium gelten könnten und innerhalb deren die äm Sabbat geschlossen haltenden Geschäfte am Sonntag offen bleiben sollten. Hiergegen wandte man, ebenfalls nicht gauz mit Unrecht, ein, dass durch eine solche Bestimmung die jüdischen Kleinhändler mit Gewalt nach bestimmten Gegenden gedrängt und dort künstlich eine vom sozialen und hygienischen Standpunkt keineswegs wünschenswerte Uebervölkerung hervorgebracht würde. Die Resultate dieser verschiedenen Gedankengänge war nun ein höchst komplicierter Gesetzes Vorschlag des jüdischen Board of Deputies, der eben wegen seiner Kompliciertheit keinen grossen Beifall findeh konnte. Er besagt ungefähr folgendes: ״Ladeninhaber jüdischer Religion, deren Geschäfte am Samstag geschlossen sind, dürten ihren Ladenbetri9b ausschliesslich durch jüdische Angestellte und ausschliesslich für Kunden jüdischer Religion am Sonntag bis 2 Uhr mittags aufrecht erhalten. Wenn die Komraunalbehörde, die übrigens auch über die Stunden, zu denen die Läden offen sein dürfen, zu befinden hat, findet, dass durch diese Bestimmung die Inhaber nichtjüdischer Läden benachteiligt sind, so kann sie durch ein Kommunal-Statut, das der Bestätigung des Staatssekretärs beiarf, anorduen, dass in dem betreffenden Stadtgebiet sämtliche Läden ohne Beschränkung offen bleiben dürfen.“ Die Kommission des Unterhauses, der die Bill überwiesen ist, beschäftigte sich nun dieser Tage mit dem Sonntagsruhe-Paragraphen, und es zeigte sich sofort, dass der nicht nur vom Board of Deputies, sondern auch von jüdischen Kreisen in Manchester in die Debatte gewortone Gedanke des kommunalen Ortsstatuts sehr nachteilige Folgen für den Gang der Diskussion hatte. Wenn man sich komplizierten Problemen gegenübersieht, ist es psychologisch natürlich, dass man eine so bequeme Brücke, die die Entschiiessung vom Gesetzgeber abwälzt und einer Vielheit fremder Behörden zuweist, mit dem grössten Vergnügen betritt. So fand denn der 1 Antrag des Vertreters von Manchester, die Festsetzung; der Ladenschluss-Stunde für jüdische Geschäfte innerhalb der Zeit bis 2 Uhr nachmittags generell den Kommunen zu überlassen, trotz des energischen Widerspruchs 1 Lionel de Rothschilds nicht nur beim Minister, sondern