Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 11 (1911)
- Issue
- 1 u. 2 (Januar-Februar 1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. 7 ren, 35,4 fttr eine Verkürzung der Arbeitszeit am Sonntag und 50,66 Prozent für die Beibehaltung des jetzigen Zustandes. Der Referent nennt dieses Ergebnis unrichtig, weil in der Hauptsache Firmen befragt worden sind, die an der sonntäglichen Arbeitszeit kein oder doch nur ein geringes Interesse hätten. Da von seiten des Magistrats versichert worden sei, diefgeplante Aenderung könne nur in Kraft treten, wenn auch die Vororte eine gleiche Regelung vornehmen würden, so habe der Verband an sämtliche Vororte eine entsprechende Anfrage ־gerichtet, aber nur von Britz, Grunewald und Lankwitz eine Antwort erhalten, allerdings in allen drei dahinlautend, dass eine Aenderung des bestehenden Zustandes nicht beabaichtigt sei. Darauf richtete der Verband noch einen scharfen Pro־ test an die Stadtverordnetenversammlung, in welchem bervorgeboben wurde, dass 80 Prozent der Detaugeschäftsinhaber heute ein gerin־ geres Einkommen hätten, als der Durchschnitt ihrer. Angestellten׳ nämlich nur 1600 bis 1700 Mark, Der Korreferent Jordan meinte in Berlin sei ein grosser Teil der Detailgeschäfte geradezu vom Sonnabend- und Sonntagsgeschäft abhängig. In diesen Geschäften betrage das Sonntagsgeschäft 25 Prozent, das Sonnabendgeschäft 40 Prozent der Ges&mmteinnahme. Nach längerer lebhafter Diskussion, in der Stadtverordneter Bamberg die Vorlage ״verhängnisvoll für den Beiliner Detailhandel“ nannte, wurde felgende Resolution angenommen in der gegen die Magistratsvorlage protestiert und an die Stadtverordneten das Ersuchen gerichtet wird, sie abzulehnen, eventuell sich für eine Sommerarbeitszeit von 8 bis 10, eine Wintcrarbeitszeit von von 12—2 Uhr zu entscheiden: ״ Oie auf Einladung des Beziiksvereins I des Verbandes deut* ״scher Detailgeschäfte der Textilbrancbe am 13. Februar versam־ ״melten Vertreter sämtlicher Gross-Berliner Detailistenvereine pro* ״testieren auf das energischste gegen die Magistratsvorlage betr ,,Einschränkung der 80nntagsverkaufszeit und erwarten von den ,,Stadtverordneten, dass sie diese die Existenz vieler mittlerer und ״kleiner Detailgescbäfte auf höchste gefährdende Vorlage ablehnen. ״Wenn trotz des den Stadtverordneten unterbreiteten Materials ״dennoch die Sonntagsverkaufszeit durchaus verkürzt werden soll ״und die Stunden von 8—11 Ubr mit Rücksicht auf die Kirchzeit ״nicht erreichbar sind, können für den Verkauf nnr in Frage kom- ״men in der Zeit vom 1. Mai bis 30, September die Stunden von 10—8״ Ubr, in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April die Stunden ״von 12—2 Uhr. Diese Regelung trägt ungleich besser den ln- ״teressen des Publikums, der Geschäftsinhaber wie auch der An- ״gestellten Rechnung als die Stunden von 7—10 der Magistrats- ״Vorlage.“ Der erste Teil (Jer Resolution־ wurde einstimmig, der zweite Teil gegen eine starke Minorität angenommen. Berlin, 16. Februar. Die hiesige Ortsgruppe des Verbandes der Sabbathfreunde hatte für gestern Abend nach dem grossen Saale des Tiergartenhofs zu einer öffentlichen Versammlung eingeladen. Trotz der in dieser Jahreszeit 'gehäuften gesellschaftlichen Vcranstaltungen waren circa 500 Personen erschienen, die mit dem aufmerksamsten Interesse den Ausführungen des Herrn Eli Lazarus folgten. Der Redner wusste in [fesselnder Weise in eiost.ündigem Vortrage das Tema ״Weltliche und religiöse Ceremonien“ mit besonderer Berücksichtigung der Zeitstimmungen zu behandeln. Wir werden den Vortrag in der nächsten Nummer unseres Blattes im Wortlaute veröffentlichen. Seine geistreichen Deduktionen und die scharfe GegenübersteUung der landläufigen Begriffe ceremocialer Formen und symbolischer religiöser Handlungen gab den Hörern genugsam Stoff zum Nachdenken. In der Diskussion zeichnete Herr Rabbiner Dr. Munk, oftmals von stürmischem Beifall unterbrochen, ein Bild der Consequenzen die ein Aufgeben der in den religiösen Ceremonien liegenden Stützkraft für das Judentum haben müsse. Der wohlgelungene Abend brachte neben seinem moralischen Gewinn auch einen materiellen Erfolg, indem sich 55 neue Mitglieder an meldeten. Hamburg. Während von den Reichsbehörden schon seit längerer Zeit Erörterungen darüber eingeleitet sind, in welcher Weise mit einer weiteren Ausdehnung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe vorgegangen werden könnte, hat die Bürgerschaft am 9. Juli den Senat ersucht, ein neues Ortsstatut zu erlassen, wonach im Handelsgewerbe, ausser bei [den an der Reederei und Schiffahrt beteiligten Betrieben die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und | Arbeitern in den Kontoren auf die Zeit von 8 bis 101/s Ubr und in; den offenen Verkaufsstellen auf die Zeit von 7—10'/» Uhr vormittags I beschränkt wird,[ unter Zulassung von Ausnahmen für besondere Fälle j anstatt wie bisher von 7—9'/> un!^ 11'/,— 2 Uhr im Sommer, bezw 1 von 8—91/» und 11'/•—3 im Winter. Die Handelskammer hat bereits ' des öfteren Gelegenheit genommen, darauf hinzuweisen, dass im 1 Grosshandel zwangsweise überhaupt nicht regelmässig an Sonntagen : gearbeitet wird, es sich vielmehr in der Hauptsache um Arbeiten handelt, die von Angestellten freiwillig verrichtet werden. ״Allerdings gibt es in einigen Zweigen des Grossbändels, insbesondere desjenigen, welcher in naher Beziehung zur Schiffahrt steht und mit dieser Hand in Hand arbeiten muss, Angelegenheiten, deren Erledigung ebensowenig wie bpi der Schiffahrt auf den Montag verschoben werden kann. Für solche Betriebe würde die vorgeschlagene Neuregelung zu erheblichen Störungen führen. Auch für einen grossen Teil der Angestellten, die teils aus Interesse am Geschäft, teils im eigenen Interesse zur Erledigung liegen gebliebener Arbeiten u. a, auf eine freiwillige Beschäftigung etwa auch nach der Kirchenzeit nicht ganz verzichten mögen, würde, die beabsichtigte Neuregelung, die auf ein immer weitergehendes gesetzliches Verbieten auch der freiwilligen Sonntagsarbeit abzielt, nur nachteilig wirken können; hierdurch würden namentlich diejenigen Angestellten, die sich in höheren Stellungen befinden und ein berechtigtes persönliches Interesse an der günstigen Entwicklung des Geschäftsganges nehmen, hart getroffen werden. Wenn auch die jetzt beabsichtigte-Zusammenlegung der Sonntagsarbeit von manchen Kreisen angenehm empfunden werden würde, so steht dem doch gegenüber, dass dadurch ausserdem eine sehr unliebsame Störung für den Beginn des Hauptgottesdienstes herbeigeführt werden würde, wodurch auch der Kirchenbesuch, der ja durch die Sonntagsruhe gerade ermöglicht werden soll, nur ungünstig beeinflusst werden könnte. Ans diesen Gründen haben wir .der vcrgeschlagenen Aenderung nicht zustimmen können“. Hamburg, 12. Febr. Für dieses Frühjahr ist hier ein Kinderhilfstag (sog. Margareten tag) geplant, an welchem zu Gunsten kranker Kinder etc. auf allen Strassen seitens junger Mädchen Blumen verkauft werden sollen. Das Comitee hatte den Tag anf Sonnabend den 6. Mai festgesetzt. Sogleich nach Bekanntwerden dieser Nachrieht (Ende Dezember) hat sich die hiesige Ortsgruppe mit einer ausführlichen Eingabe an das Comitee gewandt und um Verlegung der Veranstaltung ersacht, damit die Jehudim sich an dem Verkauf und Kauf beteiligen könnten. Dieser Eingabe schlossen Bich das Oberrabbinat, die jüdischen Waisenptieger und einige angesehene Gemeindemitglieder an, mit dem Erfolg, dass die Veranstaltung nunmehr anf Mittwoch, den 24. Mai verlegt ist. Bamberg, 15. Febr. Der Magistrat hat *hin neues Ortsstatut genehmigt, wonach für Engros-Geschäftc an allen Sonntagen ab 1. April bis 31. August völlige Sonntagsruhe angeordnet wird. Liraelitische Geschäftsinhaber, deren Geschäfte an den Samstagen regel- | massig geschlossen sind, dürfen ihre Angestellten auch an den Sonntagen in der Zeit vom 1. April bis 31. August zwei Stunden beschäftigen. 9iSJPK. Sprechsaal. i Zu der an sich richtigen ־und überaus beachtenswerten Notiz aus Bad Mergentheim im yor. ״Sabbath“ möchte ich bemerken, dass sich eine praktische Er- leichterung leicht dadurch herbeifuhren lässt, dass der Eruvdraht über dem Knie der vom Dach zur Erde führenden Regenwasserrinnen angebracht wird. Diese stellen dann (anstatt der sonst notwendigen besonderen Stangen oder Pfähle) die beiden Pfosten dar. Nur müssen die Rinnen in diesem Falle bis zur Erde führen, jedenfalls nicht mehr als ca. 20 cm. vom Boden entfernt sein. Wäre dies der Fall, so müsste (unten) unter der Rinne an der Wand noch eine kleine Stange oder dergl. angebracht werden. ״ Ms. In einer Korrespondenz aus Künzelsau in Nr. 8 des ,Sabbath“ wird den Aerzten zum Vorwurf gemacht, dass