Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 11 (1911)
- Issue
- 1 u. 2 (Januar-Februar 1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. 3 ligen und diesem Gesetze zufolge jede Woche zwei Tage ihr Geschäft stillzulegen hätten, dadurch sehr benachteiligt werden. Der Minister wollte nun diesen unsern Glaubensgenossen einen solchen Schaden nicht zufügen und hatte sich vorher mit dem Amsterdamer Rabbinat in Verbindung gesetzt, um die Wünsche der gesetzestreuen Juden in dieser Angelegenheit kennen zu lernen. Wie ernsthaft der Minister auf die jüdischen Interessen Rücksicht genommen hat, zeigt sich aus der seitdem von ihm eingebrachten Vorlage, deren vierter Artikel ausschliesslich von den jüdischen Bäckereien handelt und etwa folgendermassen lautet: ״Für eine Brotbäckerei, deren Verwalter sich zur israelitischen Religion bekennt, gelten die folgenden Be- Stimmungen: Es ist verboten, Bäckerarbeit zu verrichten a) während des israelitischen Sabbats, b) während der Nacht. Nachtarbeit ist jedoch in diesen Bäckereien erlaubt in den Nächten von Donnerstag zum Freitag und vou Samstag zum Sonntag, und ausserdem während 15 Nächte im Jahre.* Was der Minister in seiner Motivierung dieses Artikels schreibt, berührt das jüdische Herz angenehm. Wir lassen hier einige Zitate daraus folgen: ״Der Gesetzgeber soll die religiöse Gesinnung der Israeliten respektieren. Der Sabbat fängt am Freitag nachmittags an, abwechselnd von 81,» bis 7 Uhr.• Einige• Stunden zuvor muss jedoch die Arbeit eingestellt werden, weil auch die Ablieferung und der Verkauf des Brotes vor dem Sabbatanfang beendet sein müssen. Die Arbeitszeit würde also I am Freitag nur sehr kurz sein.“ Um diesem Zustande! Rechnung zu tragen, schreibt der Minister, habe er nach ernsthafter Erwägung beschlossen, die Arbeit in den israelitischen Bäckereien in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag zu erlauben. Sodann die Erlaubnis zur Arbeit in der Nacht vom Samstag zum Sonntag motivierend, schreibt der Minister: ,Ohne eine Ausnahme für die Nacht vom Samstag zum Sonntag würde also die israelitische Bäckerei vom Freitag einige Stunden vor dem Sabbatbeginn an bis Sonntag morgen stillstehenjfoiüssen. Zieht man dazu in Betracht, dass der Israelit in Rücksicht auf sein Religionsgesetz eine Art Brot (Wasserbrot) gebraucht, welches schnell weniger geniessbar wird, so ist es klar, dass eine besondere Bestimmung für die jüdischen Bäckereien!in 4er Nacht vom Samstag zum Sonntag kaum fehlen darf.* Ausserdem, sagt der Minister, sei es nötig, das Verbot der Nachtarbeit für diese Bäckereien teilweise aufzuheben während der Nächte vor und nach den jüdischen Feiertagen, ausgenommen die Nacht vor Ostern. Bei den zweitägigen Festen, ausser den Ostern, gestatte das jüdische Religionsgesetz, in der Nacht zwischen dein ersten und dem zweiten Feiertag Brot zu backen für den zweiten Tag. Die Gelegenheit, in diesen Zwischennächten das benötigte Brot nach dem jüdischen Ritus zu bereiten, dürfe man den Juden nicht nehmen. Daher erlaube er, diese vier ganzen Nächte in den jüdischen Bäckereien Arbeit zu verrichten. Bei dem schriftlichen und mündlichen Gedankenaustausch mit der zweiten Kammer hat sich dann berausgestellt, wie es freilich vom niederländischen Parlament zu erwarten war, dass das vom Minister vertretene Prinzip dort allgemeinen Beifall gefunden hat. Nur eine einzige Stelle im schriftlichen Bericht der Kammer macht einen weniger angenehmen Eindruck. Dieselbe lautet folgendermassen: ״Es wurde noch bemerkt, dass es in den ausländischen Gesetzen in Beziehung auf diese Verhältnisse keine besondere Bestimmungen für die Juden gibt.“ Der Minister antwortete, er glaube, die von ihm beantragte Anordnung sei in Uebereinstimmung mit dem Bestreben der holländischen Gesetzgebung, wenn einigermassen möglieh, jede religiöse Gesinnung zu respektieren, wie es sich auch ergebe aus dem Artikel 7 des Arbeitsgesetzes, welcher lautet: ,Für Personen, die zu einer Kirchengemeinde gehören, welche den wöchentlichen Ruhetag nicht am Sonntag feiert, tritt an Stelle des Verbotes der Sonntagsarbeit das Verbot zur Verrichtung der Arbeit Jn Fabriken und Werkstätten an dem Tage, welcher von ihrer Gemeinde als wöchentlicher Ruhetag gefeiert wird.“ Ks müsse zugestanden werden, dass die ausländische Gesetzgebung in betreff der Bäckerarbeit keine speziellen Bestimmungen für die Israeliten enthalte, allein dies könne, für die niederländischen Gesetzgeber kein Beweggrund sein, um der bis jetzt befolgten Praxis zuwider keine Rücksicht zu nehmen auf die religiöse Gesinnung eines nicht geringen Teiles der Bevölkerung. Einige Abgeordneten meinten sogar, die jüdischen Bäckereien seien durch die beantragten Bestimmungen noch nicht genug geschützt: andere jedoch ,waren der Ansicht, dass dem System des Ministers zufolge die jü lisehen Bäcker einen Vorsprung gewinnen über ihre nicht israelitischen Kollegen. Diesen letzteren antwortete der Minister, dass wenngleich die jüdischen Bäcker durch diese Anordnung etwas bevorzugt werden, man darüber hinweggehen müsse, weil dieser Vorzug ja entstehe aus dem Wunsche, den Juden bei der Erfüllung ihrer Speisegesetze nicht das mindeste Hindernis in den Weg zu legen. Dieser Idee entsprechend, sagte denn auch der Wortführer der konservativen Fraktion, welcher einige formelle Bedenken hatteKeiner in dieser Versammlung wird sich gegen das vom Minister vertretene Prinzip aussprechen.“ Einer der katholischen Abgeordneten/spraeh in demselben Sinne. . Das Bäckergesetz kommt etwas modifiziert im nächsten Februar wieder in die Kammer^ doch man kan: versichert sein, dass an den günstigen Bestimmungen für dre Juden nicht gerüttelt werden wird. L. D. S. i! “ 7—■ז! Samuel Montagu ל•. Einen schweren Verlust, hat das gesetzestreue Judentum zu verzeichnen : einer seiner besten Söhne ist in Samuel Montagu ז ל, der auch, nachdem er durch die Küuigin Victoria unter dem Namen Lord Swaytliling in den englischen Peerstand erhoben worden war, in jüdischen Kreisen unter seinem alten Namen der Alte geblieben war, am 12. Januar durch den Tod abberufen worden. Was Sir Samuel, der nach Sir Moses Monteti-! ore’s ז ל Vorbild,־ auch als er die Höhen des Lebens er- ■ klommen, des Glaubens der Väter nicht vergass, sondern _ in Lehre und Leben bis zum letzten Atemzuge streng an den Lehren der Thora fes^hielt, für das glaubenstreue 1 Judentum auf allen Gebieten gewirkt, kann, hier nur an-! gedeutet werden. Ihm fast allein ist die Gründung der ,Federation of Synagogues“ in London, welche die vielen kleinen, orthodoxen Synagogen des Londoner East End auf gesicherte Grundlage stellte, zu danken; als Vorsitzender der Schechitahkommission wirkte er mit der ihm eignen Energie für die Verbesserung dieser wichtigen Institution; er führte mit unerbittlicher Konsequenz den Kampf gegen Claude Montefiore und Israel Abrahams, die trotz ihrer radikalen unjüdischen Anschauungen von ihrem Platz als Mitglieder des Religionsschulrats gutwillig nicht weichen wollten. Aber, wie gesagt, diese Seiten in der öffentlichen Wirksamkeit Sir Montagu’s ז ל können hier ebensowenig einer Würdigung unterzogen werden, wie die grosse philanthropische Tätigkeit, die er vor Allen zu Gunsten der Einwanderer aus dem Osten entwickelte. Hier sei i