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Der Sabbath · 1910-12-01 · 11 u. 12 (Novbr.-Dezember 1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
11 u. 12 (Novbr.-Dezember 1910)
Date
1910-12-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Der Sabbath. 61 der wahren Erkenntnis dienender Weise angetastet und angezweifelt (vgl. die Bemerkung S. 40 über die Erschwerung des Almosengebens am Sabbat); und das mangelnde Verständnis and die fehlende Kenntnis vom jüdischen Keligionsgesetz durch Witzeleien ersetzt, diefsarkastisch klingen sollen, dem Sachkundigen aber nur als Travestie imponieren. Ein Beispiel für viele; Herr Prof. Meinhold führt mit Bebageu für das zähe Festhalten des orthodoxen Judentums an alten Gebräuchen als Beweis an, dass .russische Juden noch heute auf der Eisenbahn bei Anbruch des Sabbats aus einer mitgebrachten Flasche in ein Gefäss Wasser giessen, um ihre Küsse darin zu stellen und sich also die Vorstellung zu erwecken, dass sie zu Wasser reisen — denn das taten ja die Väter, die Bahn konnten sie ja nicht benützen“. Wohlgemerkt! Diese schöne Entdeckung wird nicht einmal als ein on dit, sondern als beglaubigte Tatsache erzählt; das darf man in einer auf Wissenschaftlichkeit Anspruch machenden Arbeit heute noch seinen Lesern bieten — wenn nur der Zweck, das orthodoxe Judentum dadurch lächerlich zu machen, glücklich erreicht wird. Wer wohl der Gewährmann des Herrn Prof. Meinhold für diese schöne Geschichte war״ Ich möchte fast vermuten: Theodor Lessing! ,Das ist das Bild des Sabbats, wie es sich aus den jüdischen Schriften selbst ergibt.“ Mit dieser wohlwollenden Selbstattestierung seiner Leistung entlässt uns Herr Prof. Meinhold, nachdem er die Karrikatur, die er statt eines Bildes gezeichnet, reichlich mit Ausfällen gegen die ״spitzfindigen Rabbiner“,;,rabhinischen Spitzfindigkeiten“, ״tiftelnde Art* u a. verziert hat. Ich will mit einem Zitat aus seinem ״Werke“ schliessen: ״Das verscheucht die guten Geister“ (S. 34). — Herrn Prof. Meinhold hatten die guten Geister längst verlassen, als er seine Feder zu diesem ״Werke“ ansetzte. E. B. Literarisches. In einem jetzt gedruckt vorliegenden Vortrag ״Ueber die Bedeutung des Judentums für den religiosen’, Fortschritt der Menschheit* äussert sich der Professor der׳ Philosophie an der Universität Marburg, Geh. Reg. Rat Dr. Hermann Cohen mit folgenden beachtenswerten Ausführungen über die soziale und politische Bedeutung des Sabbaths: ,Wenn die jüdische Religion keine anderen Vorzüge hätte, so bliebe sic allein schon bahnbrechend für den religiösen Fortschritt durch das 8abbathgebot, durch seine Einrichtung und Erhaltung. Denn wenngleich die wirtschaftlichen Verhältnisse der neueren Zeit der Gesammtheit der Juden die Heilighaltung des Sabbath erschweren und beeinträchtigen, so wird es doch gleichsam als das soziale Symbol des Judentums festgehalten. Ist der Sabbath geradezu das Symbol des echten religiösen Fortschritts überhaupt, der in der Milderung und Aufhebung der sozialen Gegensätze, insofern sie die Einheit der Kultur bedrohen, sich klar und grundlegend zu bewähren hat, so hat dieser soziale Sabbath, der den Juden des mittelalterischen Ghettos den Trost eines Kulturmenschen verlieh, für den Juden selbst die Durchführung seiner religiösen Grundelemeute ermöglicht. Nur dadurch, dass dieser Tag in jeder Woche nicht nur dem Ausruhen -von jeder Werktagsarbeit und nicht nur dem sogenannten Gottesdienst gewidmet war, sondern ebenso dem Studium der Lehre, ist der gesammte geistige Apparat des Judentums lebendig erhalten worden. Daher konnte der unwissende Aberglaube nicht die religiöse Einsicht ganz verdrängen; am Sabbath gab es kein anderes Geschäft als das Studium, und der Gottesdienst war nicht auf das Gebet beschränkt, sondern gelehrte Vorträge wurden für die Erbauung eingerichtet, bei der der Minderkundige doch auch eine geistige Nahrung fand. Ohne Belehrung keine Erbauung, das ist der Grundglaube des jüdischen Gottesdienstes, wie seines gesammten religiosen Lebens. Es ist aber auch noch eines besonderen Vorteils zu gedenken, welcher mit dem Sabbathgesetz verknüpft ist. Der soziale Gedanke wirkt auch hier, wie immer unmittelbar als ein politischer. Zunächst ist durch" diese Einrichtung die Sklaverei im Begriffe aufgehoben, und andere Gesetze kamen dieser prinzipiellen-Aufhebung zu Hilfe. Aber abgesehen vom antiken Sklavenstande, ist es das Lebensprinzip der politischen Freiheit überhaupt, welches durch diese Begründung ’des Sabbat befestigt, zum Aukergrund des gesammten religiosen Denkens festgelegt wurde. Das Wort: ,Kinder seid ihr dem Ewigen, euren! Gotte* 5 M. 14, 1 wird erst zu einer ernsthaften Wahrheit durch das andere: ״Du sollst wählen das Leben“J(5. M. 30, 19). Durch die Forderung der Wahlfreiheit, welche die Tradition auf diesen Vers gegründet hat, wird erst der religiöse Begriltdes Menschen vollendet.* Schulgesetzgebung. Berichtigung. Aus dem Kreise unserer Mitglieder werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Zusammen- Stellung der auf die Schule betreffenden Gesetzesbe- Stimmungen unter der Rubrik Bayern, Absatz 2 Ministerialerlass usw. ein Irrtum obwaltet. Dieser Erlass ist nicht bayerischen Ursprungs, sondern datiert aus P r e u s s e n. Wir bitten unsere Mitglieder entsprechend in ihren Exemplaren zu verbessern. Ferner macht der Vorsitzende des Bundesverbandes Württemberg darauf aufmerksam, dass unter Rubrik W ü 111 ־ e m b erg 2. Ho 11 e r e S c h u 1 c n der zitierte Passus ausführlicher zu lauten hat: Antwort des K g 1.. M i n i s t e r i u des Kultus auf ein G e sfu c 11 des Landesverbands der Sa bb a 111 f r e 1111 de, einen Ministerialerlass bez. Dispenses der israel. Schüler an höheren Schulen zu erwirken. 15.2 1908. Ein neuer Erlass ist überflüssig, es besteht im Geschäftskreis der Ministeralabteilung für die höheren Schulen seit dem Jahre 1S52 der Grundsatz, dass in Bezug auf das Schreiben am Sabbath ein Zwang auf die israelitischen Schüler nicht ausgeübt werden darf. Vermischte Nachrichten Frankfurt a. M, im Octobcr. Kin Milchhändler, der unter Aufsicht der hiesigen jüdischen Keligionsgescllschaft stfebt, soll sich dadurch einer Uebcrlmtung schuldig gemacht haben, dass er am 13. Juni Milch in unge&ichten Gelassen verkauft habe. An diesem Tage war* das jüdische tVochenfrst und der Beschuldigte wandte ein, dass er an den jüdischen Festtagen nach dem jüdischen Religionsgesetz nnr aus nngeaichtcn Massgefässcn Milch verschänken ׳ dürfe. Man darf an Sabbath- und Festtagen Ksswaren ohne Bez&hlang abgeben und nehmen, jedoch darf man sic nicht messen oder wiegen, weil das den Kanf perfect macht (vgl. hierzu auch Sibbath- Vorschriften v. Dr. E. Biberfeld: s. ,Ubdin Dehaal*, Anm. d. Red. d. Sabbath). Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Schönberg, hob am Schöffengericht hervor, dass es sich nicht

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