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Der Sabbath · 1910-12-01 · 11 u. 12 (Novbr.-Dezember 1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
11 u. 12 (Novbr.-Dezember 1910)
Date
1910-12-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Der Sabbath. 59 Sabbat zu ziehen, untersagt sich schon darum, weil dort sogar von einer zweitägigen Feier die Rede ist; was mit der Meinholdscnen Vorstellung von Sabbat gleich Monatsmitte, Neumond gleich Mondesanfang schlecht harmoniert, da der Sabbat doch eingestandenermassen nie mehr als eintägig gefeiert worden ist. (Dass diese Gewohnheit sich noch bis in späte Zeiten erhält, darauf deutet die סעודו^ עיבור חודש [Sanh. 70 BJ hin, die, tendenziös, ärmlich ausgestattet wurde, um den Unterschied gegenüber סעידה ףודש בזמנו hervortreten zu lassen). Es folgt nun die Stelle 2. Kön. 4, 2:4. Das Weib von Sunem will um seines toten Kindes willen den Prophelen Elischa au<suchen und erbittet von dem Manne, ohne ihm den Zweck der Reise anzugeben, Knecht und Reittier, worauf jener verwundert fragt: ״Warum willst Du beut zu ihm gehen; ist doch kein Neumond und kein Sabbat?“ Die Stelle beweist, dass man derzeit gewöhnt war, am Sabbat und Neumond den Verkünder des Gottes- Wortes aufzusuchen; warum ui d wozu werden wir weiter unten sehen; was sonst aus dieser Stelle herausgelesen würde, wäre unberechtigte Kombination. Bei Jesejah, zu dem wir uns nun wenden, begegnen wir der Zusammenstellung von Sabbat und Rosch Chodesch an zwei Stellen: Kap. 1 Vers 13 und Kap. 66 V. 23. An beiden Stellen wird Rosch Chodesch gleich dem Sabbat als Tag besonderer gottesdienstlicher Uebungen, hier קרא מקרא, dort השתהות לפני, genannt; mehr vermag nur dichterische Phantasie aus diesen Versen herauszulesen. Dass der Nebeneinanderstellung von שבת und ־ ה kein spezifischer Sinn innewohnt, erhellt schon daraus, dass an' ersterer Stelle V. 14, also nur einen Vers weiter, statt des Sabbats die Moadim dem Rosch Chodesch zugesellt werden. Von einem Werkverbot ist keine Rede; und doch hätte gerade Jesaja, der in seinem 58. Kapitel so eindringlich die Sabbatrube als Kern und Grund des ganzen Religionsgebäudes kündet, sicher die Gelegenheit, auch des Rosch Chodescbs hier oder dort als Ruhetags zu gedenken, nicht verabsäumt, wenn für denselben je nach Sitte oder Ueberlieferung einWerkverbot gegolten hätte. Der erste, bei dem der Neumondstag neben dem Sabbat in einer Beziehung erscheint, die auf eine Ein- Schränkung der Werktätigkeit an beiden Tagen hinweist, ist der Prophet Arnos. In der überaus heftigen Strafrede des 8. Kap., die das antisoziale Verhalten der herrsehenden Klasse brandmarkt und wegen des Kornwuchers, falschen Gewichts u. A. dem Volke Gottes Strafgericht androht, heisst es im Sinne jener Männer (V. 4): ״Wann wird der Neumondstag verstrichen sein, dass wir Getreide feil haben, und der Sabbat, dass wir die Speicher öffnen“. (Targum Jonathan und danach Raschi z. St. und Baba batbra90b) fassen den Sinn allerdings anders auf!) Aber auch so beweist die Stelle nur das Eine, dass am Rosch Chodesch der Handel ebenso ruhte wie am Sabbat; dass ein Werkverbot dieser Tatsache für den Rosch Chodesch zu Grunde liege, wird nicht ausgesprochen und könnte nur erschlossen werden, wenn andere, ausreichende Erklärungsgründe nicht herangezogen werden könnten. Dass das nicht der Fall ist, werden wir weiter unten sehen; die richtige Erklärung liegt vielmehr für jeden mit der Sachlage Vertrauten so auf der Hand, dass eine andere weder gesucht zu werden braucht, noch gefunden werden kann. Auch Hosea (Kap. 1, 13) nennt den Rosch Chodesch neben dem Sabbat. Aber irgend ein Schluss kann dorther nicht gezogen werden,! weil neben dem Sabbat auch die Feste (חג) angeführt si|nd und die Tendenz der Prophetie nur die ist, dem Volke für seine Vergehungen Unheil zu künden, so dass alsdann aller Frohsinn aufhören würde. Dass aber der Rosch Chodesch als Halbfesttag (daher ja sein Afussafopfer) Frohsinn un<£ Lebensgenuss begünstigte, lieirt zu sehr auf der Hand,' als dass man sich dabei aulhalten sollte. Bleibt noch Kap. 46 bei •Techeskel. Dort heisst es im ersten Verse, dass das Tempelosttor ״an den sechs Werktagen geschlossen sein soll: aber am Sabbattage soll es ׳reöffnet .־lein uni am Neumomlstage soll es geöffnet sei3 1111 *.״. Verse desselben Kapitels werden dann nochmals Sabbate und Neumondstage zusammen genannt, als Tage, au denen das'Volk sich am Eingänge des Tores blickt. Letzterer Vers bestätigt nur ohnedies bekannte Sitte: aber auch V. 1 bestätigt nur, dass ein Werkverbot am Rosch Chodesch nicht bestand. Denn den soe-hs Werktagen wird der Sabbat opponiert; der Chodesch aber, — gleichsam, als hätte der Prophet prophetischen Blickes vorhergesehen, welche Irrtümer später einmal aus dem Nebeneinander erwachsen könnten —, wird nicht mit dem Sabbat in einen Satz zusammengezogen (וביים השבת וביום הה־־ש יפתה)', sondern mit einem neuen Satz eingeführt ¬¬־ביים השנת יפתה וביום הה־ש ¬פ. Dass auch diese Vorsichtsmassregel dem Propheten nichts half, ist wahrlich sei ס״ Schuld nicht. 1 IT. Das Ergebnis ainserer bisherigen Untersuchung lässt sich so' zusammenfassen, dass'im ganzen biblischen Schrifttum auch nicht eine Stelle aufzufinden wäre, welche ein Werkverbot überhaupt, geschweige eine dem wiederholt und so nachdrücklich für den Sabbat statuierten Ruhegebot ähnliche Bestimmung liir den Naumondstag ausspräche oder auch nur andeutete. Im Gegenteil sprechen zahlreiche Stellen gegen eine solche Annahme eine 83111• beredte Sprache und erweisen gerade für die, älteste Zeit eine durchaus werktägliche Betätigung des Volkes (am Nettmondstage. Nur im Kultus (Mus^afopfer, Teruah) etwas wie ein festtäglicher '-'Charakter zur Geltung: ferner forderte die Sitte am Xeumondstage den Besuch der Volkslehrer und eine gehobenere Lebenshaltung in den Tatelfreudejn und endlich lehrt die Amosstellq, dass die Läden an!diesem Tage geschlossen blieben. Im folgenden soll untersucht werden, ob diese Eigentümlichkeiten des Rosch Chodesch in natürlichem Verhältnis zif einander stehen, und öb eine Abhängigkeit von einander und unter einander in ihnen zu finden sei. Feines vorweg. Herr Prof. Meinhold liest auch aus der Stelle 2. Kön. 4. 23 eine Werkruhe für den Neumondstag heraus; aber eine genaue Betrachtung der Stelle wäre höchstens geeignet — das Gegenteil zu erweisen. Sehen wir uns den Hergang an: Manne aufs Feld, dass er Reise zum Propheten zur der Erntearbeit beschäftigte, Die Sunamitin schickt zu ihrem ihr Knecht und Esel für eine Verfügung stelle. Der aber, mit fragt verwundert: ״Warum willst du heute zu jenem gehen; ist doch weder Chodesch noch Sabbat?“ Also, sehfiesst Herr Prof. M., ״an diesen Tagen ruht die Erntearbdjt, da hat man Knecht und Vieh zu freier Verfügung“, jeh meine: wenn man hieraus überhaupt etwas für die Frage nach dem Bestehen eines Werkverbots herauslesen darf,?0 kann es nur eine Verneinung eines solchen Verbots sein. Denn sonst hätte es doch absolut keinen Sinn, wenn der mit der Ernte Beschäftigte es überhaupt für nötig hält, zu konstatieren, dass kein werktätiger Tag heute sei, da ja sein Tun schon diese Fiktion Lügen straft. Der Schluss könnte״also nur lauten: ״Da der Sunamite, mitten in der Erutearbeit stehend, es dennoch für nötig hält, erst auszusprechen, dass heute weder Sabbat noch Chodesch sei, so muss, derzeit

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