Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- 9 u. 10 (September-Oktober 1910)
- Date
- 1910-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4874912-5428460-5428585--605-4875463- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
54 Der Sabbath. —r--:- Am 23. Juli.ramjhte hierauf der ״Beob.“ zwei Erwiderungen,׳ die. winlifcr gleichfalls ira Wortlaut folgen lassen: iwtf Wir Laben Tagen über eine Differenz zwischen der Israelitischen '(•b<4jlljhenbehörde nnd der Ministerialabteilung ( Dir das höhere Sohülw^gAerichtet. Der ,Schwab. Merkur“ hat im j Abendblatt vom 8. Jul« in einem von ,anständiger“ Stelle eingesandten Artikel d^p. Safebverhalt geschildert und den Standpunkt der MinisteritlabtcMnu begründet. •Danach war an das Ministerium das Ersuchen gericpVetwrdriien, das Abiturientenexamen zu verlegen wegen eines angeblich' 7gesetzestreuen* israelitischen Schülers, der am Samstag nicht 8chr,e|Ve^' wollte nnd bisher davon dispensiert war, der übrigens in den leFzUtajyWochen vor der Prüfung am Samstag dennoch geschriebcnjLiiafUK ’ Das Gesuch wurde abgelehnt, obwohl wie cs nach jenem JHMKscheint, auch die israelitische Oberkirchenbehi'rde dasselbe b« wjHlinisteriaDbteilung vertreten hatte. Die Prüfung, hei der etwaMMKchülcr beteiligt waren, war absichtlich j so gelegt worden, 'dtu9«lchüler während der Prüfung am Sonntag I einen Ruhetag hatte«T■» Standpunkt der Ministerialabteilnng er- | scheint nus wohl-■ bet» IJblr Dass er anch auf israelitischer Seite j gebilligt wird, bewejl iwainde Zuschrift, nm deren Aufnahme wir : ersucht werden, nacljK&ia״ ׳Schwab. Merkur“ die Diskussion über; die Angelegenheit geJphloffien hat. ,Der Aüsschn4*j assr Israelitischen libejalen Vereins, der sich : zur Aufgabe gemacht ^at.uär zeitgemässe Fortschritte im Judentume! einzutreten und gegen Rpcgsch ritte anzukämpfen, hat sich mit den { in dem Artikel des’,Sthwäb. Merkur* vom S. Juli 1910 ״Sabbath; und Jlatnritätspfjtfunp* ,berichteten Vorgängen beschäftigt. Er legt j Wert daraut feslzustellcn. )dass die Entscheidung der Ministerialab- ׳ teilußg für die hübe/en Schulen zweifellos die volle Billigung weit- ■ ans der Mehrzahl dev ,alteingesessenen württembergischen Israeliten j findet. Diese haben niemals die Toleranz zur Erhebung von For-; derungen iu Atisprucn!genommen, deren Berücfaichtigung mit einer I Belästigung der andersgläubigen Mitbürger verÄhden wäre.; Wenn nach jenem leider unwidersprochen gebliebenen Artikel j auch die Israelitjsche Obe^irchenbehörde sich mit einer die Verleguug der Maturitätsprüfung befürwortenden Eingabe an die Ministerialabteilung gewendet hätte, so würde sie damit, wie ja schon die bisherigen Erfahrungen an (Jen höheren Schulen zeigen, Wünsche und Anschauungen einer verschwindenden Minderheit vertreten und ohne Zweifel mit der von ihr selbst seither in. dieser Frage geübten Praxis 1 gebrochen haben, ein Vorgehen, das in den weitesten Kreisen Bej fremden erregeu müsste“. j Zugleich• enulten wir zu dieser Angelegenheit eine Zuschrift j des Herrn Kirchenfats Dr. Krone r, die im Einverständnis mit dem Vorstand der Miuiüteriplabteilung für die höheren Schulen abgefasst wurde und dahingehend lautet : ״In Nr. 165 dieses Blattes vom 19. ds. Mts.’ ist über einen Schriftwechsel, zwischen ,der Israelitischen Oberkirchenbehörde und der Ministerialabteilung für die höheren Schulen berichtet, der den Anschein־ eiber besffrouibrung der erstgenannten Behörde durch die letztere erwecken könnte. Die Grundlaga für den Artikel bildete eine von zuständiger Seite im Abendblatt des ״Schwab. Merknr* vom 8. Juli ds. jJs. veröffentlichte Mitteilung. Wie sich nun aber ans dieser Mitteilung unzweideutig ergibt, richtet sie sich nicht gegen •■die Israelitische Oberkirchenbehörde, sondern gegen den auf der ersten Generalversammlung des Landesverbands des gesetzestreuen Judentums e!^|j£J1en Vorwurf fvergl. den Bericht im Mittagsblatt I des ״Schwibf Merkur“ vom 6. Juli ds. Js.), dass die Ministerialabj teilung für die höheren Schalen ein Gesuch nm Verlegung des dies- ’ jährigen schriftlichen Abituriestenexamens mit Rücksicht auf einen | israelitischen' Schüler, der am Sabbath nicht schreiben wolle, abschläg- : lieh beschiedehjiabe. Zugleich wurden weitere Vorstellungen in der Saehe von. dem Verband langekündigt. Der Schriftwechsel zwischen der Israelitischen Oberkirchenbebürde und der Mfcistenalabteilang war in der Mitteilung im Interesse der ersteren erwähnt, um nicht den Schein änfkonunen za lassen, als habe sie das kirchliche Interesse nicht hinreichend gewahrt. Die Israelitische Oberkirchenbehörde hatte nämlich der Ministerialabteilung die auf den vorliegenden Fall bezügliche Bitte eines Rabbinats mit dem Ersuchen übermittelt, wenn irgend möglich eine Vorkehrung dagegen treffen zn wollen, dass israelitische Abiturienten, welche die Sabbathgcsetzc zu beachten als ihre Pflicht erachten, weder einen Gewissenszwang erdulden noch vom Examen abgehalten werden. Dies lasse sich vielleicht dadurch erreichen dass, sofern ein Sabbath in die fiir die Reifeprüfung bestimmten Tage falle, schriftliche Arbeiten an diesem Tage nicht angenommen werden. Aus der Antwort der Ministerialabteilnng überzeugte sich die Israclitische Oberkirchenbehörde sofort, dass dem von ihr geäusserten Wünsche bei der diesjährigen Reifeprüfung nicht mehr Rechnung getragen werden könne. Sie hatte umsoweniger Anlass, die Sache ihrerseits weiter za verfolgen, als die Ministerialabteilung mitgetcilt hatte, dass der eine israelitische Schüler, um dessentwillen nach jener Eingabe die Prüfung verlegt werden sollte, schon einige Samstage v 0 r der Reifeprüfung freiwillig geschrieben hatte, weil er es fiir die Zwecke deT Vorbereitung znr Prüfung vorteilhaft fand. Diese wichtige Tatsache ist auch iu der Erwiderung des ״Orthodoxos* im Abendblatt des ״Schwab. Merkur“ vom 16. ds. Mts. auf jene Mitteilung von zuständiger Seite verschwiegen. Die von jeher bestehenden guten Beziehungen zwischen der Ministerialabteilung für die höheren Schulen nnd der Israelitischen Oberkirchenbehörde sind nicht einen Augenblick getrübt gewesen; es hätte auch jeder Grnnd dazu gefehlt. Nunmehr sah sich der ״Landesverband“ veranlasst auch seinen Standpunkt in der Tagespresse klarzulegen und veröffentlichte im ״Tagblatt“ vom 1. August, und im ״Schwarzwälder Boten“ die in der Ausschusssitzung vom 17. Juli vom Vorsitzenden genehmigte Erwiderung an die ״zuständige Stelle“, welche folgendermassen lautet: Aus dem Bureau des Wüfttenibergischen Landesverbandes für die Interessen des gesetzestrenen Judentums schreibt man uns : In •Nr. 311 des ,Schwab. Merkur“ wird eine von ״zuständiger“ Seite eingesandte Mitteilung veröffentlicht, die sich mit der Petition der israelitischen Oberkirchenbehörde nnd des ״Württembergischen Landesverbands für die Interessen des gesetzestreuen Judentums“ nm die Berücksichtigung des Sabbaths bei der Maturitätsprüfung beschäftigt. Wie sich aus der Mitteilung ergibt, ist das Gesuch der beiden israelitischen Körperschaften viel zu spät ergangen, als dass es ohne bedeutende Schwierigkeiten — 10 Tage vor der Prüfung — noch Berücksichtigung hätte finden können, and man darf schon ans diesem Grande der Ministerialabteilung für die höheren Schulen ihre ablehnende Haitang in diesem Falle nicht verübeln. Umso nachdrücklicher fordern jedoch die allgemeinen Bernerkungen, welche die im ״Merknr‘ za Wort gekommene ״zuständige“, in Angelegenheiten der israelitischen Religion jedoch offenbar sehr schlecht informierte Stelle an den Einzelfall knüpft, zum Widersprach heraus. Zunächst ist die Voraussetzung irrig, dass auf dem Boden des jüdischen Religionsgesetzes von irgendwelchem, dem rabbinischen Ermessen anheimgegebenen Dispens die Rede sein könne. Der Begriff eines solchen Dispenses existiert im Judentum Überhaupt nicht und würde seinem Geiste widersprechen. Wer die grandlegenden Vorschriften des Sahbathwerkverbotes, zu denen auch das Schreiben gehört, Übertritt, hat sich damit — es sei denn, dass Lebensgefahr vorlag — objektiv in den schroffsten Gegensatz zur jüdischen Religion gestellt und selbst die Gefahr, vollständig ans der Karriere geworfen zn werden, kann (immer vom Standpnnkte des historischen Judentums) gegenüber der Schwere der hier auf dem Spiele stehenden religiösen Uebertretung gar nicht in Betracht kommen. Es ist allerdings traurig, dass man uns gesetzestreue Juden anf das Beispiel gewisser Rabbiuersöhne hinweisen kann, für deren Abtrünnigkeit vom jüdischen Religionsgesetz wir jedoch nicht, veranwortlich gemacht werden können. Diese Rabbinersöhne samt ihren Söhnen gehören eben einem anderen Judentamc, dem reformierten Judentume an, das sich vom historischen Judentume mehr unterscheidet als der Katholizismus vom Protestantismus.