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Der Sabbath · 1910-09-01 · 9 u. 10 (September-Oktober 1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
9 u. 10 (September-Oktober 1910)
Date
1910-09-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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52 Der Sabbath. i für die OLerlfirafSnbehörde fordert, verzichtet — das sind wir über?{*!« — dieselbe voll und ganz, Ara 2. Juni kam von der Mimslerialabteilung ein abschlägiger Bescheid, in welchem bjjsonqers darauf hingewiesen wurde, dass sich jahraus, jahrqin, jüdische Abiturienten a ■ den schriftlichen Keifeprüfungen auCh am Samstag beteiligten, u. a. im •Jahre am feb^rhard-Ludwiggymnasium der Sohn eines Kabhi'ners. — Auf der am 21». Jani tagenden General- Versammlung unseres Verbandes verlas der Vorsitzende u. a. den Besc|{*Ml der Ministerialabteilung und knüpfte daran die BemeÄi’i.g. dass der Verband weitere Schritte in der Sache tiP verde. Eine Besprechung der Ange- Iegenheit irgei™ welcher Art fand auf der Generalver- Sammlung nichj,, jiLatt. — In dem Bericht über den Verlaiif der VersamfrW*N?. der im ,.Israelit•‘, im ״Beobachter“, im ,,Schwab.. MtfnRnjf‘• und im ״Neuen Taghlatt“ veröffentlicht wurde, wäiHjatH'ti ganz nebenbei diese Angelegenheit ohne irgendwelche ISemerk#ng erwähnt. Es ist also ünrichtisjvwigin der ..Salibatfreund•“ behauptet, die und der Bericht darüber im ..Israelit“ 4<ge Stelle‘־ veranlasst die Gründe mitpieJmehr hat eben die ״zuständige Stelle“ jassimg unsererseits die nun leigende den jüdischen und in den politischen , i e r t. — Am 8. Juli erschien nämlich folgender Artikel: Art• der Bespr! habe ״eine zu^ zuteilen u. $. w ohne jede V /Ceitungspölem Zeitungen p r im ״Schwab- Von znständi^r- Seite erhalten wir folgende Mitteilung : Nach einem Bericht Uber,die .•Jstc Ginera1ve^a«1mlung des Landesverbands des gesetzestreuen *.lu׳trntams im Mitt. 1)1. v״m 6. .lall Nr. "0»; hat dort der Vorsitzende Aa'. ausgefnhrt, d^ss cm an die Ministerialabteilang für die büh>׳l».׳n Schub n eingcrejichtes (iesuch um Verlegung der diesjährige» schriftlichen Heifepriifang mit Iiiicksicht auf die Israeliten, die am ^p^'nth nicht schreiben, abschlägig beschielen worden sei. Hierzu ist folgendes) zu bem>.-rk>׳n: Durch Erlass der Ministerialabteilung für diy höheren Schalen vom 1L April d. .1. war di r beginn der diesjährigen schriftlichen Reifeprüfung. die an ' den Gymn&iaen 4. Tage, tan \lt׳u l!ealgym»asien und Uberrealschulen f> Tage in Anspruch nahmen, für letztere in Stuttgart auf Donners- <ag den U. Juni, aus'serhalb Stuttgarts aut' dm lfi. Juni, für die ersteren in Stuttgart auf den lO.'Juni. uusserhalb Stuttgarts auf den 17. Ihm festgesefztj worden. Diese Ansetzung wurde getroffen, damit die Schiller ׳B|I..der Anstrengung der i'rüfung in der Mitte den Sonntag als iduW&g haben.. Zugleich wurde als Zeitpunkt für eine' von allen Abiturienten der betreffenden Scbulgattung gleichzc it l g׳ zu lösende einheitliche Aufgabe je Samstag Vormittag 7 l.'hr bestimmt. Unter dem 16. April kam eine Anfrage eines Gymnasialrcktoflite-s ein. wie mit einem israelitischen Schüler, der bisher auf Grund .eines Erlasses vom Jahre 1052 vom Schreiben am Samstag befreit tfar, verfahren werden solle. Am 21. April erging der Bescheid, dist es sich bei 'der Ansetzung der Reifeprüfung um eine durch die Verhältnisse des ganzen Landes geforderte Massregel hahdl^, es könne deshalb auf einen einzigen 3chuler, der zudem in dem vorläufigen Anmeldungszeugnis zur Prüfung vom Lehrerkonvent wissenschaftlich nicht für reif erklärt werden konnte, keine Rücksicht genommen werden und׳*A1üsse es vielmehr dem Schüler überlassen bleiben, nach dejn Vorgang von Söhnen von Rabbinern sich von der zuständigen Stelle die erforderliche Befreiung von den Sabbafhvorr- Schriften zu verschaffen. ’ Es war dies tatsächlich trotz der nicht unerbeblichcn Zahl von Israeliten, die, wie alljährlich, so audh heuer an der Reifeprüfung teilnahmen. nachweislich der 1. Fall, in dem bei der Ministerialabteilung die Abhaltung einer Prüfung am Samstag beanstandet wapde. Auf die Vorstellung eines Rabbinats hat sich sodaün auph die Israelitische Oberkirchenbehürde mit Schreiben vom 25. Mai, ferner der Warft. Landesverband für die Interessen des gesqtzestreaen Judentums mit einer Eingabe vom 1. Juni d. J. an die Ministerialabtmjung gewendet Inter dem 2. Juni hat die Ministerialabteilung der Israelitischen Oberkirchenbehörde eingehend die Gründe dargele^t, aas denen dem Gesach nicht stattgegeben werden könne. Es erhebt sich nun aber die grundsätzliche Frage, ob wegen eines einzigen Schülers, dessen gesetzlicher Vertreter ' auf dem Standpunkt des, soviel bekannt, nur eine kleine Minderheit . der Württembcrgischen Israeliten vertretenden Landesverbands des gesetzestreuen Judentums steht, die Gesamtheit aller anderen Abitnrienten (es sind jährlich über 600) benachteiligt werden solle. Dabei kommt vor allem in Betracht, dass der Besnch der höheren Schalen durchweg freiwillig ist und dass sich die Eintretenden der Schulordnung unterwerfen, bei deren Handhabung übrigens selbstverständlich die tunlichste Rücksicht auf die religiösen Gefühle der Schüler and ihrer Angehörigen genommen wird. Dass auf Grnnd des alten rabbinischen.Grundsatzes: ״die Gesetze des Staates sind die obersten Gesetze und ebenso pünktlich und gewissenhaft wie die Religionsgesetze za beobachten‘‘ israelitischen Schülern in Fällen, wie die Reifeprüfung, Befreiung von den Sabbathvorschriften erteilt werden kann, dürfte aus der bisherigen anstandslosen Teilnahme der Israeliten an den am Samstag gehaltenen Prüfnngen hervorgehen, wie denn auch der fragliche Schüler selbst einige Wochen - vor der Prüfung der Vorbereitung halber am Sabbath zu schreiben begonnen hat. Zalem üben die israelitischen Soldaten anstandslos am Samstag; aach ist nichts davon bekannt, dass bei irgend einer staatlichen oder akademischen I’rüfnng auf die israelitischen Teilnehmer bei der Ansetzung des Zeitpunktes Rücksicht genommen worden wäre. Hierzu nahm der .Israelit“ in Nr. 28 vom 14. Juli; in folgenden Ausführungen Stellung: ,,Wie in der vorletzten Nummer unseres Blattes mitgeteilt, hatte der Vorsitzende des .,Württembergischen Landes* verbandsfür die Interessen des gesetzestreaen ■J a d 1• n t u m s“ in der am 26. Juni stattgehabten Generalversammlung n. a. berichtet, dass ein von dem Verein an die Ministerialabteilnng für höhere Schulen gerichtetes Gesuch um Verlegung des diesjährigen Abitarienten-Kxamens abgelchnt worden war, und zwar u. a. mit der auffallenden Begründung, dass selbst Sühne württembergischer Rabbiner ohne weiteres an schriftlichen Prüfungsarbeiten am Sabbath teilgcnommen hätten! Da der •Verein es zweifellos nicht an der nötigen Aufklärangsa ז beit gegenüber den an sieh äusserst wohlwollenden württembergischen Behörden wird fehlen lassen, so bestände keine Veranlassung, auf den Gegenstand öffentlich zarückzukommen, ergriffe nicht jetzt eine ,.zuständige Stelle“ (welche, wird nicht gesagt) im ..Schwäbischen Merkur“ das Wort, um det öffentlichen Meinung in Württemberg gauz sachte uni unvermerkt die Anträge des württembergischen Landesverbandes als eine Art individueller Schrulle .darzustellen. D׳c ״zuständige Stelle‘ im ״Schwäbischen Merkur1' gibt znnächst eine genaue Darstellung des Sachverhaltes, aus der sich er* gibt, dass das Gesuch des Landesverbandes, ebenso auch ein schon acht Tage früher eingereichtes Gesuch der Israelitischen Uberkirchenbehörde erst 10 bezw. 17 Tage vor dem Examen bei der Behörde eingingen, sodass also schon aus diesem äässerlichen Grande der Behörde selbst die Ablehnung der Gesuche in diesem Falle unseres Erachtens nicht allzusehr verdacht werden kann. Weiter wird angeführt, die botr. Prüfung habe 6 Tage gedauert, und da ein Ruhetag, nnd zwar der Sonut&g, eingeräamt werden sollte, so hätte man auf den Sar.-'ag als Prüfungstag nicht verzichten können. Dieses Argument er; meint schon recht angreifbar. — Dann heisst es weiter: Er. erhebt sich nun aber die grundsätzliche Frage, ob wegen eines einzigen Schülers, dessen gesetzlicher Vertreter auf dem Standpunkt des, soviel bekannt, nur eine kleine Minderheit der - tvürttembergischen Israeliten vertretenden Landesverbandes des gesetzest reuen Judentums steht, die Gesamtheit aller anderen A biturieuten (es sind jährlich über 600) benachteiligt werden solle. Dabei kommt vor allem in Betracht, dass der Besuch der höheren Schulet! durchweg freiwillig ist, and dass sich die Eintretenden der Schulordnung unterwerfen, bei deren Handhabung übrigens selbstverständlich die tunlichste Rücksicht aaf die religiösen Gefühle

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