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Der Sabbath · 1910-08-01 · 8 (8.1910) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
8 (8.1910)
Date
1910-08-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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6 Der Sabbath. | -r1-׳---7■!' gegenüber meiner Meii^tg d&hin Aasdrack gegeben, dass man wohl; ▼on unserer Seite ttberLsAdflacht so sehr klagt, dacs aber trotzdem nnsere jüdischen Herren Aer2M eine Praxis auf einem kleinem Platze nicht eröffnen nnd wenn es'M*h nnr der Anfang wäre. Herr Kahn führte damals insbesondere an,j<^ schlecht spez:ell viele Aerzte in Berlin gestellt sind n. 8. w, farft angeführter Statistik. Die religiösen Einrichtungen — Schec^ita — Gottesdienst u. s. w. fassen hier auf gesetzestrener :Basis, .^tiittmer Herr Rabbiner Dr. Berlinger, Brauns- - bach — Auskunft erteilt* 1 Ferner wäre hier für einen jüdischen Klempner, Kupferschmied, Wasserleitungsgescbäft u. s. w. — verj banden mit eineig Hausgeschäft in Porzellan nnd Emailwaren — j ein sehr rentables . Domizil. Das Geschäft besteht schon zirka 150; Jahre und musste wegen Erkrankung des Besitzers aufgegeben j; werden. Das Hansgeschatt besteht noch. Der Kaufpreis würde : ־ zirka 13—1-*«X):) M. betragen. Würden eventuell die Ort‘gruppen j Posen, Breslau, Königs berjju. s. w. keine Liebhaber hierfür wissen '׳ ׳ Ich bin in beiden Fällen |su jeglicher Auskunft gerne bereit und würde mich freuet, wenn event. mein Schreiben einen Erfolg liaben ■ l würde.” S. Wissmann, Lehrer. ׳ Bad Mergentheim (Württbg.), im Juni. Dieser Tage wurde . hier der Eruv erweitert. Die Stadt hatte sich im Laufe der Jahre 1 vergrössert und viele jüdische Familien wohnten ausserhalb der seit | 1 alter Zeit bestehenden durch die Eruv-Drähte angedeateten Um- ' Schliessung der Stadt ^Es wurden deshalb an den jetzigen Grenzen der Stadt an den beiden i^dten der aus der Stadt hinausführenden Strassen und Feldwege Stagen eingesetzt und über diese eia Draht gespannt Die Stadtverauflfcng hatte in liberaler Weise die Ermächtigung dazu gegebeXViie Umschliessung war hier Verhältnismassig leicht, da $e Staftliin ziemlich regelmässiges Viereck bildet aus welchem nur wenige hinausführen, und di( selbe ringsum mit einer doppelten Reihfejfou Gurten umgeben ist. Die Zäune der Gärten stellen die Stadtmlper vor, die über die Strasse gespannten Drähte die Stadttore. l|e1 dieser Gelegenheit wollen wir auf ein ׳ Manko aufmerksam machen; das sich vielfach zeigt, ln manchen Orten sind wohl über diel, nach aussen führenden Strassen Drähte von Haus zu׳ Haus gespannt, aber die Stangen darunter fehlen. Die Drähte allein sind nicht genügend. Es soll ja zuras happesach d. b. : die Form einer( Tür v<prba1flen sein. Dies ist aber erst dann erfüllt, wenn 2 aufrechtstehende Pfosten vorhanden sind, und genau . über denselben, mit ihnen einen rechten Winkel bildend, der Draht. Wo also, ein Draht gespannt,nft. von׳ einem Hans zum gegenüberliegenden Hause, müssen üj$Mingt gerade unterhalb des Drahtes anf beiden Seiten noch Stangen oder Pfähle eingesetzt werden, welche mindestens 10 Faustbreit (ca. ein Meter) hoch sind, damit sie die 2 Pfosten vorstellen und mit dem Drahte als Oberschwelle die Form einer Türe vorstellen. Wien, 25. Juni. Der Magistrat publiziert eine Kundmachung, derzufolge auf Grund des Gesetzes vom 14. Januar 1910 für nach-; stehende Tage ein ausnahmsweiser Ladenschluss festgesetzt ist: 1. | vier Tage vor den jüdischen Pfingsten, 2. sechs Tage vor Beginn 1 der Schulsaison, 3. drei Tage, vor dem jüdischen Neojahr, 4. drei : Tage vor dem jüdischen Laubhüttenfest und 5. sieben Tage vor Weihnachten. An den obenerwähnten Tagen dürfen die Geschäftsladen samt den za denselben gehörigen Kontoren und Magazinen ausnahmweise bis 9 Uhr aKends, beziehungsweise bei dem Lebensmittelhandel bia.10׳ Uhr abends offen gehalten werden. Kunden, die beim Ladenschluss schon anwesend sind, dürfen noch bedient werden. Für die Verlängerung der Arbeitszeit gebührt den Hilfsarbeitern angemessene besondere Belohnung. Wien, 15. Juli. Nach dem Beschluss des Polenklnbs im üsterreichischea Reichsra^, sich für die Ausdehnung der Sonn- : tagsruhe auch auf das Schankgewerbe einzusetzen, ן brachten, wie wir bereits kurz berichtet haben, auch die j sozialdemokratischen Beisitzer im österreichischen Arbeitsbeirat einen ' neuen Gesetzentwurf ein, der auf die Einführung der vollständigen ' Sonnt igstuhe hinzielt. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, dass | die Spitze dieser beiden Projekte gegen die Juden gerichtet ist! zumal da insbesondre das Schankgewerbe fast ganz in j 1 jüdischen Händen raht. Namentlich würden dadurch die jüdischen Kauileute Galiziens und der Bukowina, die noch fast ausnahmslos die religiösen Vorschriften streng beobachten, schwer getchädigt werden, da sie durch eine Ruhezeit von fast 2'/« Tagen wöchentlich völlig konkurrenzunfähig würden. Dem Vernehmen nach rüstet sich die jüdische Kaufmannschaft in Galizien za einer Abwebraktion, der sich auch die jüdischen Angestellten energisch anschliessen werden. Dass dieses Projekt von sozialistischer Seite aasgeht, ist für die Jadenfreundlichkeit und das Rechtsgefühl dieser Freiheitskämpfer bezeichnend. Bukarest, 17. Juli. Das Damoklesschwert des Sonntagsruhegesetzes schwebt seit letzter Zeit auch über der jüdischen Bevölkerung Rumäniens. Das Industriegesetz konnte nicht zur Ausführung gelangen. Mit dem Sonntagsrahegesetz, für das sich besonders die kirchlichen Kreise sehr begeistern, hofft man, nun wenigstens einen Teil, und zwar den gesetzestreuen Teil der jüdischen Bevölkerung empfindlich zu treffen. Es ist nun erfreulich, dass die organisierten jüdischen Arbeiter Rumäniens, die früher ihre neutrale Haltung allem Religiösen gegenüber nicht genug betonen konnten, nun angesichts der aas dem Sonntagsruhegesetz drohenden religiösen uud Wirtschaftliehen Gefahr sich solidarisch. mit den jüdischen Geschäftstreibenden erklären, und mit einem dämmenden Protest gegen das geplante Gesetz auftreten. Es seien hiermit einige bezeichnende Stellen aus dem Flugblatte, das die jüdischen Arbeiter in Jassy dieser Tage verteilten, wiedergegeben : ״Eine neue Lage soll für uns durch das Sonntagsrahegesetz geschaffen werden. Besonders für uns jüdische Arbeiter bedeutet das Gesetz einen grossen Schlag, da es uns plützlibh vor die Alternative stellt: Sabbath oder Sonntag? Der Sabbath, das Fundament der jüdischen Religion, den unsere Väter mit ihrem Herzblut geheiligt, soll und darf nicht entweiht werden. Wir dürfen es nicht zulissen, dass man uns in die Versuchung bringt, unsren heiligsten Schatz, den unsere Väter wie ihr Leben gehütet, preiszugeben. Denn für uns Arbeiter bedeutet der Sabbath nicht allein einen Tag der Rahe, sondern auch einen solchen der geistigen Erholung, an dem wir uns moralisch kräftigen, unsere Familienbande stärken, unseren Geist beleben konnten. Und es ist ein unerträglicher Gedanke für uns, dieses unschätzbare Gat verlieren zu müssen. Es ist gewiss hart, unverdienterweise Druck und Verfolgung erdulden zu müssen. Die Gefahr die aber dem Sabbath droht, ist eine solche, die das Volk in seiner Gesamtheit berührt, der wir daher mit gemeinsamer Kraft begegnen müssen“. Der Aufruf ladet alle Arbeiter zu einer Protestversammlang ein, die am 3. Juli unter allgemeiner starker Beteiligung auch stattfand. Rabbiner Dr. N iemirower hielt das Referat, in dem er zur energischen Abwehr der Gefahr aufforderte. Die Beschlüsse wurden dem Ministerium des Innern eingereicht und werden auch den Gegenstand einer Interpellation im Landtage bilden. Wilna, 25. JunL Ueber 100 jüdische Grosskaufleute in W i 1 n a haben dieser Tage einen telegraphischen Protest gegen die geplante Einführung der vollständigen Sonntagsruhe an die Reichsduma gerichtet.׳ In dem Protest wird darauf - hin gewiesen, dass die betreffende Gesetzesvorlage nicht nur die Interessen des jüdischen Kaufmannsstandes, sondern die allgemeinen Interessen des Handels nnd der Industrie bedrohe. Die Annahme des Entwurfs würde überdies die nachteiligsten Folgen für die religiös-sittliche Charakterbildung der jüdischen Jagend zeitigen. Wenn die kaufmännische Jugend in die Zwangslage gerät, die Gebote der Religion za übertreten, so wird der grösste Teil derselben jeden sittlichen Halt überhaupt verlieren. Die Wilnaer jüdischen Kaufleute fordern daher die Aufnahme einer Bestimmung in den Gesetzentwurf, wonach den jüdischen GescDäftsinhabern, die sich verpflichten, ihre Läden am Sabbath und den jüdischen Feiertagen geschlossen zu halten, gestattet werden soll, Sonntags und an den christlichen Feiertagen fünf Stunden hindurch ihr Personal zu beschäftigen und ihre Läden zu öffnen. Eine zahlreiche Gruppe jüdischer Handelsangestellten in

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