Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- 8 (8.1910)
- Date
- 1910-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. 43 i ie Verordnung zu treffen, dass an allen Festtagen des ahres innerhalb der Gemeinden und Vereinigungen des sraelitischen Volkes die. Vorschriften des betreffenden abbates oder Festtages zum Vortrag zu kommen haben. Bekanntlich existieren in fast allen jüdischen Gemeinden des Erdkreises und nicht am wenigsten in unserem deut-chen Vaterlande Chewrotb, welche an Scbabbos und Jomtow einen Schiur abhalten d. 11. die Mitglieder der Vereinigungen versammeln sich zur bestimmten Stunde in einem Privathause, das zu diesem Zwecke in frommer Gesinnung zur Verfügung gestellt wird, oder in einem gemieteten Raume, um den Vortrag des Rabbiners oder Lehrers oder eines gelehrten Gemeindemitgliedes zu hören. Aus dem vorangegangenen ersieht man, dass diese Schiu- Im eine uralte Einrichtung sind, dass sie bis auf Mosche, 1 ,seren Lehrer zurückgehen, und dass sie einer umnit- )baren Anregung Gottes ihre Entstehung verdanken, it Recht wirkt daher unser ״Verband der Sabbatheunde“ auf das Fortbestehen dieser Schiurim hin und cht ihnen neues Leben einzutlössen. Er erwirbt sich ferter grosse Verdienste, wenn er dort, wo noch keine chiurim bestehen, durch die Gründung von Ortsgruppen er Sabbathfreunde zugleich den Rahmen schafft, in welhem Raum und Gelegenheit zum Studium der Thora «geben ist. Er macht sich dadurch um das Fortbesteen des Judentums verdient. Denn dies'. Zusammenkünfte er Erwachsenen setzen das Werk der Schule und des eligionsunterrichtes fort, sie vermitteln den Mitgliedern der Gemeinde unausgesetzt eine Menge von Thorakenntnissen, halten sie im Zusammenhänge mit der immer neues Leben, neue Kräfte ausstrahleuden Quelle der Thora, erfrischen ihre Gemüter, befruchten ihren Verstand und stärken ihre Treue zur Thora und erheben ihren Sinn von der Arbeit des Alltages zur Höhe erhabener und edler Gedanken und Empfindungen. So kommt den Schi- -urim eine ausserordentlich grosse Bedeutung zu, eine ,grössere fast als der Predigt in der Synagoge. In mehr .als einer Gemeinde ist die Erhaltung der Frömmigkeit 1den Schiurvorträgen zu verdanken. Es haben aLo diejc-;nigen Schiurvortragenden recht, welche im Schiur das beste Mittel sehen, die Gemeindegenossen zu belehren und zu ermahnen, und welche auf diese Seite ihrer Tätigkeit so grossen Wert legen und auf deren Ausgestaltung bedeutende Sorgfalt verwenden. Es genügt aber nicht, cur immer agadische Stotfe seinen Zuhörern vorzutiageu, vielmehr ist es dringend notwendig, auch halachisclie Gegenstände vorzutragen. הל•. ת <*. ת!.uC•!•lS *ל—י•* u. . * ן w ■ * י הלבות ד.נ נהג ״Man lehre die Vorschriften der einzelnen Zeiten an den betreffenden Zeiten selbst: die Vorschriften des Pesachfestes am Pesach usw, also die Gesetzesbestimmungen, welche an den betreffenden Tagen zu erfüllen sind. Um so wichtiger sind diese praktischen Vorträge, als ja das Judentum eine Religion der Tat und der Gebote ist und nur durch die Erfüllung derselben bestehen kann. Der Schreiber dieser Zeilen hat auch vielfach bereits die Erfahrung gemacht, dass gerade Dinim das Interesse der Zuhörer im hohen Maasse erregen, und dass dieselben dafür sehr dankbar sind. Wir besitzen ein vorzüglich fffr den Vortrag sich eignendes Werk in dem Kizzur , Schulchan Aruch von Rabb. Ganzfried. Wollen wir dem •Ju- 1 dentum aufhelfen, so kann dies nur dadurch geschehen, dass wir jeden Sabbat befolgen: 1 עשה לך קהלות גדולות ודרוש לפניהם ברבים הלכות שבת. Veranstaltet grosse Versammlungen und traget darin vor״ die Vorschriften des Sabbath.“ Von sehr grosser Wich- -tigkeit ist es, auch die Jugend zu diesen Schiurim he ranzuziehen. Zwar glaubt man in vielen Chewraus, diese seien nur für die Erwachsenen da und nicht für die Kinder. Dies Ist aber nicht ganz richtig. Die Chewraus haben sich dofih die Aufgabe, gesetzt, Thora zu pflegen und zu verbreiten. Diese Aufgabe ist dann aber vor1■ allem gegenüber der Jugend von nöten. Mag auch die Schule in erster Linie für die Jugend besorgt sein, aber die Schule allein.-genügt nicht. Die Cliewra kann^ neben 1 derselben noch sehr viel nachhelfen und ergänzen. Und j selbst wenn die Kinder nicht den ganzen Vortrag verj stehen, vielleicht auch nicht so scharfe Aufmerksamkeit : als notwendig beweisen, so ist doch die Gewöhnung der I Jugend an den Besuch der Chewrtnis-Vorträge eine grosse j und wichtige Sache. Wer soll denn später einmal die! Chewraus fortseizen, wenn nicht diejenigen, welche heute ׳ Kinder sind:■׳! Sehen wir «101*11 vielfach, dass Chewraus nur aus alten und alternden Herren bestehen, junge Ehemänner und Jünglinge fehlen. Dies schreibt sich nur aus der Vernachlässigung der Gewöhnung der Schuljugend her. Ein weiterer Grund für die Heranziehung der Kinder besteht in folgendem. Wenn das Kind sieht, wie der Vater, der Onkel, der Grossvater eifrig mitlernea und aufmerksam zuhören, so wirkt, dieses Beispiel seiner Lieban, dem es doch zu folgen und nachzutun immerdar schon von Natur aus bestrebt ist, unendlich viel_ mehr als die häutigsten und nachdrücklichsten Belehrungen und Mahnungen 11er Lehrer und Rabbiner Darum lasset die Kinder zu bei den Schiurim und reget sie zu tegelmässigei Teilnahme an demselben an. Schon die Thora schreibt bei den alle sieben Jahre im Tempo] abzuhaltenden grossen Volksversammlungen, wobei der König die Thora• vorlesen musste vor, da*־. auch die Kinder und selbst die Kl rnen, welche der Vater auf!1011 Schultern tragen musste, mitgebraclit werden, ,,damit sie liirchten lernen den Ewigen euren Gott!״ Und der Talmud fügt hinzu.: damit. Lohn gegeben werde, denen, welche sie mit bringen. — :rjjnfc ' .. Nochmals: Gebühren für jüdische Zeugen an Sabbath und Feiertagen. ln voriger Nummer brachten wir einen Aufvitz des Herrn Ooerlandesgerichtsrats Geh. dustizraf 1 reud eilthal in Colmar, der sich mit der in der Uebersclirift genannten Frage befasst, zum Abdruck. Eine von dieser abweichende Rechtsautfassung vertritt in No. 18 des .,Hamb Israel. Fam.-Bl.“ Herr• Rechtsanwalt Dr. Tannenwald in Hamburg. In einem Eingesandt an das genannte Blatt, dessen Abdruck er uns freundludist gestattete, schreibt er: "" ״In Nr. 17 des״ Familienblattes“ teilt Herr Oberlandesgeriebtsrat Freudentlial-Colmar einen Beschluss des dortigen Oberlandesgerichts vom 7. Februar 1910 mit, nach welchem einem gesetzestreuen Juden, d?r als Zeuge zu einer am Sabbat stattfindenden Beweisaufnahme geladen und schon am Freitag nachmittag nacli Colmar gekommen war, die Zehrungs- und Uebernachtuugskosten abgesprechen worden sind, weil er nicht auf Verlegung des Termins hingewirkt und dadurch die höheren Kosten vermieden hatte. Dieser Beschluss, welcher auf die Anwendüng des § 254 des bürgerlichen Gesetzbuches, die sögenannte Schuldaufrechnung, gestützt wird, ist meines Erachtens unrichtig. Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass der Zeuge, welcher etwa 14 Tage vor dem Termin die Ladung erhalten hatte, das Gericht sofort darauf hätte hinweisen müssen, dass er orthodox sei, und dass infolge dieses Um- ,