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Der Sabbath · 1910-08-01 · 8 (8.1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
8 (8.1910)
Date
1910-08-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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44 Der Sabbath U..1: I.IS.M ,;1B \ Standes die hesomleren Zehrungs un 1 Uebemachtungskosten^ontstelien würden, da er von Freitag nachmittag bis S«nsta:f Ain*nd und nicht nur den halben Sonnabend am ־( icri :1 sorte bleiben müsse. Dadurch, dass er dies nicht 11:1־!■ui hal>e. treffe ihn ein Verschulden, für das 1:i.!U die Zahlungspflichtige Partei, sondern er selbst ha'tbnr -Ai. Nu-tif hat der Zeuge. wie es bei allen Gerichten üblich uf-.il buch nach >j 377 der Zivilprozessordnung vor- / -clinelien ist, eine Ladung erhalten, in welcher ihm ,t'iir d<-11 Fall seines Ausbleibens eine Strafe von 300 Mark ,eventuell bis 7.11 0 Wochen Haft und die Verurteilung in d׳(• durch -0;״ Ausbleiben verursachten Kosten amredroht!־זי; Wo׳m mm jemand, der mijt dem Geriehtsge-!:• > ,1-b ■!!fehl sehr bewandert ist, eine solche Ladung uh.ilt, wird er in den meisten Fallen der gerichtlichen .V ■•rdmuiL־׳ unbedingt Fol re leisten und nicht erst weitu'c-lu1:־de Krw'irnniren dariiber anstellen, ob er verpflichtet sei. dem 10:11.(11 Mitteilung über die aussergewidinlichen * 1 efr eni'tv'iei'dcn Fnkosten zu machen. Ein Unter- . ס dieser Mit'eiluimr kann ihm meines Erachtens nicht Verv'nn'Men,!leim ein solches verlangt die Vorschrift i i 'B. 14. 1;. ausdrücklich angerechuet werden. 1׳! .»!s Fahrlässigkeit. das ist •las Ausserachtlassen im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, ist ein solches iiah״!; nicht ausfzufassen. '* er -ch aus einem anderen Grunde komme ich k.isecjrn Krgpßnis. Diesen Grund hat dasselbe ׳ tberh16des5־eficht t.’olmar schon einmal in einem l!e- Schluss> vom in. Mai t‘.״;ö berücksichtigt, im vorliegen- den Mte aber au-^er Acht, gelassen. Damals war das persü^Mhe Krs. heinen einer Partei zu einem am Sonnahe'üJJtfl:.!י־.bab-nden Prozess angeordnet worden, Die I'.u igd.v. ar erschienen und hat nachher den Prozess ge- \1׳ci!iä־. im Kosteiifesfsetznimsantra:: verlangte sie vom (•iegirffr Kr.-atz des Fahrgeldes. Unterhalt iur Freitag und Vdiiüuhend s״wie zwei Nachtquartiere für Freitag Nacht Nachdem das Landgericht ihr mit der Beeriindung gestrichen hatte, ^m.ss t'iv. ."״nnahend hatte fahren müssen, hat!las ™BV ■:׳!•: de.'gericht ihr sie zugesprochen, weil durch Vertlcs Termins auf einen Werktag die Partei berechtst go\v1-s3n »äre, Kutschmligung für Zeit Versäumnis zu v־!■rlange!!, die sie jetzt, da sie am Sonnabend nichts >־! dbii.it habe, i ii-tii lbrderii dürfe. Im vorliegenden Kalle! ist dem Zeugen unberechtig-!'er Weise eine Entschädigung für einen halben Tag• Zci׳ - ersaumnis gew.ilirt. worden. Hs ist wohl einleuchtend, dass diese ihm h;i!;e aUgespruehen werden müssen, da er, wie. das 11l.crlar.dest■ ericht damals richtig ausgefülirt, als eesetzosf reuer Jude diircli Zeitversäumnis am Sabbat io iticn ’materiellen Schaden!erlitten hat. Dagegen hätten dun aj*>|de!1 beiden besprochenen Gründen' die Auslagen fct uartier un ■:<? Zit ';find •Mnimboud ^ydie Mehrkosten Fie für und Zehrkosten ersetzt werden müssen.־ niese stialt.1. Dieser lÜformalkalender und Sabbath. den! betreffenden Artikel in der letzten Nummer ePschrift möchte ich folgendes bemerken: is Judentum hat an der Einführung eines neuen inen Kalenders ein ganz besonderes Interesse. Es tr. wünschen und niull mit aller Kraft dahin streben, dieser Neuerung der Sabbath nicht noch mehr!den komme, daß vielmehr der bestehende Zwiekrischen Sabbath und Sonntag beseitigt werde. Zwiespalt existiert eigentlich nicht nur für die Juden, wenn er auch augenscheinlich ungeheuren äußeren und inneren Nachteil schafft, sondern er existiert auch gewissermaßen für die Christen. Denn die Religion an sich hat ja auch diesen urprünglich ebenso wie den Juden den Sabbath geboten. Nur ist später für ihn der Sonntag gesetzt worden. So las ich einmal ausdrücklich in einer christlichen Zeitschrift etwa Folgendes: ,Nach dem Gesetz, auf Sinai gegeben, sollten wir das Gebot vom Sabbath nicht vergessen und wie unsere jüdischen Mitbürger den Sonnabend feiern als den siebenten Tag. Der Sonntag ist nicht der Tag des Gesetzes, sondern ein frei gewählter Tag, den man dem Papst zuschreibt, dali er ihn für den Sabbath hingestcllt hat. Und nach dem Papste haben ihm Kirche und Obrigkeit den Charakter gegeben, den er trägt.‘ — Ist demnach der Sonntag wirklich nur ein frei eewählter Tag und nicht der Tag Gottes, nicht der Tag der Religion: welches Hindernis sollte da im Wege sein, •laß nicht ebenso frei wieder an die Stelle des Sonntags der Sabbath treten könnte•׳! Ob es möglich wäre, den Ausgleich in anderer Weise zu bewirken und etwa einen Normalkalender in der Weise zu schaffen, daß der .,Sonntag“ —freilich nur dem Namen nach — mit dem Sabbath immer zusammentriff't, möchte ich nicht entscheiden. Vielleicht könnte auch dies gelin־ gen. — In jedem Falle aber würde die Beseitigung des Zwiespalts der Allgemeinheit nützlich und wertvoll werden. Denn diese kann nur einen nicht zu ermessenden Vorteil davon haben,!laß alle den ursprünglich religiös geweihten siebenten Tag heiligen, und daß die Juden nicht gezwungen werden, diesen zu entweihen oder in ihrer Existenz geschwächt und dadurch für die Allgemeinheit von immer geringerer Wirksamkeit und Bedeutung zu werden. Videant 'consules! Dr. Fried mann, Lublinitz Vermischte Nachrichten. Hamburg 10. Juni Die diesjährige Generalversammlung des hiesigen Israelitischen Stellenvermittlungsvereins fand am 1. Juni im Logen heim, Hartungstr., statt. Der Vorsitzende eröti'nete dieselbe um 8' , Uhr und stellte die statutengemässe Eiuladung fest. Auf die Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung wurde allseitig verzichtet. Zu Ehren des vor kurzem verstorbenen langjährigen Mitgliedes, des H.-rrn Dr.-J. Gotthold erhoben sich die Anwesenden von ihren Plätzen. Der Vor.-itzende erstattet ahdaun den Geschäftsbericht. Speziell wurde der am 1. Juli 1909 perfekt gewordene An- Schluss an die Israelitische .Stellcnvermittlungs-Centrale in Frankfurt a. M. hervorgehoben, auf welchen unser Verein im Interesse der Sache eingegangen ist. Die Vereinigung hat sich bewährt, indem es der fentiale gelungen ist, mehr Kesct/.ungeu zu erzielen, als in den frühören Jahren, auch von den derselben durch uns überwiesenen Bewer־ t»ern 7 zu plazieren. I nsere Tätigkeit bleibt vereinbarungsgemäß auf Hamburg-Altona und die umliegenden Provinzen beschränkt, trotzdem ist das Kesultat dem der letzten Jahre Überlegen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der heigefugteu Statistik (Anlage 1). Ein noch erheblich besseres Kesultat wäre zn erzielen, wenn, wie auch in früheren Berichten betont, die Geschäftswelt in Hamburg- Altona alle ihre \ akanzen dem Verein anuielden würde, andererseits die Qualitäten der Bewerber eine bessere wäre. An den Geschäfsbericht knüpfte sich eine lebhafte Debatte: die Anfragen worden vom \ or.-taudstische in befriedigender Weise beantwortet, and der Bericht einstimmig genehmigt. Alsdann gelangte •1er Cassenbericht znr \ erlcsttng (Anlage 21; derselbe wurde ebenfalls genehmigt und die erbetene Decbarge erteilt. Ls wurde speziell darauf hingewiesen, dass junge Leun, denen der Verein zum Teil schon 2 und 3mal Stellung besorgt Lat. — jede vermittelte Stellung macht dem \ereiu ca. M. 20 Unkosten — so wenig Gemeinsamkeitsgefühl besitzen, den kleinen Mitgliederbeitrag von M. 3.— p. a. nicht permanent zu entrichten, sonst musste der Vereiu mehr als 1000 Mitglieder habeu und brauchte nicht, trotz aller Einschränkungen, mit einem

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