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Der Sabbath · 1910-07-01 · 6-7 (Juni-Juli 1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
6-7 (Juni-Juli 1910)
Date
1910-07-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Der Sabbath. \ 35 Krftfte uod grössere Ausdauer für den Kampf um ihre Ideale erhalten. Der von mir geplante Verein wird und muss sich daneben auch mit anderen ernsten Problemen des jüdischen Lebens in Italien beschäftigen. Aber die von mir eben gezeigten Probleme sind ohne Zweifel solche, deren Lösung im gegenwärtigen Moment am wichtigsten und drin• gendsten erscheint. Mit der Zurückeroberung des Sabbat werden wir die ernsteste Gefahr, welche der Zukunft des italienischen Judentums droht, beseitigt haben und werden auf dem Wege der Erneuerung unseres religiösen Lebens einen grossen Schritt vorwärts gegangen sein. Schliessen wir nun unsere Reihen, wir haben noch viel für die Erhaltung unsers heiligen Glaubens zu leisten. Jeder>von uns bringe für die heilige Sache das grösste Opfer, das ihm möglich ist. Gehen wir freudig ans Werk und Gott wird mit uns »ein!* Es ist lebhaft zu wünschen, dass der Aufruf recht viel Erfolg zeitigen möchte und tatsächlich eine Besserung der Verhältnisse herbeiführt. Wir werden seinerzeit über die weitere Entwicklung berichten. Vermischte Nachrichten. Berlin. Zu dem Gegenstände, den in dieser Nummer Herr Jacobsen in einem Artikel behandelt, znr Frage des Weltnormalkatenders schreibt unter der Ueberschrift ,Sonntag und Sabbath* das ,Prager Tagesblatt*: ,Wie bekannt, wird im Juni ein internationaler Kongress der Handelskammern über eine tief einschneidende Reform auf dem Gebiete der Zeitrechnung, über eine Vereinfaebung des Kalenders beraten. Als Hauptpunkt soll die Festlegung des jetzt schwankenden Osterfestes auf ein bestimmtes Datum zur Beratung kommen. Ferner steht auf dem Beformprogramm die Einführnng eines Normalkalenders, bestehend in der Ausgleichung der Monatsdauer, Festlegung der einzelnen Wochentage und Sonntage in Uebereinstimmung mit der fortlaufenden Nummerierung der Tage, sodass das Uebergreifen einer Woche auf das folgende Jahr abgeschallt wird. Der Neujahrstag soll zu einem datamlosen Tag. selbständig gemacht werden, worauf das Jahr mit dem 1. Jänner, der non nicht mehr Nenjahrstag heisst, beginnen 8011. Gelegentlich der Öffentlichen Diskussion darüber, ob es praktischer wäre, die geplante Kalenderreform schon mit Beginn des Jahres 1911, wie es beabsichtigt ist, oder erst 1912 in Kraft treten zu lassen, wurde zugunsten des früheren Termins auch der Umstand ins Treffen geführt, dass das Entfallen eines Sonntags am Schlüsse des Jahres 1911 dazu benutzt werden könnte, dass von jenem Zeitpunkte an der jüdische Sabbath mit dem christlichen Sonntag für alle Zeiten zusammenfiele. Es ergäbe sich daraus die Identität beider Festtage, ohne dass eine Konfession der anderen eine Nachgiebigkeit zu erweisen brauchte. Für den geschäftlichen Verkehr, in dem die Jadenscbaft aller Länder und Staaten eine hervorragende Bolle spielt, wie für das ganze wirtschaftliche Leben würde׳ diese Vereinheitlichung des Wochen• feiertages einen unermesslichen Gewinn bedeuten. Weder konfessionelle, noch religiöse Be lenken, weder solche auf der einen, noch solche auf der anderen Seite widerstreben der Vereinheitlichung des Wochenfeiertages, wie sie bei Einführung der Kalendcrreform mit Beginn des Jahres 1911 ohne Zwang möglich wäre. Dagegen würde sieb dieser Beform zu einem anderen Termine Dicht wesentliche Scbwicrigkeiten entgegenstellen, da die einfache willkürliche Verlegung des Sabbath auf den Sonntag bei der strenggläubigen Judenschaft auf unbesiegbaren Widerstand stossen würde.* Es dürfte noch viel Wasser die Moldau hinablliesssen, ehe diese Utopie zur Wirklichkeit wird. Berlin im April. Dem Bericht der Beligionsschule der Israelitischen Synagogengemeinde (Adass Jisroel), Dirigent Dr. M. Hildesheimer entnehmen wir folgende, beachtenswerten Ausführangen: ״Zu den Bemühungen, denen sich unsere Schule pflichtmässig, ־ bei der Erziehung ihrer Zöglinge unterzieht, gehört ganz besonder* die Innehaltung der Sabbatgesetze, im besonderen sie vom Schreibe■ in der Schule fernzuhalten. Es wurden deshalb diejenigen Eltern deren Kinder hiervon nicht befreit sind, am Beginne und am Schlüsse des Semesters durch ein Schreiben des Untezeichneten auf diese* wichtige Beligionsgesetz hingewiesen und ihnen die Wege nachgewiesen, dnreh welche sie eine Befreiung ihrer Kinder erreichen können. Es kann mit Befriedigung festgestellt werden, dass in den meisten Fällen unserer Aufforderung stattgegeben wurde, sodass zurzeit in den oberen Knaben- und Mädchenklassen sich kein Kind befindet, das nicht befreit wäre, in den mittleren selten mehr als eines und, wenn sich in den unteren auch noch mehrere nicht befreite befinden, so haben wir begründete Hoffnung, dass im Laufe kurzer Zeit auch sie diese Entweihung des Sabbats unterlassen werden. Für nicht unterrichtete Eltern sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass eine Dispensierung vom Schreiben etc., ja sogar vom Schulbesuch, am Sabbat bei Gemeindeschülern durch ein Gesuch bei der Städtischen Schul-Deputation zu beantragen ist, worauf die Genehmigung ohne weiteres erteilt werden muss. Sollten sich irgendwelche Schwierigkeiten ergeben, so bitten wir, dass das betreffende Kind dieses sofort -seinem Klassenlehrer in der Reriigionsschule melde; es kann mit ziemlicher Sicherheit eine günstige Erledigung schon im voraus versprochen - werden. — Bei Besuchern höherer Schulen genügt eine Mitteilung an den Ordinarius bezw. den Direktor der Schule; in den meisten^ ■ Fällen pflegt die Genehmigung glatt erteilt zu werden. — Wie unangebracht die Furcht der Eltern ist, dass ihre Kinder infolge einer Befreiung vom Schreiben in ihren Leistungen Zurückbleiben könnten — und diese Furcht ist ja zumeist der Grund, warum ein Befreiungsgesuch unterbleibt —, gebt schon aus dem einen Beispiel hervor^ dass an einem hiesigen Gymnasium zurzeit fünfzehn Knaben vom Schulbesuch am Sabbat ganz und gar befreit sind, ohne dass auch nur einer von ihnen irgendwie in seinem regelmassigen Aufsteigen von Klasse zu Klasse behindert worden wäre. An alle die Eltern, die bisher noch widerstrebten, richten wir erneut die Mahnung: ״Wahret euren Kindern den Sabbat! Gewöhnt sie, wie an die Pflichterfüllung gegenüber den Menschen, so auch an die ge• genüber ihrem Gott!“ Berlin, im April. Einen kaum glaublichen Vorgang berichten die Tageszeitungen aus der Praxis des .'hiesigen Kaufmannsgerichts. Vor der ersten Kammer klagte die 16jährige Verkäuferin Betty Z. * gegen den Manufaktnrwarenhändler 0. auf Zahlung von fünfzehn Mark Restgehalt, weil sie sich zu Unrecht entlassen fühlte. Die von der noch sehr jugendlichen Vertreterin des beklagten Chefs vorgebrachten beiden EntlassungsgTünde erregten gleicbermassen das Kopfschfltteln der Beisitzer und des Vorsitzenden. Das junge Mäd• chen erklärte, es hätte die Klägerin engagiert; es musste sie aber ans folgenden Gründen wieder entlassen: Betty Z. hätte erstens ,solche furchtbar verfrorenen Finger* gehabt. Das sei zwar sehr bedauerlich, aber eine solche Angestellte könnte man doch nicht gebrauchen. Dann sei Fräulein Z. Jüdin, was man nicht gewusst habe. Der Chef sei nämlich ein sehr frommer Jude und könnne nicht mitansehen, dass ein Gleichgläubiger am Freitag Abend und Sabbath ar• beite. Damit aber die geschäftliche Arbeit nicht darunter leide, habe er nur christliches Personal. Würde die!Klägerin als einzige Jüdin rituell gefeiert haben, so hätte cs zu Misshelligkeiten unter dem Personal geführt- Der einzige Ausjrcg aus diesem Dilemma blieb die sofortige Entlassung. Nach einer Rechtsbelehrung durch den Vorsitzenden zahlte die Vertreterin des Beklagten, um einer Verurteilung vorznbeugen, die geforderten 15 Mark. — Man muss nach diesen Angaben annehmen, dass es sich entweder um einen Chef handelt, der selbst den Sabbath entweiht, aber nicht die Sündö

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