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Der Sabbath · 1910-10-01 · 4-5 (April-Mai 1910) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
10 (1910)
Issue
4-5 (April-Mai 1910)
Date
1910-10-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Der Safobath. H tansob n - Berlin, Max Neuberger-Berlin, Rabbiner J.Nobel-Filehne, Julius Placbta-Berlin, PinkusPlessner-Posen, Hugo Poliack-Berlin Moritz Posen-Berlin, Jacob Rosenheim-Frankfurt a. M., Rabbiner Dr. Rosentbal-Köln, Leopold Rotholz-Posen, Abraham Rzeczewski-Posen, Hermann Schwab-Halberstadt, Heinrieh Selka-Kitzingen, Mendel Wertheim-Fulda, Arnold Wiener-Kattowitz, Martin Zimmt-Halberstadt. Folgende Ortsgruppen waren vertreten: Altona, Aschaffenburg, Ascbbach (Bayern), Berlin, Braunsbach (Württemberg), Breslau, Cöln, Filehne, Frankfurt a. M., Fulda, Gelnhausen, Gunzenhausen, Halberstadt, Hamburg, Karlsruhe, Kattowitz, Kempen, Kitzingen, Mainz, Marburg, Mergentheim, Merzig, München, Ostrowo, Pinne, Posen, Rawitsch, Rödelheim, Scbrimm, Schwabach, Wächtersbach, Wandsbeck, Wiesbaden, Wreschen. Es wird nunmehr in die folgende Tagesordnung, nachdem der erste Punkt hiermit erledigt ist, weiter eingetreten. 1. Bericht des geschäftsführenden Ausschusses u des Ccntralcomites. 2. Anträge. 3. Handwerker-Centrale, Referat Herr Eli Lazarus-Berlin. 4. Sonntagsrahe, Referat Herr Dr. E. Biberfeld. 5. Abwanderung aus den Kleinstädten, Referat Herr A. Marcus Pinne. 6. Brockensammlungen, Referat Herr J. Plachta-Berlin. 7. Wahlen zum geschäftsführenden Ansschuss und Centralcomitä. Zu Punkt 2 liegen folgende Anträge vor: 1. Ortsgruppe Mainz. Im Hinblick darauf, dass viele jüdische Geschäftsinhaber, wenn sie den Sabbath auch nicht selbst beobachten, dennoch oft bereit sind, jüdische Angestellte an den 8abbathen und israelitischen Feiertagen von der Arbeit zu befreien, soll von Zeit zu Zeit, inbesondere vor den Anstellungsterminen, durch Vermittlung der Ortsgruppen denjenigen Geschäftsinhabern ihres Bezirkes, von denen ein solches Entgegenkommen erwartet werden darf, ein Rundschrei• ben des Verbandes zugehen, welches sie — unter grundsätzlicher Betonung der Unverbrüchlichkeit des Sabbathgesetzes — ersucht, mitzuteilen, ob sie im Prinzip zur Anstellung jüdischen Personals unter der genannten Bedingung bereit sind, und etwaigenfalls eintretende Vakanzen bei der ״Isr. Stellenvermittlungs-Centraie“ in Frankfurt a. M. anzumelden. 2. Ortsgruppe Mühlhausen 1. E. a) Der Verband möge in allen geeigneten Gemeinden in Angliederung an die Ortsgruppen die Bildung eines Jugend-Sabbathbundes für die Knaben in den Schülerjahren anregen. b) Der Verband resp. Bund 8011 Veranstaltungen treffen für entsprechende einfache Vorträge, Belehrungen. Unterricht in den bezüglichen Teilen unserer heiligen Schriften und Ritualcodices, sowie Gelegenheit zu Unterhaltung und 8piel, besonders an jüdischen Festzeiten bieten, um die Sache des Verbandes schon in der heranwachsenden Jugend zu fördern und dem Verbände für seine Tätigkeit rührige Mitglieder zu erziehen. c) Die Leitung des Bandes 8011 etwa drei Mitgliedern der Ortsgruppe übertragen, dio Beiträge möglichst klein, nicht über 60 Pfg. jährlieb, bemessen und letztere lediglich zu Preisverteilungen und Festveranstaltungen verwendet werden. 3. Ortsgruppe Nürnberg. a) Der Delegiertentag wolle beschliessen, dass den mit Stellenvermittlung sich befassenden Ortsgruppen die Vakanzenlisten alle 14 Tagen zugesandt werden, damit solche den stellensuchenden Mitgliedem zugänglich gemacht werden können. b) Der Delegiertentag möge beschliessen, dass der nächste oder der daran {folgende Delegierten tag in Nürnberg statt finden soll. c) Die Tagesoidnang des Delegiertentages soll mindestens 4 Wochen vorher den Ortsgruppen mitgeteilt werden, dtmlt dieselben Stellung dazu nehmen können. 4. Ortsgruppe Breslau. a) Mit Rücksicht auf die grossen Kosten der Delegierten, die die ihnen statutarisch zur Verfügung stehenden Reisespesen zum gros sen Teil nicht in Anspruch nehmen und mit Rücksicht auf die Unkosten des Delegiertentages selbst, beantragt-die Ortsgruppe Breslau die Abhaltung des Delegiertentages nur in zweijährigem Cyklus stattfinden za lassen. b) Die Ortsgruppe Breslau beantragt ferner: Der 6. Delegiertentag möge in Breslau statt&nden. •־־ 5• Ortsgruppe Hamburg. a) Wir beantragen, dass der nächste Delegiertentag in Hamburg stattfindet. b) Wir beantragen, dass die Ortsgruppen mit mehr als 200 Mitgliedern berechtigt sind, bis 50*1« ihrer Einnahmen selbständig zu verwenden. (Satutcnänderung). c) Wir beantragen eine Kommission zu erwählen, die dem nächsten Delegiertentag einen neuen Entwurf der Satzungen vorlege. d) Wir beantragen, dass die Zeitschrift ״Der Sabbath“ inhaltlich umgestaltet wird, nnd dass dessen Versand nicht ־von den Ortsgruppen, sondern von einer Centrale aus erfolgt. 6■ Ortsgruppe Berlin. Der Delegiertentag wolle der Ortsgruppe Berlin, Mittel zur Verjügung stellen, zur Gründung eines Jünglingsbeims für sabbathhaltenda junge Leute. Der Antrag der Ortsgruppe Mainz erweckt eine^ lebhafte Debatte. — Lazarus-Berlin. Die dem Anträge zu Grunde liegende Idee ist in einer etwas veränderten Form von der Ortsgruppe Berlin gerade jetzt versucht worden, in die Praxis umzusetzen, ohne dass freilich von einem Erfolg schon gesprochen werden kann. Auch die im Führer für die Berufswahl aufgestellten Gesichtspunkte stehen zum Teil im Zusammenhang mit diesem Antrag, der in der einen oder andern Form Annahme finden sollte. Jacobsen-Hamburg weist auf die Gefahren hin, welchen junge Leute in an S(abbath -geöffneten Geschäften ausgesetzt seien, und hält es für richtiger, sich an nichtjüdische Geschäfte zu wenden. Rosenheim-Frankfurt. Die Ausführungen des Herrn Jacobsen’ssind mir aus derSeele gesprochen. Ich glaube nicht, dass es angebracht ist, einen Antrag, der so eingehender Ueberlegung bedarf, hier durchzuberaten und endgültig über ihn zu beschliessen. Ieh beantrage daher: ״Der Delegiertentag erklärt sich mit dem Antrag Mainz nach seinem Grundgedanken einverstanden und beauftragt den Geschäftsfährenden Ausschuss die Einzelheiten des Vorgehens und die notwendigen Kautelen gegen schädliebe Nebenwirkungen mit dem Centralcomitd und der 18raelitischen Stellenvermittlungscentrale zu vereinbaren“. Zimmt-Halberstadt meint, man solle nur von Fall zu Fall und nicht allgemein versuchen, junge Leute in nichtgescblossene Stellen unterzabringen. Kober-Breslau ist der gleichen Ansicht. Die Leiter der Ortsgruppen sollen mit der Prüfung betraut werden. Goldberg-Kempen gibt einige Beispiele für die Gefahren für Angestellte in am Sabbath geöffneten Gescbäften und empfiehlt Ablehnung des Antrags in jeder Form. Auf einen Antrag Löwy-Rawitsch, Marcus-Pinne, Jacobsen-Hamburg, den Antrag Mainz den Ortsgruppen als Anregung für lokale Tätigkeit zu überweisen, erwidert Rosenbeim-Frankfurt a. M.: Ich kann mich damit nicht einverstanden erklären. Nachdem so schwere Bedenken mit Recht gegen den Antrag erheben sind, ist es notwendig, dass dieselben, von den angegebenen Instanzen erwogen werden. Wird aber der Antrag den Ortsgruppen überwiesen, dann liegt die Gefahr nabe, dass diese nach eigenem Gutdünken Vorgehen. Es kann ja sein, dass die- 8e drei Instanzen erklären, wir können keine Kautelen

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