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Der Sabbath · 1909-12-01 · 12 (12.1909) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
9 (1909)
Issue
12 (12.1909)
Date
1909-12-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Der Sabbath. 65 erst in zweiter Linie in Betracht, und wird deshalb auch von der Thora bei diesen und anderen Geboten nicht erwähnt. Dass insbesondere die auf die Lebenshaltung bezäglichen Gebote persönlicher Natur sind, liegt auf der Hand. Es giebt aber auch Gebote, deren Erfüllbarkeit durch die Gesamtheit geradezu ausgeschlossen ist. Nehmen wir das Gebot der Wohltätigkeit, eines der grössten der Religion. Aber es teilt die Menschheit in zwei Hälften, von denen die eine Hälfte der ausübende und die andere der empfangende Teil ist. Wenn der letztere verschwindet, dann muss das Gebot der Wohltätigkeit bracli liegen, weil sich keine Gelegenheit bietet, es auszuführen. Dazu wird es allerdings nach Versicherung der Thora niemals kommen, man darf sagen, leider, was aber nur beweist, dass es niemals von der Gesamtheit ausgefülrrt werden kann. Ganz entgegengesetzt verhält es sich mit demi Sabbathgebot. Der Sabbath kann als Symbolum der Einheit Gottes und des Menschengeschlechtes, der Freiheit und Gleichheit aller und des höchsten Erdenglücks jnur durch die Gesamtheit zu vollkommenem Ausdruck gelangen, und es scheint mir keine grundlose Vermutung zu kein, dass wegen dieser sozialen Tragweite des Sabbath das ihn betreffende Gebot unter allen zehn Geboten ausnahmsweise mit dem Mahnruf ״Gedenke!“ oder ״Beachte!“ eingeleitet wird. Die Sache hat aber auch ihre praktische Seite. Wenn der einzelne Kaufmann den Sabbath halten will, so fällt es ihm schwer; allen wird es leicht, and es ist gar nicht auszudenken, welch grosser Erfolg dem Judentum aus der allgemeinen Sabbathfeier seiner Bekenner erwachsen würde. Einen Begriff davon geben uns die hohen Feiertage, welche die Bedeutung der Juden im Handel und Verkehr erkennen lassen, aber noch ganz andere Wirkungen würde eine allgemeine Sabbathfeier zur Folge haben, die gerade den sozialen Charakter des Sabbath zur Geltung bringen würde, deren Besprechung aber nicht innerhalb der Grenzen meiner Aufgabe liegt. Soll ich nach diesen Ausführungen nun noch meine Meinung über die hie und da durchgeführte, 11i$ und da auch wohl laut oder im Stillen begehrte Verlegung der Sabbathfeier auf den Sonntag sagen? Hat man je gehört, dass einer seinen natürlichen Schwerpunkt verlegt, ohne umzufallen? Der Sabbath ist der natürliche Schwerpunkt des Judentums, es fällt ohne ihn um. Der Sabbath ist unsere Ehre, unser Stolz, wer sich ihrer entäussert odef sie verhandelt, war ihrer niemals wert. Selbst die Kjrche hat zuerst dib Sabbathfeier beibehalten, bis sie sich allein auf den Sonntag, den Tag der Auferstehung, beschränkte und die Sabbathfeier mit ihm verschmolz. Für uns’ ist der Sonntag nicht der Tag der Aufersteburg, sollen wir ihn zum Begräbnistag des Sabbath machen? Wenn der Sabbath stirbt, am Sonntag wird er nicht mehr auferstehen. Ich sagte im Eingänge meines Vortrages: über den Sabbath zu reden sei leicht und schwer. Ihn zu halten ist schwer und leicht. Schwer, wenn man nicht will, aber leicht, wenn man will. Das Leben legt uns Schwereres auf und wir tragen es leicht, weil wir es tragen müssen. Was ich aber ernstlich will und mit Freuden will, das muss ich auch und das kann ich auch. Deshalb ist jeder Versuch einer Rehabilitation des Sabbath freudig zu begrüsseq, und ich kann die Gründung des Vereins der Sabbathfreunde nur herzlich willkommen heissen. Ich hoffe nicht, dass er sich jemals auflöst, aber ich;wünsphe, dass er abgelöst wird — von der Gesamtheit. Zur Sonntagsruhegesetzgebung E. B. Berlin, 15. Dezember. In voriger Nummer dieses Blattes haben wir eine offenbar auf das Heichsamt des, Innern 3urückzuf'übrende Auslassung der.N. pol. Corr.“ mitgeteilt, welche sich auf die zu erwartende Novelle zur Gewerbe- Ordnung bezog und hinsichtlich der Sonntagsruhegesetzgebung folgende Tatsachen als Ergebnisse •1er in diesem Punkte angestelltenErmittelungen bezeichnete: FürContore und Engrosgeschäfte ist die volle Sonntagsruhe durchführbar und die ausnahmsweise Zulassung einer höchstens zweistündigen Beschäftigung kann den höheren Verwaltungsbebörden und der . ortsstatuarischen Regelung Vorbehalten bleiben. Für die offenen Ladengeschäfte dagegen ist der volle Ges'chüftsschluss nicht durchführbar; immerhin hat es sich als angängig erwiesen, die‘bisher freigegebenen 5 Stunden auf 3 herabzusetzen. Für am Sabbath und an den jüdischen Festtagen geschlossene Geschäfte kann den höheren Verwaltungsbehörden oder dem Orts- Statut die Ermächtigung erteilt we־den, die Beschäftigung ihrer jüdischen Angestellten in für den Verkehr geschlossenen Räumen bis zur Dauer von 3 Stunden zu gestatten. - 1 Man darf in dieser Auslassung zweifellos diejenigen 1 Grundsätze entwickelt sehen, auf welchen sich, früher : oder später die neue Novelle aufbauen wird. Damit ist aber in dieser, die wichtigsten Interessen unserer sabbathtreuen Kaufleute vital berührenden Angelegenheit ein so bedeutungsvoller Wendepunkt eingetreten, dass es wohl angebracht erscheint, hier . einen Rückblick auf den langen Weg zu werfen, den diese Frage von ihrem ersten; Auftauchen bis zu ihrem heutigeu, vorläufigen Schluss- ' punkt durchmessen hat. Und der ״Verband der Sabbath- ׳ freunde‘• hat dazu umso mehr Anlass und Be- | rechtigung, als er sich sagen darf, dass ׳ die Erfolge, die; auf diesem Gebiete für'uns erzielt worden sind, vor-! nehmlich seiner Initiative zu danken sind, und dass die 1 Auffassung, die er, teilweise im Gegensatz zu der ebenso wohlmeinenden Betreibungsart nahestehender Kreise, vom ersten Tage an in dieser Sache vertreten hat, durch die Ereignisse von heute ihre Rechtfertigung gefunden hat. Die von den Organisationen der Handlungsgehilfen betriebene Agitation zur Einschränkung oder völligen : Unterbindung der Sonntagsarbeit hat eigentlich seit Erlass des Gesetzes vom 8. Juni 1891, durch welches zum ersten Male die Sonntagsruhe reichsgesetzlich vorgeschrieben wurde, nie geruht. Aber erst seit dem Jahre 1905 erhielt sie einen neuen Impuls; -Forderungen, welche ן noch kurz vorher von den Handlungsgehilfen selbst als undurchführbar zurückgestellt worden waren, wurden -nach und nach mehr und mehr hervdfgeholt; die aus- | nahmslose, völlige Sonntagsruhe wurde zur Parole ge-! macht; und sie wusste Dank der rührigen und ge-! schickten Agitation ihrer Wortführer sich die Sympathien weiteser Kreise unserer Intellectuelleh zu gewinnen, i Die immensen Gefahren, welche ein Erfolg dieser Agitation i für die Existenzfähigkeit der durch die verkürzte Sonn- 1 tagsarbeit ohnedies schon schwer attackirten sabbath- | geschlossenen Geschäfte bedeutete, braucht fiir unsere 1 Leser umso weniger dargetan zu werden, als diese Be-! sorgnis ja heute durch die Beachtung, welche sogar ' die hohe Reichsregierung diesem Punkte schenkt, nur; als allzu begründet erwiesen ist. Aber eine dumpfe Resignation lastete auf diesen Kreisen, welche das Gefühl ihrer Bedeutungslosigkeit in den Augen der massgebenden Faktoren nicht los zu werden vermochten und vermeinten, weil ihre Zahl nicht nur im Verhältnis zum.

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