Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- 4 (4.1909)
- Date
- 1909-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Der Sabbath. - 23 andere Tag in seiner ganzen Ausdehnung zu verstehen. Ital er sei ganzen Sonntags Qcs :hafte unes für jeden gesetzwidrig, während des zu verriebteu. In Bezug auf diese Behauptung meinte der Geriehtshojf, die Definition des Kalendertages könne nicht in Betracht kommen,!:egen- 1 über dem § 251, der den jüdischeu Kauiteuten besondere Privilegien für den Sonntag erteile. Der Richter sagte, dal(, wenn mau die Frage von dem Standpunkte aus betrachte, welchen Zweck das Strafgesetzbuch in seiner Verordnung verfolge, es klar sei, dajß dasselbe dahin ziele, Kauiteuten jüdischen Glaubens dieselben Pri einzuräumen, wie den Christen, und da(• die statuarische Gesetz! in dem vorliegenden Falle nicht als Beweis-Beleg gelten künn diese die Bestimmung, wie sie im Gesetzbuche dargestellt s! gültig mache. Er behauptete, dal• die Wirkung der statua: Gesetz-Auslegung jüdischen Kaufleuten, die ihre Religions halten, einen Druck auferlege, weil sie gezwungen wären, ihr Ge- •schäft außerdem noch sechs Stunden zu schließen, um dem staatjlichen Sonntagsruhe Gesetze nnebzukommen. 'י .Nun, ich betrachte die Frage nach der Richtung, ob Wir in Jerusalem oder den Vereinigten Staaten wohnen“, sagte Detektiv Silverstein. Mr. Babrowski erwiderte, daß der Stifter der christlichen Religion den jüdischen Sabbath auch gehalten habe. | Der Richter Mc. Kennell verkündete, daß er zu der Streitsache -ein Memorandum verfertigen würde, zur Nachachtung für die Polizei, wenn diese zur Verhaftung jüdischer Kaufleute, die ihre ^,äden Sonntags offen halten, anfgefordert werde. — Es ist interessant, festzusiellen, daß der unpyleiische liberale Richter in diesem j Falle ein Nichtjude ist, während der scharfe Opponncnt des den Sajbbath beobachtenden Kaufmanns, der unbedingt verlangte, daß dieser ver. urteilt werde, weil er am ersten Tag in der Woche seinem Berufe ::nachging, einer unserer Glaubensgenossen ist. ״nw וםתדיביך םנ1ך ..,Deine Zerstörer nnd Deine Vcrheerer werden aus Dir entspringen.“ (Israelit.) iber man glnnbt iu Ituss'and, auch offiziell den Juden zum Schaden ' 10ch den Spott hinzufügen zu dürfen. I New-Vork, 21. März. Der ״Daily Argus“ berichtet!über folgende interessante Gerichtsverhandlung : Angeklagt war Hujr Joseph Cohn. Er ist vom Detektiv Silverstein der Uebertrctung vj>n .S 267 des Strafgesetzbuches beschuldigt, weil er am Sonntag inj seinem Laden, West First Street 46, Nahrungsmittel verkaufte. Ej wurde zunächst die Frage erörtert, ob jüdische Kaufleute, die den jii tischen Sabbath beobachten, gesetzmäßig berechtigt sind, zwischen Samstag und, Sonntag N icht za verkaufen, un 1 Richter Mc. Kennell jvar der Ansicht, daß sie das Recht besitzen. Er hielt Cohn nicht für spbuldig. Detektiv Silverstein sagte aus, daß er am Sonntag Margen in Begleitung des Beamten Reilly in Cohn’s Laden war unu!osjtsteilte, dali eine Anzahl Sachen nach 10 Uhr verkauft worden waren. Der Verteidiger B. Babrowski gab za, daß die Verkäufe stattgafuuden hätteu, und daß Mr. Cohn feststellcn wollte, ob er das Rec|1t zum verkaufen habe oder nicht. Detektiv Silverstein gab zar Anklage noch an, daß Mr. Cohn den Sabbath beobachte, indem er seincij Laden von Sonnenuntergang am Freitag bis Sonnenuntergang am Samstag geschlossen hat. Er suchte zu beweisen, daß Cohn an stieben Tagen in der Woche sein Geschäft otfeu habe, selbst wenn er Jeu jüdischen Sabbath beobachte! der Angeklagte arbeite nämlich an Montig, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freilag bis Sonnenuntergang, Samstag vom frühen Abend und Sonntag, ijlicrauf erwiderte Richter Mc. Kennell, daß es für einen Kaufmann unmöglieh sei, den jüdischen Sabbath 24 bis 26 Stunden lang zu beobachten und doch sieben Tage in der Woche Geschäfte zu verrichten. Der Gerichtshof erklärte, er könne keine Basis für die A!klage linden, da, wie er' feststellte, § 261 des Strafgesetzbuches diejenigen, die den jüdischeu Sabbath halten, von der Anklage wegen Jehertretung des Sonntagsruhegosetzes ausschließt. Detektiv Silverstein wies dann darauf hin, daß die Gesetzgebung Kapitel 677 des Gesetzes von 1S92, abgoändert im Jahre IS! I, hestimme, ein Kalendertag umfasse die Zeit von Mitternacht an. Nach 4cm Gesetz sei also unter einem Kalendertage Sonntag wie jeder Wie iii^lem Anzeigenteil der vorigen Nummer"mitgeteilt, ist. die Versandabteilung, der Firma S. v. iiaarssea antiseptisches Enthaarungspnlver von Soden a. T. nach Frankfurt a. M., Hattonnstrasse 70 verlegt und hat dieseihe, tun ihren Abnehmern Vorteile zu gewähren, neue!,reise eiiigefiihrt und liefert in Frankfurt auf- Bestellung per Postkarte frei ins Haus. Das Pulver erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit und empfehlen wir denjenigen unserer Leser, die das Pulver noch nicht bezogen haben, einen Versuch damit zu machen. Kurirt. Eine Sabbathgeschichte von Judaens. (Schluss). ־ Als Lemberger die Türe geschlossen hatte, kämpfte jankele noch einmal gegen seine kalte Herzlosigkeit an und trug Aich einen AugenbTick mit dem Gedanken, den Bittsteller zurückzurufe* . und ihm das Gewünschte zu geben. Hätte er noch wie früher , eine Maasser-Kasse gehabt, es wäre ihm ein Leichtes gewesen, seinem heimgegangenen Freunde diesen Liebesdienst zu erweisen. Aber 10000 Gulden so ohne Weiteres aus seinem Besitze zu — reissen, das war für jankele zu hart. Er hätte es ohne Wissen seines Schwiegersohnes nicht tun können, der am halb geöffneten Zimmer die ganze Unterredung mit angenört hatte und nun mit den Worten eintrat: ״Werdet ihr Euch dieses Gesindel von Bettlern nicht endlieh vom Halse schaffen? Ihr compromittiert unsere, ganze Firma. »׳ Es kann kein anständiger Mensch in’s Comptoir kommen, ohne auf Leute dieses Schlags zu stossen Natürlich, wenn man so mit den Hunderten wirft ist diese Bettelei ein ganz einträgliches Geschäft. Ich kann mich hier abmühen, rechnen, kalkulieren und spekulieren von früh bis spät, und soviel kann ich nicht verdienen, als Ihr zum Fenster hinauswerft. Übrigens bemerke ich Euch, dass Werner 8 Da!mann nicht daran denken, zu fallieren; ich habe die Depesche fingiert um Euch Sukkurs zu bringen. Ohne diese Nachricht wäret Ihr im Stande gewesen, dem Gelbschnabel ruhig 10000 Gulden hinzuzählen. Ich muss zur Börse; vielleicht verdiene ich mehr, wenn ich zu Hause bleibe und Euch bewache, dass ihr nicht ähnliche Dummheiten macht Der Lemberger wird schon wiederkommen; ich kenne meine Pappenheimer.“ VI. Lemberger kam nicht wieder. Der schnöde, hartherzige Undank Goldbergers hatte ihn nicht so sehr überrascht als das Fallissement der Firma Werner $ Dalmann, das fer durch so wunderbaren Zufall erfahren hatte- Die Firma schuldetete dem Hause Lemberger noch ca. 4000 Gulden, die allerdings erst in zwei Monaten fällig waren und deren Sicherheit bei dem guten Rufe der Firma ganz ausser Frage stand. Lemberger reiste - mit dem nächsten Schnellzuge nach Pest uni möglicherweise zu retten, was noch zu retten war. Gegen 5 Uhr Abends traf er in Pest ein und fuhr sofort per Droschke in das bekannte Bankhaus. Das Telegramm hatte er vorsichtiger Weise zu sich genommen, ohne dass es Goldberger beachtet oder gehindert hatte. Er hatte es vielleicht schon zum zehnten Male durch gelesen, es war kein Zweifel, da stand es schwarz auf weiss ״Werner St Dalmann fallirt, Verlust •30000 Gulden “ Pochenden Herzens betrat Lemberger die ihm wohlbekannten Räume und wurde sofort von Herrn Werner empfangen. ״Was verschafft uns die Ehre, Herr Lemberger?“ ״Es ist eine unangenehme Pflicht, die mich hierher führt, aber Sie begreifen, dass man unter den bestehenden^ Verhältnissen genötigt ist, das seinige zu tun, soweit es eben möglich. Ich komme wegen unseres Guthabens von 4000 Gulden, wie wünschen Sie, dass es damit gehalten werden soll? ״Wir schulden Ihnen noch 4000 Gulden? Wann waren dieselben fällig?“