Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- 4 (4.1909)
- Date
- 1909-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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22 Der Sabbath. Merren sind 20 gute Rechner, um nicht zu wLsen, dass sie bei sach• 1 Meher Diskussion des Kürzeren ziehen würden; sic wenden sich danui Heber, wenn noch verkappt, in demagogischer Agitation an die antisemitischen Instincte. Dass sie an massgebender Stelle damit Häadrnck machen werden, darf füglich bezweifelt werden. Aber das enthebt *pns nicht der Pflicht immer nnd immer wieder jener Irre- ,JtbruDg 1er öffentlichen Meinung unsere aafklärende Tätigkeit ent- ׳ gegen 2ך setzen. Sckweinfurt, 15. März. Am Ende des vorigen Jahres hatte hei Gelegenheit der Beratung eines neuen Ortsstatuts für die Sonntagssrnhe, wie Ihren gesch. Lesern bereits durch Ihren Bericht in Ko. 12 ▼om Jahre 1808 bekannt ist, der Fabrikant Jakob Ulimann von hier sich an die beiden städtischen Kollegien mit einer Eingabe gewandt, es möge den Inhabern solcher jüdischen Eni;ros- Geschäfte, die nachweislich am Sabbath ond den jüdischen Feiertagen geschlossen sind und demgemäß ihrem jüdischen Personal mindestens 24 Stunden Kühe in jeder Woche gewähren, gestattet sein, auch nach : Inkrafttreten des neuen Ortstatuts ihr jüdisches Personal — und zWür nur dieses — bei geschlossenen Läden zu Komptoir und Lagerarbeiten, *während 5 Stunden arbeiten zu lassen, während das neue Ortsstatot nur eine Arbeitszeit von einer Stunde für alle Geschäfte **läßt. Der ganz sußerordentUch warmen und energischen Befurworlang unseres I. Kultus Vorstandes Herrn Kgl. Kom-Kat Hei mann in! seiner Eigenschaft als Magistratsrat war es zu verdanken, daß der | Magistrat mit überwältigender Majorität eine im ganzen Vierstündige j Arbeitszeit für die in Frage stehenden Geschäfte beschloß, trotzdem 1 eine Umfrage in anderen bayrischen Städten in dem Sinne, ob man dort eine derartige Ausnahmebestimmung getroffen habe, mit Aus- ■ahme von München ein negatives Resultat ergeben batte. Das Gemeindekollegium in seiner Sitzung vom 8. Dezember trat dem Beschluß de> Magistrats bei einem Stimmenverhältnis von 1.־) zu 13 ■ icht bei. Damit war die Angelegenheit vorläufig zur unerfreukcjier Ruhe gekommen. Es ist nun wiederum das Verdienst des I. ffiultusvorstands, daß die Sache wieder in Fluß gebracht wurde. Ffffr die Ablehnung im Gemeindekollegium war wesentlich das negati4e Ergebnis der oben erwähnten Umfrage schuld, indem man den Nachdjuck darauf legte, man habe nicht notig, gerade hier Ausnah- ." men zuzulassen, die, München abgerechnet, nirgends sonstwo kompediert seien. Mit Rücksicht hierauf veranstaltete die Kultusverwaltung : zusammen mit dem Distrikt^rabbinat ihrerseits eine Enquete, die das Ergebnis zeitigte, daß die Anfrage des Magistrats z. Z, ■unzn- : treffend gestellt war, indem tatsächlich in fast allen größeren bayeriscJjjLÄjf^tailten eine Veranlassung zu Ausnahmen bisher noch gar ■iclR^CTgcbcn war. da dort, wo eine .Neuregelung der Sonntagsruhe ■oclf'gav'nicht erfolgt ist, alle Geschäfte ohne Ausnahme, christliche wie. jüdische, eine Reihe von Stunden, die zwischen •‘1 und .’> variiert. arbeiten dürfen. Auf Grand dieser Feststellung richtete nun die Kultusieiwaltung ihrerseits im Interesse aller in Frage k״mmraili!1 G• schüftsiiihaber .von treuen das diesbezügliche Gesuch an die städtischen Kollegien, indem sie ganz besonders auch darauf hinwie.-, daß die in Frage, stehende Forderung auch an den höchsten äteli-n als eine gerechtfertigte empfunden wird, wie dies die diesbezüglichen Entschließungen des bayerischen und badischen Ministcriumbeweisen. Die Begründung dieses Gesuchs-, unterstützt . durch persönliche Aufklärung der Gemeindebevollmäehtigten, führte zu d! ’!; nicht nur für unsere Stadt, sondern auch im Interesse der Krage der Sabbatheiligung im allgemeinen mit großer Freude zu! J׳egr üßenden Resultat, daß in der Vorwoche der. Magistrat erneut j mit all! n gegen drei Stimmen, das Gemeindckolleginm mit ca. 21 ' geg! n sechs Stimmen die geforderte Ausnahmebestimmung zum! Bt •>c liluß erhob. j!Zweifellos wird dieser Beschluß die Bestätigung der kgl•; Kreisregierung erhalten, deren Stellungnahme durch die Entschließung j das kgl. Staatsministerums vorgezeichnet ist. ■ Wir wünschen'j.Jaß j das hiesige Beispiel auch an anderen Orten Nachahmung findeüf^nd! ein ,für die Sabbatheiligung günstiges Resultat zeitigen helfen mdge. 1 /" E> verdient besonders hervorgehobtn zu werden, daß Tferr! Kgl. Kommerzienrat Heiinann, obwohl selbst auf religiös lil>eralcm j Standpunkt stehend, in anerkennenswertem Gerechtigkeitssinne Sich ' für die ■Forderung seiner orthodoxen Gemeindemitglieder mit ׳aller i Energie ««setzte, ein Beispiel, das gewiß znr Nachahmung empfonten werdcu kunn. Aber auch auf einer recht bedauerliche Erfahrung im Verfolg^liescr Angelegenheit müssen wir mit aufrichtiger Betrüonis hinwt'isei. Wie sich nachträglich berausstellte, hattcu vor der erstmaligen Beratung drei jüdische Angestellte an den Stimmführer der kleinen sozialdemokratischen Fraktion sich mit dem Ansinneü gewandt, dieselbe möge für die Ablehnung der geforderten Aus- ■ahmebcstimmung sich einsetzen, ein Ansinnen-, zu dessen Stigmatisierung ancb die schärfsten Ausdrücke kaum ausreichend sein dürfen. Es soll mit Genugtuung konstatiert werden, daß dieses Vorgehen bei allen rechtlich Denkenden einstimmige Verurteilung gefunden hat. Budapest, 27, Januar. Der ungarischen orthodox-israelitischen XandedSüizlci i־t es cndlnh gelungen, einem alten Uebelstaude abftahelfeK Die jüdische Schuljugend war nämlich lis daher gezwangen, am עלה! mos die Mittelschule zu besucheu, weil dieser Tag im. Verzeichnisse der jüdischen Feiertage, an welchen die jüdischen Schüler vom Schulbesuch dispensiert sind, fehlte. Eine diesbezügl. Eingabe des Religions-Prof. G. aus Pressburg an das Kultusministerium hatte, dank der Intervention der Zentralkanzlei zur Folge, dass das'Ministerinm an sämtliche Mittelschulen eine Verordnung ergehen liess, dass für die Folge *sämtliche jüdische Schüler auch am Simchas-Tora vom Schulbesuche zu befreien seien, — und falls dieselben an diesem Tage, die Schule dennoch besuchen sollten, von sämtlichen schriftliehen Arbeiten und vom Zeichnen befreit werden müssen. Budapest, 17. März. Der dritte Entwurf des neuen Sonntags-- rubegesetzes enthält dem vorigen gegenüber einige der gesetzestreuen Judenheit günstige Modifikationen. In!! 2 ist die neue Verfügung enthalten, wonach vom Verbote der Arbeit am Sonntag eine solche gewerbliche Arbeit ausgenommen ist, welche der Gewerbetreibend«• in seiner eigenen Werkstätte (nicht nur in seiner Wohnung), ebensoder Eigentümer eines Unternehmens oder dessen tatsächlicher Leiter im Kanzleilokal des Unternehmens unter Ausschluss der Oeffentlich— keit und ohue Zuhilfenahme anderer Kraft verrichtet. Der erste Absatz des ftüheren g 11, dc-r jetzt § 13 ist, ist auch in vielen Beziehungen gemildert worden und bestimmt, dass der Verkauf von Lebensmitteln, mit einer von 5 Ubr morgens bis 10 Ulm.[vormittags des Arbeitsrubetages sich erstreckenden Unterkrechung, in allen Gebieten der ungarischen Krone von 9 Uhr abendsdes vorausgehenden Tages bis 5 Uhr morgens des Ruhetages ruhen muss. Andere Geschäfte haben in Budapest und Vororten und in den Städten, welche der Htndelsminisler im Verordnungswege bezeichnen wird, von 9 Uhr abends des dem Ruhetage vorhergehenden Tage.- bis 7 Uhr morgens des dem Ruhetage folgenden Tages ohne Unterbrechung, in den anderen Städten, von 9 Uhr abends des dem Ruhetage vorhergehenden bi.« 7 Uhr morgens des dem Ruhetage fol— genden Tage«, mit einer von 6 Uhr morgens bis 10 Uhr vormittagsdes Ruhetages dauernd( 11 Unterbrechung, zu schliessen. Der!J- 14, der ganz neu ist, lautet: Wenn die Mehrheit der GrotsLändler irgend einer Ortschaft oder Stadt, ohne Verkürzung der Dauer der Arbeitsrnhe. anstatt 9 Uhr abends des dem Ruhetage vorangehenden Tages eine andere Sperrstunde und anstatt G Uhr früh de־ dem Ruhetage folgenden Tages einen auderen Zeitpunkt zur Gest häftsöffnnng wünschen sollte, ebenso wenn die Majorität sämtlicher Kauflente der betreffenden Ortschaft oder Stadt eine Aendernng der Ruhebestimmnngen, sei es für das ganze Jahr oder nur für einen gewissen Zeitabschnitt des Jahres ansuchen sollte, hat die betreffende Ortschaft oder Stadt die Pflicht, im Verordnungswege entsprechend dem Wunsche der Majorität zu verfügen. — — — (Israelit.) Warschau, im März. Die Bevölkerung Russisch-Polens besteht bekanntlich aus Polen, Russen und Juden, nnd da im kaufmännischen Leben alle katholischen und griechisch-orthodoxen Feiertage, ansserdem noch die russischen Galatage für alle Einwohner obligatorische Ruhetage «ind, so ist der jüdische Kaufmann, der noch seine eigenen Feiertage berücksichtigt, ökonomisch von vornherein in einer äusserst ungünstigen Lage gegenüber seinen christlichen Konkurrenten. Es gibt Wochen, wo jüdische Geschäfte drei, vier Tuge geschlossen haben: aber auch in ganz normaler Weise fallen mehr als zwei Tage in jeder Woche weg. Aus diesem ökonomisch-rechtlichen und konfessionellen Dilemma sucht man bis jetzt vergeblich einen Ausweg. Der kleine jüdische Handel leidet aber ungeheuer darunter, und mit ihm nicht nur diejenigen, die durch ihn ihr Leben fristen, sondern auch die Entwicklung von Handel und Industrie überhaupt, Auf einen ganz originellen Gedanken sind diewitzigen Stadtverordneten in Hornel, die auch die Sonntags- und Sabbat-Frage lange drückte, verfallen : Sie beschlossen nämlich den jüdischen Geschäftsinhabern zu erlauben, die Läden am Sonntag während zwei Ständen offen zu halten unter der Bedingung, dass sie am Sonnabend ihre Läden auch für zwei Stnnden öffnen. Es ist natürlich ausgeschlossen, dass die erfinderischen Stadt- ■ verordneten von Hornel einen Erfolg von ihrem Beschlüsse erwarteten^.