Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 10-11 (Okt.-Nov. 1908)
- Date
- 1908-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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70 Der Sabbath. seinep Sqjm ain ersten Schewuothtage nicht am Schalanterricht teilnehmen heb j geg^n den Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben. In Stensche^) ist es von jeher Brauch, daß die jüdischen Schüler an jedem Sojnijabend und an jüdischen Feiertagen dem Unterricht ohne Dispens feifnhj^iben. Der Sohn des Herrn Warschauer hatte schon zwei Jahre hindurch ahn Lehrer Friese, der die Anzeige erstattete, zum Klassenlehrer. )Derselbe gab bei sc. .er Zeugenvernehmung zu, dab der Schüler Warschauer, der sein einziger jüdischer Schüler ist, ohne Dispens an den Sonnabenden und jüdischen Feiertagen am Unterricht nichts teilgenommen habe, ohne dab von ihm deshalb Anzeige wegen Fehlens erstattet worden wäre, und begründete die diesmalige Meldüng dasfji*,־'daß er nicht gewulit habe, dab dieser Tag ein jüdischer Feiertag?®*SjfsJi Das Gericht erkannte demgemäß auf Freisprechung. Pökelt im November. Der Verein ״Leschaun I.immudim“ er״• stattet soeben seinen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit iin Wintersemester 190” 80 und Sommersemester 190S. Der Verein, der den'Zweck verfolgt, unter der herangewachsenen jüdischen Jugend das jüdische Wissen und besonders die Kenntnis von Bil>cl und rabbinischen Schriften zu fördern, blickt nunmehr auf ein 18-jähriges Bestehen zurück. Seine ilitgliederzahl, die nur aktive, d. h. regel־ massig mitlerflSndc Herren umfasst, ist auf 63 angewachsen und das Interesse an den Lehrstunden weist eine ständige Steigerung auf. Auch wurde eine, an die Organisation des Vereins sich anschliessende- Abteilung für junge Mädchen ins Leben gerufen, die 30 Teilnehmerinnen fand. Daneben wurden Linzelvorträge und ein Zyklus von Vorträgen übdP ,Grundgedanken und Bestimmungen der jüdischen Pfiichtlebre“, den Herr Rabbiner Dr. Wre schner-Samter übernahm, veranstaltet. Die Bibliothek ist auf 895 Bände angewachsen. Durch Veracstaltungen geselliger Art hat der Verein versucht seinen .Mitgliedern auch die freudigen Seiten des jüdischen Pflichtlebens zu eröffnen. Auch die Finanzen des Vereins befinden sich in' guter Verfassung; sein Vermögen beträgt Mk. 1684.66. (Wir wünschen dem *!(•{erstrebenden Verein und seinen Dozenten und Leitern ein herzUAgbr-v ב:-. Red.) ' nRwnowitz, 19. Okt- Die erste Sitzung des Bukowinaer Land tages tfurde für den 5. Oktober einberufen, Der 5. Oktober fiel heuer auf den Jom Kippur,; Die jüdischenpatglieder des Landtages waren daher verhindert, zir ErüffnungssitiÄg zu erscheinen. In der nächsten Sitzung bracht» Abg.Dr. Strauqjgr folgenden Protest ein: ״In eigenem tarnen, sowie in jenem delt Abgeordnetenkollegen Wilhelm Tittinger und Dr, Josef Weidenfeld beehre ich mich, an Eure Exzellenz die folgende Anfrage zu richten : Die Eröffnungssitzüng des .Hoben Hanses hat in der gegenwärtig tagenden Session am 5. Oktober d. J. stattgefunden, d. h. am höchsten jüdischen Feiertage, nämlich am jüdischen Versöhnungstage; aus diesem Grunde sind auch die drei jüdischen Mitglieder des hohen Hauses der Er- Öffnungssitzung fern geblieben. Die Anordnung und Abhaltung der Haussitzungen haben, abgesehen dayon, dass den jüdischen Mitgliedern die Teilnahme anmöglich gemacht worden ist, die Gefühle der Judenschaft vielfach empfindlich verletzt. Auch aus dem Grunde, damit kein Präjudiz in Zukunft geschaffen, werde, muss ich den eingebrachten Protest erheben und gestatte mir nun, an Se. Exzellenz den Herrn Landeshauptmann, die geziemende Anfrage zu stellen: Gedenkt Se. Exze- ׳ lenz zu verfügen, dass in Zukunft Sitzungen des hohen Hauses an gebotenen hohen jüdischen Feiertagen nicht abgehalten werden? * Der Landeshauptmann erklärte, da^s die erste Sitzung am 5. ds. stattfinden musste, weil der Landtag für diesen Tag einberufet|j wollen sei, dass er aber in Zukunft selbstverständlich alle gebotenen Feiertage, auch die der Juden, berücksichtigen wolle. Budapest, 18. Sept. Großen Staub wirbelt der in ,diesen Tagen veröffentlichte Gesetzentwurf über die Sonn- und Feiertagsruhe auf. vdie sabbathaltenden Geschäftsleute bietet § 11 des |pfes einigen Vorteil gegenüber dem gegenwärtig gültigen len Gesetz, indem erwähnter § 11 den Geschäftsbetrieb ”und Feiertagen in der Provinz von 6 Uhr morgens bis ^tags gestatten will, während solcher jetzt nur bis 10 Uhr erlaubt ist. ' Doch enthält der Entwurf zut Entschädigung vorm der Angestellten für ihre Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen den § 18, worin ausgesprochen wird, ״daß der Arbeitgeber seinen an Ruhetagen in gewerblichen oder Handelsgeschäften bis za drei Stunden beschäftigten Angestellten im Laufe der folgenden Woche einen ganzen Vor- oder Nachmittag, den länger als drei Stunden beschäftigten Angestellten aber im Laufe der kommenden Woche einen ganzen Tag, oder aber zwei ganze Vor-oder zwei ganze Nachmittage freizugeben hat“ Dieser § wäre für die sabbathaltenden Geschäftsinhaber ohne Belang, da sie doch ihr Personal am Sabbat ohnedies nicht arbeiten lassen. Doch enthält § 2 eine richtige Schädigung für die sabbathaltenden Bareauinhaber, Fabrikanten und Handwerker. Laut diesem Paragraphen soll nämlichdie Verrichtung einer gewerbliehen Arbeit an Sonntagen, am Stefans- und ersten Weihnachtstag auch dem Eigentümer eines Bureaus oder einer Werkstätte nur außerhalb des Bareaus oder der Werkstätte erlaubt sein und auch das nur in seiner Wohnung, nichtöffentlich und ohne Inanspruchnähme der Arbeitskraft anderer. Um den für die Gesetzestreuen schädlichen Folgen des neuen Entwurfes möglichst entgegenzuwirken, wurde vergangene Woche eine Sitzung in Budapest abgehalten. Namentlich in Bezug auf § 2 wurde der Beschluß gefaßt, den Handelsminister um Aufnahme einer Bestimmung ins Gesotz zu bitten, wonach es allen jenen Bureau- und Werkstättcninhaberu, welche behördlich nachweisbar ]Sabbath geschlossen halten, erlaubt sei, am Sonntag iu ihren Arbeitslokalen, wenn auch nur hinter geschlossenen Türen selbst zu arbeiten und auch׳ ihr jüdisches Personal, welches die .'•'onntagsruhe nicht beanspracht, zu beschäftigen. Zur Motivierung dieses Gesuches wird Folgendes ausgeführt-. ״Die strengen Glaubensgrundsätze verbieten vielen Tausenden der zu unserer Religionsgemeinschaft gehörenden Kleingewerbetreibenden die Arbeit am Samstag. Dieses Verbot ist so unbedingt, daß der glaubenstreue Jude lieber einen materiellen Verlust erleidet und eher bereit wäre zu Grunde zu gehen, als das erwähnte höchste Verbot seiner Religion zu übertreten. Ein Verlust der Einzel-Wirtschaft ist aber auch infolge der Verringerung der Steuerfähigkeit ein Verlust der Staatswirtschaft; das Zagrundegehen eines jeden produktiv tätigen Individuums ist ein teilweises Zugrundegehen der erwerbende® Gesellschaft. Indem nun der glaubenstreu Jude durch die Feier des Samstags schon einmal dem Gebote seiner Religion und dem Gesetze des Staates Genüge leistet, welches die gewerbliche Arbeitsruhe für einen Tag der Woche befiehlt, kann der Entwurf es sicherlich nicht wünschen, ihm dann auch die Schäden eines zweiten wöchentlichen Ruhetages zazufügen. Die den Samstag Feiernden sind in einer ungünstigeren Lage als die andersgläubigen Staatsbürger, weil ihre Erwerbsarbeit wöchentlich zwei Tage und jährlich noch an weiteren 13 Feiertagen ruht. Die Produktionsfähigkeit einer bedeutenden Masse der kleinen Leute hat der Handelsministerial-Erlaß 2859 903 hcrabgemindeit, der die Gewissensfreiheit vielleicht nur indirekt verletzt hat, aber zweifellos mit einer flagranten direkten Verletzung der volkswirtschaftlichen Interessen verbunden war, als er die sonntägliche Arbeitsrahe in ihrer heute gilltigen Form verwirklichte. Viele achtbare Existenzen sind rasch in ihren Einkünften und in ihrer Lebensweise herabgekommen und unfähig geworden, den bis dahin ehrlich erfüllten Pflichten zu entsprechen, weil sie die Verluste der wöchentlich zweitägigen Arbeitsruhe nicht ertragen konnten“. Leider machten sich in Bezug auf das neue Gesetz auch gewisse sozialistische und klerikale Gegenströmungen geltend, welche zum großen Teile auf die vollständige 36stündige, allgemeine, auf alle Branchen und das ganze Gebiet des Landes sich erstreckende Arbeitsruhe dringen. Diesen Gegnern der Rücksichtsnahme auf die Interessen, ja auf die Existenzfähigkeit tausender sabbathaltender Kaufleute durch Koazedierung der erst Mittag zu erfolgenden Sonntagssperre, hat sich, nunmehr auch der zum weitaus größten Teile aus unreligiöscn Jaden bestehende einflußreiche ״Ungarische Kaufmänni scher Landesverband*‘ in der am 29. September abgehaltenen Sitzung seines Zentralausschusses angeschlossen. Diese Versammlung oppohierte heftig dem von ihrem einzigen sabbathaltenden Mitgliede Desider Korein aus Steinamanger eingebrachten Anträge, wonach der Ausschuß sich der im Entwurf enthaltenen 12 Uhr-Sperre an