Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 10-11 (Okt.-Nov. 1908)
- Date
- 1908-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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66 Der Sabbath. Fälle jede Willkürliche Entheiligung, die im Hang zur Bequemlich Grun’d auf ״Nich die Tatsac: und ohne _ und mißbr; t oder in Vergnügungssucht wurzelt, von srotten. ist beklagenswerter und verderblicher als daß einfe Anzahl liberaler Juden willkürlich ende Notwendigkeit den Sabbath entweiht tyifc. Es ist äußerst schmerzlich, daß solche Leute nicht•** verstehen scheinen, in welchem Maße sie sich selbst,«ffifen Kindern, dem Judentum und der Religion hierdurch sioaden. Es ist traurig und erniedrigend, denkenjadti müssen, daß solche Leute nicht die Kraft und Selbltbeherrsjhung' besitzen, um ein so geringes Opfer bringen zu ,flennen. Es ist bedauerlich, daß sie das Verderbliche Tuns nicht verstehen. Es darf uns nicht wunder nenpnän, daß unsere orthodoxen Bruder über liberaleä Judentum und liberale Juden lachen und spotten, wenn sie sehen, daß so viele sogenannte Liberale Judentum und Religion gröblich vernachlässigen. Denn darüber müssen «wir uns völlig klar sein, daß sowohl das .religiöse Leben der Gemeinde, als dasjenige des Einzelnen von der Beobachtung des Sabbaths abhängig ist. ״Der jüdische Sabbath währt von Sonnenuntergang bis Sonnenuntergang. Wenige besser situierte Leute dürften gezwungeö sein, am Freitagabend nach Sonnenuntergang noch zu £jrbei\en. Wenn also-Je r Rest des Abends ihnen gehört, dann sollten sie ihn in ihrem Hause verbringen. Am Freitag Abend in Tneater oder in Konzerte zu gehen, halte, ich! für durchaus verwerflich. Es bedeutet das denkbar jjäMechteste Beispiel für die Kinder, wahrzu-' nehmen, daß ihre Eltein keinen Unterschied zwEchen Werktag und Sabbath machen Es ist ebenso hed-nier* licli^ wenn Leute am Fr itag At>e1 d Diners bei sich geben oder Dinereinladungen bei Freunden annehmen ״der Kartenwpielen etc. W ie konnte tna.i diese Art von Vergnügongen mit der Sabbathueine und Sahbathfreu te in Einklang1 bringen? Schon na Hiq^ic.lit auf ihre I i nstboten und’ die christliche We.j'sWlien sich d e Juden schämen, sich so ungeziern ich und unwürdig ׳u benehmen. Was muß mau von ihnen <;e״k>;11! Man muß sie ja heiirteilen als Menschen, die »׳! der S1״ nabend mich Sonntag halten und die Gebote Gotte.* wißaci teil. Es ist besonders freyelbaft, wenn ein Ju׳!e sei״eu Sabbath willkürlich in einer Weise entheilig;, me es Christen an ihrem Sonnj tag nie .einfallen würde. De^ Jude, der das Muster reli-! giösen Eifere und Streb»•;,s sein sollte,• wird von seinen ן christlichen Dienstboten und• seinem christlichen Nachbar mit Recht verachtet. Wann ״erden die liberalen Juden verstehen lernen, daß auf;■de das doppelte Maß von Verantwortung fällt?* Es ist ihre Pflicht, durch ihre religiöse; Lebensführung den ihneu häufig gemachten Vorwurf zu i widerlegen, daß liberales Judentum ein reiues Synonym! für Bequemlichkeit und Indifferenz sei. I ,,Die Sabbatbstunden sollen der Erholung, dem Leben j iu d,er Familie und reiner, stiller Freude geweiht sein . . Anreden liberalen Juden, der diese Zeilen auch immer lesen mag, richte ich hiermit die dringendste Bitte, den S&bfr&th hochzuhalten. Denn der Sabbath ist die höchste religiöse Form, und der normale Mensch bedaif seiner dringend. Er ist ein besonders wirksamer Hebel für die religiöse Erziehung der Ku״’ .. Eltern würden durch Entheiligung des Sabbath* ih genes wie ihrer Kinder geistiges und religiöses Let*eu t fähnien. Wer darf sich wegen einer Theatervorstellm * oder eines ähnlichen Vergnügens solchen Konsequenzen aussetzen. ,,Der Sabbath Ist jedoeh nicht nur ein Tag des Friedens, der Ruhe und Abwechslung: Er isr auch ein Tag,vfin dem wir uns Gott mitteilen sollen. Ein kleiner Teil des Sabb&ths, mindestens eine oder zwei Stunden von vierundzwanzig Stunden, sollten dem Gottesdienste in .1 der Familie oder in der Synagoge geweiht sein. Ein besonderer Grund ,noch, warum es so tadelnswert ist, den Freitag Abend olierflächlichen Genüssen zu widmen, ist der, daß gerade diese Stunden am Freitag Abend sich zum Gottesdienst in der Familie in besonderem Maße eignen. Für viele Familien, deren einzelne Mitglieder am Sonnabend Vormittag ihren beruflichen Verrichtungen nachgehen müssen, würde am Freitag Abend der Gottesdienst in der Familie anzusetzen sein. Auf alle Fälle sollte der Freitag Abend dem Gottesdienst, sei es in der Synagoge oder sei es in der Familie, geweiht und vorbehalten bleiben.“ Die Konkurrenzklausei. 11. In derselben Nummer (33) ergreift auch noch die Redaktion des ,Israelit“ zu der Frage der Berechtigung der Konkurrenzklausel in folgenden Ausführungen das Wort: ,Wir veröffentlichen an anderer Stelle einen Aufsatz der sich gegen die scharfe Verurteilung der sogenannten Konkurrenzklausel in unserer vorwöchentlichen ״V01kfreund“־Beilage wendet, und dem wir einige Worte auch von unsrem Standpunkte aus hinzufügen möchten. Wir glauben, daß die Wahrheit ungefähr in der Mitte liegt zwischen den beiden Auffassungen, welche einerseits der Volksfreund• Verfasser, andereits der Vorsitzende des Schomre-Schabbos-Vereins vertritt. Der Volksfreund-Artikel geht von dem großen regulativen Prinzip der jüdischen Lehre ועשית הישר והסיב aus, jenem das ganze Rechtsleben ethisiereaden Grundsatz, der bis in die modernste Zeit hinein, in den Kodices der Völker beispiellos dastand, und er vernrteilt von diesem jüdischen Standpunkte aus jede Konkurrenz- Beschränkung des wirtschaftlich Schwächeren in Bausch und Bogen als unsittlich. Das ist zweifellos einseitig und entspricht sogar, da der אגוד השגת גבול nicht nur für die Prinzipale gilt, nicht ganz der jüdischen Anschauung. Ist ja die Konkurrenzklaaselin ihrem berechtigten Kern nichts anderes als eine Schutzwehr gegen eine — oft anbeabsichtigte ,Grenzverrückung“ durch ehemalige Vertrauenspersonen, die außerordentlich nahe liegt. Andererseits aber glaaben wir nicht, daß die Frage der Konkurrenzkiausel lediglich auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und nur nach wirtschaftlichen Erwägungen entschieden werden darf. Es gilt vielmehr, die ethisch-religiösen und die wirtschaftlichen Momente sorgfältig gegeneinander abzawägen, wenn man die rechte Lösung finden will. Und hier hat man unseres Erachtens vom jüdischen Standpunkt keinen Anlaß, mit der Stellang, welche die moderne Rechtssprechung za der Frage einnimmt, unzufrieden zu sein und weitergehende Forderungen zu stellen, als sie in dem jetzt allgemein adoptierten Begriff der ,guten Sitte“ geborgen liegen. Im allgemeinen wird kein vernünftiger Geschäftsmann sich einreden, sich durch die Klausel vor Konkurrenz schützen zu können, und doppelt und dreifach sollten sich gesetzestreue Prinzipale davor hüten, religiösen Geholfen ihren ohnehin schon schwierigen Kampf um wirtschaftlichen Fortschritt durch unnütze Chikanen zu erschweren; wenn aber nur die besonderen Verhältnisse einzelner Branchen und Betriebe dazu geführt haben, daß sich die Arbeitgeber durch maßvolle Schutzbestimmungen gegen die unmittelbare Ausbeutung von Geschäftsgeheimnissen zu wahren suchen, so liegt es unseres Erachtens, wie der heutige Artikel zutreffend ausführt, keineswegs im Interesse der׳ Scborore-Schabbos, dagegen Sturm zu laufen. Daß derartige Schutzbestimmnngen nicht zu einer Existenzgefährdung für die Angestellten führen, dafür sorgt ja erfreulicherweise die Gesetz, gebung, und nur wenn diese versagte, hätte ein Appell an die im Schomre-Schabbos-Verein organisierten Gehülfen Sinn und Berechtigang.*