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Der Sabbath · 1908-09-01 · 9 (9.1908) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
9 (9.1908)
Date
1908-09-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Der Sabbath. :auf dem Gelde dieser Stiftung, das mit einer so1 schlecliten Willensbestimmung belastet ist; der Pesthaucb sittlieb-religiöser Corruption entströmt den Gaben, die dieser Stiftung entstammen, und Sumpfluft atmet, wer in ihren Bannkreis tritt. Auch wer für sich auf die Heiligbaltung •des Sabbaths verzichtet und denselben für ״überwunden“ hält; ja sogar, wer als Vater oder Vormund sich l»erechtigt glaubt, sein Kind, seinen Pflegebefohlenen dem Chiliul Schabbos in die.Arme zu führen; auch sie müssen mit Empörung den Gedanken von sich weisen, gemein- «ame Sache mit einer Philantropie zu machen, die mit ■Geld die Seelen kauft. Vielleicht, daß der allgemeine j Boykott der Cohn’schen Stiftung dann doch noch zu einer i Revision ihrer Bestimmungen führt, — vielleicht! : Herr Wolfsohn und dieSchomre-Schabbos-Vereine. E. B. Berlin, 7. September. In unserer Nummer 6—7 berichteten wir über eine Verhandlung auf dem 11. Delegirtentage der ״Zionistischen Vereinigung für Deutschland‘, welche die nachgewiese- Tiermaßen regelmäßig stattgehabte Sabbathentweihnng in den offiziellen zionistischen Bureaus zu Cöln als ungehörig rügte und auf Abstellung dieses Mißstandes drang. Dieselbe Angelegenheit hat inzwischen am 12. August auch die zionistische Jabresconferenz in Cöln beschäftigt und dem anerkannten, offiziellen Führer der zionistischen Partei, Herrn Wolfsohn Gelegenheit zu folgender Erklärung .;geboten : ״Die eben Torgebrachte Bemerkung ist auf Dinge zurück- Zufuhren, die etwa ein halbes Jahr zurückliegen und uns schon mehrfach beschäftigt haben. Znnächst möchte ich betonen : Es ist selbstverständlich, dass die Sabbatruhe in unseren Bureaus cinge halten wird. Die Bureaus in Köln waren auch immer am Sabbat geschlossen. Indessen ist es vorgekommeu, dass einzelne Beamte ׳ auch während des Sabbats gearbeitet haben. Als wir darauf aufmerksam gemacht wurden, haben wir sofort die erforderlichen Massregeln getroffen, die es in Zuknnft auch für das nichtjüdische Personal unmöglich machen, am Sabbat in den Vereinsräumen zu arbeiten. Als diese Angelegenheit zar Kenntnis einiger misracbistischer Gesinnungsgenossen in Frankfurt gelangte, wurde von diesen leider nicht die erforderliche Disziplin beobachtet. Statt sich zunächst an das A. C. zu wenden, wurden vielmehr in öffentliehen Versammlungen heftige Vorwürfe erhoben und Resolutionen gefasst, die in nichtzionistischen oder gar gegnerischen Blättern erschienen, und Anlass zu einer Agitation boten, die allmählich in eine Hetze ausartete. Die Angelegenheit gelangte auch auf dem Delegiertentage der deutschen Zionisten in Breslaa zur Sprache, der cs, obgleich die Sache längst in der befriedigendsten Weise geregelt war, für nötig fand, sein Bedauern über die Vorkommnisse im Zentralbureau auszudrücken, während er anderseits unbegreifticherweise verabsäumte, die zutage getretene schwere Indisziplin einzelner Gesinnungsgenossen zu rügen; Zur Sache selbst kann ich noch erklären : Es ist ohne weiterest klar, dass die religiösen Satzungen bei allen offiziellen Institutionen durchaus berücksichtigt werden. Anderseits aber darf nicht versucht werden, die zionistische Organisation, deren Stärke darin besteht, dass sie die Juden atler Schattierungen und Meinungen für einen allgemeinen national-politischen Zweck umfasst, etwa zu einem Vereine ״Schomre Schab bos“ herabzudrücken.“ Als Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses ,des ״Verbandes der Sabbathfreunde“ halte ich mich für verpflichtet gegen die ungehörige Ausdrucksweise des Herrn Wolfsohn hier nachdrücklichst zu protestieren. Die starre Grösse der Wendung von dem Her ab drücken des Ziont nisinus zu einem Schomre-Schabbos-Verein ist einfach imponirend. Sie beweist, wie wenig man heutzutage vom Judentum zu wissen und zu verstehen braucht, um sogar Führer und Präsident zu werden. Eine neue Bestätigung: des alten Oxenstiernaschen Satzes von der geringen Weisheit, die dazu gehört die Welt zu regieren. Im Uebrigen ist Gernegrosstum noch niemals das Zeichen wahrer Grösse gewesen! Die Konkurrenzklausef. lieber die Frage, ob die ״Konkurrenzklausel“ sich mit der ethischen Anschauung des Judentums verträgt, hat sich im ״Israelit“ eine weitausgesponnene Polemik entwickelt, zu der auch wir Stellung nehmen müssen, weil auch dem ״Verbände“ darin eine Rolle zugewiesen wird. Eröffnet wurde diese Polemik durch folgenden im Volksfreund (Beilage zum Israelit No. 32) veröffentlichten Artikel: ״Jüugst bat der Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichtcs ein« Klage gegen den früheren Beamten einer Gesellschaft abgewiesen der gegen die Konkarrenzklansel seines Vertrages gehandelt hatte; Das Gericht begründete die Abweisung der Klage damit, dass diq Konkurrenklausci. um die cs sich handelte, gegen die guten Sitte!(, verstosseo habe. Es gibt also solche Klauseln, und das Gesetz kennt! solche. Es umgrenzt die Bedingungen, die die Klausel enthalten darf! Das strenge Recht löst sich nicht völlig los von der milden Moral nnd erkennt in den guten Sitten das Regulativ des. Rechts. Viels leicht könnten wir das auf gut Deutsch mit den Worten übersetzen ז ״ דעש<ח הישר והטובtue was recht und gut ist in den Augen Gottes••1) ״Auf da9 uns rechtlich Zustehende müssen wir uni eines höheren positiven Zweckes willen verziehten könne n.* So urteilt das Gericht. Es bezieht die Beobachtung der guten Sitten in die Beurteilung des Tatbestandes ein. Wir.Juden, die wir als oberste Norm des Gesetzes diese goldenen Worte unseres Woche!)־ abschnlttcs kennen und sie zum Massstabe unseres Handelns machen sollten, müssen naturgemäss in noch viel weiterem Umfange die GeistaltUDgskraft dieses Billigkcitsprinzips ä n c rk e n n e n. , In welchem Gegensatz zu dieser l’fficht steht aber in Wirk[- lichkeit die Gepflogenheit im kaufmännischen Leben. Wir schweigen selbstredend von den neologeu Kreisen, die in hyperantisemitischer Tendenz prinzipiell keine juug.-n Leute in ihren Dienst nehmen, die den Sabbath heiligen. Häutig genug haben wir diese grausame Härte mit dem auch von ihnen empfundenen Rassenhass verglichen, da reit den sie ihren Brüdern gegenüber immer noch nicht weich geworden sind. Fast müssen wir sagen, wir hätten in gewissem Sinuc diesen neologeu Kreisen Unrecht getan, solange wir uns über die eigenen und eigensten orthodoxen Kreise zu beklagen haben. In No. 4 des ersten Jahrgangs (der ia Broschürenform erschien), des ״Jüdische^ Volksfrennd* streiften wir im leitenden Aufsatz ״Zur Jahreswende“! bereits die Konkarrenzklauscl. Wir müssen h^ute_j1uf dieselbe in! gegebener Veranlassung nochmals eingehen. Eiu Gymnasial-Abiturient aus unreiigiösem Hause war durch; den Verkehr mit religiöseu Mitschülern seit dem Besuch der Uber-| Sekunda religiös geworden und besuchte mit gutem Erfolg einen Un-j terricht, in welchem der überaus fleissige Schüler in drei Jahren von; den ersten Anfängen des Hebräischen bis zum Studium des Talmud (Gemoroh) gefördert werden konnte. Da er sich nicht dein Universitätsstadium widmen wollte, bemühte er sich eifrig um ciue Leh 1 -j stelle, in der er, wie er es aus eignem Antrieb in der Schule schon! getan, den Sabbath heiligen könnte. Freilich wollte er in ein Gcschäft eintfeten, das seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprach Er konnte sich nicht entschliesseu, in einem Warengeschäft seiuq Lehre za bestehen, er wollte eine grössere Organisation kennen lernen, und setzte sich daher selbst und durch Vermittlung unterstützt mit einer grossen renommierten Firma in Verbindung. Das. Engagement

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