Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 9 (9.1908)
- Date
- 1908-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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60 Der Sabbatk die mit sq bedeutenden Mitteln ausgestattet ist, wäre mit herzlicher Freude zu begrüßen und ihr Stifter hätte sich .für die Ewigkeit ein Anrecht auf den Dank der jüdischen Allgemeinheit erworben, wenn dieselbe in einem Sinne errict^jA wäre, die jüdische Art und Sitte zeigt Leider ist JKiSt nur dies nicht der Fall, sondern der: Testator, ^U^iie Gelegenheit vielmehr zu einem Faustschlag, ins , Antlitz des Judentums ausgenutzt, und dem Haß, der den Lebenden gegen die glaubenstreue Orthodoxie. erfüllte, noch über das Grab hinaus einen* dauernden, sichtbarlicben Ausdruck gegeben. Er hat nämlich, an seine Stiftung die Bedingung geknüpft, daß aus ihren Mitteln nur solche Lehrlinge unterstützt werden sollen und dürfen, die von jüdischen Feiertagen, nur an den beideA Tage Rosch Haschonoh und Jom Kippur feiern, dagegen am Sabbath und übrigen Festtagen arbeiten! Wohlverstanden: nicht auch solche sollen Anspruch auf Unterstützung ,aus den Stiftungsgeldern haben, sondern nur sie dürfen daraus Nutzen ziehen, sabbathtreue da- : gegen sind stiftungsgemäß davon ausgeschlossen.! Uteber den Testator ein Wort zu sagen, dürfen wir i uns wohl ersparen. Nicht als ob wir das, ohnedies unwahre, mattherzige de mortius nie nisi bene auch noch , in \ diesem ungeheuerlichen Falle gelten lassen wollten. 1 Wdr die Todesstunde selbst noch benutzt, um einen Partherpfeil gegen die Menschen abzuschießen, die ihm nichts zu leide und nur das Unrecht getan haben, in religiöseiÄDingen. anders als er zu denken und zu handein: tf־er *die edle Empfindung des Wohltuns mißbraucht, 11m dje heiligsten Gefühle und Antriebe Anderer gröblich zu iusultiüjgi: der. hat keinen Anspruch auf diejenige Schonung, "Welche man im Kreise der Gesitteten dein Andenken Verstorbener angedeihen läßt. Sondern lediglieh deshalb, weil das Urteil über ihn wohl, auch ohne daß eine nähere Bekundung erforderlich wäre, sich so ganz von selbst ergiebt, und sodann, weil die Person füi׳ die 'Oeffentlichkeit nicht das mindeste Interesse hat, das sich vielmehr lediglich auf die Frage concentrirt., was denn nun eigentlich aus dieser Stiftung werden soll.! Vielleicht wäre es richtiger gewesen, zu fragen,! was daraus hätte werden sollen. Dafür bietet uns die J Berliner ׳ Lokalgeschichte ein treffendes Analogon. Als i vor mehreren Jahren ein verscbrullter Professor der j Stadt Berlin eine Millionenerbschaft zur Errichtung eines j Waisenhauses mit der Bedingung vermachte, daß die | EöglSÖfe^wer zu errichtenden Anstalt nur mit vegetarischq^lftfct sollten aufgezogen werden dürfen, da erblicl$|r'Mie Stadtverordnetenmehrheit in dieser Klausel mit Rjfcht eine ungehörige Provokation der modernen SchuMqdicin, die den Vegetarianismus als physiologischen Nähraigsbedingungen nicht genügend beurteilt, und lehnte aus dilsem Grunde die Annahme der Stiftung ab. .Man solltd jneinen, daß die Berliner Stadtverordnetenversamm- : lung *nicht mehr Veranlassung hat, die Ehre der medicii nischen Wissenschaft zu wahren, als die Repräsentan- ן tenverianVmlung der jüdischen Gemeinde die Ehre der | Thorah, die durch jene rohe Provokation angegriffen werden sollt^. und verletzt wird, und daß. wenn jene; aus solchen Gründen die Ablehnung von Millionen vor ihrem Gewissen und ihren Wählern rechtfertigen zu können überzeugt, waren, ihre jüdischen Kollegen mindestens in gleich günstiger Situation sich befanden, wenn sie das Cohn’sche Geldr uhig dem einzig ihm gebührenden Schicksal überließen, als herrenloses Gut, mit dem keiner etwas zu tun haben mag, vom Fiskus confiscirt zu werden. . So hätte man meinen sollen! Die Repräsentanten- Versammlung der Berliner jüdischen Gemeinde ist aber andere^ Meinung gewesen und hat s. Z. mit 63 gegen 6 Stimmen die Annahme des Legats beschlossen. Noch wäre es Zeit gewesen, diesen aegen Beschluß rückgängig za machen, und bevor die landesherrliche Genehmigfang nachgesucht und erteilt wurde, den Affront, den die Annahme jenes Schandgeldes, mit dem Seelen gekauft werden sollen, für jeden religiös empfindenden Menschen bedeutet, gutzumachen zu suchen. Ich habe schon damals in einem ״Israelit'-Artikel (,Auf, warum schläfst Du?“ Israelit 1894, Nr. 14) die Oeffentlichkeit auf das Ungeheure, das da geschah, hingewiesen und mit aller nur zu Gebote stehenden Kraft Protest gegen diesen Beschluß, der einer Gotteslästerung verzweifelt nahekommt, eingelegt. Meine Stimme hat keinen Widerhall geweckt und der Entrüstungssturm, der hätte ausbrechen müssen, wenn unserer Zeit die Fähigkeit sich über Sakrilegien entrüsten zu können, nicht abhanden gekommen wäre, ist ausgeblieben. Noch mehr! es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine Bestimmung, wie sie jenes Legat enthält, contra bonos mores verstößt. Man denke nur etwa an folgende Paralellen, daß ein Legat für katholische Lehrlinge mit der Bedingung, daß sie nie zur Beichte gehen, für evangelische mit der Be- Stimmung, daß sie , den Charfreitag durch ein Tanzvergniigen entweihen müßten, belastet wäre; zweifelt jemand, daß jedes Gericht, {jede Behörde hierin einen gröblichen Verstoß gegen die guten Sitten erblicken und die Bedingung als wesenlos ejrklären würde? Ist eine Prämie auf die Sabbathentweihiing ein weniger unwürdiges Spiel mit fremden Gewissen? Und dennoch wurde auch nicht einmal der Versuch gemacht, wenigstens diese odiose Bedingung zu eliminiren, wenn man schon das Geld glatt zurückzuweisen sich nicht entschließen wollte! Wie man außerhalb ihres Kreises über diesen Be- Schluß denkt, das mögen die Gemeindegewaltigen aus einer Preßstimme entnehmen, die hyperorthodoxer Gesinnung siqjier unverdächtig ist. Das ,Hamb. Isr. Farn. Blatt.“ in seiner Nr. vom ü. August schreibt: ,Es muß allgemein Befremden erregen, daß eine solche Stiftung, die gegen die Beobachtung des vierten der zehn Gebote die Hand ausstreckt und alle jenen jungen Leute ausschließt, denen ihr jüdisches Gewissen die Sabbatharbeit verbietet, von der jüdischen Gemeinde Berlin angenommen werden konnte. Wenn Spenden von ,Phi 1 antropen“ Nebenzwecke verfolgen wollen, die einen Gewissenszwang bedeuten, so wäre es wahrlich am Platze, daß die maßgebenden jüdischen Instanzen Würde genug besitzen, sie zurückweisen, und damit kundzutun, daß doch nicht das Geld allein es ist, das die Welt und die Seelen absolutistisch beherrschen darf.“ Aber man wird nach allem Vorhergegangenen ebensowenig hoffen dürfen, daß dieser Stimme Gewicht beigelegt wird, wie der Stimme der Gerechtigkeit bisher schon Gehör geschenkt worden ist. So wird denn unter Verwaltung der jüdischen Gemeinde zu Berlin fortan die Cohnsche Stiftung bemüht sein Handwerkslehrliuge zum Chillul Schabbos anzuhalten! Das sei hier festgestellt. Nicht um einen papiernen Protest anzabringen, der in diesem Stadium der Angelegenheit noch weniger Wirkung verspricht, als ihm zu der Zeit beschieden war, wo man doch mit Leichtigkeit und Eleganz sich hätte aus der Affaire ziehen können. Auch nicht, um sagen zu können, animam salvavi und nun komme, was kommen mag. Sondern, um Eltern und Vormünder, vor allen anch die Vereine, die sich die Beförderung des Handwerks unter den Juden angelegen sein lassen, vor den ״Segnungen“ des Cohnschen Legats zu warnen. Es ruht kein Segen, kann kein Segen ruhen