Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 8 (8.1908)
- Date
- 1908-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
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Der Sabbath. 54 des Wechen&bschnittes in Zusammenhang brachte, die Indifferenten, deren $8 leider auch hier, wie überall, in Menge gibt, י0הזי*ק יד־!; עיי וצדחז* rm ־אי דחלל*» zur Tat u&zuspornen suchte. 1 Seine Bemühungen wurden auch בע׳וז von Erfolg gekrönt, denn «14 er* fti 1 den folgenden Tagen einen Bogen mit der Aufforderung zujn B#Mtt in dein Verein cirknlieren liess, erklärten sich gleich 9C^־jA ^itglieder- (i 1 Thaler Pr. jährlich! durch ihre Unterschrift bereit׳ «bd und! werden sich voraussichtlich bald mehr anschliessen• Hoffen wir, dass auch aus allen anderen Gemeinden ein gleich günstiges Resultat berichtet wird, damit es n*;3 recht bald gelinge,, durch vereinte Bemühungen unserer Jugend die Wahrung des שבת קידש zu erleichtern. ד:כ וצלח דיב־ת שומרי השע־יש, לקדש השבת ולבבדהו לדורות במשמ-ת. בל בית יש־אל בשדה בע־יש ובבפ־יש, י •תאחדון וישמעון לקולך בלי בתף ש־־־ת. ואתה אי ב־ב השדך להבאיש בשמך, הנן על חב־ תמימיש וממשש בימינך. I* דבש נא לאית עולש בינך וביניהש, הואל וב־ך פעולתש והפצך תצליח ביד־דיש, אמן. •־ Vermischte Nachrichten. *ß Basel. Im Jahre 1907 hat der Regierungsrat auf mehrfache Gesuche um Ausdehnung der Sonntagsruhe eine aus 17 Mitgliedern ׳,bestehende Kommission zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzes gewählt, welches diese Materie regeln soll. In 12 Sitzungen entledigte sich die Kommission, der auch ein Jude, Herr Max Oettinger, angehörte, ihrer'Aufgabe, und nun legt die Regierung dem Grossen Rat den Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das Gesetz läuft auf iine wesentliche Ausdehnung der Sonntagsruhe hinaus. Auch an den Vorabenden der Ruhetage ist die Arbeit wesentlich beschränkt worden. Zu den öffentlichen R’übetagen sollen ausser den Sonntagen und den hohen kirchlichen •|Feiertagen auch Ostermontag, Pfingstmontag und der Stephanstag ftag nacl Weihnachten) gerechnet werden. Mit Ausnahme der Verkaufslokale für Milch, Fleisch, Brod, Konditoreiwaren und Zigarren, die zu gewissen Stunden geöffnet sein dürfen, müssen fortan alle Läden an öffentlichen Ruhetagen völlig geschlossen sein, während bisher nur den Angestellten verboten war, die Eigentümer der Geschäfte jedofch in ihren Läden tätig sein durften. Nur die Wirtschäften dürfen mit Ausnahme einer 11/«-ständigen Zeit den ganzen Tag geöffnet sein. Neu ist in dem Gesetzentwurf auch der Schutz, der den Dienstboten zuteil wird, die fortan wöchentlich auf eine sechsstündige freie Zeit Anspruch haben. Der dem Entwurf beigefügte Ratschlag spricht zuletzt von dem Begehren um Gewährung einer *Ausnahmestellung״, dem eine gewisse prinzipielle Bedeutung zukomme, dem die Regierung aber nicht glaubte entsprechen zu sollen. *Eine Anzahl israelitischer Geschäftsinhaber wünschte nämlich die Aufnahme einer Bestimmung in das Gesetz, wonach denjenigen israeli. tischen Geschäftsinhabern, die den Geschäftsbetrieb am Sabbath ruhen lassen, zum mindesten gestattet würde, ihre Angestellten jüdischen Glaubens am Sonntag in geschlossenen Geschäftslokalen während einiger Stunden für' dringende Arbeiten, die keinerlei Lärm verur- Sachen, zu beschäftigen. Der Schwierigkeit der Kontrolle, vor allem aber der Konsequenzen wegen, da andere religiöse Gemeinschaften fr!) unter Umständen auch Ausnahmen beanspruchen könnten, traten wir auf dieses Verlangen nicht ein.* In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Begehren der israelitischen Geschäftsinhaber nicht um eine *Ausnahmestellung*, sondern um eine massvolle Verminderung der ihnen durcn das Staats- und Seligionsgesetz auferlegten grossen Lasten. Der nach dem Geboten seiner Religion lebende Jude wird durch das neue Gesetz gezwungen sein, zwei Ruhetage nach einander zu halten, und wenn z. B. die jüdischen.. Feiertage auf Montag und Dienstag fallen, nicht berechtigt 8ein_ seine jüdischen Angestellten am dazwischen liegenden Sonntag auch nur zwei Stunden für die Erledigung deT dringendsten Bureauarbeiten zu beschäftigen. Die Absicht des Gesetzes ist ja sicherlich eine gnte, den Angestellten soll ein wöchentlicher Ruhetag gesichert werden. Der Segen des wöchentlichen Ruhetages stammt aus unserer Thora, stammt von uns Juden. Der Dank, den wir dafür erhalten, besteht darin, dass diejenigen, die unverbrüchlich am Gesetz der Religion, festbalten, gezwungen werden, ihre Geschäfte zwei Tage hintereinander zu schliesstn und ihre Angestellten (von den Unzuträglichkeiten der Festtage gar nicht zu reden) zwei Tage in der Woche ruhen zu lassen. Wie sagt der'■ Dichter: *Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage!* Neutra. Vor einiger Zeit wurde hier ein ׳ שבת■*e-Vereii» gegründet, dessen Aufgabe nach dem Muster der d^e gleiche Tendenz verfolgenden Vereine in Deutschland es sein wiraf'die Vermittlung von sabbathfreien Stellen kostenlos zu besorgen. In der konstituierenden Versammlung hielt der Präses des Pressburger Schomreschabbos-Vereins, Herr M. Frey einen ,’zündenden Vortrag, an den nachher Herr Rabbiner Katz einen eindringlichen Mahnruf an die Jugend knüpfte. Die Reden waren von besten Erfolge gekrönt. Alle Anwesenden traten dem neuem Vereine, dessen Leitung die begeisterte Jugend übernommen hat, bei. New-York. In der *Dukler Mucain Abraham Synague* wurde vor Kurzem eine Bewegung eingeleitet, deren Ziel es ist, unter den Israeliten der unteren Ostseite eine strengere Beobachtung des Sabbaths zn erwirken. Die Sabbath Observance Association, an deren Spitze J. Buchbaum steht, beabsichtigt, allen Bäckern, die sich ihren Forderungen fügen, Zettel zum Aufkleben auf die von ihnen gelieferten Brote zu stellen. Jeder Bäcker soll dabei eine Kaution von &0 Dollar stellen, die verfällt, sobald er an einem Samstag backt-. Die Association plant■ fernerhin die Einrichtung eines Stellen-Vermittlungsbureaus, welches sich derjenigen annehmen soll, die infolge ihrer Weigerung, den Sabbath zu entweihen, ihre Stellen verlieren, sollten. Kurirt. Eine Sabbathgeschichte. von Judaens. in. Rabbi Löb Lembergers Mission war erfüllt, er war im Begriff־ wieder nach Hause zu reisen. Der Abschied ging der Familie ungemein nahe; sie hatte das Gefühl, als ob mit dem Weggehen Rabbi Löb’s der letzte Faden zerrissen wäre, der sie mit ihrem Heimatsort und der ganzen Vergangenheit verband, die nun einer so glänzenden Gegenwart Platz gemacht hatte. — Als sich Rabbi Löb verabschieden wollte, überreichte ihm fankel als Ausdruck des Dankes für alles ihm Geleistete einen kostbaren Ring und einen Brillantschmuck f£?r Frau Rabbi Löb. Rabbi Löb nahm den Schmuck dankbar an, bewunderte als Kenner die teueren, reinen Steine und die tadellose Fassurig, dann aber gab er den Schmuck wieder zurück. *Jankel,“ sagte Rabbi Löb, ״Ihr und Eure Frau seid noch junge Leute, der Schmuck ist etwas für Euch und sollt Ihr ihn mit Gesundheit tragen! Meine Frau und ich sind zu alt dazu und in U. würden uns die Leute nachlaufen, wenn wir mit solchem Schmuck über die Gasse gingen- Aber für Euch hier in der grossen, glänzenden Kaiserstadt passen diese herrlichen Sachen. Ich nehme nichts als meine baaren Auslagen, die Ihr mir ja schon gegeben habt Aber, wenn ich Euch um etwas bitten darf, 80 gebt mir als Andenken an das Mess (Wunder), das Euch widerfahren ist, Euer ledernes Geldbeuteichen, worin Ihr Eure 5 Gulden 30 Kreuzer aufbewahrt hattet Ich will es mit nach Hause nehmen, damit meine Kinder ein greifbares Zeichen für Gottes Wunderwalten in Händen haben, und Eure Geschichte ihren Kindern weiter erzählen■“ ״Nichts als pas?“ meinte Gitel und ging an die Schieblade ihrer alten Komodfc, die sie noch von zu Hause mitgenommen hatte, weil sie sich davon nicht so leicht trennen konnte, und überreichte nach einigem Suchen Rabbi Löb das Gewünschte.