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Der Sabbath · 1908-08-01 · 8 (8.1908) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
8 (8.1908)
Date
1908-08-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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52 Der Sabbath. -^---- , ׳!■dem wir uns dieses Auftrages hiermit entledigen, führet wir zur näheren Begründung des Protestiis nachstehendes ao. Wie schon aus der Protestresolnfwn hervergebt, kann eine gleichmässige Sonnt a g 4 ri/ h e, d. h. ein gleichmässiger Geschäftsschluss überhaupt nicht eingeführt werden, da die Ge- 8ehipäwer$ältnisse in den verscbiedeven Landesteilen des Deutsaien Reiches doch ganz verschiedene sind. So können die Geschäftsleute einzelner Gegenden im Reiche dhä*Offenhalten der Läden an Sonn- und Feiertagen Vor dem Hauptgottesdienst absolut nicht entbehren, wohingegen in anderen Teilen des Reiches die Läden ruhig geschlossen bleiben können, dafür ab?r das Geschäft in den Stunden zwischen 2 und 5 Uhr sich so lebhaft entwickele, dass ein Offenbalten der Geschäfte um diese Zeit eine unbedingte Notwendigkeit ist. In Zittau werden aus vorgenanntem GnÜndi kosthä und zw bis 2 stellten Sodann gehallt die Gesi Läden, mit Ausnahme der Fleischer und Vorauch erst um 11 Uhr vormittags geöffnet, unächst bis 1 Ubr, worauf ein Schluss derselben erfolgt, damit die Geschäftsinhaber und Ange- Ruhe ihre Mittagsmahlzeiten einnehmen können. Erden die Läden wiederum von 2—5 Uhr offen ]Durch diese Einteilung der fünf Stunden haben häftsinhaber und Angestellten eine wunderbare Sonntagsruhe dadurch, dass sie wenigstens an den Sonn- und Felprtagen einmal bis 11 Uhr vormittags wirklich ausruhen können. Wenn sodann auch die Läden von 2—5 Uhr geöffnet werden, so erhalten die Angestellten trotzdem abwechselnd ihren freien Sonntag nachmittag zur Erholung. Ausserdem werden in der stillen Geschäftszeit, in den Sommermonaten, die Läden an 13 Sonntagen nach Pfingsten überhaupt nur von 11—2 Uhr geöffnet, in der Hauptsache auch nur wegen der Angestellten. In der übrigen Zeit, namentlich zur Saisonzeit, im Frühjahr und Herbst, wo die Läden bis 5 Uhr nachmittags geöffnet sind, flutet in den Strassen Zittaus eine derartige Menschenmasse aus der näheren und weiteren Umgegend, dass man glaubt, es sei Jahrmarkt. Zu diesem Verkehr trägt hauptsachlich das bei, dass Zittau eine bedeutende industrielle Umgegend hat, desgleichen auch die nahe österreichische Grenze. Würden in Zittau die Läden an Sonntagen während des ganzen Jahres um 2 Uhr geschlossen werden müssen, dann könnten dieselben ebensogut während des ganzen Täges geschlossen bleiben, denn das Geschäft wäre sodann gleich Null. #Es braucht wohl weiter keines besonderen Beweises, es den Fabrikarbeitern, den Handwerksärbeitern sowie sonstigen Haus- und Wirtschaftspersonal vom Lande nicht möglich ist, im Laufe der Woche nach der Stadt zu kommen, um ihre Einkäufe zu besorgen. Wenn sie dies ' aber, infolge des frühzeitigen Geschäftsschlnsses, nicht mehr könnten, dann würden sie gezwungen sein, ihre Bedürfnisse in ihrem Heimatsort zu decken, und die grossen - Einnahmen gingen dadurch den städtischen Geschäftsindabern Vferloren; die Landbewohner kaufen aber lieber in her Stadt, schon wegen der grossen Auswahl. Wie gross aber .Jta Einnahmen, namentlich der Konfektionäre bez®,׳'Garderobenhändler an den Sonn- und FeiertagA find, zeigt sich dadurch, dass sie ca. 6 0—8 0 ProzJ höher sind als an den Wochentagen des Jahres. ־ Diese Einnahme würden aber, ohne Ausgleichudg an anderen Tagen, auf mindestens 10—20 Proz. herabsinken. Zittau als Gebirgsstadt wird aus der näheren und weiteren Umgegend und, wie bereits erwähnt, von Oesterreichern so stark besucht, dass eine Erweiterung der Sonntagsruhe den Geschäftsinhabern, Restaurateuren Bäckern, Fleischern u. 8. w. einen unersetzlichen Schaden bringen würde, und aus diesem Grunde kann von der bisherigen Geschäftszeit an Sonntagen nicht abgegaDgen werden. Dieser Schaden würde sich aber nicht nur her den Geschäftsinhabern zeigen, sondern er würde bei sämtlieben Steuerzahlern zur Geltung kommen. Es ist docheine ganz natürliche Falge, dass, wenn die geschädigten Geschäftsinhaber weniger Einnahmen haben, sie auch weniger Steuern bezahlen können, es vermindert sich also die Steuerkraft der einzelnen Steuerzahler. Da aber die notwendigen Steuern zur Deckung der kommunalen Bedürfnisse aufgebracht werden müssen, so ist die logische Folge, dass auch die Steuerklassen erhöht werden, und dadurch würde natürlich jeder Bewohner der Stadt, gleichviel ob Beamter, Rentier oder Handwerker, zu einer höheren Steuer berangezogen werden müssen. Dass durch eine Erweiterung der jetzt!gestehenden Sonntagsruhe das Hausiergewerbe zum Schaden der Geschäftsinhaber eine immer grössere Ausdehnung ge- Winnen würde, anstatt dass es durch Gesetz mehr eingedämmt würde, bedarf wohl weiter keines Beweises. Andererseits wäre aber eine erweiterte Sonntagsruhe aucl^ gegen die eigenen Interessen derjenigen GeschäflsangestpH^ ten, die durch ihre Verbände so sehr auf die erweiterte Sonntagsruhe drängen. Bei einer stattzufindendsirlSachfrage seitens der Reichregierung bei grossen Warengeschäften, bei grössern Konfectionsgeschäften usw. würde bald festgestellt werden können, dass häufig ein grösseres Personal nur wegen des Sonntagsgeschäftes gehalten wird. Würde durch die vorgesehene erweiterte Sonntagsruhe das Sonntagsgeschäft lahmgelegt werden, dürfte eine ganze Anzahl Angestellter ihre Stellung verlieren. Weiter aber dürften die Geschäftsinhaber infolge der geringeren Umsätze und Einnahmen auch ihren Spesenetat zu verringern suchen, und dieselben würden immer mehr dazu kommen, so weit es dass Geschäft zulässt, billigere Kräfte anzustelleD, wie es auch jetzt schon immer mehr geschieht. Weiter erstreben die Angestellten auch eine bessere Bezahlung bzw. höhere Gehälter. W ie sollen die Geschäftsinhaber aber höhere Gebälter zahlen können, wenn sie durch die von ihren Angestellten selbst erstrebte weitere Sonntagsruhe in ihren Einnahmen und Geschäftsüberschüssen geschmälert werden. Ausserdem wollen die Angestellten sich doch aber auch einmal selbständig machen, und dann dürften sie das, was sie heute als Wohltat aDsehen, sehr bald als eine Schädigung am eigenen Leibe verspüren. Durch die jetzt bestehende Sonntagsruhe und durch den fast überall eingeführten 8 Uhr-Ladenschluss ist für die Geschäftsangestellten in offenen Verkaufsgeschäften so gesorgt, dassein Mehr entschieden schädlich wirken müsste. Ja es dürfte zu befürchten sein, dass durch die viele freie Zeit die Einnahmen njiit den Ausgaben nicht immer im Einklang gebracht werdet! könnten. Man würde den Angestellten eine weitere Ruhezeit gern gönnen, aber nicht auf dem durch die Novelle vorgeschlagenen Wege, da dieselbe zu zu sehr auf Kosten der Geschäftsinhaber eingeräumt werden müsste. Die Reichsregierung dürfte durch Gesetz nur festlegen, dass den Angestellten abwechselnd mindestens einen über den andern Sonntag bzw. alle 14 Tage, ein ganzer Sonntag freigeben würde und, ebenso abwechselnd,, an einem Wochentage ein freier Nachmittag. Dies würde sich ohne grosse Schädigung der Geschäftsinhaber durchführen lassen. Aus dem ganzen vorher Gesagten glauben wir nachgewiesen zu haben, dass an eine Aenderung der jetzt bestehenden Sonntagsruhe nicht gedacht werden kann. Wie kämen übrigens auch diejenigen kleinen Handelstreibenden sowie die Gewerbetreibenden, als Uhrmacher, Drechsler, Bürstenmacher,, Kürschner, Schuhmacher u. s. w., mit offenen Verkaufsgeschäften dazu, die geplante erweiterte Sonntagsruhe auf sich wirken zu lassen und Schaden erleiden zu sollen, di&

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