Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 8 (8.1908)
- Date
- 1908-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Der Sabbath 51 gehen und dort die Waren zu besorgen, so werden eben die Kaufleute wieder mehr als bisher von Dorf zu Dorf wandern und ihre Waren anbieten müssen. Das heisst: der Hausierhandel wird wieder zunehmen, da es ganz ausgeschlossen ist, dass in jedem einzelnen Dorf «in ständiges Ladengeschäft sich etablieren könnte. Wäre «s nun aber ein wirtschaftlicher oder sozialer Fortschritt, wenn durch eine falsche sozialpolitische Massnahme,־ wie sie in einer stärkeren Ausdehnung der Sonntagsruhe auf die Klein- und Landstädte droht, eine rückständige Form des Detailhandels wieder neuen Boden gewinnen würde? Hiesse das nicht, den Teufel durch Beelzebub austreiben? Man würde zahlreiche Detailgeschäfte in den auf Land- Kundschaft angewiesenen kleinen Städten ruiniren, man würde den Kosumenten auf dem platten Lande in seiner Bewegungsfreiheit schädigen, mau würde dem Hausierhandel zu einer neuen Blüte verhelfen, nur um ein Prinzip durchzusetzen, das, an sich gut, zum Unsegen aus- «chlagen muss, wenn es auch dort durchgeführt werden soll, wo die Voraussetzungen für die Durchführung völlig fehlen. Dass die Großstädte heutigen Tages die Gesetzgebung stark beeinflussen und man sogar behaupten kann, unsere socialpolitische Gesetzgebung sei auf großstädtische Verhältnisse zugeschnitten, ist eine Tatsache, die bei der wachsenden Bedeutung der großstädtischen Bevölkerung begreiflich sein mag. Aber so weit darf die Einseitigkeit der sozialpolitischen Massnahmen doch nicht gehen, dass dieGesetzgebung die wirtschaf 1 liehen Verschiedenheiten zwischen Stadt und Land ganz und gar übersieht und in völliger Verkennung des vorhandenen Unterschiedes nicht nur den sozialpolitischen Fortschritt nicht fördert, son- ׳dern geradezu eine rückschrittliche Entwicklung, wie im vorliegenden Falle, die Begünstigung des Hausierhandels, he vorrufen muss.“ ‘ II. Sonntagsruhegesetzgebung und Viehhandel. In der Bewegung, welche vpn Seiten des ״Verbandes -der Sabbathfreunde“ und zahlreich anderer jüdischen Kreise angesichts der drohenden Verschärfung und Ausdehnung der Sonntagsruhe eingesetzt und zahlreiche Eingaben an die verschiedensten Faktoren der Gesetzgebung und der massgebenden Behörden gezeitigt hat, ist nur von den Interessen der Kaufmannschaft die Rede. Man hat in den erwähnten Darlegungen nur auf die Schädigung der Inhaber und der Angestellten der kaufmännischen Geschäfte hingewiesen. Es giebt aber einen fast noch zahlreichere Männer beschäftigenden und eine grössere Zahl von Familien nährenden Geschäftszweig: den Stand der Viehhändler. Und dieses sehr wichtigen Standes Interessen zu wahren, ist um so ernstere und dringendere Pflicht, als die Viehhändler durchweg bis auf ganz verschwindende Ausnahmen am Sabbath ihr Geschäft streng und gewissenhaft ruhen lassen. Das Viehgeschäft, von welchem ich rede, betrifft Zuchtvieh. Ein grosser Teil des Handels wickelt sich am Sonntag in den freigelassenen fünf Stunden ab. Und zwar auf dreifache Art: 1. Kommen am Sonntag zahlreiche Bauern aus der näheren und ferneren Umgegend, welche an den Wochentagen keine Zeit haben, zu den Handelsleuten in den Stall, um sich Vieh anzusehen und zu kaufen. 2. Erscheinen jüdische Handelsleute bei ihren kleineren Geschäftsfreunden, um diejenigen Stücke, welche diese kleinen Leute während der Woche auf ihren Hausiergängen auf dem Lande erlangt haben, aufzukaufen. Diese kleinen Händler sind fast ausschliesslich auf den Sonntag angewiesen, weil die mittileren und grösseren Händler an den anderen Tagen entweder auf den! Markte oder in ihren Kundschaftsortea (Gäu) tätig sind. Würde darum die Sonntagsruhe ausgedehnt, indem die fünf Stunden beschränkt oder gar j ganz aufgehoben würden, so wären die Kleinhändler in 1 ihrer Existenz geradezu vernichtet. Denn sie sind auf J die mittleren und grösseren Händler, welche alles kaufen und bar bezahlen, ausschliesslich angewiesen. 3. Handelt es sich am Sonntag auch um sehr günstige Einkaufsgelegenheiten. Es besuchen nämlich die kleineren und mitt-. leren Händler die Grosshändler um bei diesen für sie geeignete Stücke Vieh auszusuchen und zu kaufen. Sie erhalten es zu sehr günstigen Bedingungen, ohne grosse Mühe und ohne Unkosten und zwar in vorzüglicher Aus-* wähl. Unter der Woche fehlt diese Einkaufsgelegenheitl weil die Grosshändler z. T. in grosser Ferne abwesenp sind. Kämen nun die fünf Geschäftsstunden am Sonntag in Wegfall, so sind, wie gesagt, zahlreiche Existenzen und zwar kleine und mittlere nicht allein in ihrem Erjwerbe beeinträchtigt, sondern gerade mit Vernichtung bedroht. Es handelt sich dabei dann nicht allein uip die Handelsleute selbst, sondern auch um die Landwirt Schaft \treibende Bevölkerung, welche sowohl bei den Einkauf als auch bei dem Verkauf ihres Viehes auf die Handelsleute angewiesen ist. Mittelbar leiden die Geschäfte in Stadt und Land, welche die handelskaufmä()- nische Bevölkerung zu Kunden und zwar sehr guten Kunden haben. Denn der Gebrauch der jüdischen Bevijlkerung ist verhältnismässig bedeutend grösser, als der der übrigen. Unmittelbar aber sind durch Einschränkung des Geschäftes die Steuereinkünfte von Staat und Gemeinden (Komunen) berührt und in sehr starkem Masse sind die Eisenbahnverwaltungen betroffen, da die Viehtrankporte der Händler wesentlich zu den Einnahmen dpr letzteren beitragen. Vor allem ist es aber Pflicht dör führenden Kreise, innerhalb der Judenheit, sich dieskr Kreise innerhalb der gesetzes- und religionstreuen Glajubensgenosseuschaft auf auf das eifrigste anzunehmen. £8 mögen daher die Viehhändler entweder in Massenpetitionen oder durch ihre Centralvereine eine diesen Ausführungen entsprechende Eingabe an die Ministerien der Bundes- Staaten eingeben; worin sie gleich wie die Detailkaufleute in den Landstätten auf die eben geschilderten schweren Schädigungen, welche ihren Geschäften und einem Teil ihrer Existenzen durch Aufhebung der fünf dem Geschäft am Sonntäg freigegebenen Stunden drohen, hinweisenr Mögen diese Ausführungen dies zur Folge haben. Dr. K. III. ~ | Gegen die Ausdehnung der Sonntagsruhe■ Der Schutzverband für Handel- und' Gewe|be Zittau hat, wie ,der Manufakturist“ berichtet, zu bevorstehenden Novelle folgende Resolution gefasst: ,Die heutige Generalversammlung des Schutz^erbandes für Handel- und Gewerbe, dessen Mitglieder cem Handel- und Gewerbestande angehören, protestieren mit aller Entschiedenheit gegen eine Aenderung des § l(5־b der Gewerbeordnung, betreffend die Sonntagsruhe, da durch die geplante Aenderung eine g.osse Anzahl fleissig arbeitender und sich redlich ernährender Handels- und Gtewerbetreibender in ihrer Existenz stark gefährdet werden. Der Vorstand des Schutzverbaudes wird beauftragt, geeignete Schritte bei der Reichsregierung zu tun und in einem Protestschreiben hervorzuheben^ dass schon mit Rücksicht auf die geographische und industrielle Lage einzelner Städte eine gleichmässige Sonntagsruhe im Deutschen Reiche nicht angängig ist.“ in ler