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Der Sabbath · 1908-08-01 · 8 (8.1908) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
8 (8.1908)
Date
1908-08-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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46 Der Sabbath. man |iätte nach [all diesem erwarten dürfen, dass die EinhiMt und Selbsterkenntnis der Herren wenigstens weil ■enu? reichen werde, um es auch ihnen wünschens- 3e1tArscheinen eu lassen, dass über den bösen Handel n^ elfebte Grasdecke erwuchs und in der Oeffentlichkeit dav04׳ möglichst wenig Aufhebens geschah. •j; jötel Herren vom Oberrat sind anderer Meinung gewt5€^. So hat der Herr Geheimrat es sich gestatten zu dürfen geglaubt, auf der Synodaltagung vom 18. März v. Js. die Gailinger Affaire an den Haaren herbei in die Debatte zu ziehen und sie in seiner geschmackvollen Art — worüber das Urteil feststeht! — vor seinen Getreuen zu traktieren. So hat auch Herr Dr. Lewin ausgerechnet den Moment für den geeignetsten gehalten, die׳ Erinnerung an das Heldenstück von 1894 wachzurufen und der Welt den Nachweis zu liefern, dass er inzwischen — nichts vergessen hat.... Dem Laien erscheint diese Haltung der Herren unbegreiflich; dem erfahrenen Psychologen sind derartige Antriebe nicht unvertraut. Es sind die Antinomieen derjenigen ethischen Unlustgefühle, die man gemeinhin als Gewissensbisse bezeichnet. Doch das ist eine Frage des Taktgefühls und darüber *mit den Herren zu streiten, verspüren wir nicht den mindesten Beruf. Unsere Aufgabe kann lediglich darin bestehen, at der Hand der obigen Darstellung die Anklageschrift dep Herrn Dr. Lewin zu prüfen und ihre Angaben mit der offiziellen Denunziation des Oberrats zu vergleichen. j Was das Gutachten des Herrn Prof. Dr. Merx betrifft, so ist dasselbe im Wortlaut nicht bekannt gewor- <fen, und wir sind daher nicht in der Lage zu kontrollieren, ob er wirklich das ausspricht, was Herr Dr. Lewin behauptet. Ein Zweifel daran erscheint umsomehr berechtigt, als es in der Erklärung des Oberrates vom 1:1. Juli 1894 wörtlich heisst, dieses Gutachten ״gehe ebenfalls, tj^hin, dass der Kizzur Schulchan Aruch als Lehrbtetfin Schulen nicht geeignet sei“; nicht mehr und’*nicht weniger. Aber setzen wir den Fall, Herr Prof. Merx habe wirklich den K. Sch. A. als ״unsittlich“ bezeichnet: ist es nicht unerhört, dass ein ftabbineE^ich dieses Urteil eines christlichen Theologen zu eigenTnacht und seiner Gemeinde gegenüber dasselbe als unumstössliche Wahrheit ausgiebt? Herr Prof. Merx ist ein »•kenntnisreicher Mann und auch an seiner judenfreundlichen Haltung ist kein Zweifel berechtigt. Aber kann ein christlicher Theologe sich so in den Geist eines jüdisch-halachischen Schriftwerkes hineinversetzen, die historische Entwickelung, deren Ausdruck es ist, so in jäich durchleben, die feinen Nüancen in dem Gesammtbild so differenzieren, dass er zu eipem genau abwägenden Urteil im Stande wäre?; ־* Rraaöht man wohl eriisthaft die Frage zu stellen, ob einem jüdischen Theologen die Fähigkeit zuerkannt werdem würde, in kanonischen Werken seine Autorität zu stabilisieren und über;kirchliche Lehren ein massgebendes Urteil zu fällen? At^h. diese Erwägung führt dazu, die Auslassung des Oberrhts als die authentischere anzusehen und das Gutachten des Herrn Prof. Merx lediglich auf den pädagogischen Wert des Buches, wofür er sicher zuständig ist, zu beschränken. So oder so; der Fall dürfte erfreulicher Weise beispiellos dastehen, dass ein Rabbiner gegen ein halachisches Werk, gegen ein Ritualbuch seiner Religion die Autorität eines christlichen Theologen ins Feld geführt hat. Bleibt das Gutachten der Religionskonferenz. Nach berühmten Mustern wird auch hier die Begründung, welche ein einziges Gutachten zu liefern für gut befand, als die all^meingültige akzeptiert und das Verbot des K. S. A. ä■i d ie se Begründung zurückgeführt! Wir haben festgestellt, dass diese Darstellungsart mit den Tatsachen nicht übereinstimmt. Und nun entsteht eine seltsame Situation: Entweder geht jene Begründung auf Herrn Dr. Lewin zurück, dann hat er es also für richtig befunden, sein Votum gegenüber der Majorität der allerhöchsten Religipnsinstanz des Landes aufrecht zu erhalten und den Laien gegenüber als das allein richtige auszugeben. Man bedenke die Perspektiven, die dieser Geist der Auflehnung gegen eine staatliche Einrichtung für die Zukunft noch eröffnet! Oder: Herr Dr. Lewin steht jener Begründung fern. Dann ist es um so unverständ- Iicher, dass er sich heute auf eine Meinungsäusserung bezieht, deren Richtigkeit er selbst vor 15 Jahren nicht anzuerkennen vermochte! Allein diese kritischen Betrachtungen treten gegenüber dem Hauptpunkte völlig zurück. In keinem Stadium dieser traurigen Affaire ist der Versuch unternommen worden, geschweige denn, dass eine gutachtliche oder behördliche Entkchliessung in dem Sinne vorläge, denK. S. A. als ein f|ür die Lektüre Erwachsener gefährliches oder ungeeignetes Buch hinzustellen. Weder das grossherzoglichei Ministerium, noch der Oberrat der Israeliten, noch die Religionskonferenz haben ein Urteil über den Gesamtwert! des Buches abgegeben — es sei denn, man Hesse die fachmännische Bewertung des Verfassers durch Herrn Geheimrat Mayer als ,,eines kaum bekannten Gelehrten“ für ein solches Urteil gelten! Uebereinstimmend ist vop allen diesen Stellen das Buch lediglich als Schulbuch ״in einer jüdischen Schule“ für ungeeignet gefunden, und die Rabbiner sind nur dahin angewiesen worden, darüber ״zu wachen, dass der K. S. A. künftighin in den Schulen nicht gebraucht werde“. Was gibt also Herrn!Dr. Lewin das Recht sich zum Zensor über das Lehrmpterial reifer Männer, die seiner Bevormun dunig in k,einer Weise bedürfen, aufzuwerfen und ihnen das Recht zu rauben, ihre religiöse Lektüre nach eigner freier Entschliessung zu wählen? Mit welchem Recht wagt es Herr Dr. Lewin von seinem Synagogenrat durch unverblümte Drohungen ein Einschreiten zu erzwingen, für das auch nicht die Spur einer gesetzlichen Unterlage gegeben ist? Ist das gesetzestreue Judentum vogelfrei Mn Baden, dass man Männern, die sich eine Stunde abmüssigen, um dem למוד התורה zu obliegen, den Stuhl vor die Türe des Gemeindehauses setzen darf? Ist es in Baden einem Rabbiner der Landes- Synagoge zwar verwehrt, die Wissenschaftliehe Beilage eines Blattes zu redigieren, in dessen Hauptteile Angriffe auf Z. Frankel und das Breslauer Seminar standen, aber einem andern gestattet, ein Buch zu beschimpfen, dessen sittlichen Ernst und reines Empfinden Tausende und Abertausende sachverständiger Männer mit unverhohlener Achtung anerkennen? Genügt es, dass ein תלמיד חנם Herr n GeheimratMayer unbekannt ist, um ihm die Pforten der jüdischen Häuser Badens zu verschliessen? Und schliesslich: Hat ein Rabbiner, der seine Pflicht in der Zeit erkennt, wirklich nichts Besseres, Wichtigeres zu tun, als Männern, die einen Schiur lernen wollen, Steine in denWeg zu legen und auf die Suche nach ״verbotenen“ Büchern, die es überdies gar nicht einmal sind, zu gehen? Die Bestrebungen des ״Verbandes der Sabbathfreunde* haben bisher in allen Lagern die verdiente Sympathie und tatkräftige Unterstützung gefunden. Herrn Dr. Lewin war es Vorbehalten, einen andern Kurs einzuschlagen und soweit es an ihm lag, unsere Cirkel zu stören״

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