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Der Sabbath · 1908-08-01 · 8 (8.1908) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
8 (8.1908)
Date
1908-08-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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־> fDonafsblatf zur Förderung der Sabbathheiligung 1m locialen und wirticbaftlicben Leben der Gegenwart. Organ des Verbandes der Sabbathfreunde, des Vereins zur Versickerung gegen Stellenlosigk e:1 F ankfurt a. M., des Vereins für Stellenvermittlung, Berlin, des Stellenvermittlungsvereins jüdischer Kaufl9ute. Breslau und des I8r. Stellenvermittlungsvereins, Hamburg. Verlag: Verein zur Versicherung gegen Stellenlosigkeit, Frankfurt a- M. I Redaction: Dr. Cd. Biberfeld, >• Berlin. Centralbureau des Verbandes der Sabbathfreunde: Berlin C., Heldereutergasse 4. Die Mitglieder des Verbandes and der Stellenvermittlungsvereine zu Berlin, Breslau, Frankfurt und Hamburg erhalten das MonatsblaU .Der Sabbath“ unentgeltlich. Bezugspreis für NichtjnitgUeder Mk. 3.— jährlich. — Anzeigen 30 Pfennig aie viergespaltene Petitzeile, bei Jahresaufträgen fiabatt. — Correspiondenzen für die Bedaction an Dr. Ed Biberfeld, Berlin C., Heidenutergasse 4, alle sonstigen Mitteilungen geschäftlicher Art an die Geschäftsstelle des .Der Sabbath“, Frankfurt a. M., Neue Zeil 63. Naehdruck der Artikel mit Quellenangabe erwünsoht. VEREINSBVREAIH: Berlin א.: JKonbijouplatz 10. Breslau; Freiburgerslr. 42. Hamburg 6.: Carolinenstr. 321• F r a n k f u r I a. Jrt.: Schülzensfr. 14. In eigner Sache. 11. E. B. B e r 1 i n , 15. Juli. Bevor wir nun .zu unserem Thema zurückkehren, bedarf es noch einer Feststellung, welche für die Beurteilung der Lewin’scben Bannbulle von besonderem Interesse ist. In der ersten, offiziösen Auslassung lautet der Passus über die Gutachten der Konferenzrabbiner, wie oben mitgeteilt, folgendermassen: ״Die gesondert erstatteten Gutachten sprachen sich über einstimmend dahin aus (von uns gesperrt!) dass der Kizzur Schulchan Aruch als Schulbuch nicht geeignet erscheine, da bei einem solchen die auf die Reinheit des ehelichen Lebens bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien, überdies aber auch usw.“ Es entsteht hierdurch der Eindruck, als ob die Motivierung, die der Oberrat für die Ablehnung des K. Sch. A. als Schulbuch anzugeben für gut befunden bat, auf einem übereinstimmenden Votum der drei in Betracht kommenden Gutachter beruhte. Ich habe aber bereits damals im Jahre 1894 auf Grund verlässlichster Informationen und, ohne Widerspruch zu finden, im ״Israelit“ festgestellt, dass hier — objectiv betrachtet — eine Irreführung der öffentlichen Meinung vorliegt. Die Uebereinstimmung der drei Gutachten erstreckt sich keineswegs auch auf die Begründung; vielmehr haben zwei Gutachter lediglich aus inneren, pädagogischen Gründen worin man ihnen beipflichten kann — für Abschaffung des Buches plaidiert und nur ein einziges Gutachten, dem Herr Geheimrat Mayer aus kongenialem Empfinden den entscheidenden Wert beiz®- messen für gut befand, hat die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen mögen, dem verhassten Schulchan Aruch einen Fusstritt zu versetzen. Gerade diese Feststellung ist aber für die Beurteilung des Vorgehens des Herrn Dr. Lewin von weitester Bedeutung. Dies der aktenmässige Verlauf der Kizzur Schulchan- Arucb-Affaire. Ausserhalb des Kreises der Intimen und der Mitarbeiter des Herrn Geheimrats Mayer, zu -denen allerdings Herr• Dr. Lewin sehr stark rechnet, dürfte schwerlich die Meinung obwalten, dass der Oberrat aüf sein Vorgehen stolz zu sein, Ursache und Anlass habe. Er hat, vei blendet durch die Abneigung des Reform- Judentums gegen das jüdische Ritualgesetz, sich zu einer Handlung fortreissen lassen, .die geeignet war und siep als geeignet erwies, Wasser auf die Mühlen der Todfeinde unserer konfessionellen und bürgerlichen Existenz zu leiten; er hat, wiederum ab irato, vor der Oeffentlichkeit eine Darstellung seines Verhaltens gegeben, die, was noch zu verderben übrig war, glücklich verdorben hat; er hat in bureaukratischer Steifleinheit gezögert und gezögert,- mit einer Aufklärung hervorzutreten, bis er sich dieser Pflicht zu entziehen, nicht mehr im Stande war. Vor allem aber hat er, der den ״Liberalismus“ seiner Mitglieder zu unterstreichen stets so beflissen war und istL sich eines Vergehens schuldig gemacht, das gerade vom Standpunkt der sogenannten liberalen Weltanschauung als Todsünde zu gelten pflegt: er hat gegen ein Buch!, ein Li.teraturwerk — und wäre es selbst, was es nicht ist, ein schlechtes — nicht mit den Waffe® des Geistes gekämpft, sondern mit der*auf geistigen Kräfte aufwand nicht ange wiesenen, ihm zur Verfügung stehenden Polizeigewalt das sch macht ige Werkchen totgedrückt. Ob die Herren, die da mittaten, nicht Mitglieder des '!Göthebundes zum Kampf gegen die ״Lex-Heinzemänner“ sind? Aber, dass sie als Beamte des ״liberalen Musterländles“ beim Verfahren des katholischen Klerus gege^i die ״modernistische“ Litteratur nicht auf der Seite des Papstes zu finden sein werden, düs darf man, ohne allzukühn zu erscheine^ vielleicht zu unterstellen sich gestatten. Und dabei dürfte es keinem Zweifel unterliege!:, dass sicherlich mit mehr Recht die römische Kirche ih dem Modernismus eine Gefahr für ihren Bestand erblicken darf, als das deutsche Reich oder auch nur das Grossherzogtum Baden in dem Kizzur Schulchan Aruch. Aber

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