Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 6 u. 7 (Juni-Juli 1908)
- Date
- 1908-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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42 Der Sabbath. --?ז---;- ׳ Mit der Centralstelle in Frankfurt a. M. stehen wir. gleicbMitep Voijahren in freundschaftlichem Verhältnis, eine f^Äere Verbindung hat sich bisher noch nicht ermögjSöjpn lassen. Jnser langjähriger V orsitzender Herr J.Rosenstock hat seit vielen Jahren mit grossem Erfolg geführten ä* niedergelegt, die Leitung der Bureauarbeiten, so’^ei|(‘lsie die Stellenvermittlung betreffen, beibehalten. Der Vorsitz ist auf die Herren M. Jacobs en und Ad. Nuipsbaum übergegangen. Es wird alsdann der Cassenbericht (s. am Schlüsse) verlesen und derselbe gleich dem Geschäftsbericht genehmigt*f. "s)Vie aus dem Cassenbericht ersichtlich, war esiJfem Verein nicht möglich, seine Ausgaben aus den .laufenden Einnahmen zu decken; unter den jungen Leuten hat leider die Erkenntnis noch nicht Platz gegriffen, dass mit einem einmaligen Beitrag von M. 3.־— unsere Kosten nicht bestritten rerden können. Selbst diejenigen jungen Leute^enen (der Verein gut bezahlte Stellungen vermittelt liat, •vej^äumpn meistens, weiter Mitglieder zu bleiben. turnusmässig ausscheidenden Herren \V. Pels,;heim I., Max Stein werden wiedergewählt, ler inzwischen an Stelle des unvergessliche!, ümon Zuckermann ז ל cooptierte Herr Semmy [bestätigt und weitergewählt, rage waren nicht gestellt und schliesst nunmehr _ zende die Versammlung mit dem Wunsche Weheren Fortblühens des Vereins. üj£i,t{?ssenfr£richt (1 April 1007—31. März 1908.) «IR i n n men ,Beiträjlj 11k. OS<?.— ,.SjiendeXr* . 47.— Zinsen-abattasscnbuch , 1'26.־ Alk. 1001.26 Porti Ausgaben ilk. 205.43 Eintrg. Amtsgeriebt Sulaire Ileise-Kosten Bureaumicte Annoncen Drucksachen und Utensilien 11.30 . 300.00 ״ •׳12.5 511 200 ״ ״24.1 . 202.60 . Alk. 11:11.33 . Vermügcnsbestand am 1. April 1907 Alk. 1235.14 Ab obiges Defizit 100.07 ״ Bestand am 1. April 1003 Alk. 1135.07 Vacanzen Bewerber j Lehrlinge : omntis Lehrlinge Zup<■•UL-ldf t % 107 Xeugemeldet 116!ב¬ V. \־-..,׳■.r 30 8 V. Vorjahr . 30 ¬ד Es blichen, ., 115 1 Es blieben 146 21 schwcl>cufl 32 <׳ 10 ■ schwebend 29 3 beärticitÜ® ' •204 105 bearbeitet 117 - 18 GonimU 34 1 Besetzungen. Lehrlinge 16*/# der Vacanzen. 14 47*/• der Bewerber. 38 männliche 3*■ weibliche. * *Seif Bestehen des Vereins 850 Stellen besetzt. .* . Vermischte Nachrichten. Hamburfe.25. Alai. Der von der Bürgerschaft niedergesetzte Ausschussf^iJfi^Pnifnng des Antrags Kumpel betr. Erlass eines Orfsstatutsjjiber die Sonntagsrnhe, der zu einer Ablehnung des An\T&ffwtl 7 gegen 5 Stimmen gelangte, erstattet über seine Beratungen un« jjeschlüsse ausführlichen Bericht. Der Antrag Kümpel ferlzagte bekanntlich, die Bürgerschaft solle beschliessen. den Segat zu etyuchen, auf Grund des §§ 105, 6 Abs. 2, und 142 der Gewerbeordnung den Erlass eines Ortsstatuts Uber die Sonntagsruhe herbeifuhren zu wollen, durch das die Beschäftigung von Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern in den Komptoren des Handelsgewerbes untersagt, m den offenen Verkaufsstellen auf die Zeit von 7—91/» Uhr Vormittags beschränkt wird. Hervorgehoben sei, was der Bericht Uber die Bestrebungen für die jüdischen Angestellten Ausnahmen zu statuiren, mitteilt, ,Zur Stellung der jüdischen Angestellten zur Erweiterung der Sonntagsruhe wurde von einem Mitgliede des Aus- : Schusses die Frage auigeworfen, ob es möglich sei für die jüdischen j Angestellten eine Ausnahmebestimmung zu treffen. Da die Juden! auf Grund ihrer Beligionsvorschrlften bereits den ganzen Sonnabend nicht arbeiten dürfen, erscheine es hart, wenn man ihnen auch noch; jede Arbeit an den christlichen Sonntagen verbieten wolle. Dem ' wurde von anderer Seite aber entgegengehalten, dass es nicht nur 1 bedenklich, sondern durch das Gesetz ausgeschlossen sei, für die Juden Sonderbestimmungen zu treffen. Im Interesse der Stellung der Juden im Volke dürfe man der Eingabe de3 israelitischen Stellenvermittelungsvereins keine Folge geben. Der Ausschuss hat es nicht : für notwendig erachtet der Eingabe näher zu treten.* Durch die Ablehnung des Antrags Kumpel ist die Eingabe ohnedies gegenstandslos geworden. Wien, 15. Mai. Der ,jüdische Klub“ hat mit Hülfe des Kütheirjnklubs diese Woche den folgenden Antrag, betreffend die Abände- ״ —־- ■״ס. . ״ .? , die Sonntagsruhe für alle Gewerbe und alle Confessionen gleich bindend eingefuhrt. Eine Ausnahme wurde für solche Produktionsgewerbe in Galizien und der Bukowina gemacht, deren Besitzer und Hilfsarbeiter mit Bücksicht auf ihre Beligion an einem andern Tage der Woche während 24 Stunden ununterbrochene Arbeitsruhc haben und überhaupt nicht öffentlich auf der Ctrasse ihr Gewerbe betrei- | ben. Der Sinn dieser Vorschrift ist, dass die jüdischen Producenten! von Galizien und ider Bukowina, die den Sabbath als Buhetag halten, nicht gezwungen werden, auch noch einen fremden Buhetag zu halten, soubern umgekehrt, ihnen die Freiheit ihres lleligionsbekenntnisses ungeschmälert zu belassen. Aber diese Ausnahme erfüllt nicht ׳len angestrebten Zweck des Gesetzes. Ausser dem Produktionsgewerbe ist da nuch eine grosse Anzahl von Juden, die sich mit Handel besenäftigdn. Für diese'Juden hat das Gesetz keine Geltung״ obgleich sie ebenfalls strenge den Sabbath halten. Es ist demnach genau so eine Ungerechtigkeit, diese zur Sonntagsruhe zu zwingen, wie cs ungerecht Wäre, die jüdischen Produzenten dazu zu zwingen. Abgehen davon ist die Vorschrift für die handeltreibende jüdische Bevölkerung ungeheuer schädlich, weil sie sie zwingt, wöchentlich zwei, oder besser gesagt, zweieinhalb Feiertage zu halten. Dieser Umstand übt die schädlichste Wirkung auf die Erwerbsverhältnisse, hemmt die Entwickelung des Handels, der ohnehin täglich tiefer sinkt und bewirkt das Anwachsen des Lumpenproletariats. SchUess- : lieh muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Bewilligung der Sonntagsarbeit dem christlichen Kaufmannstande kein Schaden zugefügt wird, da die christliche Bevölkerung in Galizien und der . Bukowina von jeher gewohnt ist, am Sonntag zu ruhen und ihre Einkaufe am Samstag zu besorgen. Sie würde also am Sonntag bei 1 Juden, die an diesem Tage ihr Geschäft offen halten, nichts kaufen,! Da das Gesetz unmöglich den Zweck haben kann, eine Klasse ehr- ן lieh arbeitender Menschen zu ruinieren, und ausserdem nach dem I bestehenden Gesetze Niemand gezwungen werden kann, fremde Fei- ' ertage zu halten, wird der folgende Antrag gestellt': [ .Artikel 8 dies Gesetzes vom 16. Jänner 1895 soll [lauten: | Die jüdischen Gewerbetreibenden in Galizien und der Buko- | wioa, welche bloss jüdische Hilfsarbeiter beschäftigen und zu- ן summen mit ihren Hilfsarbeitern während 24 Stunden den | Sabbath halten, dürfen am Sonntag arbeiten. Gewerbetreibende, die zu der Sonntagsarbeit Hilfsarbeiten verwenden, sind | verpflichtet, über diese Arbeiter ein Verzeichnis zu fuhren und ' dieses Vezeiehnis auf Verlangen der Gewerbebehörde und dem Gewerbeinspector vorzulegen.* Formell wird noch beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung dem. Gewerbeausschusse zuzuteilen. (Oest. Wochenschr.)